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Beratung und Beschluss über den Forstwirtschaftsplan 2027

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Bad Sobernheim
Datum2026-11-12
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Beschlussvorlage Gremium Termin Status Stadtrat Bad Sobernheim öffentlich beschließend Nr. 2026/StadtS149 Fachbereich Fachbereich 1.2 - Finanzen Sachbearbeiter(in) Buscher, Vivien Datum 18.09.2026 Beratung und Beschluss über den Forstwirtschaftsplan 2027 Hinweis: Rats-/Ausschussmitglieder, bei denen Befangenheit gemäß § 22 GemO vorliegt, dürfen an der Beratung und Abstimmung nicht mitwirken und müssen sich bei öffentlichen Sitzungen in den Zuhörerbereich begeben bzw. bei nicht öffentlichen Sitzungen müssen sie den Sitzungsraum verlassen. Sach- und Rechtslage: Forstrevierleiter Steines hat den vorgelegten Plan für das Wirtschaftsjahr 2027 erläutert und dem Stadtrat Bad Sobernheim das Ergebnis des letzten abgeschlossenen Jahres bekannt gegeben. Die Leistungen des Forstamtes im Körperschaftswald sind in § 27 Landeswaldgesetz geregelt. Die Verwertung der Walderzeugnisse nach § 27 Abs. 3 LWaldG, sind dem Forstamt Bad Sobernheim - mit Ausnahme der Holzvermarktung – mit dem aktuellen Geschäftsbesorgungsvertrag zum 01.01.2019 übertragen worden. Planänderungen gelten als genehmigt, sofern das Gesamtergebnis nicht vom Haushaltsvoranschlag abweicht. Bei größeren Planänderungen ist der Gemeinderat zu informieren. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat Bad Sobernheim stimmt dem von Herrn Steines vorgetragenen und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2027 zu. Abstimmungsergebnis: ☐ Einstimmig Ja-Stimmen Nein-Stimmen Stimmenthaltungen Gez. Vorsitzende/r

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