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Planung und Bau eines Regenüberlaufbeckens, RÜB „Schindelackerweg"
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Stadt Schwäbisch Gmünd |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Bürgermeisteramt
Schwäbisch Gmünd, 13.10.2026
Gemeinderatsdrucksache Nr. 138/2026
Vorlage an
Klima-, Umwelt-, Energie- und Bauausschuss/Betriebsausschuss für Stadtent-
wässerung
zur Vorberatung
- öffentlich -
Gemeinderat
zur Beschlussfassung
- öffentlich -
Planung und Bau eines Regenüberlaufbeckens, RÜB „Schindelackerweg"
Anlagen:
Anlage 1: Zusammenfassung: Nachweis Mischwasserbehandlung
Anlage 2: Fließschema: Nachweis Mischwasserbehandlung
Anlage 3: Übersichtslageplan, M 1:10.000
Anlage 4: Lageplan, M 1:2.500
Anlage 5: Lageplan mit Luftbild, M 1:500
Beschlussantrag:
1. Der Planung und dem Bau eines Regenüberlaufbeckens „Schindelackerweg“ im Be-
reich des Spielplatzes im Schindelackerweg / Einmündung Buchstraße wird, vorbe-
haltlich der entsprechenden Genehmigungen, grundsätzlich zugestimmt.
Die prognostizierten Gesamtkosten in Höhe von 3 Mio. € entfallen auf den Eigen-
betrieb Stadtentwässerung.
2. Die Stadt Schwäbisch Gmünd beauftragt den Eigenbetrieb Stadtentwässerung und
die weiteren erforderlichen Fachämter mit der Planung, unter Zuhilfenahme eines
Ingenieurbüros. Die Planungsleistungen sind europaweit auszuschreiben.
Sachverhalt und Antragsbegründung:
Das Büro Jedele und Partner GmbH betreut den Eigenbetrieb Stadtentwässerung nicht
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Bürgermeisteramt
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nur beim Betrieb der Kläranlage, sondern auch beim Nachweis der Mischwasserbehand-
lungsanlagen. Im September 2024 wurde diese Berechnung, auf Grundlage des Ein-
zugsgebietes mit den zusätzlichen Erweiterungsflächen gemäß FNP 2035, überrechnet
und die Schmutzfrachtsimulation aktualisiert.
Das Gesamtergebnis des Nachweises wird zu einem späteren Zeitpunkt noch ausführlich
vorgestellt. Vorab wird auf Anlage 1 verwiesen.
Die vorhandenen Regenüberläufe in der Oststadt, die in die Rems entlasten, sind bereits
im Bestand nicht mehr genehmigungsfähig. Da die Drosselabläufe nicht einfach erhöht
werden können – eine Aufdimensionierung des Kanals ist hier und im Folgenden bau-
technisch nicht möglich – muss zuvor ein Speicherbecken geschaffen werden, um
Schmutzfracht aufzufangen. Damit das Abwasser aus künftigen Baugebieten, z. B.
"Möbelhaus" am Gaskessel und "Nachhaltiger Technologiepark Aspen", welches über
diesen Entwässerungsstrang zur Kläranlage geleitet wird, fach-/ und regelgerecht gerei-
nigt werden kann, wird es erforderlich, ein Speichervolumen von ca. 500 m³ zu errich-
ten.
Ursprünglich war vorgesehen, anstelle des RÜ Bismarckstraße ein Regenüberlaufbecken
zu errichten. Entwurfsplanungen der letzten Jahre ergaben jedoch, dass hier das Platz-
angebot nicht ausreicht. Bestehende Wohn- und Gewerbebebauung machen Bautätig-
keiten für jedwede Beckenform unmöglich.
Nachdem nur auf Flurstück 686/1 ausreichend Platz, in der ansonsten lückenlosen Be-
bauung der Oststadt, für ein ausreichend großes Becken gefunden wurde, musste die
Schmutzfrachtberechnung dementsprechend überarbeitet werden. Das Speicherbecken
wird als unterirdisches Bauwerk geplant, sodass nach dem Bau die Oberfläche wieder als
Spielplatz genutzt werden kann.
Als nächster Schritt ist nun vorgesehen, Honorarangebote von Ingenieurbüros zur Pla-
nung einzuholen. Aufgrund der prognostizierten Baukosten ist die Planung europaweit
auszuschreiben. In die Planung werden dann auch die anderen Fachämter, insbesondere
das Garten- und Friedhofsamt zur Spielplatzwiederherstellung und das Liegenschaftsamt
für die Verhandlungen mit den Angrenzern, einbezogen.
Im ersten Halbjahr 2027 sollte dann eine Entwurfsplanung mit Kostenberechnung vorlie-
gen, anhand derer in die Genehmigungsphase übergegangen werden kann und die
auch als Grundlage für die weitere Haushaltsanmeldung dienen wird.
Nach Vorliegen aller Genehmigungen soll die Ausschreibung der Baumaßnahme erfol-
gen. Die bauliche Umsetzung ist im Anschluss daran in den Jahren 2028 und 2029 ge-
plant.
Mitteldeckung:
Im Wirtschaftsplan 2026/2027 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung sind für die Maß-
nahme unter dem I-Plan 27.0202 „RÜB Oststadt (bisher Bismarckstraße)“ Finanzierungs-
mittel in Höhe von insgesamt 1.500.000 € budgetiert (davon entfallen auf die Jahre
Bürgermeisteramt
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2027: 200.000 €; 2028: 800.000 €; 2029: 500.000 €). Die aktuell prognostizierten Ge-
samtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 3 Mio. €. Dies liegt darin begründet, dass
das bisher im Bereich der Oststadt angedachte RÜB aufgrund der beengten Platzverhält-
nisse mit einem Volumen von rund 200 m³ geplant war. Das nun geplante RÜB hat ein
Volumen von ca. 500 m³. Mit diesem größeren Volumen kann, auf Grundlage des aktu-
ellen FNP-Planungsstands und nach derzeitigem Stand, auf eine Erweiterung des RÜB
„Benzfeld“ verzichtet werden. Die Wiederherstellung des Spielplatzes ist ebenfalls in
den Kosten enthalten. Der bisher im Wirtschaftsplan für 2027 enthaltene Planansatz von
200.000 € reicht für die Planungsleistungen sowie für die Vorbereitung der Ausschrei-
bung bis Ende 2027 aus. Der Wirtschaftsplan für 2028 und 2029 wird entsprechend der
Kostenberechnung angepasst.
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