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Beratung und Beschluss über den Forstwirtschaftsplan 2027
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Bad Sobernheim |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Gremium Termin Status
Stadtrat Bad Sobernheim öffentlich beschließend
Nr. 2026/StadtS149
Fachbereich Fachbereich 1.2 - Finanzen
Sachbearbeiter(in) Buscher, Vivien
Datum 18.09.2026
Beratung und Beschluss über den Forstwirtschaftsplan 2027
Hinweis:
Rats-/Ausschussmitglieder, bei denen Befangenheit gemäß § 22 GemO vorliegt, dürfen an der Beratung und
Abstimmung nicht mitwirken und müssen sich bei öffentlichen Sitzungen in den Zuhörerbereich begeben
bzw. bei nicht öffentlichen Sitzungen müssen sie den Sitzungsraum verlassen.
Sach- und Rechtslage:
Forstrevierleiter Steines hat den vorgelegten Plan für das Wirtschaftsjahr 2027 erläutert
und dem Stadtrat Bad Sobernheim das Ergebnis des letzten abgeschlossenen Jahres
bekannt gegeben.
Die Leistungen des Forstamtes im Körperschaftswald sind in § 27 Landeswaldgesetz
geregelt.
Die Verwertung der Walderzeugnisse nach § 27 Abs. 3 LWaldG, sind dem Forstamt Bad
Sobernheim - mit Ausnahme der Holzvermarktung – mit dem aktuellen
Geschäftsbesorgungsvertrag zum 01.01.2019 übertragen worden.
Planänderungen gelten als genehmigt, sofern das Gesamtergebnis nicht vom
Haushaltsvoranschlag abweicht. Bei größeren Planänderungen ist der Gemeinderat zu
informieren.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat Bad Sobernheim stimmt dem von Herrn Steines vorgetragenen und
erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2027 zu.
Abstimmungsergebnis: ☐ Einstimmig
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen
Gez.
Vorsitzende/r
Text aus PDF extrahiert