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Neubau Feuerwehrgebäude in Grafschaft-Eckendorf; Anpassung der Planung im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Grafschaft
Datum2026-10-22
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GEMEINDE GRAFSCHAFT Beschlussvorlage Fachbereich: FB2.2_, Reuter, Helmut Beschluss-Nr. 2026/0197 Grafschaft, den 29.09.2026 Betreff: Neubau Feuerwehrgebäude in Grafschaft-Eckendorf; Anpassung der Planung im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens Beratungsfolge Termin Status Abstimmungsergebnis Bauausschuss 22.10.2026 öffentlich Hauptausschuss 29.10.2026 öffentlich vorberatend Gemeinderat 05.11.2026 öffentlich beschließend Beschlussvorschlag: 1. Den vorgestellten Planungsänderungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Eckendorf (Spiegelung des Gebäudes sowie Optimierung des Grundrisses und der Außenanlagen) wird zugestimmt / nicht zugestimmt (nichtzutreffendes streichen). 2. Den zusätzlichen Anregungen der Löschgruppe Eckendorf a) Fahrzeughallenerweiterung (3. Stellplatz) wird / wird nicht zugestimmt b) Übungsplatz in einem Zug mitbauen wird / wird nicht zugestimmt (nichtzutreffendes streichen) 3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Baugenehmigungsverfahren auf Basis der geän- derten Planung fortzuführen. Haushaltsmäßige Auswirkungen nein ja Gesamtkosten Buchungsstelle HH-Ansatz noch verfügbar Maßnahmen-Nr. Bezeichnung 3.325.000,00€ 1260 20162001 785930 2026: 250.000,00 € geplant 2027:1.568.000,00 € 2028:1.219.892,00 € Beschlussvorschlag angenommen abgesetzt Abweichender Beschluss vertagt Abstimmungsergebnis einstimmig mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen Problemstellung, Begründung: Die lange Beratungsphase als auch die Beschlusslage zum Neubau des Feuerwehrgerä- tehaus in Eckendorf mit seinen (zwischenzeitlichen) Planungszielen • Neubau Feuerwehrgerätehaus für die Löschgruppe Eckendorf, • Übungsgelände für die gesamte Grafschafter Wehr und • großer Erweiterungsbau für ein Katastrophenschutzlager des Landkreises wird als bekannt vorausgesetzt. Wie bekannt, hat der Landkreis seine Beteiligungsabsicht vor Jahren zurückgezogen. Das Übungsgelände wurde nicht mit Priorität versehen und soll somit zu einem späteren Zeitpunkt folgen. Damit wurde auf der Planungsgrundlage des Architektur- büros Schneider & Klose, Wachtberg, die Baugenehmigung beantragt. Die erneute Beratung in den Gremien erfolgt aus zwei Gründen: 1. Die Baugenehmigungsbehörde erwartet aufgrund zwischenzeitlich erfolgter Rechtsän- derung eine Anpassung der Planung und 2. die Löschgruppe Eckendorf regt im Zuge der jetzigen Umplanung weitere Ergänzun- gen in Form a. eines dritten Stellplatzes und b. dem gleichzeitigen Bau des Übungsgeländes an. 1. Anpassung des Bauantrages Im Zuge der Genehmigung eines Feuerwehrgerätehauses sind eine Vielzahl von Einzelvor- schriften zu beachten, u.a. auch im Unfallverhütungsrecht. Nach den letzten Anpassungen in den Jahren 2024 und 2025 wird verstärkt darauf geachtet, dass es keinen Begegnungsver- kehr zwischen anfahrenden Einsatzkräften und ausrückenden Feuerwehrfahrzeugen geben darf. Konkret bedeutet dies, dass • die PKW-Zufahrt für die anrückenden Einsatzkräfte von der Alarmausfahrt getrennt sein muss, • die Zufahrt muss auf dem Grundstück kreuzungsfrei angeordnet werden (siehe Bei- spiel in Nierendorf) und • die Laufwege der