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IKZ-Projekt "Interkommunale Förder- und Ehrenamtsservicestelle 'Alte Welt‘"

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
Datum2026-11-04
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Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken – Wolfstein Beschlussvorlage Amt Büroleitung Verfasser(in) Sauer, Christian öffentlich Datum 13.10.2026 Aktenzeichen Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Sitzungsbezeichnung Vorlagenstatus Haupt- und Finanzausschuss VG öffentlich Lauterecken-Wolfstein Verbandsgemeinderat VG öffentlich Lauterecken-Wolfstein Betreff: IKZ-Projekt "Interkommunale Förder- und Ehrenamtsservicestelle 'Alte Welt‘" Sachverhalt: Im Oktober 2024 hat der Bund im Programm „Region gestalten“ das Modellvorhaben „Absorptionsfähigkeit von Fördermitteln in strukturschwachen Räumen stärken“ für die Region Alte Welt bewilligt. Die dafür eingerichtete Projektstelle beim Landkreis Kusel ist seit April 2025 besetzt; sie bietet Fördermittelberatung an und nimmt die Geschäftsführung des Alte Welt e.V. wahr. Die Förderung endet am 30.09.2027. Mit der IKZ-Pilotförderung des Landes wird ausgehend von dieser Grundlage eine verbindliche Kooperationsstruktur im Alte Welt e.V. mit einer Geschäftsstelle geschaffen. Die gemeinsame Servicestelle wird beim Alte Welt e.V. angesiedelt. Sie bietet in den vier Verbandsgemeinden Fördermittelberatung für Ortsgemeinden und Vereine an und arbeitet eng mit den Ehrenamtskoordinatorinnen und -koordinatoren der Verbandsgemeinden zusammen. In der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein ist bislang keine Ehrenamtskoordination eingerichtet; die Verbandsgemeinde profitiert daher in besonderem Maße von der Unterstützung der Servicestelle für Vereine und Ehrenamtliche. Eine Steuerungsgruppe der Kooperationspartner stimmt sich mindestens vierteljährlich ab und priorisiert gemeinsame Vorhaben. Als antragstellende Kommune ist die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Ansprechpartnerin der Bewilligungsbehörde (ADD), leitet die Mittel an den Alte Welt e.V. als Anstellungsträger weiter und erstellt den Verwendungsnachweis; gegenüber dem Land bleibt sie für die zweckentsprechende Verwendung der Mittel verantwortlich. Da die Zuwendung zu 50 % als Festbetrag nach Bescheid und zu 50 % nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt wird, muss sie die zweite Hälfte vorfinanzieren (derzeit 139.120,15 €, bei Ausschöpfung der Förderhöchstsumme bis zu 210.000 €). Finanzierung: Die förderfähigen Kosten betragen nach derzeitiger Kalkulation 278.240,30 € (Personal 209.110,30 €, Sachkosten 69.130,00 €) und liegen damit deutlich unter der möglichen Förderhöchstsumme von 420.000 € für diesen Verbund. Sie können als Anschubfinanzierung für den zweijährigen Förderzeitraum vollständig gefördert werden; ein Eigenanteil entsteht nicht. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Geprüft wird derzeit die Ergänzung des Antrags um zusätzliche förderfähige Kosten für eine externe Bedarfsanalyse Ehrenamt und weitere Projektmittel zugunsten der Ehrenamtskoordination. Ab dem dritten Projektjahr tragen die Kooperationspartner die Personalkosten der Servicestelle anteilig; über die weitere Nutzung der Fördermitteldatenbank wird später entschieden. Zeitplan: Antragsfrist ist voraussichtlich der 15.03.2027; Vollmachten und Beschlüsse müssen bis spätestens zum 12.04.2027 vorliegen; der Förderzeitraum beträgt 24 Monate ab Bewilligung; die Stellenbesetzung erfolgt zum 01.10.2027 (Ausschluss der Doppelförderung – vorher werden keine Personalkosten über die IKZ-Förderung abgerechnet); Zweckvereinbarung werden innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung beschlossen; die Mindestlaufzeit beträgt fünf Jahre, sonst droht die Rückforderung der Zuwendung. Beschlussvorschlag: HFA: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss 1. Die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein beteiligt sich federführend bei der Antragsstellung zum IKZ-Projekt „Interkommunale Förder- und Ehrenamtsservicestelle ‚Alte Welt‘“ im Rahmen der IKZ-Förderung des Landes Rheinland-Pfalz. Kooperationspartner sind alle Verbandsgemeinden und Landkreise der „Alten Welt“, d.h.: die Verbandsgemeinden Lauterecken-Wolfstein, Otterbach-Otterberg, Nahe-Glan und Nordpfälzer Land sowie die Landkreise Kusel, Kaiserslautern, Bad Kreuznach und der Donnersbergkreis. Gegenstand, Ziele, sowie die Begründung für den gewichtigen Mehrwert ergeben sich aus der Vorhabenbeschreibung (Anlage 1), die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Die Projektdauer beträgt insgesamt fünf Jahre. Bei Bewilligung wird für zwei Jahre eine Anschubfinanzierung gewährt, an die sich eine dreijährige Verstetigungsphase anschließt. 2. Die Verbandsgemeinde stellt den Förderantrag im Namen des Kooperationsverbunds und ist Zuwendungsempfängerin. