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IKZ-Projekt "Interkommunale Förder- und Ehrenamtsservicestelle 'Alte Welt‘"
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Lauterecken – Wolfstein
Beschlussvorlage Amt Büroleitung
Verfasser(in) Sauer, Christian
öffentlich Datum 13.10.2026
Aktenzeichen
Bezug-Nr.
Beratungsfolge
Gremium Termin Sitzungsbezeichnung Vorlagenstatus
Haupt- und Finanzausschuss VG öffentlich
Lauterecken-Wolfstein
Verbandsgemeinderat VG öffentlich
Lauterecken-Wolfstein
Betreff: IKZ-Projekt "Interkommunale Förder- und Ehrenamtsservicestelle 'Alte Welt‘"
Sachverhalt:
Im Oktober 2024 hat der Bund im Programm „Region gestalten“ das Modellvorhaben
„Absorptionsfähigkeit von Fördermitteln in strukturschwachen Räumen stärken“ für die
Region Alte Welt bewilligt. Die dafür eingerichtete Projektstelle beim Landkreis Kusel ist seit
April 2025 besetzt; sie bietet Fördermittelberatung an und nimmt die Geschäftsführung des
Alte Welt e.V. wahr. Die Förderung endet am 30.09.2027. Mit der IKZ-Pilotförderung des
Landes wird ausgehend von dieser Grundlage eine verbindliche Kooperationsstruktur im
Alte Welt e.V. mit einer Geschäftsstelle geschaffen.
Die gemeinsame Servicestelle wird beim Alte Welt e.V. angesiedelt. Sie bietet in den vier
Verbandsgemeinden Fördermittelberatung für Ortsgemeinden und Vereine an und arbeitet
eng mit den Ehrenamtskoordinatorinnen und -koordinatoren der Verbandsgemeinden
zusammen. In der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein ist bislang keine
Ehrenamtskoordination eingerichtet; die Verbandsgemeinde profitiert daher in
besonderem Maße von der Unterstützung der Servicestelle für Vereine und Ehrenamtliche.
Eine Steuerungsgruppe der Kooperationspartner stimmt sich mindestens vierteljährlich ab
und priorisiert gemeinsame Vorhaben.
Als antragstellende Kommune ist die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
Ansprechpartnerin der Bewilligungsbehörde (ADD), leitet die Mittel an den Alte Welt e.V.
als Anstellungsträger weiter und erstellt den Verwendungsnachweis; gegenüber dem
Land bleibt sie für die zweckentsprechende Verwendung der Mittel verantwortlich. Da die
Zuwendung zu 50 % als Festbetrag nach Bescheid und zu 50 % nach Prüfung des
Verwendungsnachweises ausgezahlt wird, muss sie die zweite Hälfte vorfinanzieren
(derzeit 139.120,15 €, bei Ausschöpfung der Förderhöchstsumme bis zu 210.000 €).
Finanzierung: Die förderfähigen Kosten betragen nach derzeitiger Kalkulation 278.240,30 €
(Personal 209.110,30 €, Sachkosten 69.130,00 €) und liegen damit deutlich unter der
möglichen Förderhöchstsumme von 420.000 € für diesen Verbund. Sie können als
Anschubfinanzierung für den zweijährigen Förderzeitraum vollständig gefördert werden; ein
Eigenanteil entsteht nicht. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Geprüft wird derzeit die Ergänzung des Antrags um zusätzliche förderfähige Kosten für eine
externe Bedarfsanalyse Ehrenamt und weitere Projektmittel zugunsten der
Ehrenamtskoordination. Ab dem dritten Projektjahr tragen die Kooperationspartner die
Personalkosten der Servicestelle anteilig; über die weitere Nutzung der
Fördermitteldatenbank wird später entschieden.
Zeitplan: Antragsfrist ist voraussichtlich der 15.03.2027; Vollmachten und Beschlüsse müssen
bis spätestens zum 12.04.2027 vorliegen; der Förderzeitraum beträgt 24 Monate ab
Bewilligung; die Stellenbesetzung erfolgt zum 01.10.2027 (Ausschluss der Doppelförderung –
vorher werden keine Personalkosten über die IKZ-Förderung abgerechnet);
Zweckvereinbarung werden innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung beschlossen;
die Mindestlaufzeit beträgt fünf Jahre, sonst droht die Rückforderung der Zuwendung.
Beschlussvorschlag:
HFA:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden
Beschluss
1. Die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein beteiligt sich federführend bei der
Antragsstellung zum IKZ-Projekt „Interkommunale Förder- und Ehrenamtsservicestelle
‚Alte Welt‘“ im Rahmen der IKZ-Förderung des Landes Rheinland-Pfalz.
Kooperationspartner sind alle Verbandsgemeinden und Landkreise der „Alten Welt“,
d.h.: die Verbandsgemeinden Lauterecken-Wolfstein, Otterbach-Otterberg, Nahe-Glan
und Nordpfälzer Land sowie die Landkreise Kusel, Kaiserslautern, Bad Kreuznach und der
Donnersbergkreis. Gegenstand, Ziele, sowie die Begründung für den gewichtigen
Mehrwert ergeben sich aus der Vorhabenbeschreibung (Anlage 1), die Bestandteil
dieses Beschlusses ist. Die Projektdauer beträgt insgesamt fünf Jahre. Bei Bewilligung wird
für zwei Jahre eine Anschubfinanzierung gewährt, an die sich eine dreijährige
Verstetigungsphase anschließt.
