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Pfälzer Bergland Tourismus GmbH (PBT) - Wirtschaftsplan 2027/2028 und Übernahme des auf die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein anfallenden Anteil des Defizitausgleichs

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
Datum2026-11-04
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Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken – Wolfstein Beschlussvorlage Amt Fachbereich 1 - Zentrale Dienste - 1.3 Sachgebietsgruppe öffentlich Wirtschaftsförderung, Projektmanagement, To 00024-29138 Verfasser(in) Sauer, Christian Datum 13.10.2026 Aktenzeichen Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Sitzungsbezeichnung Vorlagenstatus Haupt- und Finanzausschuss VG Lauterecken-Wolfstein Betreff: Pfälzer Bergland Tourismus GmbH (PBT) - Wirtschaftsplan 2027/2028 und Übernahme des auf die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein anfallenden Anteil des Defizitausgleichs Sachverhalt: Neben dem Landkreis Kusel wurden die Verbandsgemeinden Oberes Glantal, Kusel- Altenglan, Lauterecken-Wolfstein, Otterbach-Otterberg und Bruchmühlbach-Miesau als Gesellschafter in die am 23. Juni 2026 offiziell gegründete Pfälzer Bergland Tourismus GmbH aufgenommen. In der Gesellschafterversammlung verfügt jeder Gesellschafter über eine Stimme. Ziel der Gesellschaft ist es, die touristischen Aktivitäten im Pfälzer Bergland zu bündeln, die vorhandenen touristischen Strukturen weiterzuentwickeln und die Region gemeinsam professionell touristisch zu vermarkten. Die Gesellschaft befindet sich in den ersten beiden Wirtschaftsjahren in einer Aufbau- und Anlaufphase. Für die Wirtschaftsjahre 2027 und 2028 wurde daher ein Wirtschaftsplan aufgestellt, der in beiden Jahren einen Finanzierungsbedarf bzw. ein Defizit ausweist. Der Defizitausgleich der Pfälzer Bergland Tourismus GmbH erfolgt auf Grundlage eines einheitlichen, nachvollziehbaren und transparenten Verteilungsschlüssels. Ziel ist es, die Finanzierung der gemeinsamen touristischen Aufgaben sachgerecht auf die beteiligten Gebietskörperschaften zu verteilen und dabei sowohl die kommunale Ebene als auch die jeweilige touristische Bedeutung angemessen zu berücksichtigen. Der Defizitausgleich setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: a) einem festen Sockelbetrag je Gesellschafter (Grundfinanzierung), b) einer hälftigen Umlageverteilung auf Kreis- und Verbandsgemeindeebene, c) einem variablen Verteilungsschlüssel nach Einwohnerzahl und touristischer Bedeutung sowie d) gegebenenfalls gesonderten Ausgleichs- oder Korrekturbeträgen. Nach der vorliegenden Wirtschaftsplanung verteilt sich das Defizit wie folgt: Auf die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein entfallen demnach für das Haushaltsjahr 2027 106.898,00 € und für das Haushaltsjahr 2028 131.192,59 €. Der Verbandsgemeinderat soll vor der anstehenden Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung über den Wirtschaftsplan 2027/2028 und den damit verbundenen Finanzierungsbedarf beraten und dem Vertreter der Verbandsgemeinde eine entsprechende Ermächtigung für die Stimmabgabe erteilen. Die Zustimmung zum Defizitausgleich wird dabei ausdrücklich auf die für die Verbandsgemeinde vorgenannten Beträge begrenzt. Ein darüberhinausgehender Defizitausgleich oder eine Erhöhung der genannten Beträge bedarf einer erneuten Entscheidung des Verbandsgemeinderates. Derzeit werden aussichtsreiche Gespräche über einen Beitritt des Donnersbergkreises und weiterer Verbandsgemeinden aus dem Landkreis Kaiserslautern zur Pfälzer Bergland Tourismus GmbH geführt. Ein Beitritt kann nach derzeitigem Stand frühestens im Jahr 2027 erfolgen. Durch die Aufnahme weiterer Gesellschafter würde die gemeinsame touristische Organisation personell, strukturell und finanziell weiter gestärkt und ihre Schlagkraft erhöht. Zwar steigen mit einer Erweiterung der Gesellschaft auch die Gesamtkosten, gleichzeitig können durch die breitere Verteilung der gemeinsamen Aufgaben und die entstehenden Synergien die auf die einzelnen Gesellschafter entfallenden Anteile am Defizitausgleich sinken. Vor diesem Hintergrund soll dem Beitritt des Donnersbergkreises und weiterer Verbandsgemeinden aus dem Landkreis Kaiserslautern grundsätzlich zugestimmt und der Vorsitzende und Vertreter in der Gesellschafterversammlung mit der weiteren Verhandlung und Ausarbeitung der Einzelheiten beauftragt werden. Sofern sich hieraus Änderungen des Wirtschaftsplanes ergeben, wird dieser dem Verbandsgemeinderat in aktualisierter Form erneut zur Beschlussfassung vorgelegt. Gleiches gilt für den im Zuge der Erweiterung anzupassenden Gesellschaftsvertrag. Beschlussvorschlag HFA: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss: 1. Dem Wirtschaftsplan der Pfälzer Bergland Tourismus GmbH für die Wirtschaftsjahre 2027 und 2028 wird zugestimmt. 