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Beteiligung eines weiteren kommunalen Gesellschafters an der Westfalen Weser Energie (WWE) GmbH & Co.KG hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages der WWE
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Kirchlengern |
| Datum | 2026-11-04 |
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Dokument
Extrahierter Text
GEMEINDE KIRCHLENGERN | DER BÜRGERMEISTER
BESCHLUSSVORLAGE
öffentlich
Datum Drucksachen Nr.
(ggf. Nachtragsvermerk)
16.10.2026 2026/139
Aktenzeichen: 14 00 01/Wt.
Anlagen: 1
Beratungsfolge Termin Beratungsergebnis
Hauptausschuss 04.11.2026
Rat 12.11.2026
Betreff:
Beteiligung eines weiteren kommunalen Gesellschafters an der Westfalen Weser Energie (WWE)
GmbH & Co.KG
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages der WWE
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Gemeinde Kirchlengern stimmt einer Beteiligung des Fleckens Aerzen als neuem
unmittelbaren Kommanditisten an der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG im Wege der
Kapitalerhöhung von bis zu maximal 886.900 € zu.
1. Der Rat der Gemeinde Kirchlengern stimmt der als Anlage 1 beigefügten, für den Beitritt des
Fleckens Aerzen geänderten, Fassung des Gesellschaftsvertrages der Westfalen Weser Ener
gie GmbH & Co. KG sowie der mit den Beteiligungen einhergehenden Änderung des Konsorti
alvertrages zu.
2. Der kommunale Vertreter der Gemeinde Kirchlengern wird ermächtigt und beauftragt, in der
Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG den folgenden Be
schlüssen zuzustimmen:
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG und des
Konsortialvertrages der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG, um die Aufnahme des Fle
ckens Aerzen umzusetzen;
Anweisung an die Geschäftsführung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG, die für die
Umsetzung der Vorhaben erforderlichen Schritte vorzunehmen.
Sachdarstellung:
Die Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG, an welcher die Gemeinde Kirchlengern unmittelbar beteiligt
ist, möchte mit dem Flecken Aerzen einen neuen kommunalen Gesellschafter im Wege der Kapitalerhö
hung aufnehmen („Vorhaben“).
Die nachfolgenden Beschlüsse dienen der Umsetzung des Vorhabens sowie der damit einhergehenden Än
derung des Gesellschaftsvertrages.
SACHVERHALT
1. Hintergrund
Die Gemeinde Kirchlengern ist unmittelbar an der WWE mit Sitz in Paderborn beteiligt. Sämtliche Anteile der
WWE werden aktuell von 57 kommunalen Gesellschaftern (Gebietskörperschaften bzw. kommunale Unter
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nehmen) im Versorgungsgebiet der WWE gehalten. Die WWE ist die Holding der Westfalen Weser-Gruppe.
In dieser Funktion steuert und überwacht sie ihre 100%igen-Tochtergesellschaften, die das operative Geschäft
der Westfalen Weser-Gruppe verantworten und in den vier Geschäftsfeldern Erzeugung & Handel (Westfalen
Weser Energieerzeugung GmbH), Speicher (Westfalen Weser Energiespeicher GmbH), Netze (Westfalen
Weser Netz GmbH) sowie Wärme & Energielösungen (Energieservice Westfalen Weser GmbH) tätig sind.
Die Struktur der WWE stellt sich wie folgt dar:
Nordrhein-Westfalen Niedersachsen
Kommunen Kommunen
Kommunale Kommunale
Kommunen Kommunen
Unternehmen Unternehmen
Holding
Westfalen Weser Energie
Westfalen Weser
Verwaltungsges. mbH
Energie
Erzeugung&Handel Speicher Netze Wärme & Energielösungen
Westfalen Weser Westfalen Weser Westfalen Weser Energieservice
Energieerzeugung Energiespeicher Netz Westfalen Weser
2. Vorhaben
Die WWE plant die Aufnahme eines weiteren Gesellschafters in die WWE. Wie in den vergangenen Jahren ist
beabsichtigt, den neuen kommunalen Gesellschafter mittels einer Kapitalerhöhung aufzunehmen. Im diesjäh
rigen Beteiligungsprozess ist eine unmittelbare Beteiligung des Fleckens Aerzen vorgesehen.
Die nachfolgenden Beschlüsse dienen der Umsetzung des Vorhabens.
