Startseite › Stadt Bochum › Dokument
Niederflurgerechter Ausbau der Haltestelle „Bethanienstraße“
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Bochum |
| Datum | 2026-11-25 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage der Verwaltung
Nr.: 20262255
Status: öffentlich
Datum: 26.08.2026
Verfasser/in: 66 21 (34 69)
Fachbereich: Tiefbauamt
Bezeichnung der Vorlage:
Niederflurgerechter Ausbau der Haltestelle „Bethanienstraße“
Beschlussvorschriften:
§ 5 der Hauptsatzung
Beratungsfolge:
Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit:
Bezirksvertretung Bochum-Nord 03.11.2026 Anhörung
Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruk- 25.11.2026 Entscheidung
tur
Kurzübersicht:
Niederflurgerechter Ausbau der Haltestelle „Bethanienstraße“
Beschlussvorschlag:
Der Planung zum niederflurgerechten Umbau der Haltestelle „Bethanienstraße” wird zugestimmt.
Begründung:
1. Anlass
Der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur hat in der Sitzung vom 22.04.2021 unter der Vorlagen-
ummer 20210563 die aktualisierte Prioritätenliste als dynamisches Programm sowie als Arbeits-
grundlage für den niederflurgerechten Ausbau von Haltestellen beschlossen.
Die Haltestelle „Bethanienstraße“ befindet sich im Stadtteil Bochum-Gerthe auf der Lothringer
Straße“ und wird von der Linien 353 angefahren.
Seite 1 von 3
2. Heutiger Zustand
Die Haltestelle entspricht nicht dem in Bochum üblichen Standard und ist noch nicht
niederflurgerecht ausgebaut. Taktile Leiteinrichtungen sind nicht vorhanden.
3. Planung
Im Rahmen des Ausbaus wird lediglich der Steig 1 in einer Länge von 17,80 m erneuert (Steig 2
wurde bereits ausgebaut). Da bislang kein Fahrgastunterstand mit integrierten Sitzgelegenheiten
vorhanden ist, wird dieser im Zuge des Ausbaus installiert.
Um sicherzustellen, dass das Regenwasser durch eine Veränderung des Quergefälles nicht auf
das anliegende Grundstück fließt, wird im Bereich des Mauerdurchgangs ein Sinkkasten gesetzt
und an den bestehenden Kanal angeschlossen.
Die untere Denkmalschutzbehörde wurde im Rahmen der Planung beteiligt. Die denkmalrechtliche
Erlaubnis liegt vor.
Im Zuge des niederflurgerechten Ausbaus sollen die Haltestellen gemäß dem Regelblatt der BO-
GESTRA mit taktilen Flächen ausgestattet werden.
4. Kosten und Finanzierung
Die Kostenschätzung auf Grundlage der Entwurfsplanung für den niederflurgerechten Ausbau und
die flankierenden Nebenarbeiten beträgt 49.704.16 €.
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln nach § 12 ÖPNVG NRW.
5. Durchführung
Die Ausführung ist für das Jahr 2027 vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Mittelbedarf für die Durchführung der Maßnahmen:
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme auf Grundlage der Entwurfsplanung betragen ca. 49.700
EUR.
Die Haltestelle wurde zur Förderung angemeldet. Die Förderquote entspricht 100% der förderfähi-
gen Kosten.
Die benötigten Haushaltsmittel stehen in der Mittelfristplanung des Haushalt 2025/26 für diese Maß-
nahme wie folgt zur Verfügung:
Beschlussvorlage der Verwaltung 20262255 Seite 2 von 3
Projekt / Haushaltsjahr 2027 Gesamt
6.00000219.5401.500.001 Bus- 49.700 49.700
haltestellen Niederfl. Ausbau
6.00000219.5401.555.001 Bus- -49.700 -49.700
haltestellen Niederlf. Ausbau Zu-
wendung
Jährliche Folgelasten:
Abschreibungsaufwand:
Der jährliche Abschreibungsaufwand beläuft sich bei einer Nutzungsdauer von 45 Jahren auf rd. 1
TEUR abzgl. rd. 1 TEUR aus Auflösung Sonderposten bei genehmigtem Förderantrag. In Abhän-
gigkeit der Fertigstellung im Jahr der Fertigstellung anteilig.
Klimarelevante Auswirkungen:
Anlage(n):
1. Übersichtsplan
2. Lageplan
3. KlimaCheck
Beschlussvorlage der Verwaltung 20262255 Seite 3 von 3
Text aus PDF extrahiert