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Beteiligung eines weiteren kommunalen Gesellschafters an der Westfalen Weser Energie (WWE) GmbH & Co.KG hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages der WWE

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Kirchlengern
Datum2026-11-04
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GEMEINDE KIRCHLENGERN | DER BÜRGERMEISTER BESCHLUSSVORLAGE öffentlich Datum Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 16.10.2026 2026/139 Aktenzeichen: 14 00 01/Wt. Anlagen: 1 Beratungsfolge Termin Beratungsergebnis Hauptausschuss 04.11.2026 Rat 12.11.2026 Betreff: Beteiligung eines weiteren kommunalen Gesellschafters an der Westfalen Weser Energie (WWE) GmbH & Co.KG hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages der WWE Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Gemeinde Kirchlengern stimmt einer Beteiligung des Fleckens Aerzen als neuem unmittelbaren Kommanditisten an der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG im Wege der Kapitalerhöhung von bis zu maximal 886.900 € zu. 1. Der Rat der Gemeinde Kirchlengern stimmt der als Anlage 1 beigefügten, für den Beitritt des Fleckens Aerzen geänderten, Fassung des Gesellschaftsvertrages der Westfalen Weser Ener­ gie GmbH & Co. KG sowie der mit den Beteiligungen einhergehenden Änderung des Konsorti­ alvertrages zu. 2. Der kommunale Vertreter der Gemeinde Kirchlengern wird ermächtigt und beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG den folgenden Be­ schlüssen zuzustimmen: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG und des Konsortialvertrages der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG, um die Aufnahme des Fle­ ckens Aerzen umzusetzen; Anweisung an die Geschäftsführung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG, die für die Umsetzung der Vorhaben erforderlichen Schritte vorzunehmen. Sachdarstellung: Die Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG, an welcher die Gemeinde Kirchlengern unmittelbar beteiligt ist, möchte mit dem Flecken Aerzen einen neuen kommunalen Gesellschafter im Wege der Kapitalerhö­ hung aufnehmen („Vorhaben“). Die nachfolgenden Beschlüsse dienen der Umsetzung des Vorhabens sowie der damit einhergehenden Än­ derung des Gesellschaftsvertrages. SACHVERHALT 1. Hintergrund Die Gemeinde Kirchlengern ist unmittelbar an der WWE mit Sitz in Paderborn beteiligt. Sämtliche Anteile der WWE werden aktuell von 57 kommunalen Gesellschaftern (Gebietskörperschaften bzw. kommunale Unter­ Seite 1 von 4 nehmen) im Versorgungsgebiet der WWE gehalten. Die WWE ist die Holding der Westfalen Weser-Gruppe. In dieser Funktion steuert und überwacht sie ihre 100%igen-Tochtergesellschaften, die das operative Geschäft der Westfalen Weser-Gruppe verantworten und in den vier Geschäftsfeldern Erzeugung & Handel (Westfalen Weser Energieerzeugung GmbH), Speicher (Westfalen Weser Energiespeicher GmbH), Netze (Westfalen Weser Netz GmbH) sowie Wärme & Energielösungen (Energieservice Westfalen Weser GmbH) tätig sind. Die Struktur der WWE stellt sich wie folgt dar: Nordrhein-Westfalen Niedersachsen Kommunen Kommunen Kommunale Kommunale Kommunen Kommunen Unternehmen Unternehmen Holding Westfalen Weser Energie Westfalen Weser Verwaltungsges. mbH Energie Erzeugung&Handel Speicher Netze Wärme & Energielösungen Westfalen Weser Westfalen Weser Westfalen Weser Energieservice Energieerzeugung Energiespeicher Netz Westfalen Weser 2. Vorhaben Die WWE plant die Aufnahme eines weiteren Gesellschafters in die WWE. Wie in den vergangenen Jahren ist beabsichtigt, den neuen kommunalen Gesellschafter mittels einer Kapitalerhöhung aufzunehmen. Im diesjäh­ rigen Beteiligungsprozess ist eine unmittelbare Beteiligung des Fleckens Aerzen vorgesehen. Die nachfolgenden Beschlüsse dienen der Umsetzung des Vorhabens. 