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Pfälzer Bergland Tourismus GmbH (PBT) - Wirtschaftsplan 2027/2028 und Übernahme des auf die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein anfallenden Anteil des Defizitausgleichs
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Lauterecken – Wolfstein
Beschlussvorlage Amt Fachbereich 1 - Zentrale
Dienste - 1.3
Sachgebietsgruppe
öffentlich
Wirtschaftsförderung,
Projektmanagement, To
00024-29138
Verfasser(in) Sauer, Christian
Datum 13.10.2026
Aktenzeichen
Bezug-Nr.
Beratungsfolge
Gremium Termin Sitzungsbezeichnung Vorlagenstatus
Haupt- und Finanzausschuss VG
Lauterecken-Wolfstein
Betreff: Pfälzer Bergland Tourismus GmbH (PBT) - Wirtschaftsplan 2027/2028 und
Übernahme des auf die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
anfallenden Anteil des Defizitausgleichs
Sachverhalt:
Neben dem Landkreis Kusel wurden die Verbandsgemeinden Oberes Glantal, Kusel-
Altenglan, Lauterecken-Wolfstein, Otterbach-Otterberg und Bruchmühlbach-Miesau als
Gesellschafter in die am 23. Juni 2026 offiziell gegründete Pfälzer Bergland Tourismus GmbH
aufgenommen.
In der Gesellschafterversammlung verfügt jeder Gesellschafter über eine Stimme.
Ziel der Gesellschaft ist es, die touristischen Aktivitäten im Pfälzer Bergland zu bündeln, die
vorhandenen touristischen Strukturen weiterzuentwickeln und die Region gemeinsam
professionell touristisch zu vermarkten.
Die Gesellschaft befindet sich in den ersten beiden Wirtschaftsjahren in einer Aufbau- und
Anlaufphase. Für die Wirtschaftsjahre 2027 und 2028 wurde daher ein Wirtschaftsplan
aufgestellt, der in beiden Jahren einen Finanzierungsbedarf bzw. ein Defizit ausweist.
Der Defizitausgleich der Pfälzer Bergland Tourismus GmbH erfolgt auf Grundlage eines
einheitlichen, nachvollziehbaren und transparenten Verteilungsschlüssels. Ziel ist es, die
Finanzierung der gemeinsamen touristischen Aufgaben sachgerecht auf die beteiligten
Gebietskörperschaften zu verteilen und dabei sowohl die kommunale Ebene als auch die
jeweilige touristische Bedeutung angemessen zu berücksichtigen.
Der Defizitausgleich setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
a) einem festen Sockelbetrag je Gesellschafter (Grundfinanzierung),
b) einer hälftigen Umlageverteilung auf Kreis- und Verbandsgemeindeebene,
c) einem variablen Verteilungsschlüssel nach Einwohnerzahl und touristischer Bedeutung
sowie d) gegebenenfalls gesonderten Ausgleichs- oder Korrekturbeträgen.
Nach der vorliegenden Wirtschaftsplanung verteilt sich das Defizit wie folgt:
Auf die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein entfallen demnach für das Haushaltsjahr
2027 106.898,00 € und für das Haushaltsjahr 2028 131.192,59 €.
Der Verbandsgemeinderat soll vor der anstehenden Beschlussfassung der
Gesellschafterversammlung über den Wirtschaftsplan 2027/2028 und den damit
verbundenen Finanzierungsbedarf beraten und dem Vertreter der Verbandsgemeinde
eine entsprechende Ermächtigung für die Stimmabgabe erteilen.
Die Zustimmung zum Defizitausgleich wird dabei ausdrücklich auf die für die
Verbandsgemeinde vorgenannten Beträge begrenzt.
Ein darüberhinausgehender Defizitausgleich oder eine Erhöhung der genannten Beträge
bedarf einer erneuten Entscheidung des Verbandsgemeinderates.
Derzeit werden aussichtsreiche Gespräche über einen Beitritt des Donnersbergkreises und
weiterer Verbandsgemeinden aus dem Landkreis Kaiserslautern zur Pfälzer Bergland
Tourismus GmbH geführt. Ein Beitritt kann nach derzeitigem Stand frühestens im Jahr 2027
erfolgen.
Durch die Aufnahme weiterer Gesellschafter würde die gemeinsame touristische
Organisation personell, strukturell und finanziell weiter gestärkt und ihre Schlagkraft erhöht.
Zwar steigen mit einer Erweiterung der Gesellschaft auch die Gesamtkosten, gleichzeitig
können durch die breitere Verteilung der gemeinsamen Aufgaben und die entstehenden
Synergien die auf die einzelnen Gesellschafter entfallenden Anteile am Defizitausgleich
sinken.
Vor diesem Hintergrund soll dem Beitritt des Donnersbergkreises und weiterer
Verbandsgemeinden aus dem Landkreis Kaiserslautern grundsätzlich zugestimmt und der
Vorsitzende und Vertreter in der Gesellschafterversammlung mit der weiteren Verhandlung
und Ausarbeitung der Einzelheiten beauftragt werden. Sofern sich hieraus Änderungen des
Wirtschaftsplanes ergeben, wird dieser dem Verbandsgemeinderat in aktualisierter Form
erneut zur Beschlussfassung vorgelegt. Gleiches gilt für den im Zuge der Erweiterung
anzupassenden Gesellschaftsvertrag.
