Startseite › Dietzenbach › Dokument
Projekt L3001 - Süd 3: Geh- und Radweg zum Waldschwimmbad - Projektsachstand
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Dietzenbach |
| Datum | 2026-11-09 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Drucksache-Nr.: 20/0127/10.80
10.80 Stadtplanung Dietzenbach, den 23.09.2026
B E R I C H T des Magistrats an die Stadtverordnetenversamm-
lung
Der Magistrat wird gebeten, beiliegenden Bericht zur Weiterleitung an die Stadt-
verordnetenversammlung zu beschließen:
Zuweisung an die vorberatenden Gremien zur Sitzung der SVV am
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für Städtebau, Verkehr und Umwelt
Ausschuss für Soziales, Kultur und Integration
___________________________
Stadtverordnetenvorsteherin
Anlagen: Anlage 1: Übersicht Radverkehrsplanung in Dietzenbach
Anlage 2: Plan 1 Geh- und Radweg
Anlage 3: Plan 2 Geh- und Radweg
Anlage 4: Plan 3 barrierefreie Bushaltestellen Berliner Straße
Die Stadtverordnetenversammlung bitten wir, beiliegenden Bericht in öffentlicher
Sitzung zur Kenntnis zu nehmen.
Betreff: Projekt L3001 - Süd 3: Geh- und Radweg zum Waldschwimmbad - Projekt-
sachstand
Bericht:
Das Projekts L3001….
… begann 2014. Auf Initiative der Kreisstadt Dietzenbach, Abteilung Stadtplanung, setzten
sich Studierende der Hochschule Darmstadt, FB Bauingenieurswesen, im Rahmen einer Se-
mesterveranstaltung punktuell mit der L3001 auseinander. Diese Arbeitsergebnisse wur-
den am 25.09.2015 der SVV vorgestellt (DS 17-1238-10.80) und daraufhin ein Planungsbüro
beauftragt, vom Knoten Waldstr./Tannenstr./L3001 bis zum Waldschwimmbad Entwürfe
für eine radverkehrsfreundliche Umgestaltung der L3001 zu erarbeiten. Ein zeitgleich ins
-1-
Leben gerufener Arbeitskreis RAD befasste sich zwischen Herbst 2016 und Winter 2018 mit
diesen Planungsentwürfen.
Der Untersuchungsraum L3001 wurde nach räumlichen Gegebenheiten und Straßenbau-
lastträgerschaft zunächst in die Planungsabschnitte Nord, Mitte und Süd unterteilt (Anlage
1). Nördlich des SG-Knotens liegt die Straßenbaulastträgerschaft bei der Stadt Dietzenbach,
südlich inkl. Knoten K173/K174/L3001 liegt sie bei Hessen Mobil (HM). Auch der Knoten
B459/L3001 liegt in Straßenbaulastträgerschaft von HM.
Von Anfang an war klar, dass das letzte Stück zum Waldschwimmbad schwierig umzusetzen
sei, da HM für den NEUBAU EINES GEH-UND RADWEGES IM AUSSENBEREICH IN
VERKEHRSTECHNISCHER EINHEIT MIT DER L3001 erst noch gewonnen werden musste.
Deswegen wurde damit begonnen, das Projekt L3001 von Nord nach Süd anzugehen, in der
Hoffnung, dass unter dem Eindruck des Projektfortschritts HM überzeugt werden könne,
„die letzte Meile“ zum Waldschwimmbad in Vollendung des Projekts L3001 herzustellen
und damit den dringend erforderlichen Netzlückenschluss zwischen den abseits im Wald
gelegenen Sport- und Freizeitflächen und der Kernstadt Dietzenbachs endlich regelkon-
form zu vollziehen – auf Basis eines Baurechts.
2018 richtete die Abteilung Stadtplanung im Sinne des Projekts L3001 an HM formlose An-
träge, an folgenden Straßen straßenbegleitende Radwege herzustellen:
• Bundestraße B459 zwischen Kempinski-Knoten bis Knoten B459/L3001,
• Landesstraße L3001 außerorts in Richtung Heusenstamm,
• Landesstraße L3001 in Richtung Dreieich-Offenthal sowie
• Kreisstraße K173 in Richtung Dreieich-Götzenhain.
Eine anstehende grundhaften Sanierung des Knotens B459/L3001 durch den Straßenbau-
lastträger HM wurden genutzt, um im Vorfeld die sichere Führung des Radverkehrs über
den Knoten in diese Planung mit einzuflechten.
Am 30.08.2019 wurde die Entwurfsplanung Nord und Mitte sowie ein Vorentwurf für den
Planungsabschnitt Süd in der SVV vorgestellt.
Am 20.11.2019 lud die damalige Stadtverordnetenvorsteherin Frau Germer zu einer öffent-
lichen Bürgerversammlung ein, um u.a. die Arbeitsergebnisse des Projekts L3001 vorzustel-
len. Es nahmen 140 Personen und Pressevertreter teil und das Projekt bekam viel Zuspruch.
Am 30.10.2020 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Umsetzung bzw. Weiter-
bearbeitung der Planungsabschnitte Süd 1, Süd 2 und Süd 3.
Folgende Planungsabschnitte wurden daraufhin umgesetzt: Nord 2021, Mitte 2022, Süd 1
2023.
Die Überplanung des Knoten K173/K174/L3001 (Süd 2) steht noch aus. Sie ist abhängig vom
Fortgang des Projekts FRM 9 des Regionalverbandes (Radschnellweg zwischen Seligenstadt
und FRM), der Planungsabschnitt Süd 3 ist Gegenstand dieser Berichtsvorlage (siehe Anlage
1).
