Startseite › Gemeinde Inden › Dokument
Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Gemeinde Inden |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlagen-Nr. 212/2026
Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum
Fachbereich II 01.10.2026
öffentlich
Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen
Hauptausschuss 04.11.2026
Betrifft:
Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW
Mitteilung:
Der Kreis Düren hat mit Schreiben vom 28.09.2026 (s. Anlage) die Eckdaten des Haushalts 2027 und
2028 mitgeteilt. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Kreisumlage allgemein eine Erhöhung für
die kommenden Jahre vorsieht, während die Jugendamtsumlage marginal sinkt.
Hierbei gilt es aber zu beachten, dass dies auf der 1. Arbeitskreisrechnung vor Abschluss der
Steuerverbundzeit zum 30.09. basiert; d.h. hier sind noch Unsicherheiten gegeben.
Des Weiteren verweist der Kreis auf die Tatsache, dass sich im Laufe der Beratungen weitere
Veränderungen ergeben könnten und auch auf die Budgethoheit des Kreistages.
In Bezug auf die befürchtete Steigerung der allgemeinen Kreisumlage ist festzuhalten, dass diese von
Haushaltsjahr 2026 auf 2027 um 3,9481 Prozentpunkte und von Haushaltsjahr 2027 auf 2028 um
weitere 0,3707 Prozentpunkte steigt. Hauptursächlich hierfür sind insbesondere die
Aufwandssteigerungen beim Kreis durch die Erhöhung der LVR-Umlage (+12,5 Mio. € für 2027 und
weitere +7 Mio. € für 2028), Personalkostensteigerungen beim LVR und voraussichtlich nicht
abrechenbare Kosten im Rettungsdienst an die Kreisangehörigen Städte und Gemeinden weiter.
Die leichte Reduzierung der Jugendamtsumlage rührt hauptsächlich daher, dass geänderte
Buchungsverhalten bei Kindertagesstätten, sowie die Kindergartenelternbeiträge sich umlagesenkend
ausgewirkt haben.
Die finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde Inden sind hier planungstechnisch zunächst für das
Haushaltsjahr 2027 eine Reduzierung der Umlage (Kreisumlage und Jugendamtsumlage) um 7.200€
und eine Erhöhung in 2028 wiederrum um 241.700€.
Wie in den letzten Jahren üblich werden die Bürgermeister der kreisangehörigen Kommunen sich zu
den Zahlen austauschen und eine entsprechende Stellungnahme erarbeiten. Diese wird dann ebenfalls
zur Kenntnis gegeben.
Kai Franz
Aufgestellt
Stefan Pfennings Michael Linzenich
Bürgermeister Fachbereichsleitung Kämmerer
Anlage(n):
(1) Benehmensschreiben_HH-2027-2028
(2) Berechnung Schlüsselzuweisung Kreisumlage 2027
Mitteilungsvorlage 212/2026 Seite 2
Text aus PDF extrahiert