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Neubau Feuerwehrgebäude in Grafschaft-Eckendorf; Anpassung der Planung im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Grafschaft |
| Datum | 2026-10-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
GEMEINDE GRAFSCHAFT Beschlussvorlage
Fachbereich: FB2.2_, Reuter, Helmut Beschluss-Nr. 2026/0197 Grafschaft, den 29.09.2026
Betreff:
Neubau Feuerwehrgebäude in Grafschaft-Eckendorf; Anpassung der Planung im Zuge des
Baugenehmigungsverfahrens
Beratungsfolge Termin Status Abstimmungsergebnis
Bauausschuss 22.10.2026 öffentlich
Hauptausschuss 29.10.2026 öffentlich
vorberatend
Gemeinderat 05.11.2026 öffentlich
beschließend
Beschlussvorschlag:
1. Den vorgestellten Planungsänderungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses
Eckendorf (Spiegelung des Gebäudes sowie Optimierung des Grundrisses und der
Außenanlagen) wird zugestimmt / nicht zugestimmt (nichtzutreffendes streichen).
2. Den zusätzlichen Anregungen der Löschgruppe Eckendorf
a) Fahrzeughallenerweiterung (3. Stellplatz) wird / wird nicht zugestimmt
b) Übungsplatz in einem Zug mitbauen wird / wird nicht zugestimmt
(nichtzutreffendes streichen)
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Baugenehmigungsverfahren auf Basis der geän-
derten Planung fortzuführen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
nein ja
Gesamtkosten Buchungsstelle HH-Ansatz noch verfügbar
Maßnahmen-Nr.
Bezeichnung
3.325.000,00€ 1260 20162001 785930 2026: 250.000,00 €
geplant
2027:1.568.000,00 €
2028:1.219.892,00 €
Beschlussvorschlag angenommen abgesetzt
Abweichender Beschluss vertagt
Abstimmungsergebnis
einstimmig mit Stimmenmehrheit
Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen
Problemstellung, Begründung:
Die lange Beratungsphase als auch die Beschlusslage zum Neubau des Feuerwehrgerä-
tehaus in Eckendorf mit seinen (zwischenzeitlichen) Planungszielen
• Neubau Feuerwehrgerätehaus für die Löschgruppe Eckendorf,
• Übungsgelände für die gesamte Grafschafter Wehr und
• großer Erweiterungsbau für ein Katastrophenschutzlager des Landkreises
wird als bekannt vorausgesetzt. Wie bekannt, hat der Landkreis seine Beteiligungsabsicht vor
Jahren zurückgezogen. Das Übungsgelände wurde nicht mit Priorität versehen und soll somit
zu einem späteren Zeitpunkt folgen. Damit wurde auf der Planungsgrundlage des Architektur-
büros Schneider & Klose, Wachtberg, die Baugenehmigung beantragt.
Die erneute Beratung in den Gremien erfolgt aus zwei Gründen:
1. Die Baugenehmigungsbehörde erwartet aufgrund zwischenzeitlich erfolgter Rechtsän-
derung eine Anpassung der Planung und
2. die Löschgruppe Eckendorf regt im Zuge der jetzigen Umplanung weitere Ergänzun-
gen in Form
a. eines dritten Stellplatzes und
b. dem gleichzeitigen Bau des Übungsgeländes
an.
1. Anpassung des Bauantrages
Im Zuge der Genehmigung eines Feuerwehrgerätehauses sind eine Vielzahl von Einzelvor-
schriften zu beachten, u.a. auch im Unfallverhütungsrecht. Nach den letzten Anpassungen in
den Jahren 2024 und 2025 wird verstärkt darauf geachtet, dass es keinen Begegnungsver-
kehr zwischen anfahrenden Einsatzkräften und ausrückenden Feuerwehrfahrzeugen geben
darf. Konkret bedeutet dies, dass
• die PKW-Zufahrt für die anrückenden Einsatzkräfte von der Alarmausfahrt getrennt
sein muss,
• die Zufahrt muss auf dem Grundstück kreuzungsfrei angeordnet werden (siehe Bei-
spiel in Nierendorf) und
• die Laufwege der Einsatzkräfte müssen kreuzungsfrei zu den Fahrwegen der priva-
ten Fahrzeuge und der Einsatzfahrzeuge verlaufen.