-2-
Unter dem Eindruck des Projektfortschritts erklärte sich HM bereit, Süd 3 in das hessische
Förderprogramm „Sanierungsoffensive“ aufzunehmen, unter der Bedingung, dass eine Pla-
nungsvereinbarung (PV) zw. Stadt und HM geschlossen wird. Diese Vereinbarung wurde
2021 unterzeichnet. Dem Magistrat wurde in dieser Angelegenheit berichtet.
Seitdem plant die Stadt einen regelkonformen Geh- und Radweg für Hessen Mobil bzw. das
Land Hessen. Die Kosten für die von der Stadt Dietzenbach beauftragten Planungsbüros
und Gutachten werden von Hessen Mobil in Höhe von 17% der kalkulierten Baukosten des
Radweges erstattet. Sobald Baurecht vorliegt, wird Hessen Mobil diesen Geh- u. Radweg
und die neuen barrierefreien Bushaltestellen an der Berliner Straße bauen sowie die Neu-
markierungen des Besucherparkplatzes Waldstadion vornehmen – auf Kosten des Landes
Hessen. Die Flächen des Geh- und Radweges werden danach vom Land Hessen gekauft. Die
Kosten für Bau und Instandhaltung des Geh- und Radweges liegen somit beim Land Hessen.
Warum dauert‘s denn so lange? Sind wir bald da?
Der zu planende Geh- und Radweg Süd 3 liegt
• im Außenbereich,
• in einem Landschaftsschutzgebiet,
• in einem Erholungswald (Landesnorm Hessen),
• in der Nähe eines Grabens und eines Quellgebietes,
• in einer Gemengelage von Fließpfaden,
• in einem Überschwemmungsgebiet und
• unmittelbar an, „vom geschützten Heldbockkäfer“ befallenen, abgängigen aber
notwendigerweise zwingend zu erhaltenen Bäumen.
Das Baurecht für den Geh- und Radweg des Landes Hessen und für dessen Beleuchtung
muss erst noch geschaffen werden.
Es muss mit folgenden Trägern öffentlicher Belange das Einvernehmen erzielt werden, da
die Baurechtschaffung per „Entfall der Planfeststellung“ angestrebt wird:
• Untere Naturschutzbehörde des Kreis Offenbach (UNB)
• Untere Wasserbehörde des Kreises Offenbach (UWB)
• Untere Bodenschutzbehörde
• Untere Forstbehörde (Forstamt Langen)
• Obere Forstbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt)
Drei verschiedene Fachabteilungen Hessen Mobils sind in das Projekt Süd 3 involviert: Pla-
nung – Landespflege -Bauausführung.
Unter dem jetzigen Waldweg verlaufen zum einen städtische Kanalisation (!) und zum an-
deren zahlreiche Leitungen von Versorgern, was weitere Herausforderungen u. intensive
Abstimmung mit den Stadtwerken mit sich bringt.
Da die Kreisstadt den neuen Geh- und Radweg für HM plant, dieser von HM gebaut wird
und die Flächen des Geh- und Radweges vom Land Hessen anschließend gekauft werden,
-3-
müssen Leitlinien, Ausbaustandards und Regelwerke der „Landesbehörde für Planung, Bau,
Betrieb und Erhalt von Bundes-, Landes- u. Kreisstraßen in Hessen“, teils mit scheinbarem
Empfehlungscharakter, zwingend angewendet werden.
Die Zustimmungspflicht der Träger öffentlicher Belange i.V.m. Baurechtschaffung per Ent-
fall der Planfeststellung erfordert, dass Bedenken dieser TÖB im Vorfeld ausgeräumt wer-
den.
Es kam u.a. zu einer Verzögerung des Projekts, da durch die Notwendigkeit der Verlegung
der Bushaltestellen und Hinzunahme des Besucherparkplatzes Waldstadion 2024 neue na-
turschutzfachliche Untersuchungen notwendig wurden.
Einwände der bauausführenden Abteilung von Hessen Mobil hinsichtlich der Verwendung
von Wurzelbrücken machten eine komplette Überarbeitung der Entwurfsplanung und da-
rauf basierend eine Überarbeitung sämtlicher naturschutzfachlicher Unterlagen erforder-
lich. Seit Mitte September befindet sich die Entwurfsplanung in der TÖB-Beteiligung.
Der Fachbereich 60 beauftragt und zahlt die Planungsbüros und Gutachter. Bislang gingen
fünf Abschlagsrechnungen zur Kostenerstattung an Hessen Mobil.
Wie geht es weiter?
2026/2027/2028
• TÖB-Beteiligung von Mitte September bis Mitte Oktober 2026
• Basierend auf den Rückmeldungen: Ausführungs-/Genehmigungsplanung
• Vorbereitung „Entfall der Planfeststellung“ zur Baurechtschaffung
• Kaufpreisgutachten
• Entscheidung Baurechtschaffung durch Hessen Mobil
• Projektübergabe an Hessen Mobil zur Ausführung
• Besitzüberlassungserklärung der Kreisstadt Dietzenbach in Vorbereitung
des Baus durch Hessen Mobil
• Rodung 2027
• Bau eines Geh- und Radweges durch Hessen Mobil 2028
• Herstellung einer artenschutzgerechten Beleuchtung durch die Stadt 2028
• Schlussvermessung 2028
• Verkauf der städtischen Flächen an das Land Hessen über die HLG
Mitgezeichnet von:
Inga Windolf
Julia Helwig
Gabriele Rützel
Dr. Dieter Lang
-4-
Text aus PDF extrahiert