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Stand des Haushaltsvollzuges zum 30.06.2026 der Ortsgemeinde Langwieden nach § 21 GemHVO

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau
Datum2026-10-29
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Verbandsgemeindeverwaltung Mitteilungsvorlage Bruchmühlbach-Miesau Nummer 0226/2026 Aktz. I.2 116 111 Zentrale Dienste - Finanzen Datum 21.07.2026 Ming, Jacqueline Wiedervorlage Bezug-Nr: 0058/2025 Beratungsfolge Termin Status Ortsgemeinderat Langwieden 29.10.2026 öffentlich zur Kenntnis Stand des Haushaltsvollzuges zum 30.06.2026 der Ortsgemeinde Langwieden nach § 21 GemHVO Mitteilung: Gemäß § 21 GemHVO ist der Ortsgemeinderat während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzuges hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten. Die Berichterstattung zum 30.06.2026 der Ortsgemeinde Langwieden wird als Anlage zur Kenntnis vorgelegt.

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