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Bieterverfahren zwecks Veräußerung gemeindeeigener Spielplatzgrundstücke nach Rückbau der Spielgeräte; hier: Spielplatz "Steinweg", Sellstedt

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Schiffdorf
Datum2026-12-10
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Beschlussvorlage Nr.: 144/2026 ausgefertigt am: 09.10.2026 Fachbereich: Kämmerei Az.: 23 20 03 Der Bürgermeister Zu beteiligende Gremien: - OR Sellstedt - VA - Rat X in öffentlicher Sitzung in nichtöffentlicher Sitzung Bieterverfahren zwecks Veräußerung gemeindeeigener Spielplatzgrundstücke nach Rückbau der Spielgeräte; hier: Spielplatz "Steinweg", Sellstedt Im Juni dieses Jahres erfolgte der Rückbau der Spielgeräte von denen vom Rat beschlossenen zu schließenden Spielplätze. Es handelt sich um folgende Spielplätze: • Spielplatz Ginsterstraße, Bramel (547 m²) • Spielplatz Alter Milchpfad, Schiffdorf (674 m²) • Spielplatz Eschring, Schiffdorf (835 m²) • Spielplatz Steinweg, Sellstedt (690 m²) • Spielplatz Am Sande, Wehdel (680 m²) • Spielplatz Eisenbahnstraße, Wehdel (511 m²) Durch den sogenannten „Bauturbo“ gem. § 246e BauGB, welcher seit dem 30.10.2025 gilt, wird es Gemeinden ermöglicht ohne Bebauungsplanänderung Abweichungen vom BauGB und darauf basierenden Vorschriften zuzulassen, wenn dadurch Wohnraum entsteht und öffentliche Belange sowie Nachbarinteressen gewahrt bleiben. Die Sonderregelung des „Bauturbos“ ist bis zum 31.12.2030 befristet. Diese Sonderregelung ermöglicht es der Gemeinde Schiffdorf potenziellen Interessenten, welche in der Gemeinde nach einem Baugrundstück suchen, durch den Erwerb eines der o. g. Spielplatzgrundstücke bei der Realisierung ihres Vorhabens zu unterstützen. Voraussetzung für den Erwerb eines der o. g. Grundstücke ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Gemeinde, welcher vorsieht das Grundstück im Geltungszeitraum des „Bauturbos“ zu bebauen. Dies würde als Nebenpflicht im Grundstückskaufvertrag mit aufgenommen. Um den Grundsatz der Gleichbehandlung zu wahren und jedem potenziellem Interessenten die Chance zu geben, eines der o. g. Grundstücke für ein Bauvorhaben zu erwerben, strebt die Verwaltung ein Bieterverfahren an. Die Bekanntgabe soll über die öffentlichen Medien (Zeitung, Homepage, Social Media) erfolgen. Für das Mindestgebot werden die aktuellen Bodenrichtwerte und Kaufpreissammlungen der vergangenen Jahre berücksichtigt. Der ehemalige Spielplatz in der Straße Steinweg (Flurstück 39/22, Flur 124) umfasst eine Größe von 690 m². Der Bodenrichtwert beträgt laut Grundstücksmarktbericht Niedersachsen 90,00 €/m². Laut Kaufpreissammlung der vergangenen Jahre sind Grundstückspreise bis zu 130 €/m² zu verzeichnen, wobei es sich in diesen Fällen um Vorlage 144/2026 Seite 1 von 2 bebaute Grundstücke ab 2.000 m² handelt. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, das Mindestgebot für das Spielplatzgrundstück in der Straße Steinweg auf 90,00 €/m² festzulegen. Finanzielle Auswirkungen: Das Flurstück 39/22 ist in der Anlagenbuchhaltung unter der Nummer ABANL1402 mit einem Buchwert von 7.493,40 € erfasst. Grundstücke unterliegen keiner Abschreibung. Bei einem Verkaufspreis von mindestens 62.100,00 € ergebe sich ein außerordentlicher Ertrag von 54.606,60 €. Die Einzahlung von mindestens 62.100,00 € wird in voller Höhe im Finanzhaushalt eingenommen. Die Vertragsnebenkosten (Notar, Grundbuchamt) trägt die kaufende Partei. Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen das Spielplatzgrundstück „Steinweg“ (Flurstück 39/22, Flur 124) mit einer Größe von 690 m² per Bieterverfahren mit einem Mindestgebot von 90,00 €/m² zur Veräußerung anzubieten. Der Abschluss eines Grundstückkaufvertrages mit dem Meistbietenden ist an den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Gemeinde gebunden. Alle weiteren Vertragsnebenkosten sind vom Meistbietenden zu tragen. Wärner Grüter Lührs Bürgermeister Erster Gemeinderat Fachbereichsleiter Ent- Beratungsergebnis Gremium TOP Sitzung am Ja Nein haltung Ortsrat Sellstedt 17.11.2026 Verwaltungsausschuss 23.11.2026 Rat der Gemeinde Schiffdorf 10.12.2026 Anlage(n) 1. Luftbild Spielplatz Steinweg Beschlussvorlage 144/2026 Seite 2 von 2

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