Startseite › Gemeinde Diemelsee › Dokument
Kommunale Wärmeplanung - Beschluss zur Durchführung der Beteiligung gemäß § 13 Abs. 4 WPG in Verbindung mit § 22 WPG u. § 2 WPVO
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Diemelsee |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Amt 60/ Bauamt Diemelsee, 19.10.2026
Beschlussvorlage - VL-245/2026
- öffentlich -
Beratungsfolge Termin
Gemeindevorstand der Gemeinde Diemelsee 26.10.2026
Haupt- und Finanzausschuss, Sport, Kultur und Soziales 26.10.2026
Gemeindevertretung der Gemeinde Diemelsee 05.11.2026
Betr.:
Kommunale Wärmeplanung - Beschluss zur Durchführung der Be-
teiligung gemäß § 13 Abs. 4 WPG in Verbindung mit § 22 WPG u. §
2 WPVO
Sachdarstellung:
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument für Städte und Ge-
meinden, um den Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 festzulegen.
Sie gibt der Kommune eine Strategie und ermöglicht Bürgern und Unternehmen Ori-
entierung darüber, welche Wärmelösungen in welchen Gebieten sinnvoll sein kön-
nen. Zentrale Ziele sind Planungssicherheit, Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit.
Rechtlicher Hintergrund:
Zum 01.01.2024 ist das Wärmeplanungsgesetz des Bundes (WPG) in Kraft getre-
ten. Dieses verpflichtet alle Kommunen zur Wärmeplanung. Kommunen unter
100.000 Einwohnern müssen diese bis zum 30.06.2028 erstellt haben.
Seit der Novellierung des Hessischen Energiegesetzes (HEG) im November 2022
ist die Wärmeplanung Bestandteil des Landesrechts. Ergänzt wird sie seit November
2025 durch die Verordnung zur kommunalen Wärmeplanung (WPVO), die das
Bundesrecht konkretisiert und die Kommunen final zur Durchführung verpflichtet.
Die kommunale Wärmeplanung ist eine informelle, strategische Fachplanung. Der
Beschluss in der Gemeindevertretung hat keine unmittelbare Außen- und keine di-
rekte rechtliche Bindungswirkung. Er begründet keinen Rechtsanspruch auf eine
bestimmte Versorgungsart oder den Bau einer Infrastruktur. Direkte Konsequenzen
für Bürger entstehen lediglich, wenn auf Basis des Wärmeplans im Nachgang ein zu-
sätzlicher Beschluss (z. B. eine Satzung zur Ausweisung von Wärmenetzgebieten
nach § 26 WPG) erfolgt.
Seite 1 von 3
Aktueller Status:
Im Rahmen der 2023 zwischen EWF, Kommunen und Landkreis geschlossenen Ko-
operationsvereinbarung wurde die Aufgabe der Erstellung an den Zweckverband
EWF übertragen. Der Prozess der Erstellung durch die EWF ist nun abgeschlossen.
Die Übergabe der finalen Planunterlagen sowie der Zugang zum digitalen Zwilling
über die Plattform Greenventory hat im Mai 2026 stattgefunden. Ergänzend dazu hat
das KWP-Team der EWF GmbH im September 2026 im Rahmen von zwei digitalen
Informationsveranstaltungen die Ergebnisse für kommunale Gremienmitglieder prä-
sentiert.
Beteiligung und Offenlegung:
Das WPG (§ 13 Abs. 4) sieht vor, dass die Inhalte offengelegt werden:
Die zu beteiligenden Zielgruppen haben die Möglichkeit der Einsichtnahme für
•
mindestens 30 Tage.
Innerhalb dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden.
•
Bei Kommunen unter 10.000 Einwohnern kann ein vereinfachtes Verfahren
•
(§ 22 WPG & § 2 WPVO) angewendet werden, das den Beteiligungskreis auf
regionale Wärme- und Energienetzbetreibende reduziert.
Nach der Auswertung der Stellungnahmen erfolgt der finale Beschluss durch die Ge-
meindevertretung. Der Wärmeplan wird anschließend auf der Internetseite der Kom-
mune veröffentlicht und beim zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt ange-
zeigt.
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung nimmt den Entwurf der kommunalen Wärmeplanung
sowie die Ergebnisse des "Digitalen Zwillings" (Plattform Greenventory) zur
Kenntnis.
2. Die Gemeindevertretung beschließt auf Grundlage des Entwurfs die Durchfüh-
rung der Beteiligung gemäß § 13 Abs. 4 WPG in Verbindung mit § 22 WPG und
§ 2 WPVO für die Dauer von 30 Tagen im Zeitraum vom 13.11.2026 bis
15.12.2026
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage(n):
Beschlussvorlage VL-245/2026 Seite 2 von 3
1. KWP_Abschlussdokumentation
2. Diemelsee_Adorf_Steckbrief
3. Diemelsee_Benkhausen_Steckbrief
4. Diemelsee_Deisfeld_Steckbrief
5. Diemelsee_Flechtdorf_Steckbrief
6. Diemelsee_Giebringhausen_Steckbrief
7. Diemelsee_Heringhausen_Steckbrief
8. Diemelsee_Ottlar_Steckbrief
9. Diemelsee_Rhenegge_Steckbrief
10. Diemelsee_Schweinsbühl_Steckbrief
11. Diemelsee_Stormbruch_Steckbrief
12. Diemelsee_Sudeck_Steckbrief
13. Diemelsee_Vasbeck_Steckbrief
14. Diemelsee_Wirmighausen_Steckbrief1
Sachbearbeiter
Anke Linnekugel
Beschlussvorlage VL-245/2026 Seite 3 von 3
Text aus PDF extrahiert