Diese Vorgaben erfüllt die alte Planung des Feuerwehrgerätehauses Eckendorf nicht. Die
Vorgaben lassen sich jedoch durch eine Spiegelung der bisherigen Planung leicht umsetzen.
Siehe hierzu den anliegenden Plan. Im Zuge der Umplanung wurden nach dem endgültigen
Entfall der Planungsabsicht des Landkreises in Eckendorf einige weitere Optimierungen vor-
genommen. Dies sind:
a) Spiegelung des Gebäudes (Verkehrssicherheit)
Hierdurch werden die Verkehrsströme auf dem Gelände nun sicher und kreuzungsfrei
voneinander getrennt.
b) Tausch von Küche und Hausanschlussraum (HAR)
Durch den Tausch kann die Bewirtung des Schulungsraums zukünftig direkt aus der
Küche erfolgen, ohne den Flur nutzen zu müssen.
c) Effizienz der Haustechnik
Die Wärmepumpe wird nach hinten oder auf das Dach hinter dem Technikraum ver-
setzt (von der Frontfläche nicht sichtbar). Dies führt zu verkürzten und deutlich effizien-
teren Installationswegen.
d) Parksituation und Regenrückhaltebecken
Die Anordnung konnte nicht zuletzt aufgrund des Wegfalls der Kreishalle auf dem
Grundstück optimiert werden.
Diese überarbeitete Planung wurde im Vorfeld der Gremienberatungen am 21.09.2026 der
Wehrleitung sowie der Löschgruppenleitung der Feuerwehr Eckendorf vorgestellt und stieß auf
uneingeschränkte Zustimmung. Insoweit empfiehlt die Verwaltung die Zustimmung zur überar-
beiteten Planung.
Die Kosten wurden vom Architekturbüro aktualisiert. Die aktuelle Kostenschätzung des Archi-
tekten vom 01.10.2026 für das Bauvorhaben beläuft sich auf 3.096.891,00 €. Durch die Anpas-
sung der Grundrisse und die Optimierung der gebäudetechnischen Installationswege werden
Effizienzgewinne erzielt.
Die erforderlichen Mittel sind im laufenden Haushalt berücksichtigt; für die Folgejahre sind sie
entsprechend in den kommenden Haushaltsplanungen zu veranschlagen.
2. Anregungen der Löschgruppe
Wie eingangs bereits kurz dargestellt, regt die Löschgruppe Eckendorf im Zuge der jetzigen
Umplanung weitere Ergänzungen an:
a) einen dritten Stellplatz und
b) den gleichzeitigen Bau des Übungsgeländes
Diese Anregungen geht über die bisherigen Beschlusslage (zwei Stellplätze) bzw. die ange-
dachte Zeitschiene (Übungsgelände) hinaus. Hierzu ist in der Gesamtschau zunächst festzu-
halten:
Die Anregung der örtlichen Feuerwehr nach einem zusätzlichen (dritten) Stellplatz ist mit Blick
auf das Aufwachsen unserer Grafschafter Wehr in den letzten Jahren, gerade nach den
Starkregenereignissen und der zunehmenden Waldbrandgefahr, aus fachlicher Sicht durch-
aus zu unterstützen. Allerdings sind in diesem Zusammenhang auch kommunalrechtliche und
haushaltsrechtliche Vorgaben zu beachten, die vereinfacht dargestellt auf einen notwendigen
Bedarf abstellen. Dieser Bedarfsnachweis kann gegenwärtig nicht geführt werden.
Eine Feuerwehrgarage als auch ein Feuerwehrfahrzeug stellen Vermögensgegenstände dar,
die nach der Regelung des § 78 der Gemeindeordnung (GemO) nur erworben werden sollen,
soweit dies zu Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben erforderlich ist. Diese Regelung wird
verstärkt durch die haushaltsrechtlich zu beachtenden Grundsätze der Sparsamkeit und Wirt-
schaftlichkeit (§ 93 GemO). Da das Feuerwehrwesen unstrittig zu den Pflichtaufgaben der
Gemeinde zählt, kann an dieser Stelle auf eine gesonderte Darstellung der Auswirkungen/Re-
gelungen bei Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben verzichtet werden.
