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21. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld Teilbereich OG Lünebach; Bebauungsplan "Gewerbegebiet Hahnengasse" - Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO -
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Arzfeld |
| Datum | 2026-11-17 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG ARZFELD
IM NATURPARK SÜDEIFEL
Beschlussvorlage
FB 2 - Bauen und Umwelt
Bearbeiter: Viola Neimanns
2026/30MER/004
54687 Arzfeld, 28.04.2026
Gremium Datum Beratungsstatus Öffentlichkeitsstatus
Ortsgemeinderat Merlscheid beschließend öffentlich
Betreff:
21. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld
Teilbereich OG Lünebach; Bebauungsplan "Gewerbegebiet Hahnengasse"
- Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO -
Sachverhalt:
Durch Beschluss des Verbandsgemeinderates Arzfeld vom 07.04.2022 ist die
21. Fortschreibung des seit dem 12. Januar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes
der Verbandsgemeinde Arzfeld eingeleitet worden.
Ziel der 21. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 07. April 2022 beschlossen, das Verfahren der
21. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Bereich
Ortsgemeinde Lünebach, Teilbereich Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hahnengasse“, zu
betreiben.
Die Firmen „Natursteine Naumann“ und „Prümtaler Mühlenbäckerei“ betreiben seit vielen
Jahren in Lünebach ihre Betriebsstätten. Die Firma „Natursteine Naumann“ beabsichtigt nun,
ihren Firmenstandort durch den Bau einer neuen Halle zu ergänzen. Ebenfalls beabsichtigt die
Firma „Eifeler Landbrot“ am Standort eine betriebliche Erweiterung durch eine zusätzliche
Aufstockung der vorhandenen Gebäude. Durch die Aufstellung eines Bebauungsplans das
Gewerbegebiet sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Gewerbegebiet, den
Fortbestand der beiden Betriebe und mögliche künftige Erweiterungen geschaffen werden.
Dabei sollen die beiden Firmengrundstücke beider Firmen, dessen endgültige Abgrenzung sich
aus einem laufenden Flurbereinigungsverfahren ergibt, überplant werden.
Das Plangebiet der 21. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Gewerbegebiet
Hahnengasse“, liegt innerhalb der Gemarkung Lünebach am nördlichen Ortsrand von
Lünebach.
Das Plangebiet hat insgesamt eine Größe von rund 3,5 ha und bietet sich aufgrund seiner
guten Erreichbarkeit, seiner Erschließung über die Straße „Hahnengasse“ an die B410, zur
Standortsicherung der beiden Firmen an.
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches des Flächennutzungsplanes ist in der nachfolgenden
unmaßstäblichen Abbildung dargestellt:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wurde durch öffentliche
Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 14.10.2023
veranlasst. Die Entwurfsplanung hat vom 05.08.2025 bis zum 05.09.2025 zu jedermanns
Einsicht ausgelegen.
Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Absatz 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 01.08.2025 eingeleitet. Die Beteiligten konnten bis
zum 05.09.2025 Anregungen geltend machen.
Mit Beschluss vom 25.09.2025 hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld der 21. Fortschreibung
des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld nach Abwägung der Ergebnisse
aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB
zugestimmt.
Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächen-
nutzungsplanes bedarf gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO der Zustimmung der
Ortsgemeinden.
Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden der Änderung
zugestimmt haben und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner aller Ortsgemeinden der
Verbandsgemeinde Arzfeld wohnen.
Beschlussempfehlung:
„Der Ortsgemeinderat Merlscheid stimmt der 21. Fortschreibung des
Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO
zu.“
Anlagen:
Planzeichnung
Text aus PDF extrahiert