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Vorhabenbezogener Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften Nr. 123 AI "Schönblick - Änderung" in Schwäbisch Gmünd
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Stadt Schwäbisch Gmünd |
| Datum | 2026-10-21 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Bürgermeisteramt
Schwäbisch Gmünd, 08.10.2026
Gemeinderatsdrucksache Nr. 132/2026
Vorlage an
Ortschaftsrat Rehnenhof/Wetzgau
zur Vorberatung
- öffentlich -
Klima-, Umwelt-, Energie- und Bauausschuss/Betriebsausschuss für Stadtent-
wässerung
zur Vorberatung
- öffentlich -
Gemeinderat
zur Beschlussfassung
- öffentlich -
Vorhabenbezogener Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften
Nr. 123 AI "Schönblick - Änderung" in Schwäbisch Gmünd
- Satzungsbeschluss
Anlagen:
1. Satzungstext
2. Lageplan mit Textteil und Zeichenerklärung vom 30.06.2026/02.10.2026
3. Vorhaben- und Erschließungsplan vom 30.06.2026/02.10.2026
4. Textteil vom 30.06.2026/02.10.2026
5. Begründung vom 30.06.2026/02.10.2026mit Umweltbericht
6. Abwägungsprotokoll der eingegangenen Stellungnahmen
7. Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
7.1 GOA mbH
7.2 RP Freiburg - Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau
7.3 Regionalverband Ostwürttemberg
7.4 RP Freiburg – Höhere Forstbehörde
7.5 Handwerkskammer Ulm
7.6 RP Stuttgart
7.7 Landratsamt Ostalbkreis
8. Stellungnahmen der Öffentlichkeit
8.1 – 8.48 Einwender 1 – 48
9. Adressenschlüssel zu Anlage 8 (Nichtöffentlich)
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Bürgermeisteramt
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Beschlussantrag:
1. Über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird
entsprechend den Stellungnahmen im Abwägungsprotokoll (Anlage 6 dieser Vor-
lage) beschlossen.
2. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften
Nr. 123 A I „Schönblick Änderung“ werden entsprechend der Anlage 1 als Satzung
beschlossen.
3. Die Begründung mit Umweltbericht wird in der Fassung der Anlage 5 festgestellt.
Sachverhalt und Antragsbegründung:
1. Allgemeines/Lage/Ziel und Zweck
Allgemeines
Aufgrund der seit dem Jahr 2019 geltenden gesetzlichen Änderung im Bereich der Seni-
orenpflege und -betreuung entspricht die bestehende Einrichtung, das „Alten- und Pfle-
geheim Schönblick“, hinsichtlich der zulässigen Zimmerbelegung nicht mehr den Anfor-
derungen der Heimaufsichtsbehörden. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden,
wären sehr umfangreiche und kostenintensive Anbau- und Umbaumaßnahmen erfor-
derlich gewesen, welche sich an dem bisherigen Standort nicht ohne weiteres umsetzen
lassen und weshalb bereits im Jahr 2018 ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für ei-
nen Neubau des Pflegeheims aufgestellt wurde. Trotz der bereits vorliegenden Rechts-
kraft dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes haben sich die Rahmenbedingungen
für den Bau und Betrieb des neuen Pflegeheims zwischenzeitlich geändert. So wird der
bisherige Vorhabenträger, die Schönblick gGmbH, das geplante Pflegeheim nicht umset-
zen, sondern plant den Verkauf der Flächen an die Firma RWG GmbH & Co. KG, wäh-
rend der Betrieb später von „Die Zieglerschen e.V.“ übernommen werden soll. Im Zuge
dieses Wechsels der Trägerschaft hat sich auch die Planung für das Pflegeheim mit den
betreuten und pflegenahen Wohnungen geändert, wodurch der bisherige Bebauungs-
plan diese Umplanungen nicht mehr abdeckt, weshalb ein neuer vorhabenbezogener
Bebauungsplan erforderlich wird.
Die RWG GmbH & Co.KG beantragte gemäß § 12 Abs. 2 BauGB die Einleitung des Ver-
fahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit dem Ziel, ein
Pflegeheim mit 60 Plätzen für Dauer- und Kurzzeitpflege sowie ca. 40 Wohneinheiten
für pflegenahes und betreutes Wohnen in Rehnenhof-Wetzgau erstellen zu können.
