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Römerschule in Schwäbisch Gmünd-Straßdorf

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TypNotiz
GemeindeStadt Schwäbisch Gmünd
Datum2026-11-04
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Bürgermeisteramt Schwäbisch Gmünd, 15.10.2026 Gemeinderatsdrucksache Nr. 118/2026 Vorlage an Ortschaftsrat Straßdorf zur Vorberatung - öffentlich - Klima-, Umwelt-, Energie- und Bauausschuss/Betriebsausschuss für Stadtent- wässerung zur Vorberatung - öffentlich - Gemeinderat zur Beschlussfassung - öffentlich - Römerschule in Schwäbisch Gmünd-Straßdorf Erweiterung Mensa und Betreuungsräume Baubeschluss Anlagen: Anlagen 1a bis 1g Planunterlagen Anlage 2 Kostenberechnung Beschlussantrag 1: Der Erweiterung der Römerschule mit einer Mensa und Betreuungsräumen in Schwä- bisch Gmünd-Straßdorf mit Gesamtbaukosten in Höhe von 1.490.000,00 € / brutto wird zugestimmt. Beschlussantrag 2: Das Projekt soll zeitlich vorgezogen werden. Deshalb werden zur Finanzierung der Maß- nahme diejenigen Haushaltsmittel herangezogen, die für den Bau der Ganztagesschule bei der Stauferschule in Schwäbisch Gmünd im Doppelhaushalt 2026/2027 bei den Haushaltsjahren 2026 und 2027 eingestellt sind. Im Gegenzug werden die für den Bau der Ganztagesschule bei der Römerschule für 2027 und 2028 etatisierten Mittel zur Fi- nanzierung der Ganztagesschule bei der Stauferschule zur Verfügung gestellt. Es wird Seite 1 von 5 Bürgermeisteramt - 2 - daher bei der Investitionsnummer 2110H58003 (GT Römerschule) für das Jahr 2026 eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 250.000 € und für das Jahr 2027 eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 990.000 € genehmigt. Die Deckung erfolgt jeweils von der Investitionsnummer 2110H-0016 (GT Stauferschule). Beschlussantrag 3: Für die weiteren Planungen wird das Amt für Gebäudewirtschaft ermächtigt, im Laufe der Planungsphase die entsprechenden Fachingenieure zu beauftragen. Sachverhalt und Antragsbegründung: Die Römerschule im Stadtteil Straßdorf ist eine durchgehend zweizügige Grundschule. Seit Jahren ist dort eine Schulkindbetreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule mit Betreuungszeiten von 7:00 bis 14:00 Uhr etabliert. An Tagen mit Nachmittagsunter- richt erhalten die Kinder ein warmes Mittagessen. Die Nachfrage nach Betreuungsplät- zen ist in den vergangenen Jahren gestiegen: Im Schuljahr 2026/27 sind zwischen 37 und 86 Kinder gleichzeitig in der Kernzeitbetreuung anwesend. Die Römerschule ist ein wichtiger Standort für die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Ganztagsangebots im Süden der Stadt Schwäbisch Gmünd. Vor dem Hintergrund des bereits geltenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung im Grundschulalter sind die erforderlichen räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen. Dabei soll auch die Möglichkeit berücksichtigt werden, ggf. Kinder aus dem Stadtteil Rechberg und der Südstadt aufzunehmen mit einem Bedarf an ganztägiger Betreuung aufzuneh- men. Wie sich der Rechtsanspruch auf die künftige Nachfrage auswirken wird, muss be- obachtet werden. Das bestehende Raumangebot der Schulkindbetreuung entspricht nicht den heutigen und künftigen Anforderungen. Derzeit stehen zwei Gruppenräume mit insgesamt 114 m² zur Verfügung; die Betreuungskapazität liegt bei maximal 65 Kindern gleichzeitig. 2024 war geplant, bis zu 75 Kinder gleichzeitig betreuen und mit einem Mittagessen versorgen zu können. Hierfür ist ein erweitertes Raumprogramm mit zwei Gruppenräu- men und insgesamt rund 210 m², einer Mensa mit rund 90 m² sowie ergänzenden Funktionsräumen, einer Garderobe und einem Büro für die Leitung der Schulkindbetreu- ung vorgesehen. Ziel war es, den vom KVJS empfohlenen Flächenbedarf von 3 m² je be- treutem Kind zu erreichen und eine bedarfsgerechte Mittagsverpflegung sicherzustellen. Aus heutiger Sicht und aufgrund der Kostensteigerung wird dieser Standpunkt im Hin- blick auf die Fläche pro Kind nicht mehr uneingeschränkt vertreten. Es werden die wei- teren Flächen im Schulhaus und im Freien mitberücksichtigt und die Anzahl an Betreu- ungsplätzen hängt stärker von den Aufsichtsmöglichkeiten und dem Personaleinsatz ab. Mit den vorgesehenen baulichen Maßnahmen wird der Kernzeitbereich angemessen er- weitert und an die gestiegenen Anforderungen angepasst. Damit werden die Vorausset- zungen geschaffen, um dem bestehenden Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung ge- Bürgermeisteramt - 3 - recht zu werden und die Betreuungskapazitäten im südlichen Stadtgebiet bedarfsge- recht weiterzuentwickeln. Die Erweiterung bietet zudem die Möglichkeit besser auf künftige Raumbedarfe bspw. im Rahmen neuer Angebote wie Sprach-Fit (Sprachförderung von Kitakindern) oder ei- ner Juniorklasse reagieren zu können. Der Förderantrag für die Maßnahme wurde im Jahr 2024 gestellt. Der Förderbescheid ging im Dezember 2025 ein. Geplant ist eine Erweiterung am nord-westlichen Gebäudeteil. In diesem Anbau sind die Mensa und Räume für die Ganztagesbetreuung vorgesehen. Die derzeitige Mensa samt Küchenbereich ist für die kommenden Anforderungen nicht mehr ausreichend. Neben der Erweiterung durch den Anbau werden auch bereits beste- hende Räume im Bestand einer anderen Nutzung zugeführt, damit ausreichend Räume und Flächen für ein bedarfsgerechtes Ganztagsangebot zur Verfügung gestellt werden können und der Platzbedarf für die Zukunft gesichert ist. Für den geplanten Anbau gelten die gesetzlichen Vorgaben für Nichtwohngebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Geplant ist derzeit ein Massivbau mit Wärmedämmverbundsystem. Energetisch wird das GEG für Nichtwohngebäude erfüllt. Es sollen systemoffen verschiedene Konstruktionsarten untersucht werden. Geplant ist eine Mischung aus Massivbau und Holz. Der Gebäudeteil, der an den Bestandsbau anschließt, wird eingeschossig ausgeführt und an die Höhe des Bestandes angepasst. Die Anpassungen und Umnutzung im Bestand betreffen folgende Räume: Die Klasse der Klosterbergschule zieht künftig in den ehemaligen Raum des Musikver- eins. Der Musikverein erhält im Gegenzug den Multifunktionsraum neben dem Haupt- eingang. Die freiwerdende Fläche der Klasse der Klosterbergschule wird zu einem weite- ren Klassenzimmer mit Nebenraum umgenutzt. Im Obergeschoss sind keine Maßnah- men geplant. Die Erweiterung durch den Anbau sowie die Umnutzung und Neuorganisation der be- stehenden Räume führt zu besseren internen Abläufen und wurde mit der Schulleitung und den weiteren Beteiligten im Vorfeld abgesprochen. Förder- / Zuschussmöglichkeiten: Das Land fördert die geplanten Maßnahmen mit einem Zuschuss in Höhe von maximal 1.012.370,00 € bei beantragten Kosten in Höhe von 1.446.250,00 €. Bewilligungszeitraum: 12.10.2021 bis 31.08.2029 Bürgermeisteramt - 4 - Kosten / Finanzierung / Förderung: Gemäß der Kostenberechnung betragen die Gesamtkosten für die Maßnahme: 1.490.000,00 € Aus dem Förderprogramm (Beschleunigter Ganztagesausbau) des Landes wurden Mittel bewilligt: 1.012.370,00 € Der städtische Eigenanteil beträgt demnach: 477.630,00 € Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: Wie eingangs bereits erläutert, sollen die im Haushalt eingestellten Mittel der der Stau- ferschule für die Römerschule genutzt werden. Im Doppelhaushalt 2026/2027 sind für die Ganztagesbereiche der Römerschule und der Stauferschule Auszahlungen und Einzahlungen wie folgt etatisiert: GT Stauferschule 2026 2027 2028 Invest Nr. 2110H-0016 Auszahlungen 250.000 € 1.420.000 € Einzahlung 1.166.000 € GT Römerschule Invest Nr. 2110H58003 Auszahlung 250.000 € 1.200.000 € Einzahlung 1.012.000 € Zur vorgezogenen Realisierung der Römerschule wird bei der Investitionsnummer 2110H58003 (GT Römerschule) für das Jahr 2026 eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 250.000 € und für das Jahr 2027 eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 990.000 € genehmigt. Die Deckung erfolgt von der Investitionsnummer 2110H- 0016 (GT Stauferschule). Damit stehen für die Römerschule folgende Mittel zur Verfügung GT Römerschule 2026 2027 Gesamt Invest Nr. 2110H58003 Ansatz 250.000 € Auszahlung apl. 250.000 € üpl. 990.000 € 1.240.000 € 1.490.000 € Bürgermeisteramt - 5 - Fachingenieurbeauftragung: Die Gebäudeplanungen, Ausschreibung und Bauleitung wird vom Amt für Gebäudewirt- schaft selbst durchgeführt. Es wird vorgeschlagen, im Bereich der Fachingenieure die folgenden Büros für die Planungsleistungen zu beauftragen: - Geologie - SiGeKo - Tragwerksplanung - Küchenplanung - Bauphysik - Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärplanung - Elektroplanung Termine 10/2026 – 03/2027 Planung inkl. Baugenehmigung 04/2027 – 06/2027 Werk- und Detailplanung 07/2027 – 09/2027 Ausschreibung + Vergaben 10/2027 Baubeginn 03/2029 Fertigstellung Um die Abwicklung der Fördergelder nicht zu gefährden, muss die Maßnahme bis zum 31.08.2029 zwingend abgeschlossen und abgerechnet worden sein.

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