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Resolution der Gemeindevertretung Diemelsee zum geplanten Rhein-Main-Link Hier: Schutz der örtlichen Bevölkerung, der Landwirtschaft und der Wasserressourcen sowie faire Beteiligung der Standortregionen an den Vorteilen der Energiewende
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Diemelsee |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Amt 10/ Hauptamt Diemelsee, 19.10.2026
Beschlussvorlage - VL-246/2026
- öffentlich -
Beratungsfolge Termin
Haupt- und Finanzausschuss, Sport, Kultur und Soziales 26.10.2026
Gemeindevertretung der Gemeinde Diemelsee 05.11.2026
Betr.:
Resolution der Gemeindevertretung Diemelsee zum geplanten Rhein-
Main-Link
Hier: Schutz der örtlichen Bevölkerung, der Landwirtschaft und der
Wasserressourcen sowie faire Beteiligung der Standortregionen an
den Vorteilen der Energiewende
Sachdarstellung:
Der Rhein-Main-Link ist ein überregionales Energietransportprojekt des Übertra-
gungsnetzbetreibers Amprion. Mit der geplanten Höchstspannungs-Gleichstromver-
bindung (HGÜ) soll künftig Strom aus erneuerbaren Energien, insbesondere aus der
Offshore-Windenergie im Norden Deutschlands, nach Hessen transportiert werden.
Die Verbindung ist als Erdkabelsystem vorgesehen und soll einen wesentlichen Bei-
trag zur Energiewende und zur Sicherung der zukünftigen Energieversorgung leisten.
Auch das Gemeindegebiet Diemelsee ist von der geplanten Trassenführung betroffen.
Der vorgesehene Verlauf betrifft die Gemarkungen Flechtdorf, Wirmighausen und
Vasbeck. Dabei verläuft die geplante Trasse nach den vorliegenden Planungsinfor-
mationen durch bzw. im Bereich bestehender Vorranggebiete für die Windenergie-
nutzung und führt im Bereich Vasbeck in unmittelbarer Nähe zu wasserwirtschaftlich
sensiblen Gebieten, insbesondere zum Wasserschutzgebiet Vasbecker Scholle, ent-
lang. Die genaue Lage und die Auswirkungen sind anhand der jeweils aktuellen Pla-
nungsunterlagen zu prüfen.
Die betroffenen Flächen werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Die für den
Bau erforderlichen Erdarbeiten, Bodenbewegungen, Baustelleneinrichtungsflächen
und Transportwege können erhebliche Auswirkungen auf die Bodenstruktur, die Er-
tragsfähigkeit landwirtschaftlicher Flächen, vorhandene Drainagen, Entwässerungs-
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systeme und die örtliche Infrastruktur haben. Darüber hinaus bestehen besondere An-
forderungen an den Schutz des Grundwassers und die Sicherung der Trinkwasserver-
sorgung.
Für die betroffenen Grundstückseigentümer, Pächter und landwirtschaftlichen Be-
triebe ergeben sich erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der künftigen Bewirtschaf-
tung, möglicher Ertragseinbußen, der Versorgung ihrer Viehbestände mit Futtermit-
teln während der Bauphase sowie möglicher langfristiger wirtschaftlicher Folgen.
Auch die Gemeinde muss sicherstellen, dass kommunale Wege, Einrichtungen und
sonstige Infrastrukturen vor vermeidbaren Schäden geschützt und erforderlichenfalls
fachgerecht wiederhergestellt werden.
Die Gemeinde Diemelsee erkennt die überregionale Bedeutung einer leistungsfähigen
Energieinfrastruktur an. Sie vertritt jedoch die Auffassung, dass die mit einem sol-
chen Vorhaben verbundenen Belastungen nicht einseitig den betroffenen Bürgerinnen
und Bürgern, landwirtschaftlichen Betrieben und der Kommune aufgebürdet werden
dürfen.
Die betroffenen Grundstückseigentümer, Pächter und landwirtschaftlichen Betriebe
dürfen mit den Risiken und möglichen Folgekosten nicht allein gelassen werden.
Schäden müssen vermieden, frühzeitig erkannt, fachgerecht bewertet und im Rahmen
der geltenden Rechtslage beseitigt werden.
Es ist daher erforderlich, bereits im Planfeststellungsverfahren geeignete Schutzmaß-
nahmen, verbindliche Zuständigkeiten, transparente Kontrollmechanismen und eine
ausreichende finanzielle Absicherung vorzusehen.
Die Gemeindevertretung verfolgt damit das Ziel, die Interessen der Bevölkerung, der
Landwirtschaft und der örtlichen Wasserwirtschaft zu schützen, finanzielle Risiken
für die Gemeinde und ihre Einwohner zu begrenzen und eine angemessene Beteili-
gung der Standortkommunen an den Vorteilen der Energiewende sicherzustellen.
