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21. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld Teilbereich OG Lünebach; Bebauungsplan "Gewerbegebiet Hahnengasse" - Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO -

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Arzfeld
Datum2026-11-17
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VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG ARZFELD IM NATURPARK SÜDEIFEL Beschlussvorlage FB 2 - Bauen und Umwelt Bearbeiter: Viola Neimanns 2026/30MER/004 54687 Arzfeld, 28.04.2026 Gremium Datum Beratungsstatus Öffentlichkeitsstatus Ortsgemeinderat Merlscheid beschließend öffentlich Betreff: 21. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld Teilbereich OG Lünebach; Bebauungsplan "Gewerbegebiet Hahnengasse" - Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO - Sachverhalt: Durch Beschluss des Verbandsgemeinderates Arzfeld vom 07.04.2022 ist die 21. Fortschreibung des seit dem 12. Januar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld eingeleitet worden. Ziel der 21. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 07. April 2022 beschlossen, das Verfahren der 21. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Bereich Ortsgemeinde Lünebach, Teilbereich Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hahnengasse“, zu betreiben. Die Firmen „Natursteine Naumann“ und „Prümtaler Mühlenbäckerei“ betreiben seit vielen Jahren in Lünebach ihre Betriebsstätten. Die Firma „Natursteine Naumann“ beabsichtigt nun, ihren Firmenstandort durch den Bau einer neuen Halle zu ergänzen. Ebenfalls beabsichtigt die Firma „Eifeler Landbrot“ am Standort eine betriebliche Erweiterung durch eine zusätzliche Aufstockung der vorhandenen Gebäude. Durch die Aufstellung eines Bebauungsplans das Gewerbegebiet sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Gewerbegebiet, den Fortbestand der beiden Betriebe und mögliche künftige Erweiterungen geschaffen werden. Dabei sollen die beiden Firmengrundstücke beider Firmen, dessen endgültige Abgrenzung sich aus einem laufenden Flurbereinigungsverfahren ergibt, überplant werden. Das Plangebiet der 21. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hahnengasse“, liegt innerhalb der Gemarkung Lünebach am nördlichen Ortsrand von Lünebach. Das Plangebiet hat insgesamt eine Größe von rund 3,5 ha und bietet sich aufgrund seiner guten Erreichbarkeit, seiner Erschließung über die Straße „Hahnengasse“ an die B410, zur Standortsicherung der beiden Firmen an. Die Abgrenzung des Änderungsbereiches des Flächennutzungsplanes ist in der nachfolgenden unmaßstäblichen Abbildung dargestellt: Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 14.10.2023 veranlasst. Die Entwurfsplanung hat vom 05.08.2025 bis zum 05.09.2025 zu jedermanns Einsicht ausgelegen. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 01.08.2025 eingeleitet. Die Beteiligten konnten bis zum 05.09.2025 Anregungen geltend machen. Mit Beschluss vom 25.09.2025 hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld der 21. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld nach Abwägung der Ergebnisse aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB zugestimmt. Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächen- nutzungsplanes bedarf gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO der Zustimmung der Ortsgemeinden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden der Änderung zugestimmt haben und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner aller Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Arzfeld wohnen. Beschlussempfehlung: „Der Ortsgemeinderat Merlscheid stimmt der 21. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO zu.“ Anlagen: Planzeichnung

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