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Neufassung der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Ortsgemeinde Mommenheim

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeOrtsgemeinde Mommenheim
Datum2026-10-22
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Vorlagen-Nummer: 037/2026/0084 Beschlussvorlage Oppenheim, den 08.10.2026 Thema: Neufassung der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Ortsgemeinde Mommenheim Fachbereich: Bürgerdienste Aktenzeichen: Gremium Sitzungstag Status Gemeinderat Mommenheim 05.11.2026 öffentlich Haupt- und Finanzausschuss 22.10.2026 öffentlich Mommenheim Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt/ Der Ortsgemeinderat beschließt, die als Anlage beigefügte Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Ortsgemeinde Mommenheim. Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten vom 28.05.2020 außer Kraft. Wählen Sie ein Element aus. Buchungsstelle Höhe Haushaltsansatz Verfügbare einschl. Überträge Haushaltsmittel Buchungsstelle eintragen. Wert eintragen. Wert eintragen Sachdarstellung der Verwaltung: Die derzeit geltende Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Ortsgemeinde Mommenheim wurde vom Ortsgemeinderat am 28.05.2020 beschlossen. Sie stützt sich auf das Kindertagesstättengesetz vom 15.03.1991 und enthält an mehreren Stellen Übergangsregelungen, die den Rechtsstand ab dem 01.07.2021 lediglich ankündigen. An FB Abstimmungsergebnis F.d.R. Datum: BV Ja Nein Enthaltungen angenommen Abweic hender abgelehnt Beschluss (Unterschrift) (siehe Rückseite) Seite 2 Zwischenzeitlich ist das Kindertagesstättengesetz vom 15.03.1991 aufgehoben. An seine Stelle ist das Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) vom 03.09.2019 getreten, das überwiegend am 01.07.2021 in Kraft getreten ist. Die Verweisungen der Satzung auf die aufgehobenen Vorschriften gehen damit ins Leere. Die in der Satzung angekündigten Paragrafen des Übergangsrechts entsprechen nicht der endgültigen Nummerierung des Gesetzes. Anlass für die Überprüfung war eine Anfrage zur Behandlung von Elternbeiträgen, bei der die Verweisung in § 11 Abs. 1 der Satzung auffiel. Die Satzung richtet sich an die Eltern und wird von diesen als maßgebliche Grundlage des Betreuungsverhältnisses herangezogen. Überholte Verweisungen und gegenstandslose Übergangsregelungen erschweren das Verständnis und bieten in Streitfällen unnötige Angriffsfläche. Dies gilt insbesondere für den Umfang des Rechtsanspruchs, der nach dem geltenden Recht eine tägliche Betreuungszeit von regelmäßig durchgängig sieben Stunden umfasst, während die Satzung noch von einem Teilzeitplatz spricht. Die Verwaltung empfiehlt die Neufassung. Die beigefügte Fassung übernimmt den bisherigen Satzungsinhalt unverändert, soweit er nicht vom geänderten Recht betroffen ist. Nach der Beschlussfassung ist die Satzung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen. Der Hinweis nach § 24 Abs. 6 GemO ist dem Satzungstext beigefügt und mit zu veröffentlichen. Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen der Ortsgemeinde Mommenheim vom 08.05.2014 ist gesondert zu prüfen. Sie stammt aus der Zeit vor der Beitragsfreiheit und dürfte ebenfalls auf aufgehobenes Recht verweisen. Die Verwaltung schlägt vor, die Beitragssatzung nach Vorlage bei der Verbandsgemeindeverwaltung in einem zweiten Schritt anzupassen.

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