Lage des Plangebiets
Das Plangebiet befindet sich nordwestlich der Kernstadt von Schwäbisch Gmünd am
südlichen Rand des Stadtteils Wetzgau-Rehnenhof im Übergangsbereich zwischen dem
Stadtwald (Taubental-Wald) im Süden sowie dem Siedlungsbereich im Norden und im
Osten an der Willy-Schenk-Straße.
Bürgermeisteramt
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Der Planungsbereich ist im Flächennutzungsplan 2035 der Vereinbarten Verwaltungsge-
meinschaft Schwäbisch Gmünd – Waldstetten als geplantes Sondergebiet Pflege darge-
stellt.
Im Rahmen des Bebauungsplanes „Schönblick“ wurden für den Standort mehrere Alter-
nativen im Ortsteil untersucht. Im Ergebnis war der Neubau auf dem eigenen Areal für
die Schönblick gGmbH die geeignetste Wahl. Die Planung macht jedoch eine Aussto-
ckung von Waldflächen erforderlich. Die entsprechende Waldumwandlungserklärung
wurde von der höheren Forstbehörde bereits erteilt, die Waldumwandlungsgenehmi-
gung kann erst nach dem Satzungsbeschluss beantragt werden.
Der Planbereich umfasst das Flurstück 1564/4.
Die Fläche des Geltungsbereichs umfasst ca. 9.255 m², davon sind ca. 7.194 m² als Son-
dergebiet und ca. 2.061 m² als private Grünfläche vorgesehen.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Unter einem „Vorhaben- und Erschließungsplan“ wird ein Plan verstanden, welcher vom
Bauträger beziehungsweise Investor in Absprache mit der zuständigen Gemeinde erstellt
wird und der das Bauvorhaben im Allgemeinen sowie die Maßnahmen zur Erschließung
umfasst. Durch diesen konkreten Bebauungsplan wird für den Vorhabenträger bezie-
hungsweise Investor Baurecht geschaffen, auf dessen Grundlage die geplanten Bauvor-
haben in die Tat umgesetzt werden können.
Der Vorhabenträger beziehungsweise Investor, welcher den Vorhaben- und Erschlie-
ßungsplan erstellt hat, muss folgende Voraussetzungen erfüllen, welche in einem soge-
nannten Durchführungsvertrag vereinbart werden. Demnach unterliegt der Vorhaben-
träger folgenden Verpflichtungen:
• Er muss die Kosten, welche für die Planung sowie Erschließung entstehen, tra-
gen,
• er muss die geplanten Maßnahmen gemäß des Vorhaben- und Erschließungs-
plans durchführen,
• er muss die geplanten Maßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist durchfüh-
ren.
Im Unterschied zu „normalen“ Bebauungsplanverfahren geht die Initiative vom Vorha-
benträger aus, der auch die Planung erarbeitet. Trotzdem verbleibt die Planungshoheit
und die Verantwortung bei der Kommune. Die Verfahrensschritte entsprechen im Übri-
gen denen des „normalen“ Bebauungsplanverfahrens.
2. Bisheriges Verfahren
- 05.11.2025: Beschluss zur Einleitung eines Satzungsverfahrens über den vorha-
benbezogenen Bebauungsplan (Gemeinderatsvorlage Nr. 144/2025)
- 27.11.2025: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
- 27.11.2025 bis 16.01.2026: frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange
- 01.12.2026 bis 16.01.2026: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
- 29.04.2026: Bebauungsplan – Entwurfsbeschluss (Gemeinderatsvorlage
Nr. 035/2026)
- 25.07.2026: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
- 27.07.2026 bis 28.08.2026: Veröffentlichung des Planentwurfs
Bürgermeisteramt
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3. Ergebnis der öffentlichen Auslegung
Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs ist im Abwägungsprotokoll
(Anlage 6) zusammengefasst. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Gemeinderatsvor-
lage nur die Stellungnahmen als Anlage beigefügt sind, die über die bloße Zustimmung
hinaus Aussagen enthalten.
Hinweis:
Bitte § 18 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg über den Ausschluss wegen Be-
fangenheit beachten.
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