3. Folgeänderungen
Mit der Beteiligung des Fleckens Aerzen gehen eine Kapitalerhöhung, eine Anpassung des Gesellschaftsver
trages sowie eine Anpassung des Konsortialvertrages der WWE einher. Die geänderte Fassung des Gesell
schaftsvertrages der WWE ist diesem Beschluss als Anlage 1 beigefügt. Die hierin dargestellten Änderungen
bilden einen Beitritt des Fleckens Aerzen ab. Der Konsortialvertrag wird nur dahingehend geändert, dass ein
neuer kommunaler Gesellschafter dem Gesamtkonstrukt beitritt. Dieses Vorgehen, die Vertragsänderungen
und diese Beschlussvorlage wurden im Vorfeld mit den zuständigen Aufsichtsbehörden abgestimmt.
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BEGRÜNDUNG
4. Hintergrund und Zweck
Die WWE ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu 100 % ein kommunales Unternehmen. Es war von Anfang an
geplant, so viele kommunale Gesellschafter wie möglich im Versorgungsgebiet der WWE zu bündeln. Dem
entsprechend sieht die Präambel des zwischen sämtlichen Altgesellschaftern geschlossenen Konsortialver
trages in Ziff. 8 den Beitritt weiterer Städte und Gemeinden zur WWE ausdrücklich vor. Mit dem Flecken Aer
zen soll nun ein weiterer kommunaler Gesellschafter hinzukommen, Gesellschaftsanteile an der WWE über
nehmen und der kommunalen Familie der WWE beitreten. Am Gesamtkonstrukt der WWE-Gruppe, insbeson
dere am Betätigungsfeld der WWE, ändert dies nichts.
Angebote für eine Beteiligung an der WWE wurden und werden lediglich an Kommunen bzw. kommunale
Unternehmen aus dem Versorgungsgebiet der WWE versandt. Für den aktuellen Beteiligungsprozess 2026
wurde auf die Unternehmensbewertung der WWE aus 2025 abgestellt, welche Grundlage des aktuellen Be
teiligungsangebots an den Flecken Aerzen ist.
Der Flecken Aerzen hat am 25.06.2026 den Beschluss zu einem Betritt zur WWE gefasst. Die Altgesellschafter
werden in der Gesellschafterversammlung der WWE am Jahresende 2026, nach erfolgter Ratsbefassung die
ser Vorlage, über den Beitritt des Fleckens Aerzen entscheiden. Im Nachgang wird sodann ein Beitrittsvertrag
unterzeichnet.
Der dem entsprechenden Angebot der WWE an den Flecken Aerzen dort gefasste Beschluss sieht gerundet
Folgendes vor:
„[…] sodass der Flecken Aerzen (jeweils aufgerundet) bis zu 0,1 % vor Kapitalerhöhung bzw. um bis zu
0,099 % nach Kapitalerhöhung an der WWE beteiligt ist. Die Hafteinlage des Fleckens Aerzen beträgt dann
73.200 €, die übrigen Zuzahlungen 813.700 €, so dass der Flecken Aerzen für seine Beteiligung insgesamt
886.900 € zu leisten hat, zuzüglich Einzahlung in die gesamthänderische Rücklage in Höhe von 0,099 % des
Bestandes zum 31.12.2026.“
Der vorgenannte Beitrittsbeschluss des Fleckens Aerzen steht unter dem Vorbehalt, dass die zuständige Fi
nanzverwaltung dem Flecken die Möglichkeit eines steuerlichen Querverbunds bestätigt. Im Zeitpunkt der Ver
sendung dieser Ratsvorlage steht die Antwort an den Flecken Aerzen noch aus und die Frage der Querver
bundsfähigkeit ist mithin noch ungeklärt. Ein Abwarten der Ratsbefassung würde jedoch einen Beitritt zum
Jahreswechsel 2026/2027 vereiteln, sodass trotz des Vorbehalts eine Entscheidung der WWE-Altgesellschaf
ter zum Beitrittswunsch eingeholt werden soll. Ein Beitritt zum Jahreswechsel wird nicht stattfinden, wenn die
Frage der Querverbundsfähigkeit nicht vorab geklärt werden kann. In diesem Fall wäre der Beitrittsprozess
ggf. im Jahr 2027 neu zu starten.
5. Chance
Die Beteiligung neuer kommunaler Gesellschafter an der WWE wird die Marktposition der WWE stärken und
festigen, denn das erfolgreiche WWE-Modell steht für die optimale Verbindung von Konzessionsgebereigen
schaft und Verbleib der Wertschöpfung aus den Netzen in der Region.