Beschlussvorschlag HFA:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden
Beschluss:
1. Dem Wirtschaftsplan der Pfälzer Bergland Tourismus GmbH für die Wirtschaftsjahre
2027 und 2028 wird zugestimmt.
3
3
3
3
3
3
33
.
.1
.2
.3
.4
.5
.6.7
D e fizita u sg le ich (LK u n d V G s)
V G La u te re ck e n -W o lfste in
V G O b e re s G la n ta l
V G K u se l-A lte n g la n
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V G O tte rb a ch -O tte rb e rg
LK K u se l
LK K u se l T o u rism u sse rv ice /D ra isin e n - H e lp d e sk
0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 2 7 .2 6 0 ,0 0 €
3 .5 0 0 ,0 0 €
3 .5 0 0 ,0 0 €
3 .5 0 0 ,0 0 €
3 .5 0 0 ,0 0 €
3 .5 0 0 ,0 0 €
9 .7 6 0 ,0 0 €
2
2
5
5
.0
.0
0
0
0
0
,0
,0
0
0
€
€
7 3 9 .2 3 3 ,0 0 €
1 0 6 .8 9 8 ,0 9 €
6 0 .1 4 9 ,6 4 €
9 7 .2 3 7 ,8 3 €
1 3 .3 2 9 ,3 7 €
1 2 6 .5 7 5 ,4 0 €
3 1 0 .0 4 2 ,6 6 €
2 5 .0 0 0 ,0 0 €
9 2 0 .0 0 0 ,0 0 €
1 3 1 .1 9 2 ,5 9 €
8 4 .4 4 4 ,1 4 €
1 2 1 .5 3 2 ,3 3 €
3 7 .6 2 3 ,8 7 €
1 5 0 .8 6 9 ,9 0 €
3 4 4 .3 3 7 ,1 6 €
5 0 .0 0 0 ,0 0 €
2. Dem vorgesehenen Defizitausgleich durch die Verbandsgemeinde wird für das
Wirtschaftsjahr 2027 bis zu einem Betrag von 107.000,- € € und für das Wirtschaftsjahr
2028 bis zu einem Betrag von 132.000,- € zugestimmt.
3. Der Vertreter der Verbandsgemeinde in der Gesellschafterversammlung der Pfälzer
Bergland Tourismus GmbH wird ermächtigt, dem Wirtschaftsplan für die
Wirtschaftsjahre 2027 und 2028 sowie dem darin vorgesehenen Defizitausgleich
entsprechend den vorstehenden Beträgen zuzustimmen.
4. Ein über die vorgenannten Beträge hinausgehender Defizitausgleich sowie eine
Änderung des Wirtschaftsplanes mit einer zusätzlichen finanziellen Belastung der
Verbandsgemeinde bedürfen der Information der Verbandsgemeindeverwaltung
und der Mitteilung an den Rat durch die Geschäftsführerin.
5. Dem eventuellen Beitritt des Donnersbergkreises und weiterer Verbandsgemeinden
aus dem Landkreis Kaiserslautern zur Pfälzer Bergland Tourismus GmbH wird
grundsätzlich zugestimmt. Der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung wird
ermächtigt, die weiteren Verhandlungen über die konkrete Ausgestaltung des
Beitritts und die damit verbundenen Anpassungen zu führen sowie die Einzelheiten
auszuarbeiten. Ein angepasster Wirtschaftsplan sowie der entsprechend
überarbeitete Gesellschaftsvertrag sind dem Verbandsgemeinderat vor der
abschließenden Umsetzung erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Beschlussvorschlag Verbandsgemeinderat:
Der Verbandsgemeinderat Lauterecken-Wolfstein beschließt:
6. Dem Wirtschaftsplan der Pfälzer Bergland Tourismus GmbH für die Wirtschaftsjahre
2027 und 2028 wird zugestimmt.
7. Dem vorgesehenen Defizitausgleich durch die Verbandsgemeinde wird für das
Wirtschaftsjahr 2027 bis zu einem Betrag von 107.000,- € € und für das Wirtschaftsjahr
2028 bis zu einem Betrag von 132.000,- € zugestimmt.
8. Der Vertreter der Verbandsgemeinde in der Gesellschafterversammlung der Pfälzer
Bergland Tourismus GmbH wird ermächtigt, dem Wirtschaftsplan für die
Wirtschaftsjahre 2027 und 2028 sowie dem darin vorgesehenen Defizitausgleich
entsprechend den vorstehenden Beträgen zuzustimmen.
9. Ein über die vorgenannten Beträge hinausgehender Defizitausgleich sowie eine
Änderung des Wirtschaftsplanes mit einer zusätzlichen finanziellen Belastung der
Verbandsgemeinde bedürfen der Information der Verbandsgemeindeverwaltung
und der Mitteilung an den Rat durch die Geschäftsführerin.
10. Dem eventuellen Beitritt des Donnersbergkreises und weiterer Verbandsgemeinden
aus dem Landkreis Kaiserslautern zur Pfälzer Bergland Tourismus GmbH wird
grundsätzlich zugestimmt. Der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung wird
ermächtigt, die weiteren Verhandlungen über die konkrete Ausgestaltung des
Beitritts und die damit verbundenen Anpassungen zu führen sowie die Einzelheiten
auszuarbeiten. Ein angepasster Wirtschaftsplan sowie der entsprechend
überarbeitete Gesellschaftsvertrag sind dem Verbandsgemeinderat vor der
abschließenden Umsetzung erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
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