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, den Antrag zu stellen, alle erforderlichen Erklärungen abzugeben und die Vollmachten der Partner entgegenzunehmen. Die Verbandsgemeinde finanziert die zweite Hälfte der Zuwendung bis zur Prüfung des Verwendungsnachweises vor; die Mittel werden in den Haushalten [2027 und 2028 ff.] veranschlagt. 3. Die Stelle der Servicestelle (1,0 VZÄ, bis TVöD EG 11) wird zum 01.10.2027 beim Alte Welt e.V. besetzt. Die Verbandsgemeinde leitet die Zuwendung hierfür an den Verein weiter, vorbehaltlich der Zustimmung der Bewilligungsbehörde (ADD). Verwendung, Nachweis und Rückforderung regelt ein Weiterleitungsvertrag; der Bürgermeister erhält die Befugnis, ihn abzuschließen. 4. Ziel ist es, die Fördermittel bestmöglich mit dem größten Nutzen für die Region auszuschöpfen. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, gemeinsam mit den Kooperationspartnern bis zur Antragsfrist am 15.03.2027 neben den Personalkosten weitere förderfähige Projektbestandteile im Antrag zu ergänzen, insbesondere eine externe Bedarfsanalyse Ehrenamt und Projektmittel, die der Ehrenamtskoordination in den Verbandsgemeinden zugutekommen. Voraussetzung ist, dass dadurch im Förderzeitraum kein Eigenanteil und nach Förderende keine zusätzlichen Folgekosten entstehen. 5. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den Kooperationspartnern eine Zweckvereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit auszuarbeiten (Abschluss innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung, Mindestlaufzeit fünf Jahre, Kostenschlüssel). Über den Abschluss entscheidet der Verbandsgemeinderat gesondert. 6. Ab dem dritten Projektjahr beteiligt sich die Verbandsgemeinde an der Finanzierung der Personalkosten der Servicestelle nach Anlage 3, derzeit geschätzt mit rund 7.500 € bis 9.800 € jährlich (Projektjahre 3 bis 5, zusammen rund 28.500 €). Abstimmungsergebnis: Beschlussvorschlag Verbandsgemeinderat Der Verbandsgemeinderat Lauterecken-Wolfstein beschließt: 1. Die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein beteiligt sich federführend bei der Antragsstellung zum IKZ-Projekt „Interkommunale Förder- und Ehrenamtsservicestelle ‚Alte Welt‘“ im Rahmen der IKZ-Förderung des Landes Rheinland-Pfalz. Kooperationspartner sind alle Verbandsgemeinden und Landkreise der „Alten Welt“, d.h.: die Verbandsgemeinden Lauterecken-Wolfstein, Otterbach-Otterberg, Nahe- Glan und Nordpfälzer Land sowie die Landkreise Kusel, Kaiserslautern, Bad Kreuznach und der Donnersbergkreis. Gegenstand, Ziele, sowie die Begründung für den gewichtigen Mehrwert ergeben sich aus der Vorhabenbeschreibung (Anlage 1), die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Die Projektdauer beträgt insgesamt fünf Jahre. Bei Bewilligung wird für zwei Jahre eine Anschubfinanzierung gewährt, an die sich eine dreijährige Verstetigungsphase anschließt. 2. Die Verbandsgemeinde stellt den Förderantrag im Namen des Kooperationsverbunds und ist Zuwendungsempfängerin. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, den Antrag zu stellen, alle erforderlichen Erklärungen abzugeben und die Vollmachten der Partner entgegenzunehmen. Die Verbandsgemeinde finanziert die zweite Hälfte der Zuwendung bis zur Prüfung des Verwendungsnachweises vor; die Mittel werden in den Haushalten [2027 und 2028 ff.] veranschlagt. 3. Die Stelle der Servicestelle (1,0 VZÄ, bis TVöD EG 11) wird zum 01.10.2027 beim Alte Welt e.V. besetzt. Die Verbandsgemeinde leitet die Zuwendung hierfür an den Verein weiter, vorbehaltlich der Zustimmung der Bewilligungsbehörde (ADD). Verwendung, Nachweis und Rückforderung regelt ein Weiterleitungsvertrag; der Bürgermeister erhält die Befugnis, ihn abzuschließen. 4. Ziel ist es, die Fördermittel bestmöglich mit dem größten Nutzen für die Region auszuschöpfen. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, gemeinsam mit den Kooperationspartnern bis zur Antragsfrist am 15.03.2027 neben den Personalkosten weitere förderfähige Projektbestandteile im Antrag zu ergänzen, insbesondere eine externe Bedarfsanalyse Ehrenamt und Projektmittel, die der Ehrenamtskoordination in den Verbandsgemeinden zugutekommen. Voraussetzung ist, dass dadurch im Förderzeitraum kein Eigenanteil und nach Förderende keine zusätzlichen Folgekosten entstehen. 5. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den Kooperationspartnern eine Zweckvereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit auszuarbeiten (Abschluss innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung, Mindestlaufzeit fünf Jahre, Kostenschlüssel). Über den Abschluss entscheidet der Verbandsgemeinderat gesondert. 6. Ab dem dritten Projektjahr beteiligt sich die Verbandsgemeinde an der Finanzierung der Personalkosten der Servicestelle nach Anlage 3, derzeit geschätzt mit rund 7.500 € bis 9.800 € jährlich (Projektjahre 3 bis 5, zusammen rund 28.500 €). Abstimmungsergebnis:

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