Startseite › Stadt Schwäbisch Gmünd › Dokument

Planung und Bau eines Regenüberlaufbeckens, RÜB „Schindelackerweg"

Notiz
TypNotiz
GemeindeStadt Schwäbisch Gmünd
Datum2026-11-04
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Bürgermeisteramt Schwäbisch Gmünd, 13.10.2026 Gemeinderatsdrucksache Nr. 138/2026 Vorlage an Klima-, Umwelt-, Energie- und Bauausschuss/Betriebsausschuss für Stadtent- wässerung zur Vorberatung - öffentlich - Gemeinderat zur Beschlussfassung - öffentlich - Planung und Bau eines Regenüberlaufbeckens, RÜB „Schindelackerweg" Anlagen: Anlage 1: Zusammenfassung: Nachweis Mischwasserbehandlung Anlage 2: Fließschema: Nachweis Mischwasserbehandlung Anlage 3: Übersichtslageplan, M 1:10.000 Anlage 4: Lageplan, M 1:2.500 Anlage 5: Lageplan mit Luftbild, M 1:500 Beschlussantrag: 1. Der Planung und dem Bau eines Regenüberlaufbeckens „Schindelackerweg“ im Be- reich des Spielplatzes im Schindelackerweg / Einmündung Buchstraße wird, vorbe- haltlich der entsprechenden Genehmigungen, grundsätzlich zugestimmt. Die prognostizierten Gesamtkosten in Höhe von 3 Mio. € entfallen auf den Eigen- betrieb Stadtentwässerung. 2. Die Stadt Schwäbisch Gmünd beauftragt den Eigenbetrieb Stadtentwässerung und die weiteren erforderlichen Fachämter mit der Planung, unter Zuhilfenahme eines Ingenieurbüros. Die Planungsleistungen sind europaweit auszuschreiben. Sachverhalt und Antragsbegründung: Das Büro Jedele und Partner GmbH betreut den Eigenbetrieb Stadtentwässerung nicht Seite 1 von 3 Bürgermeisteramt - 2 - nur beim Betrieb der Kläranlage, sondern auch beim Nachweis der Mischwasserbehand- lungsanlagen. Im September 2024 wurde diese Berechnung, auf Grundlage des Ein- zugsgebietes mit den zusätzlichen Erweiterungsflächen gemäß FNP 2035, überrechnet und die Schmutzfrachtsimulation aktualisiert. Das Gesamtergebnis des Nachweises wird zu einem späteren Zeitpunkt noch ausführlich vorgestellt. Vorab wird auf Anlage 1 verwiesen. Die vorhandenen Regenüberläufe in der Oststadt, die in die Rems entlasten, sind bereits im Bestand nicht mehr genehmigungsfähig. Da die Drosselabläufe nicht einfach erhöht werden können – eine Aufdimensionierung des Kanals ist hier und im Folgenden bau- technisch nicht möglich – muss zuvor ein Speicherbecken geschaffen werden, um Schmutzfracht aufzufangen. Damit das Abwasser aus künftigen Baugebieten, z. B. "Möbelhaus" am Gaskessel und "Nachhaltiger Technologiepark Aspen", welches über diesen Entwässerungsstrang zur Kläranlage geleitet wird, fach-/ und regelgerecht gerei- nigt werden kann, wird es erforderlich, ein Speichervolumen von ca. 500 m³ zu errich- ten. Ursprünglich war vorgesehen, anstelle des RÜ Bismarckstraße ein Regenüberlaufbecken zu errichten. Entwurfsplanungen der letzten Jahre ergaben jedoch, dass hier das Platz- angebot nicht ausreicht. Bestehende Wohn- und Gewerbebebauung machen Bautätig- keiten für jedwede Beckenform unmöglich. Nachdem nur auf Flurstück 686/1 ausreichend Platz, in der ansonsten lückenlosen Be- bauung der Oststadt, für ein ausreichend großes Becken gefunden wurde, musste die Schmutzfrachtberechnung dementsprechend überarbeitet werden. Das Speicherbecken wird als unterirdisches Bauwerk geplant, sodass nach dem Bau die Oberfläche wieder als Spielplatz genutzt werden kann. Als nächster Schritt ist nun vorgesehen, Honorarangebote von Ingenieurbüros zur Pla- nung einzuholen. Aufgrund der prognostizierten Baukosten ist die Planung europaweit auszuschreiben. In die Planung werden dann auch die anderen Fachämter, insbesondere das Garten- und Friedhofsamt zur Spielplatzwiederherstellung und das Liegenschaftsamt für die Verhandlungen mit den Angrenzern, einbezogen. Im ersten Halbjahr 2027 sollte dann eine Entwurfsplanung mit Kostenberechnung vorlie- gen, anhand derer in die Genehmigungsphase übergegangen werden kann und die auch als Grundlage für die weitere Haushaltsanmeldung dienen wird. Nach Vorliegen aller Genehmigungen soll die Ausschreibung der Baumaßnahme erfol- gen. Die bauliche Umsetzung ist im Anschluss daran in den Jahren 2028 und 2029 ge- plant. Mitteldeckung: Im Wirtschaftsplan 2026/2027 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung sind für die Maß- nahme unter dem I-Plan 27.0202 „RÜB Oststadt (bisher Bismarckstraße)“ Finanzierungs- mittel in Höhe von insgesamt 1.500.000 € budgetiert (davon entfallen auf die Jahre Bürgermeisteramt - 3 - 2027: 200.000 €; 2028: 800.000 €; 2029: 500.000 €). Die aktuell prognostizierten Ge- samtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 3 Mio. €. Dies liegt darin begründet, dass das bisher im Bereich der Oststadt angedachte RÜB aufgrund der beengten Platzverhält- nisse mit einem Volumen von rund 200 m³ geplant war. Das nun geplante RÜB hat ein Volumen von ca. 500 m³. Mit diesem größeren Volumen kann, auf Grundlage des aktu- ellen FNP-Planungsstands und nach derzeitigem Stand, auf eine Erweiterung des RÜB „Benzfeld“ verzichtet werden. Die Wiederherstellung des Spielplatzes ist ebenfalls in den Kosten enthalten. Der bisher im Wirtschaftsplan für 2027 enthaltene Planansatz von 200.000 € reicht für die Planungsleistungen sowie für die Vorbereitung der Ausschrei- bung bis Ende 2027 aus. Der Wirtschaftsplan für 2028 und 2029 wird entsprechend der Kostenberechnung angepasst.

Text aus PDF extrahiert