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Niederflurgerechter Ausbau der Haltestelle „Bethanienstraße“

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Bochum
Datum2026-11-25
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Beschlussvorlage der Verwaltung Nr.: 20262255 Status: öffentlich Datum: 26.08.2026 Verfasser/in: 66 21 (34 69) Fachbereich: Tiefbauamt Bezeichnung der Vorlage: Niederflurgerechter Ausbau der Haltestelle „Bethanienstraße“ Beschlussvorschriften: § 5 der Hauptsatzung Beratungsfolge: Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit: Bezirksvertretung Bochum-Nord 03.11.2026 Anhörung Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruk- 25.11.2026 Entscheidung tur Kurzübersicht: Niederflurgerechter Ausbau der Haltestelle „Bethanienstraße“ Beschlussvorschlag: Der Planung zum niederflurgerechten Umbau der Haltestelle „Bethanienstraße” wird zugestimmt. Begründung: 1. Anlass Der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur hat in der Sitzung vom 22.04.2021 unter der Vorlagen- ummer 20210563 die aktualisierte Prioritätenliste als dynamisches Programm sowie als Arbeits- grundlage für den niederflurgerechten Ausbau von Haltestellen beschlossen. Die Haltestelle „Bethanienstraße“ befindet sich im Stadtteil Bochum-Gerthe auf der Lothringer Straße“ und wird von der Linien 353 angefahren. Seite 1 von 3 2. Heutiger Zustand Die Haltestelle entspricht nicht dem in Bochum üblichen Standard und ist noch nicht niederflurgerecht ausgebaut. Taktile Leiteinrichtungen sind nicht vorhanden. 3. Planung Im Rahmen des Ausbaus wird lediglich der Steig 1 in einer Länge von 17,80 m erneuert (Steig 2 wurde bereits ausgebaut). Da bislang kein Fahrgastunterstand mit integrierten Sitzgelegenheiten vorhanden ist, wird dieser im Zuge des Ausbaus installiert. Um sicherzustellen, dass das Regenwasser durch eine Veränderung des Quergefälles nicht auf das anliegende Grundstück fließt, wird im Bereich des Mauerdurchgangs ein Sinkkasten gesetzt und an den bestehenden Kanal angeschlossen. Die untere Denkmalschutzbehörde wurde im Rahmen der Planung beteiligt. Die denkmalrechtliche Erlaubnis liegt vor. Im Zuge des niederflurgerechten Ausbaus sollen die Haltestellen gemäß dem Regelblatt der BO- GESTRA mit taktilen Flächen ausgestattet werden. 4. Kosten und Finanzierung Die Kostenschätzung auf Grundlage der Entwurfsplanung für den niederflurgerechten Ausbau und die flankierenden Nebenarbeiten beträgt 49.704.16 €. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln nach § 12 ÖPNVG NRW. 5. Durchführung Die Ausführung ist für das Jahr 2027 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen: Mittelbedarf für die Durchführung der Maßnahmen: Die Gesamtkosten der Baumaßnahme auf Grundlage der Entwurfsplanung betragen ca. 49.700 EUR. Die Haltestelle wurde zur Förderung angemeldet. Die Förderquote entspricht 100% der förderfähi- gen Kosten. Die benötigten Haushaltsmittel stehen in der Mittelfristplanung des Haushalt 2025/26 für diese Maß- nahme wie folgt zur Verfügung: Beschlussvorlage der Verwaltung 20262255 Seite 2 von 3 Projekt / Haushaltsjahr 2027 Gesamt 6.00000219.5401.500.001 Bus- 49.700 49.700 haltestellen Niederfl. Ausbau 6.00000219.5401.555.001 Bus- -49.700 -49.700 haltestellen Niederlf. Ausbau Zu- wendung Jährliche Folgelasten: Abschreibungsaufwand: Der jährliche Abschreibungsaufwand beläuft sich bei einer Nutzungsdauer von 45 Jahren auf rd. 1 TEUR abzgl. rd. 1 TEUR aus Auflösung Sonderposten bei genehmigtem Förderantrag. In Abhän- gigkeit der Fertigstellung im Jahr der Fertigstellung anteilig. Klimarelevante Auswirkungen: Anlage(n): 1. Übersichtsplan 2. Lageplan 3. KlimaCheck Beschlussvorlage der Verwaltung 20262255 Seite 3 von 3

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