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Kommunale Wärmeplanung - Beschluss zur Durchführung der Beteiligung gemäß § 13 Abs. 4 WPG in Verbindung mit § 22 WPG u. § 2 WPVO

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Diemelsee
Datum2026-11-05
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Amt 60/ Bauamt Diemelsee, 19.10.2026 Beschlussvorlage - VL-245/2026 - öffentlich - Beratungsfolge Termin Gemeindevorstand der Gemeinde Diemelsee 26.10.2026 Haupt- und Finanzausschuss, Sport, Kultur und Soziales 26.10.2026 Gemeindevertretung der Gemeinde Diemelsee 05.11.2026 Betr.: Kommunale Wärmeplanung - Beschluss zur Durchführung der Be- teiligung gemäß § 13 Abs. 4 WPG in Verbindung mit § 22 WPG u. § 2 WPVO Sachdarstellung: Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument für Städte und Ge- meinden, um den Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 festzulegen. Sie gibt der Kommune eine Strategie und ermöglicht Bürgern und Unternehmen Ori- entierung darüber, welche Wärmelösungen in welchen Gebieten sinnvoll sein kön- nen. Zentrale Ziele sind Planungssicherheit, Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit. Rechtlicher Hintergrund: Zum 01.01.2024 ist das Wärmeplanungsgesetz des Bundes (WPG) in Kraft getre- ten. Dieses verpflichtet alle Kommunen zur Wärmeplanung. Kommunen unter 100.000 Einwohnern müssen diese bis zum 30.06.2028 erstellt haben. Seit der Novellierung des Hessischen Energiegesetzes (HEG) im November 2022 ist die Wärmeplanung Bestandteil des Landesrechts. Ergänzt wird sie seit November 2025 durch die Verordnung zur kommunalen Wärmeplanung (WPVO), die das Bundesrecht konkretisiert und die Kommunen final zur Durchführung verpflichtet. Die kommunale Wärmeplanung ist eine informelle, strategische Fachplanung. Der Beschluss in der Gemeindevertretung hat keine unmittelbare Außen- und keine di- rekte rechtliche Bindungswirkung. Er begründet keinen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Versorgungsart oder den Bau einer Infrastruktur. Direkte Konsequenzen für Bürger entstehen lediglich, wenn auf Basis des Wärmeplans im Nachgang ein zu- sätzlicher Beschluss (z. B. eine Satzung zur Ausweisung von Wärmenetzgebieten nach § 26 WPG) erfolgt. Seite 1 von 3 Aktueller Status: Im Rahmen der 2023 zwischen EWF, Kommunen und Landkreis geschlossenen Ko- operationsvereinbarung wurde die Aufgabe der Erstellung an den Zweckverband EWF übertragen. Der Prozess der Erstellung durch die EWF ist nun abgeschlossen. Die Übergabe der finalen Planunterlagen sowie der Zugang zum digitalen Zwilling über die Plattform Greenventory hat im Mai 2026 stattgefunden. Ergänzend dazu hat das KWP-Team der EWF GmbH im September 2026 im Rahmen von zwei digitalen Informationsveranstaltungen die Ergebnisse für kommunale Gremienmitglieder prä- sentiert. Beteiligung und Offenlegung: Das WPG (§ 13 Abs. 4) sieht vor, dass die Inhalte offengelegt werden: Die zu beteiligenden Zielgruppen haben die Möglichkeit der Einsichtnahme für • mindestens 30 Tage. Innerhalb dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. • Bei Kommunen unter 10.000 Einwohnern kann ein vereinfachtes Verfahren • (§ 22 WPG & § 2 WPVO) angewendet werden, das den Beteiligungskreis auf regionale Wärme- und Energienetzbetreibende reduziert. Nach der Auswertung der Stellungnahmen erfolgt der finale Beschluss durch die Ge- meindevertretung. Der Wärmeplan wird anschließend auf der Internetseite der Kom- mune veröffentlicht und beim zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt ange- zeigt. Beschlussvorschlag: 1. Die Gemeindevertretung nimmt den Entwurf der kommunalen Wärmeplanung sowie die Ergebnisse des "Digitalen Zwillings" (Plattform Greenventory) zur Kenntnis. 2. Die Gemeindevertretung beschließt auf Grundlage des Entwurfs die Durchfüh- rung der Beteiligung gemäß § 13 Abs. 4 WPG in Verbindung mit § 22 WPG und § 2 WPVO für die Dauer von 30 Tagen im Zeitraum vom 13.11.2026 bis 15.12.2026 Finanzielle Auswirkungen: Anlage(n): Beschlussvorlage VL-245/2026 Seite 2 von 3 1. KWP_Abschlussdokumentation 2. Diemelsee_Adorf_Steckbrief 3. Diemelsee_Benkhausen_Steckbrief 4. Diemelsee_Deisfeld_Steckbrief 5. Diemelsee_Flechtdorf_Steckbrief 6. Diemelsee_Giebringhausen_Steckbrief 7. Diemelsee_Heringhausen_Steckbrief 8. Diemelsee_Ottlar_Steckbrief 9. Diemelsee_Rhenegge_Steckbrief 10. Diemelsee_Schweinsbühl_Steckbrief 11. Diemelsee_Stormbruch_Steckbrief 12. Diemelsee_Sudeck_Steckbrief 13. Diemelsee_Vasbeck_Steckbrief 14. Diemelsee_Wirmighausen_Steckbrief1 Sachbearbeiter Anke Linnekugel Beschlussvorlage VL-245/2026 Seite 3 von 3

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