Einsatzkräfte müssen kreuzungsfrei zu den Fahrwegen der priva- ten Fahrzeuge und der Einsatzfahrzeuge verlaufen. Diese Vorgaben erfüllt die alte Planung des Feuerwehrgerätehauses Eckendorf nicht. Die Vorgaben lassen sich jedoch durch eine Spiegelung der bisherigen Planung leicht umsetzen. Siehe hierzu den anliegenden Plan. Im Zuge der Umplanung wurden nach dem endgültigen Entfall der Planungsabsicht des Landkreises in Eckendorf einige weitere Optimierungen vor- genommen. Dies sind: a) Spiegelung des Gebäudes (Verkehrssicherheit) Hierdurch werden die Verkehrsströme auf dem Gelände nun sicher und kreuzungsfrei voneinander getrennt. b) Tausch von Küche und Hausanschlussraum (HAR) Durch den Tausch kann die Bewirtung des Schulungsraums zukünftig direkt aus der Küche erfolgen, ohne den Flur nutzen zu müssen. c) Effizienz der Haustechnik Die Wärmepumpe wird nach hinten oder auf das Dach hinter dem Technikraum ver- setzt (von der Frontfläche nicht sichtbar). Dies führt zu verkürzten und deutlich effizien- teren Installationswegen. d) Parksituation und Regenrückhaltebecken Die Anordnung konnte nicht zuletzt aufgrund des Wegfalls der Kreishalle auf dem Grundstück optimiert werden. Diese überarbeitete Planung wurde im Vorfeld der Gremienberatungen am 21.09.2026 der Wehrleitung sowie der Löschgruppenleitung der Feuerwehr Eckendorf vorgestellt und stieß auf uneingeschränkte Zustimmung. Insoweit empfiehlt die Verwaltung die Zustimmung zur überar- beiteten Planung. Die Kosten wurden vom Architekturbüro aktualisiert. Die aktuelle Kostenschätzung des Archi- tekten vom 01.10.2026 für das Bauvorhaben beläuft sich auf 3.096.891,00 €. Durch die Anpas- sung der Grundrisse und die Optimierung der gebäudetechnischen Installationswege werden Effizienzgewinne erzielt. Die erforderlichen Mittel sind im laufenden Haushalt berücksichtigt; für die Folgejahre sind sie entsprechend in den kommenden Haushaltsplanungen zu veranschlagen. 2. Anregungen der Löschgruppe Wie eingangs bereits kurz dargestellt, regt die Löschgruppe Eckendorf im Zuge der jetzigen Umplanung weitere Ergänzungen an: a) einen dritten Stellplatz und b) den gleichzeitigen Bau des Übungsgeländes Diese Anregungen geht über die bisherigen Beschlusslage (zwei Stellplätze) bzw. die ange- dachte Zeitschiene (Übungsgelände) hinaus. Hierzu ist in der Gesamtschau zunächst festzu- halten: Die Anregung der örtlichen Feuerwehr nach einem zusätzlichen (dritten) Stellplatz ist mit Blick auf das Aufwachsen unserer Grafschafter Wehr in den letzten Jahren, gerade nach den Starkregenereignissen und der zunehmenden Waldbrandgefahr, aus fachlicher Sicht durch- aus zu unterstützen. Allerdings sind in diesem Zusammenhang auch kommunalrechtliche und haushaltsrechtliche Vorgaben zu beachten, die vereinfacht dargestellt auf einen notwendigen Bedarf abstellen. Dieser Bedarfsnachweis kann gegenwärtig nicht geführt werden. Eine Feuerwehrgarage als auch ein Feuerwehrfahrzeug stellen Vermögensgegenstände dar, die nach der Regelung des § 78 der Gemeindeordnung (GemO) nur erworben werden sollen, soweit dies zu Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben erforderlich ist. Diese Regelung wird verstärkt durch die haushaltsrechtlich zu beachtenden Grundsätze der Sparsamkeit und Wirt- schaftlichkeit (§ 93 GemO). Da das Feuerwehrwesen unstrittig zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde zählt, kann an dieser