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Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW

Mitteilung
TypMitteilung
GemeindeGemeinde Inden
Datum2026-11-04
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Vorlagen-Nr. 212/2026 Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Fachbereich II 01.10.2026 öffentlich Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Hauptausschuss 04.11.2026 Betrifft: Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW Mitteilung: Der Kreis Düren hat mit Schreiben vom 28.09.2026 (s. Anlage) die Eckdaten des Haushalts 2027 und 2028 mitgeteilt. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Kreisumlage allgemein eine Erhöhung für die kommenden Jahre vorsieht, während die Jugendamtsumlage marginal sinkt. Hierbei gilt es aber zu beachten, dass dies auf der 1. Arbeitskreisrechnung vor Abschluss der Steuerverbundzeit zum 30.09. basiert; d.h. hier sind noch Unsicherheiten gegeben. Des Weiteren verweist der Kreis auf die Tatsache, dass sich im Laufe der Beratungen weitere Veränderungen ergeben könnten und auch auf die Budgethoheit des Kreistages. In Bezug auf die befürchtete Steigerung der allgemeinen Kreisumlage ist festzuhalten, dass diese von Haushaltsjahr 2026 auf 2027 um 3,9481 Prozentpunkte und von Haushaltsjahr 2027 auf 2028 um weitere 0,3707 Prozentpunkte steigt. Hauptursächlich hierfür sind insbesondere die Aufwandssteigerungen beim Kreis durch die Erhöhung der LVR-Umlage (+12,5 Mio. € für 2027 und weitere +7 Mio. € für 2028), Personalkostensteigerungen beim LVR und voraussichtlich nicht abrechenbare Kosten im Rettungsdienst an die Kreisangehörigen Städte und Gemeinden weiter. Die leichte Reduzierung der Jugendamtsumlage rührt hauptsächlich daher, dass geänderte Buchungsverhalten bei Kindertagesstätten, sowie die Kindergartenelternbeiträge sich umlagesenkend ausgewirkt haben. Die finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde Inden sind hier planungstechnisch zunächst für das Haushaltsjahr 2027 eine Reduzierung der Umlage (Kreisumlage und Jugendamtsumlage) um 7.200€ und eine Erhöhung in 2028 wiederrum um 241.700€. Wie in den letzten Jahren üblich werden die Bürgermeister der kreisangehörigen Kommunen sich zu den Zahlen austauschen und eine entsprechende Stellungnahme erarbeiten. Diese wird dann ebenfalls zur Kenntnis gegeben. Kai Franz Aufgestellt Stefan Pfennings Michael Linzenich Bürgermeister Fachbereichsleitung Kämmerer Anlage(n): (1) Benehmensschreiben_HH-2027-2028 (2) Berechnung Schlüsselzuweisung Kreisumlage 2027 Mitteilungsvorlage 212/2026 Seite 2

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