2. Die Verbandsgemeinde stellt den Förderantrag im Namen des Kooperationsverbunds
und ist Zuwendungsempfängerin. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, den Antrag zu
stellen, alle erforderlichen Erklärungen abzugeben und die Vollmachten der Partner
entgegenzunehmen. Die Verbandsgemeinde finanziert die zweite Hälfte der
Zuwendung bis zur Prüfung des Verwendungsnachweises vor; die Mittel werden in den
Haushalten [2027 und 2028 ff.] veranschlagt.
3. Die Stelle der Servicestelle (1,0 VZÄ, bis TVöD EG 11) wird zum 01.10.2027 beim Alte Welt
e.V. besetzt. Die Verbandsgemeinde leitet die Zuwendung hierfür an den Verein weiter,
vorbehaltlich der Zustimmung der Bewilligungsbehörde (ADD). Verwendung, Nachweis
und Rückforderung regelt ein Weiterleitungsvertrag; der Bürgermeister erhält die
Befugnis, ihn abzuschließen.
4. Ziel ist es, die Fördermittel bestmöglich mit dem größten Nutzen für die Region
auszuschöpfen. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, gemeinsam mit den
Kooperationspartnern bis zur Antragsfrist am 15.03.2027 neben den Personalkosten
weitere förderfähige Projektbestandteile im Antrag zu ergänzen, insbesondere eine
externe Bedarfsanalyse Ehrenamt und Projektmittel, die der Ehrenamtskoordination in
den Verbandsgemeinden zugutekommen. Voraussetzung ist, dass dadurch im
Förderzeitraum kein Eigenanteil und nach Förderende keine zusätzlichen Folgekosten
entstehen.
5. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den Kooperationspartnern eine
Zweckvereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit auszuarbeiten
(Abschluss innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung, Mindestlaufzeit fünf Jahre,
Kostenschlüssel). Über den Abschluss entscheidet der Verbandsgemeinderat
gesondert.
6. Ab dem dritten Projektjahr beteiligt sich die Verbandsgemeinde an der Finanzierung der
Personalkosten der Servicestelle nach Anlage 3, derzeit geschätzt mit rund 7.500 € bis
9.800 € jährlich (Projektjahre 3 bis 5, zusammen rund 28.500 €).
Abstimmungsergebnis:
Beschlussvorschlag Verbandsgemeinderat
Der Verbandsgemeinderat Lauterecken-Wolfstein beschließt:
1. Die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein beteiligt sich federführend bei der
Antragsstellung zum IKZ-Projekt „Interkommunale Förder- und Ehrenamtsservicestelle
‚Alte Welt‘“ im Rahmen der IKZ-Förderung des Landes Rheinland-Pfalz.
Kooperationspartner sind alle Verbandsgemeinden und Landkreise der „Alten Welt“,
d.h.: die Verbandsgemeinden Lauterecken-Wolfstein, Otterbach-Otterberg, Nahe-
Glan und Nordpfälzer Land sowie die Landkreise Kusel, Kaiserslautern, Bad Kreuznach
und der Donnersbergkreis. Gegenstand, Ziele, sowie die Begründung für den
gewichtigen Mehrwert ergeben sich aus der Vorhabenbeschreibung (Anlage 1), die
Bestandteil dieses Beschlusses ist. Die Projektdauer beträgt insgesamt fünf Jahre. Bei
Bewilligung wird für zwei Jahre eine Anschubfinanzierung gewährt, an die sich eine
dreijährige Verstetigungsphase anschließt.
2. Die Verbandsgemeinde stellt den Förderantrag im Namen des
Kooperationsverbunds und ist Zuwendungsempfängerin. Der Bürgermeister wird
bevollmächtigt, den Antrag zu stellen, alle erforderlichen Erklärungen abzugeben
und die Vollmachten der Partner entgegenzunehmen. Die Verbandsgemeinde
finanziert die zweite Hälfte der Zuwendung bis zur Prüfung des
Verwendungsnachweises vor; die Mittel werden in den Haushalten [2027 und 2028
ff.] veranschlagt.
3. Die Stelle der Servicestelle (1,0 VZÄ, bis TVöD EG 11) wird zum 01.10.2027 beim Alte
Welt e.V. besetzt. Die Verbandsgemeinde leitet die Zuwendung hierfür an den Verein
weiter, vorbehaltlich der Zustimmung der Bewilligungsbehörde (ADD). Verwendung,
Nachweis und Rückforderung regelt ein Weiterleitungsvertrag; der Bürgermeister
erhält die Befugnis, ihn abzuschließen.
4. Ziel ist es, die Fördermittel bestmöglich mit dem größten Nutzen für die Region
auszuschöpfen. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, gemeinsam mit den
Kooperationspartnern bis zur Antragsfrist am 15.03.2027 neben den Personalkosten
weitere förderfähige Projektbestandteile im Antrag zu ergänzen, insbesondere eine
externe Bedarfsanalyse Ehrenamt und Projektmittel, die der Ehrenamtskoordination
in den Verbandsgemeinden zugutekommen. Voraussetzung ist, dass dadurch im
Förderzeitraum kein Eigenanteil und nach Förderende keine zusätzlichen Folgekosten
entstehen.
5. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den Kooperationspartnern eine
Zweckvereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit auszuarbeiten
(Abschluss innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung, Mindestlaufzeit fünf
Jahre, Kostenschlüssel). Über den Abschluss entscheidet der Verbandsgemeinderat
gesondert.
6. Ab dem dritten Projektjahr beteiligt sich die Verbandsgemeinde an der Finanzierung
der Personalkosten der Servicestelle nach Anlage 3, derzeit geschätzt mit rund 7.500
€ bis 9.800 € jährlich (Projektjahre 3 bis 5, zusammen rund 28.500 €).
Abstimmungsergebnis:
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