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Neufassung der Verbandssatzung des Neckar-Energieverbands (NEV)
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Ditzingen |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Finanzen und Beteiligungen
Verfasser/in Aktenzeichen: Datum: Drucksachen - Nr.
Kalupke, Thomas 921.54 23.09.2026 FKS2026/121
Beteiligte Ämter:
Anmerkungen:
Gremium Sitzungstermin ÖffStatus BeratStatus
Ausschuss für Finanzen, Kultur und 02.11.2026 öffentlich vorberatend
Soziales
Gemeinderat 10.11.2026 öffentlich beschließend
Tagesordnungspunkt:
Neufassung der Verbandssatzung des Neckar-Energieverbands (NEV)
Beschluss – Antrag
1. Der Gemeinderat nimmt die vorgesehenen Änderungen der Verbandssatzung des
Neckar-Energieverbands zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat befürwortet die Neufassung der Verbandssatzung in der
vorliegenden Fassung.
3. OB Makurath wird ermächtigt, in der Verbandsversammlung des Neckar-
Energieverbands der Neufassung der Verbandssatzung zuzustimmen.
....................................
OB/BM/OV
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Sachstandsbericht:
Neufassung der Verbandssatzung des Neckar-Energieverbands (NEV)
Anlass der Neufassung sind Hinweise und Empfehlungen aus der allgemeinen
Finanzprüfung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) für die Jahre 2017 bis 2024. Die
Verbandsverwaltung hat die vorgesehenen Änderungen zunächst im Verwaltungsrat am
12.05.2026 erläutert; nach weiteren, insbesondere redaktionellen Anpassungen wurden
diese in der Sitzung des Verwaltungsrats am 19.06.2026 nochmals beraten.
Bisheriger Beratungsverlauf
Die Vorberatungen im Verwaltungsrat des NEV am 12.05.2026 und 19.06.2026 haben
jeweils eine einstimmige Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen der
Verbandssatzung ergeben. Ebenso haben die Regionalbeiräte des NEV in ihren Sitzungen
Nord am 20.07.2026, Süd am 23.07.2026 und Mitte am 24.07.2026 den vorgeschlagenen
Änderungen jeweils einstimmig zugestimmt.
Darüber hinaus wurde die vorgesehene Neufassung bereits mit dem Regierungspräsidium
Stuttgart als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt; seitens der Rechtsaufsicht
wurde zu den vorgeschlagenen Regelungen nach erfolgter Prüfung uneingeschränkte
Zustimmung signalisiert.
Inhaltliche Einordnung
Mit der Neufassung wird die Verbandssatzung des Neckar-Energieverbands insgesamt
aktualisiert und in konsolidierter Form neu gefasst; über den entsprechenden Entwurf soll
die Verbandsversammlung am 20.11.2026 beschließen. Der Gemeinderatsbefassung in
den Mitgliedsgemeinden kommt dabei die Funktion zu, die Haltung der jeweiligen
Gemeinde vorab politisch festzulegen und die gemeindlichen Vertreterinnen und Vertreter
für die Beschlussfassung in der Verbandsversammlung entsprechend zu mandatieren.
Die vorgeschlagenen Änderungen dienen vor allem dazu, die Satzung an die
organisatorische und wirtschaftliche Entwicklung des Verbands anzupassen und
bestehende Zuständigkeiten klarer zu ordnen. Hintergrund sind insbesondere die
Hinweise und Empfehlungen aus der allgemeinen Finanzprüfung der
Gemeindeprüfungsanstalt für die Jahre 2017 bis 2024, aus denen sich der Bedarf für eine
Überarbeitung der bisherigen Satzungsregelungen ergeben hat.
Inhaltlich werden insbesondere die Zuständigkeiten der Verbandsorgane präzisiert und
an die gewachsene Beteiligungsstruktur des Verbands angepasst.
- So soll bei den Zuständigkeiten der Verbandsversammlung künftig neben der Wahl
auch die Abberufung des Geschäftsführers ausdrücklich geregelt werden;
- Außerdem ist für den Erwerb von Aktien an Beteiligungen von Energieversorgern
eine Wertgrenze von 500.000 Euro vorgesehen.
- Ergänzend wird eine Regelung zur Entlastung des Geschäftsführers aufgenommen,
die sich an § 16 Abs. 3 EigBG orientiert.
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- Darüber hinaus werden die Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse des
Verwaltungsrats in § 6 klarer gefasst sowie die Zuständigkeiten des
Geschäftsführers in § 8 näher bestimmt.
- Neu aufgenommen wird ferner in § 7 Abs. 4, dass der Verbandsvorsitzende den
Verband in den Gesellschafterversammlungen vertritt; damit wird zugleich ein
Hinweis aus der letzten GPA-Prüfung aufgegriffen.
- Ein weiterer Baustein der Neufassung betrifft die Form der öffentlichen
Bekanntmachung: Künftig sollen öffentliche Bekanntmachungen über die
Homepage des Verbands erfolgen und nicht mehr über den Staatsanzeiger.
Insgesamt trägt die Neufassung damit der Entwicklung des Verbands in den vergangenen
Jahren Rechnung, in denen das Beteiligungsportfolio des NEV im Bereich der
erneuerbaren Energieerzeugung sowie der Strom- und Gasnetze deutlich erweitert
worden ist. Zugleich orientieren sich einzelne Regelungen an den Satzungen
vergleichbarer Zweckverbände wie der Bodensee-Wasserversorgung und der
Landeswasserversorgung.
Anlagen:
1 - Anlage 1_Synopse zur Neufassung der Verbandssatzung gegenüber der aktuellen
Fassung
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Text aus PDF extrahiert