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Bedarfsgerechte Betreuung in den gemeindeeigenen Kindertagesstätten
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Hasselroth |
| Datum | 2026-10-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
- öffentlich -
VL-142/2026
Fachbereich
Finanzen, IT und Digi-
Federführendes Amt
talisierung
Datum 08.10.2026
Beratungsfolge TOP Termin Beratungsaktion
Gemeindevorstand 3.7 12.10.2026 vorberatend
Gemeindevertretung 5.3 22.10.2026 vorberatend
Sozial-, Kultur- und Sportausschuss
Gemeindevertretung beschließend
Betreff:
Bedarfsgerechte Betreuung in den gemeindeeigenen Kindertagesstätten
Beschlussvorschlag:
Denen in der Beratungs- und Diskussionsgrundlage festgehaltenen Parametern wird zugestimmt.
Der Gemeindevorstand erarbeitet auf dieser Grundlage die entsprechende Satzung sowie Gebüh-
renkalkulation und legt diese der Gemeindevertretung zur weiteren Beratung vor.
Sachdarstellung:
Zum aktuellen Zeitpunkt verfügt Hasselroth über ein breit aufgestelltes Angebot im Bereich der
Kindertagesstätten.
Mit Eröffnung der Kita „Spurensuche“ verfügt die Kommune über vier gemeindeeigenen Kinderta-
gesstätten, wovon drei Kindertagesstätten von 07:00 bis 17:00 Uhr und eine von 07:00 bis 15:00
Uhr geöffnet haben.
Analog anderer Kommunen ist die Zahl der Kinder jedoch auch in Hasselroth, wenn auch geringer
als in anderen Städten und Gemeinden, rückläufig.
Auch der Bedarf der Eltern hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Insgesamt ist der Be-
treuungsbedarf gesunken.
Dementgegen steht jedoch ein steigendes Defizit. Dieses beträgt planerisch in 2027 rund 4,8 Mio.
Euro.
Auf dieser Grundlage wurde verwaltungsintern und gemeinsam mit den Leitungen der Kindertages-
stätten in den vergangenen Monaten eine Ist-Aufnahme der tatsächlichen Kinderzahlen gemacht,
analysiert und Ideen zu möglichen Anpassungen erarbeitet, welche aus Sicht dieses Projektteams
umsetzbar, finanzierbar und vor allem bedarfsgerecht sind.
So wurde festgestellt, dass verteilt auf alle gemeindlichen Kindertagesstätten im Durchschnitt ledig-
lich 18 Kinder in der Zeit zwischen 15:30 und 17:00 Uhr von ihren Eltern abgeholt werden. Der Bedarf
an Ganztagsbetreuung bis 17:00 Uhr ist also stark rückläufig.
Da genau diese Randzeiten jedoch hohe Personalkosten verursachen, wurde vom Projektteam der
Vorschlag erarbeitet, dass nur noch eine Kindertagesstätte bis 17:00 Uhr geöffnet haben sollte.
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Im Weiteren wurde festgestellt, dass auf Grund der Betreuungszahlen und der bevorstehende Vol-
lauslastung der Kita „Spurensuche“ nicht mehr alle Kindertagesstätten ausgelastet sein werden.
Gemeinsam mit den Pädagogen wurde daher der Vorschlag der Reduzierung der Kinderzahlen so-
wie der Öffnungszeiten in der Kindertagesstätte „Spielträume“ erarbeitet. Zum Zeitpunkt der Daten-
erhebung waren hier regelmäßig 22 Kinder anwesend, was in etwa einer Kita-Gruppe entspricht.
Auf Grund dieser geringen Kinderzahl (nur 6 Kinder nutzen die Nachmittagsbetreuung bis 15:00 Uhr)
und der räumlichen Situation vor Ort, wird daher eine „Halbtagskindertagesstätte“ vorgeschlagen.
Resultierend aus dieser drastischen Reduzierung (max. 35; idealerweise 25 Kinder), wird es sowohl
organisatorisch als auch wirtschaftlich als sinnvoll erachtet die Kita „Spielträume“ zukünftig diszipli-
narisch der Kita „Hassel-Bande“ zu zuordnen. (Analog Waldgruppe der Kita „Krähenwald“)
So könnten sowohl der Personalbedarf angepasst als auch die Leitungsstellen gemeinsam erfüllt
werden.
(Hinweis: Auf Grund der dauerhaften Reduzierung wäre die Eingruppierung sowie Freistellung der
Leitung sowie Stellvertretung mittelfristig anzupassen.)
Vor Ort soll ein*e koordinierende Erzieher*in als Teamleitung (S 9) eingesetzt werden.
Darüber hinaus soll zukünftig kein Mittagessen in den „Spielträumen“ angeboten werden. So wird
das Angebot analog der Waldgruppe „Eulennest“ geführt werden.
Durch die Anpassungen der Öffnungszeiten, insbesondere bedarfsgerechte Reduzierung der res-
sourcenbindenden Randzeiten kann der bisher benötigte Personalstamm nach unten korrigiert wer-
den.
Insgesamt können durch diese Anpassungen mittelfristig 7 Vollzeitäquivalente eingespart werden.
In Kombination mit der Reduzierung der Leitungsstellen erfolgen hieraus jährliche Minderaufwen-
dungen Personalbereich von voraussichtlich rund 600.000 €.
(Hinweis: Da in den kommenden Jahren einige Erzieher*innen in den wohlverdienten Ruhestand
wechseln werden, könnte man diese Anpassungen sozialverträglich durchführen und lediglich frei-
werdende Stellen nicht neu besetzen.)
Auf Basis dieser Anpassungen würde sich die Berechnungsgrundlage für die Gebührenkalkulation,
welche zum neuen Kita-Jahr zu erfolgen hat deutlich reduziert werden. Da die in 2021 festgelegte
Kostendeckungsbeiträge in Höhe von 20% für den Bereich der Krippe sowie 22% für den Bereich
der Kindertagesstätten auch die Basis für die neue Kalkulation bilden werden, könnte so eine Stei-
gerung der Elternbeiträge abgeschwächt werden und der von der allgemeinen Bürgerschaft zutra-
gende Anteil ebenso reduziert werden.
Das vorgelegte Beratungs- und Diskussionspapier entspricht nach Auffassung der Projektgruppe
eine bedarfsgerechte Betreuung in Hasselroth und wäre zum nächsten Kita-Jahr umsetzbar.
Es wird verwaltungsseitig Empfohlen den Antrag im Sozial-; Kultur- und Sportausschuss zu beraten.
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