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Neufassung der Verbandssatzung des Neckar-Energieverbands (NEV)

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeDitzingen
Datum2026-11-10
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Extrahierter Text

Finanzen und Beteiligungen Verfasser/in Aktenzeichen: Datum: Drucksachen - Nr. Kalupke, Thomas 921.54 23.09.2026 FKS2026/121 Beteiligte Ämter: Anmerkungen: Gremium Sitzungstermin ÖffStatus BeratStatus Ausschuss für Finanzen, Kultur und 02.11.2026 öffentlich vorberatend Soziales Gemeinderat 10.11.2026 öffentlich beschließend Tagesordnungspunkt: Neufassung der Verbandssatzung des Neckar-Energieverbands (NEV) Beschluss – Antrag 1. Der Gemeinderat nimmt die vorgesehenen Änderungen der Verbandssatzung des Neckar-Energieverbands zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat befürwortet die Neufassung der Verbandssatzung in der vorliegenden Fassung. 3. OB Makurath wird ermächtigt, in der Verbandsversammlung des Neckar- Energieverbands der Neufassung der Verbandssatzung zuzustimmen. .................................... OB/BM/OV 1 Sachstandsbericht: Neufassung der Verbandssatzung des Neckar-Energieverbands (NEV) Anlass der Neufassung sind Hinweise und Empfehlungen aus der allgemeinen Finanzprüfung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) für die Jahre 2017 bis 2024. Die Verbandsverwaltung hat die vorgesehenen Änderungen zunächst im Verwaltungsrat am 12.05.2026 erläutert; nach weiteren, insbesondere redaktionellen Anpassungen wurden diese in der Sitzung des Verwaltungsrats am 19.06.2026 nochmals beraten. Bisheriger Beratungsverlauf Die Vorberatungen im Verwaltungsrat des NEV am 12.05.2026 und 19.06.2026 haben jeweils eine einstimmige Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen der Verbandssatzung ergeben. Ebenso haben die Regionalbeiräte des NEV in ihren Sitzungen Nord am 20.07.2026, Süd am 23.07.2026 und Mitte am 24.07.2026 den vorgeschlagenen Änderungen jeweils einstimmig zugestimmt. Darüber hinaus wurde die vorgesehene Neufassung bereits mit dem Regierungspräsidium Stuttgart als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt; seitens der Rechtsaufsicht wurde zu den vorgeschlagenen Regelungen nach erfolgter Prüfung uneingeschränkte Zustimmung signalisiert. Inhaltliche Einordnung Mit der Neufassung wird die Verbandssatzung des Neckar-Energieverbands insgesamt aktualisiert und in konsolidierter Form neu gefasst; über den entsprechenden Entwurf soll die Verbandsversammlung am 20.11.2026 beschließen. Der Gemeinderatsbefassung in den Mitgliedsgemeinden kommt dabei die Funktion zu, die Haltung der jeweiligen Gemeinde vorab politisch festzulegen und die gemeindlichen Vertreterinnen und Vertreter für die Beschlussfassung in der Verbandsversammlung entsprechend zu mandatieren. Die vorgeschlagenen Änderungen dienen vor allem dazu, die Satzung an die organisatorische und wirtschaftliche Entwicklung des Verbands anzupassen und bestehende Zuständigkeiten klarer zu ordnen. Hintergrund sind insbesondere die Hinweise und Empfehlungen aus der allgemeinen Finanzprüfung der Gemeindeprüfungsanstalt für die Jahre 2017 bis 2024, aus denen sich der Bedarf für eine Überarbeitung der bisherigen Satzungsregelungen ergeben hat. Inhaltlich werden insbesondere die Zuständigkeiten der Verbandsorgane präzisiert und an die gewachsene Beteiligungsstruktur des Verbands angepasst. - So soll bei den Zuständigkeiten der Verbandsversammlung künftig neben der Wahl auch die Abberufung des Geschäftsführers ausdrücklich geregelt werden; - Außerdem ist für den Erwerb von Aktien an Beteiligungen von Energieversorgern eine Wertgrenze von 500.000 Euro vorgesehen. - Ergänzend wird eine Regelung zur Entlastung des Geschäftsführers aufgenommen, die sich an § 16 Abs. 3 EigBG orientiert. 2 - Darüber hinaus werden die Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse des Verwaltungsrats in § 6 klarer gefasst sowie die Zuständigkeiten des Geschäftsführers in § 8 näher bestimmt. - Neu aufgenommen wird ferner in § 7 Abs. 4, dass der Verbandsvorsitzende den Verband in den Gesellschafterversammlungen vertritt; damit wird zugleich ein Hinweis aus der letzten GPA-Prüfung aufgegriffen. - Ein weiterer Baustein der Neufassung betrifft die Form der öffentlichen Bekanntmachung: Künftig sollen öffentliche Bekanntmachungen über die Homepage des Verbands erfolgen und nicht mehr über den Staatsanzeiger. Insgesamt trägt die Neufassung damit der Entwicklung des Verbands in den vergangenen Jahren Rechnung, in denen das Beteiligungsportfolio des NEV im Bereich der erneuerbaren Energieerzeugung sowie der Strom- und Gasnetze deutlich erweitert worden ist. Zugleich orientieren sich einzelne Regelungen an den Satzungen vergleichbarer Zweckverbände wie der Bodensee-Wasserversorgung und der Landeswasserversorgung. Anlagen: 1 - Anlage 1_Synopse zur Neufassung der Verbandssatzung gegenüber der aktuellen Fassung 3

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