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Neufassung der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Ortsgemeinde Mommenheim
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Ortsgemeinde Mommenheim |
| Datum | 2026-10-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlagen-Nummer: 037/2026/0084
Beschlussvorlage Oppenheim, den 08.10.2026
Thema: Neufassung der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten
in der Ortsgemeinde Mommenheim
Fachbereich: Bürgerdienste
Aktenzeichen:
Gremium Sitzungstag Status
Gemeinderat Mommenheim 05.11.2026 öffentlich
Haupt- und Finanzausschuss 22.10.2026 öffentlich
Mommenheim
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt/ Der Ortsgemeinderat beschließt, die als
Anlage beigefügte Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der
Ortsgemeinde Mommenheim. Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benutzung der
Kindertagesstätten vom 28.05.2020 außer Kraft.
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Sachdarstellung der Verwaltung:
Die derzeit geltende Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der
Ortsgemeinde Mommenheim wurde vom Ortsgemeinderat am 28.05.2020
beschlossen. Sie stützt sich auf das Kindertagesstättengesetz vom 15.03.1991 und
enthält an mehreren Stellen Übergangsregelungen, die den Rechtsstand ab dem
01.07.2021 lediglich ankündigen.
An FB Abstimmungsergebnis F.d.R. Datum:
BV Ja Nein Enthaltungen
angenommen
Abweic hender
abgelehnt Beschluss
(Unterschrift)
(siehe Rückseite)
Seite 2
Zwischenzeitlich ist das Kindertagesstättengesetz vom 15.03.1991 aufgehoben. An
seine Stelle ist das Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von
Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) vom 03.09.2019
getreten, das überwiegend am 01.07.2021 in Kraft getreten ist. Die Verweisungen der
Satzung auf die aufgehobenen Vorschriften gehen damit ins Leere. Die in der Satzung
angekündigten Paragrafen des Übergangsrechts entsprechen nicht der endgültigen
Nummerierung des Gesetzes. Anlass für die Überprüfung war eine Anfrage zur
Behandlung von Elternbeiträgen, bei der die Verweisung in § 11 Abs. 1 der Satzung
auffiel.
Die Satzung richtet sich an die Eltern und wird von diesen als maßgebliche Grundlage
des Betreuungsverhältnisses herangezogen. Überholte Verweisungen und
gegenstandslose Übergangsregelungen erschweren das Verständnis und bieten in
Streitfällen unnötige Angriffsfläche. Dies gilt insbesondere für den Umfang des
Rechtsanspruchs, der nach dem geltenden Recht eine tägliche Betreuungszeit von
regelmäßig durchgängig sieben Stunden umfasst, während die Satzung noch von
einem Teilzeitplatz spricht.
Die Verwaltung empfiehlt die Neufassung. Die beigefügte Fassung übernimmt den
bisherigen Satzungsinhalt unverändert, soweit er nicht vom geänderten Recht
betroffen ist.
Nach der Beschlussfassung ist die Satzung auszufertigen und öffentlich bekannt zu
machen. Der Hinweis nach § 24 Abs. 6 GemO ist dem Satzungstext beigefügt und mit
zu veröffentlichen.
Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen der Ortsgemeinde Mommenheim
vom 08.05.2014 ist gesondert zu prüfen. Sie stammt aus der Zeit vor der
Beitragsfreiheit und dürfte ebenfalls auf aufgehobenes Recht verweisen. Die
Verwaltung schlägt vor, die Beitragssatzung nach Vorlage bei der
Verbandsgemeindeverwaltung in einem zweiten Schritt anzupassen.
Text aus PDF extrahiert