Die Gemeindevertretung hält insbesondere folgende Maßnahmen für unver-
zichtbar:
Unabhängige Bauüberwachung und Beweissicherung: Einrichtung einer
•
unabhängigen bautechnischen und ökologischen Überwachung sowie umfas-
sende Dokumentation des Zustands der betroffenen Grundstücke und Infra-
strukturen vor Beginn der Bauarbeiten.
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Finanzielle Absicherung möglicher Schäden: Bereitstellung einer ausrei-
•
chenden finanziellen Sicherheitsleistung, beispielsweise durch ein Treuhand-
konto oder eine Bankbürgschaft, zur Absicherung möglicher Schäden und Fol-
gekosten.
Schutz der Wasserversorgung Vasbeck: Dauerhafte Sicherstellung der Was-
•
serversorgung durch die Wassergewinnungsanlage Vasbeck sowie verbindliche
Regelungen zur Ersatzwasserversorgung und finanziellen Absicherung mögli-
cher Beeinträchtigungen.
Schutz von Landwirtschaft und kommunaler Infrastruktur: Vermeidung
•
und Beseitigung von Schäden an landwirtschaftlichen Flächen, Wegen und
sonstigen örtlichen Infrastruktureinrichtungen sowie deren fachgerechte Wie-
derherstellung.
Vorsorgliche Verlegung von Leerrohren: Verlegung geeigneter Leerrohre an
•
Wegekreuzungen im Bereich der Kabeltrasse, um spätere Kabel- und Leitungs-
kreuzungen ohne erneute umfangreiche Eingriffe zu ermöglichen.
Verbindliche Regelungen für Stilllegung und Rückbau: Festlegung der Rü-
•
ckbau- und Wiederherstellungspflichten, Löschung nicht mehr benötigter
Grunddienstbarkeiten sowie langfristige finanzielle Absicherung dieser Ver-
pflichtungen, auch bei Betreiberwechsel oder Insolvenz.
Dauerhafte regionale Wertschöpfung: Angemessene Beteiligung der Stand-
•
ortregionen an den wirtschaftlichen Vorteilen der Energiewende durch geeig-
nete und möglichst gesetzlich abgesicherte Regelungen.
Kommunalentschädigung für betroffene Gemeinden: Gesetzliche Veranke-
•
rung eines angemessenen finanziellen Entschädigungsanspruchs für Gemein-
den, durch deren Gebiet der Rhein-Main-Link verlegt wird, zum Ausgleich der
zusätzlichen Belastungen.
Bessere Nutzung regional erzeugter erneuerbarer Energie: Technische und
•
wirtschaftliche Prüfung, wie der in Diemelsee und den angrenzenden Regionen
in erheblichem Umfang erzeugte erneuerbare Strom besser genutzt und in die
überregionale Stromversorgung eingebunden werden kann.
Faire Verteilung der Kosten der Energiewende: Angemessene Berücksichti-
•
gung der zusätzlichen Belastungen der betroffenen Kommunen bei der Vertei-
lung der Kosten und Vorteile der Energieinfrastruktur.
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Als Anlage ist das Schreiben des Ortsbeirates Wirmighausen vom 08. Oktober 2026
und des Ortsbeirates Vasbeck vom 21.10.2026 beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Diemelsee beschließt die vorliegende Resolution.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt,
1. die Resolution dem Vorhabenträger Amprion und den zuständigen Planfeststel-
lungs- und Genehmigungsbehörden zuzuleiten;
2. die Forderungen in die kommunale Stellungnahme zum Planfeststellungsver-
fahren einzubringen, soweit dies verfahrensrechtlich noch möglich ist;
3. die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für eine unabhängige Bau- und
Umweltbegleitung zu prüfen und deren verbindliche Einrichtung zu fordern;
4. eine umfassende Beweissicherung vor Beginn der Bauarbeiten einzufordern;
5. gegenüber dem Vorhabenträger eine angemessene finanzielle Sicherheitsleis-
tung für mögliche Schäden und Folgekosten zu verlangen und dabei ausdrück-
lich die Möglichkeiten eines Treuhandkontos, einer Bankbürgschaft oder eines
gleichwertigen Sicherungsinstruments einzubeziehen;
6. Gespräche mit den betroffenen Kommunen im Landkreis Waldeck-Franken-
berg, dem Landkreis, dem Kreisbauernverband, den Wasserverbänden, den
Wasserversorgern und den zuständigen Fachbehörden aufzunehmen;
7. sich für eine frühzeitige Beteiligung der betroffenen Grundstückseigentümer
und Pächter einzusetzen;
8. der Gemeindevertretung zeitnah über die eingeleiteten Maßnahmen und die Er-
gebnisse der Gespräche zu berichten.
Finanzielle Auswirkungen:
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Anlage(n):
1. Resolution der Gemeindevertretung Diemelsee zum Rhein-Main-Link
2. doc01358020261019134737
Sachbearbeiter
Volker Becker
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