3 3 3 3 3 3 33 . .1 .2 .3 .4 .5 .6.7 D e fizita u sg le ich (LK u n d V G s) V G La u te re ck e n -W o lfste in V G O b e re s G la n ta l V G K u se l-A lte n g la n V G B ru ch m ü h lb a ch - M ie sa u V G O tte rb a ch -O tte rb e rg LK K u se l LK K u se l T o u rism u sse rv ice /D ra isin e n - H e lp d e sk 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € 2 7 .2 6 0 ,0 0 € 3 .5 0 0 ,0 0 € 3 .5 0 0 ,0 0 € 3 .5 0 0 ,0 0 € 3 .5 0 0 ,0 0 € 3 .5 0 0 ,0 0 € 9 .7 6 0 ,0 0 € 2 2 5 5 .0 .0 0 0 0 0 ,0 ,0 0 0 € € 7 3 9 .2 3 3 ,0 0 € 1 0 6 .8 9 8 ,0 9 € 6 0 .1 4 9 ,6 4 € 9 7 .2 3 7 ,8 3 € 1 3 .3 2 9 ,3 7 € 1 2 6 .5 7 5 ,4 0 € 3 1 0 .0 4 2 ,6 6 € 2 5 .0 0 0 ,0 0 € 9 2 0 .0 0 0 ,0 0 € 1 3 1 .1 9 2 ,5 9 € 8 4 .4 4 4 ,1 4 € 1 2 1 .5 3 2 ,3 3 € 3 7 .6 2 3 ,8 7 € 1 5 0 .8 6 9 ,9 0 € 3 4 4 .3 3 7 ,1 6 € 5 0 .0 0 0 ,0 0 € 2. Dem vorgesehenen Defizitausgleich durch die Verbandsgemeinde wird für das Wirtschaftsjahr 2027 bis zu einem Betrag von 107.000,- € € und für das Wirtschaftsjahr 2028 bis zu einem Betrag von 132.000,- € zugestimmt. 3. Der Vertreter der Verbandsgemeinde in der Gesellschafterversammlung der Pfälzer Bergland Tourismus GmbH wird ermächtigt, dem Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2027 und 2028 sowie dem darin vorgesehenen Defizitausgleich entsprechend den vorstehenden Beträgen zuzustimmen. 4. Ein über die vorgenannten Beträge hinausgehender Defizitausgleich sowie eine Änderung des Wirtschaftsplanes mit einer zusätzlichen finanziellen Belastung der Verbandsgemeinde bedürfen der Information der Verbandsgemeindeverwaltung und der Mitteilung an den Rat durch die Geschäftsführerin. 5. Dem eventuellen Beitritt des Donnersbergkreises und weiterer Verbandsgemeinden aus dem Landkreis Kaiserslautern zur Pfälzer Bergland Tourismus GmbH wird grundsätzlich zugestimmt. Der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung wird ermächtigt, die weiteren Verhandlungen über die konkrete Ausgestaltung des Beitritts und die damit verbundenen Anpassungen zu führen sowie die Einzelheiten auszuarbeiten. Ein angepasster Wirtschaftsplan sowie der entsprechend überarbeitete Gesellschaftsvertrag sind dem Verbandsgemeinderat vor der abschließenden Umsetzung erneut zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Beschlussvorschlag Verbandsgemeinderat: Der Verbandsgemeinderat Lauterecken-Wolfstein beschließt: 6. Dem Wirtschaftsplan der Pfälzer Bergland Tourismus GmbH für die Wirtschaftsjahre 2027 und 2028 wird zugestimmt. 7. Dem vorgesehenen Defizitausgleich durch die Verbandsgemeinde wird für das Wirtschaftsjahr 2027 bis zu einem Betrag von 107.000,- € € und für das Wirtschaftsjahr 2028 bis zu einem Betrag von 132.000,- € zugestimmt. 8. Der Vertreter der Verbandsgemeinde in der Gesellschafterversammlung der Pfälzer Bergland Tourismus GmbH wird ermächtigt, dem Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2027 und 2028 sowie dem darin vorgesehenen Defizitausgleich entsprechend den vorstehenden Beträgen zuzustimmen. 9. Ein über die vorgenannten Beträge hinausgehender Defizitausgleich sowie eine Änderung des Wirtschaftsplanes mit einer zusätzlichen finanziellen Belastung der Verbandsgemeinde bedürfen der Information der Verbandsgemeindeverwaltung und der Mitteilung an den Rat durch die Geschäftsführerin. 10. Dem eventuellen Beitritt des Donnersbergkreises und weiterer Verbandsgemeinden aus dem Landkreis Kaiserslautern zur Pfälzer Bergland Tourismus GmbH wird grundsätzlich zugestimmt. Der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung wird ermächtigt, die weiteren Verhandlungen über die konkrete Ausgestaltung des Beitritts und die damit verbundenen Anpassungen zu führen sowie die Einzelheiten auszuarbeiten. Ein angepasster Wirtschaftsplan sowie der entsprechend überarbeitete Gesellschaftsvertrag sind dem Verbandsgemeinderat vor der abschließenden Umsetzung erneut zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis:

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