3. Folgeänderungen Mit der Beteiligung des Fleckens Aerzen gehen eine Kapitalerhöhung, eine Anpassung des Gesellschaftsver­ trages sowie eine Anpassung des Konsortialvertrages der WWE einher. Die geänderte Fassung des Gesell­ schaftsvertrages der WWE ist diesem Beschluss als Anlage 1 beigefügt. Die hierin dargestellten Änderungen bilden einen Beitritt des Fleckens Aerzen ab. Der Konsortialvertrag wird nur dahingehend geändert, dass ein neuer kommunaler Gesellschafter dem Gesamtkonstrukt beitritt. Dieses Vorgehen, die Vertragsänderungen und diese Beschlussvorlage wurden im Vorfeld mit den zuständigen Aufsichtsbehörden abgestimmt. Seite 2 von 4 BEGRÜNDUNG 4. Hintergrund und Zweck Die WWE ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu 100 % ein kommunales Unternehmen. Es war von Anfang an geplant, so viele kommunale Gesellschafter wie möglich im Versorgungsgebiet der WWE zu bündeln. Dem­ entsprechend sieht die Präambel des zwischen sämtlichen Altgesellschaftern geschlossenen Konsortialver­ trages in Ziff. 8 den Beitritt weiterer Städte und Gemeinden zur WWE ausdrücklich vor. Mit dem Flecken Aer­ zen soll nun ein weiterer kommunaler Gesellschafter hinzukommen, Gesellschaftsanteile an der WWE über­ nehmen und der kommunalen Familie der WWE beitreten. Am Gesamtkonstrukt der WWE-Gruppe, insbeson­ dere am Betätigungsfeld der WWE, ändert dies nichts. Angebote für eine Beteiligung an der WWE wurden und werden lediglich an Kommunen bzw. kommunale Unternehmen aus dem Versorgungsgebiet der WWE versandt. Für den aktuellen Beteiligungsprozess 2026 wurde auf die Unternehmensbewertung der WWE aus 2025 abgestellt, welche Grundlage des aktuellen Be­ teiligungsangebots an den Flecken Aerzen ist. Der Flecken Aerzen hat am 25.06.2026 den Beschluss zu einem Betritt zur WWE gefasst. Die Altgesellschafter werden in der Gesellschafterversammlung der WWE am Jahresende 2026, nach erfolgter Ratsbefassung die­ ser Vorlage, über den Beitritt des Fleckens Aerzen entscheiden. Im Nachgang wird sodann ein Beitrittsvertrag unterzeichnet. Der dem entsprechenden Angebot der WWE an den Flecken Aerzen dort gefasste Beschluss sieht gerundet Folgendes vor: „[…] sodass der Flecken Aerzen (jeweils aufgerundet) bis zu 0,1 % vor Kapitalerhöhung bzw. um bis zu 0,099 % nach Kapitalerhöhung an der WWE beteiligt ist. Die Hafteinlage des Fleckens Aerzen beträgt dann 73.200 €, die übrigen Zuzahlungen 813.700 €, so dass der Flecken Aerzen für seine Beteiligung insgesamt 886.900 € zu leisten hat, zuzüglich Einzahlung in die gesamthänderische Rücklage in Höhe von 0,099 % des Bestandes zum 31.12.2026.“ Der vorgenannte Beitrittsbeschluss des Fleckens Aerzen steht unter dem Vorbehalt, dass die zuständige Fi­ nanzverwaltung dem Flecken die Möglichkeit eines steuerlichen Querverbunds bestätigt. Im Zeitpunkt der Ver­ sendung dieser Ratsvorlage steht die Antwort an den Flecken Aerzen noch aus und die Frage der Querver­ bundsfähigkeit ist mithin noch ungeklärt. Ein Abwarten der Ratsbefassung würde jedoch einen Beitritt zum Jahreswechsel 2026/2027 vereiteln, sodass trotz des Vorbehalts eine Entscheidung der WWE-Altgesellschaf­ ter zum Beitrittswunsch eingeholt werden soll. Ein Beitritt zum Jahreswechsel wird nicht stattfinden, wenn die Frage der Querverbundsfähigkeit nicht vorab geklärt werden kann. In diesem Fall wäre der Beitrittsprozess ggf. im Jahr 2027 neu zu starten. 5. Chance Die Beteiligung neuer kommunaler Gesellschafter an der WWE wird die Marktposition der WWE stärken und festigen, denn das erfolgreiche WWE-Modell steht für die optimale Verbindung von Konzessionsgebereigen­ schaft und Verbleib der Wertschöpfung aus den Netzen in der Region. 