6. Kommunalrechtliche Voraussetzungen
Die kommunalrechtlichen Vorgaben der §§ 107, 107a und 108 ff. GO NRW werden eingehalten.
Nebeneffekt der Beteiligung eines oder mehrerer weiterer kommunaler Gesellschafter im Wege der Kapitaler
höhung ist eine entsprechend quotale „Verwässerung“ der Gesellschaftsanteile der Altgesellschafter. Durch
die Aufnahme eines oder mehrerer neuer kommunaler Gesellschafter im Wege der Kapitalerhöhung sind nach
Beitritt mehr kommunale Gesellschafter an einem insgesamt höheren Kapital der WWE beteiligt. Dies führt
automatisch zu einer Verschiebung der Beteiligungsquoten bei nominal gleicher Größe des jeweils gehaltenen
Gesellschaftsanteils. Im Gegenzug wird die WWE durch die Einlagen werthaltiger, sodass sich der Wert der
Gesellschaftsanteile für den einzelnen Gesellschafter nicht verändert.
Die Aufnahme eines oder mehrerer neuer kommunaler Gesellschafter und die Kapitalerhöhung erfordern eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages der WWE und des Konsortialvertrages. Dies wird durch den zweiten
Beschluss umgesetzt. Die kommunalrechtlichen Vorgaben an den Gesellschaftsvertrag sind auch in der als
Anlage Error! Bookmark not defined. beigefügten Fassung – unverändert – eingehalten. Der Konsortialver
trag wird nur dahingehend geändert, dass ein neuer kommunaler Gesellschafter dem Gesamtkonstrukt beitritt.
Dieses Vorgehen, die Vertragsänderungen und diese Beschlussvorlage wurden im Vorfeld mit den zuständi
gen Aufsichtsbehörden abgestimmt.
7. Beschlüsse
Der erste Beschluss betrifft die Beteiligung des Fleckens Aerzen als neuer kommunaler Gesellschafter an der
WWE im Wege der Kapitalerhöhung. Der zweite Beschluss regelt die für die Beteiligung des Fleckens Aerzen
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erforderliche Änderung des Gesellschaftsvertrages und des Konsortialvertrages der WWE. Der dritte Be
schluss regelt die entsprechende Umsetzung.
UMSETZUNG
1. Umsetzung
Zur Umsetzung der Beschlüsse wird der kommunale Vertreter der Gemeinde Kirchlengern beauftragt und
ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der WWE der Aufnahme des Fleckens Aerzen im Wege der
Kapitalerhöhung sowie der damit einhergehenden Änderung des Gesellschaftsvertrages der WWE und des
Konsortialvertrages der WWE zuzustimmen.
2. Weiteres Vorgehen WWE
Nach § 115 Abs. 2 GO NRW ist für Entscheidungen einer Kommune über die Beteiligung an einer Gesellschaft
unverzüglich ein Anzeigeverfahren nach § 115 Abs. 1 Satz 1 GO NRW durchzuführen, wenn ein Beschluss
des Rates nach § 108 Abs. 6 GO NRW zu fassen ist.
Die entsprechenden Verträge und Beschlüsse wurden bereits im Vorfeld mit der für die nordrhein-westfäli
schen Anteilseigner der WWE zuständigen Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung Detmold abgestimmt.
Daher muss die Änderungsfassung des Gesellschaftsvertrages, welche dieser Beschlussvorlage als Anlage 1
beiliegt, nicht als Anlage des Anzeigeschreibens an die Rechtsaufsicht beigelegt werden.
Die für den Flecken Aerzen zuständige Aufsichtsbehörde, der Landkreis Hameln-Pyrmont, wird ohnehin im
Rahmen des Anzeigeverfahrens des Fleckens Aerzens mit der Thematik befasst. Aus Gründen der Rechtssi
cherheit soll der gesamte Beschluss angezeigt werden. Dies gilt insbesondere für die damit einhergehende
Änderung des Gesellschaftsvertrages der WWE.
Kosten € Folgekosten € Deckung Produkt/Ertrags- o. Aufwandsart
Deckung bei Investitionen: Auftragssachkonto
Fachbereich/VerfasserIn beteiligter Fachbereich
Controlling, Wirtschaftsförderung/
Oliver Weisheit
Kirchlengern, den ___________________
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