Stelle auf eine gesonderte Darstellung der Auswirkungen/Re- gelungen bei Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben verzichtet werden. Maßstab für den Bedarfsnachweis der Gemeinde ist das Organisations- und Einsatzkonzept unserer Feuerwehr für die Jahre 2025 – 2029. Vor dem Hintergrund der fachlich bewerteten Gefährdungslagen unserer Gemeinde ist in dem Konzept u.a. festgelegt, an welchen Standorten wir welche Feuerwehrfahrzeuge vorhalten und gleichzeitig wie der Stand unserer Feuerwehrgerätehäuser ist. Hier die aktuelle Übersicht: Feuerwehrkonzept 2025 – 2029 – Fahrzeuge und Garagenstellplätze Stationierung Fahrzeugart Garagenplatz Bemerkung Bengen ELW ja Neubau Bengen TSF-W ja in Bengen TLF ja Prüfung Birresdorf TSF ja Birresdorf MTF nein Planungsphase Eckendorf TSF-W Provisorium Neubau im Eckendorf MTF Provisorium Baug.-Verfahren Gelsdorf MLF ja Gelsdorf MTF ja Gelsdorf MZF2 ja Holzweiler TSF-W ja Neubau Holzweiler GW nein erforderlich Karweiler TSF ja Neubau Karweiler GW ja erforderlich Lantershofen MLF ja Lantershofen MZF ja Leimersdorf TSF-W ja Neubau Leimersdorf GW nein erforderlich Nierendorf TSF ja Anbau im Nierendorf MTF Verfahren Ringen HLF 10/10 ja Ringen DLK 23-12 ja Ringen MTF nein DRK-Halle Vettelhoven HLF 10/10 ja Vettelhoven TLF 16/25 ja Grafschaft KdoW nein DRK-Halle Grafschaft TLF 16/25 nein Oeverich Grafschaft MZF 3 nein Niederich Abkürzungen: ELW = Einsatzleitwagen HLF = Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug TLF = Tanklöschfahrzeug MLF = Mittleres Löschfahrzeug TSF = Tragkraftspritzenfahrzeug TSW-W = Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser MTF = Mannschaftstransportfahrzeug MZF = Mehrzwecktransportfahrzeug DLK = Drehleiter-Korb GW = Gerätewagen Wie aus der Tabelle ersichtlich und darüber hinaus aus den Gremienberatungen in den letz- ten Jahren bekannt, beschäftigt sich die Gemeinde an mehreren Standorten mit der Standort- suche, Bauleitplanverfahren oder konkreten Baugenehmigungsverfahren für neue Feuerwehrhäuser oder Anbauten/Umnutzungen. Hintergrund für die vielen Verfahren ist das Aufwachsen des Fuhrparks unserer Feuerwehr. Aus dem für die Jahre 2025 bis 2029 fortgeschriebenen Konzept unserer Feuerwehr lässt sich allerdings kein Bedarf für einen dritten Stellplatz der Standortwehr in Eckendorf begrün- den. Mit Blick auf die zu beachtenden kommunal- und haushaltsrechtlichen Vorgaben als auch den zu führenden Bedarfsnachweis bei der Verwendung der Landesmittel (auch bei der aktuell gültigen Pauschalierung) wäre das Organisations- und Einsatzkonzept dementspre- chend zu überarbeiten. Den Gremien sind nicht zuletzt aus den Beratungen zu den Prioritätenlisten der gemeindli- chen Baumaßnahmen die angespannte personelle Situation als auch die Vielzahl der anste- henden Projekte bekannt. Ebenso die Planungsabsichten zum notwendigen Bau weiterer Feuerwehrgerätehäuser in der Grafschaft. Aus Sicht der Verwaltung sollte daher die beste- hende Beschlusslage nicht aufgeweitet werden. Sofern sich in zukünftigen Beratungen zum Organisations- und Einsatzkonzept der Feuerwehr in der Gesamtschau zeigt, dass weiterer Bedarf an Fahrzeugen und damit Stellplätzen besteht, kann das Feuerwehrgerätehaus Eckendorf auf dem vorhandenen Grundstück um einen dritten Stellplatz erweitert werden. Hierfür wäre dann ein gesonderter Bauantrag zu stellen.

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