6. Kommunalrechtliche Voraussetzungen Die kommunalrechtlichen Vorgaben der §§ 107, 107a und 108 ff. GO NRW werden eingehalten. Nebeneffekt der Beteiligung eines oder mehrerer weiterer kommunaler Gesellschafter im Wege der Kapitaler­ höhung ist eine entsprechend quotale „Verwässerung“ der Gesellschaftsanteile der Altgesellschafter. Durch die Aufnahme eines oder mehrerer neuer kommunaler Gesellschafter im Wege der Kapitalerhöhung sind nach Beitritt mehr kommunale Gesellschafter an einem insgesamt höheren Kapital der WWE beteiligt. Dies führt automatisch zu einer Verschiebung der Beteiligungsquoten bei nominal gleicher Größe des jeweils gehaltenen Gesellschaftsanteils. Im Gegenzug wird die WWE durch die Einlagen werthaltiger, sodass sich der Wert der Gesellschaftsanteile für den einzelnen Gesellschafter nicht verändert. Die Aufnahme eines oder mehrerer neuer kommunaler Gesellschafter und die Kapitalerhöhung erfordern eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der WWE und des Konsortialvertrages. Dies wird durch den zweiten Beschluss umgesetzt. Die kommunalrechtlichen Vorgaben an den Gesellschaftsvertrag sind auch in der als Anlage Error! Bookmark not defined. beigefügten Fassung – unverändert – eingehalten. Der Konsortialver­ trag wird nur dahingehend geändert, dass ein neuer kommunaler Gesellschafter dem Gesamtkonstrukt beitritt. Dieses Vorgehen, die Vertragsänderungen und diese Beschlussvorlage wurden im Vorfeld mit den zuständi­ gen Aufsichtsbehörden abgestimmt. 7. Beschlüsse Der erste Beschluss betrifft die Beteiligung des Fleckens Aerzen als neuer kommunaler Gesellschafter an der WWE im Wege der Kapitalerhöhung. Der zweite Beschluss regelt die für die Beteiligung des Fleckens Aerzen Seite 3 von 4 erforderliche Änderung des Gesellschaftsvertrages und des Konsortialvertrages der WWE. Der dritte Be­ schluss regelt die entsprechende Umsetzung. UMSETZUNG 1. Umsetzung Zur Umsetzung der Beschlüsse wird der kommunale Vertreter der Gemeinde Kirchlengern beauftragt und ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der WWE der Aufnahme des Fleckens Aerzen im Wege der Kapitalerhöhung sowie der damit einhergehenden Änderung des Gesellschaftsvertrages der WWE und des Konsortialvertrages der WWE zuzustimmen. 2. Weiteres Vorgehen WWE Nach § 115 Abs. 2 GO NRW ist für Entscheidungen einer Kommune über die Beteiligung an einer Gesellschaft unverzüglich ein Anzeigeverfahren nach § 115 Abs. 1 Satz 1 GO NRW durchzuführen, wenn ein Beschluss des Rates nach § 108 Abs. 6 GO NRW zu fassen ist. Die entsprechenden Verträge und Beschlüsse wurden bereits im Vorfeld mit der für die nordrhein-westfäli­ schen Anteilseigner der WWE zuständigen Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung Detmold abgestimmt. Daher muss die Änderungsfassung des Gesellschaftsvertrages, welche dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 beiliegt, nicht als Anlage des Anzeigeschreibens an die Rechtsaufsicht beigelegt werden. Die für den Flecken Aerzen zuständige Aufsichtsbehörde, der Landkreis Hameln-Pyrmont, wird ohnehin im Rahmen des Anzeigeverfahrens des Fleckens Aerzens mit der Thematik befasst. Aus Gründen der Rechtssi­ cherheit soll der gesamte Beschluss angezeigt werden. Dies gilt insbesondere für die damit einhergehende Änderung des Gesellschaftsvertrages der WWE. Kosten € Folgekosten € Deckung Produkt/Ertrags- o. Aufwandsart Deckung bei Investitionen: Auftragssachkonto Fachbereich/VerfasserIn beteiligter Fachbereich Controlling, Wirtschaftsförderung/ Oliver Weisheit Kirchlengern, den ___________________ Seite 4 von 4

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