Maßstab für den Bedarfsnachweis der Gemeinde ist das Organisations- und Einsatzkonzept
unserer Feuerwehr für die Jahre 2025 – 2029. Vor dem Hintergrund der fachlich bewerteten
Gefährdungslagen unserer Gemeinde ist in dem Konzept u.a. festgelegt, an welchen
Standorten wir welche Feuerwehrfahrzeuge vorhalten und gleichzeitig wie der Stand unserer
Feuerwehrgerätehäuser ist. Hier die aktuelle Übersicht:
Feuerwehrkonzept 2025 – 2029 – Fahrzeuge und Garagenstellplätze
Stationierung Fahrzeugart Garagenplatz Bemerkung
Bengen ELW ja Neubau
Bengen TSF-W ja in
Bengen TLF ja Prüfung
Birresdorf TSF ja
Birresdorf MTF nein Planungsphase
Eckendorf TSF-W Provisorium Neubau im
Eckendorf MTF Provisorium Baug.-Verfahren
Gelsdorf MLF ja
Gelsdorf MTF ja
Gelsdorf MZF2 ja
Holzweiler TSF-W ja Neubau
Holzweiler GW nein erforderlich
Karweiler TSF ja Neubau
Karweiler GW ja erforderlich
Lantershofen MLF ja
Lantershofen MZF ja
Leimersdorf TSF-W ja Neubau
Leimersdorf GW nein erforderlich
Nierendorf TSF ja Anbau im
Nierendorf MTF Verfahren
Ringen HLF 10/10 ja
Ringen DLK 23-12 ja
Ringen MTF nein DRK-Halle
Vettelhoven HLF 10/10 ja
Vettelhoven TLF 16/25 ja
Grafschaft KdoW nein DRK-Halle
Grafschaft TLF 16/25 nein Oeverich
Grafschaft MZF 3 nein Niederich
Abkürzungen:
ELW = Einsatzleitwagen HLF = Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug
TLF = Tanklöschfahrzeug MLF = Mittleres Löschfahrzeug
TSF = Tragkraftspritzenfahrzeug TSW-W = Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser
MTF = Mannschaftstransportfahrzeug MZF = Mehrzwecktransportfahrzeug
DLK = Drehleiter-Korb GW = Gerätewagen
Wie aus der Tabelle ersichtlich und darüber hinaus aus den Gremienberatungen in den letz-
ten Jahren bekannt, beschäftigt sich die Gemeinde an mehreren Standorten mit der Standort-
suche, Bauleitplanverfahren oder konkreten Baugenehmigungsverfahren für neue
Feuerwehrhäuser oder Anbauten/Umnutzungen. Hintergrund für die vielen Verfahren ist das
Aufwachsen des Fuhrparks unserer Feuerwehr.
Aus dem für die Jahre 2025 bis 2029 fortgeschriebenen Konzept unserer Feuerwehr lässt
sich allerdings kein Bedarf für einen dritten Stellplatz der Standortwehr in Eckendorf begrün-
den. Mit Blick auf die zu beachtenden kommunal- und haushaltsrechtlichen Vorgaben als
auch den zu führenden Bedarfsnachweis bei der Verwendung der Landesmittel (auch bei der
aktuell gültigen Pauschalierung) wäre das Organisations- und Einsatzkonzept dementspre-
chend zu überarbeiten.
Den Gremien sind nicht zuletzt aus den Beratungen zu den Prioritätenlisten der gemeindli-
chen Baumaßnahmen die angespannte personelle Situation als auch die Vielzahl der anste-
henden Projekte bekannt. Ebenso die Planungsabsichten zum notwendigen Bau weiterer
Feuerwehrgerätehäuser in der Grafschaft. Aus Sicht der Verwaltung sollte daher die beste-
hende Beschlusslage nicht aufgeweitet werden. Sofern sich in zukünftigen Beratungen zum
Organisations- und Einsatzkonzept der Feuerwehr in der Gesamtschau zeigt, dass weiterer
Bedarf an Fahrzeugen und damit Stellplätzen besteht, kann das Feuerwehrgerätehaus
Eckendorf auf dem vorhandenen Grundstück um einen dritten Stellplatz erweitert werden.
Hierfür wäre dann ein gesonderter Bauantrag zu stellen.
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