Startseite › Stadtverwaltung Ettlingen › Dokument
Fortschreibung der Feuerwehrkonzeption für die Jahre 2026-2031
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadtverwaltung Ettlingen |
| Datum | 2026-10-20 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
2026/174/1
Aktenzeichen: 131.000.000
Federführung: Feuerwehr
Fortschreibung der Feuerwehrkonzeption für die Jahre 2026-2031
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung öffentlich 20.10.2026
Gemeinderat Entscheidung öffentlich 10.11.2026
Beschlussvorschlag:
1. Der vorgelegte Feuerwehrbedarfsplan für die Jahre 2026-2031 wird zustimmend zur
Kenntnis genommen.
2. Der Konzeption über die notwendigen Beschaffungen von Fahrzeugen und deren
notwenigen Ausstattungen wird zugestimmt. Konkrete Beschaffungsmaßnahmen
werden dem Gemeinderat gemäß der Hauptsatzung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Beratungshistorie:
Gremium Sitzung
Verwaltungsausschuss 28.01.2020
Gemeinderat 22.07.2020
Ortschaftsrat Spessart 08.09.2026
Ortschaftsrat Schöllbronn 16.09.2026
Ortschaftsrat Ettlingenweier 17.09.2026
Ortschaftsrat Schluttenbach 17.09.2026
Ortschaftsrat Oberweier 24.09.2026
Ortschaftsrat Bruchhausen 01.10.2026
Sachverhalt:
1. Einführung
Gemäß § 3 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG) ist die Stadt Ettlingen als Trägerin des
abwehrenden Brandschutzes verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend
leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.
Nach dem Stand der Technik ist zur regelmäßigen Überprüfung und Fortschreibung der
Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr in angemessenen Abständen, in der Regel alle fünf Jahre, ein
Feuerwehrbedarfsplan zu erstellen und fortzuschreiben.
Seite 2 von 5
Beschlussvorlage 2026/174/1
Der durch den Feuerwehrkommandanten vorgelegte Feuerwehrbedarfsplan für die Jahre 2026 bis
2031 dient als strategische Grundlage für die Weiterentwicklung der Feuerwehr Ettlingen sowie als
Informations-undEntscheidungsgrundlagefürdenGemeinderathinsichtlichderindenkommenden
Jahrenerforderlichenorganisatorischen,baulichenundfahrzeugtechnischenMaßnahmensowieder
damit verbundenen Investitionen.
Der Feuerwehrbedarfsplan stellt zudem eine wesentliche Grundlage für die Beantragung möglicher
Fördermittel des Landes Baden-Württemberg und des Landkreises Karlsruhe dar. Maßnahmen und
Beschaffungen,dienichtBestandteildesFeuerwehrbedarfsplanssind,könnengrundsätzlichnichtin
die entsprechenden Förderverfahren eingebracht werden.
2. Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans / Beteiligung der Feuerwehr
DieErstellungdesFeuerwehrbedarfsplanserfolgtedurchdieFirmaLülf+SicherheitsberatungGmbH
aus Viersen (Nordrhein-Westfalen) im Wesentlichen im Jahr 2025. Unterstützt wurde der Prozess
durch eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverwaltung sowie
der Feuerwehrführung.
Aufgrund des personellen Wechsels in der Leitung der Feuerwehr zum 01.02.2026 wurde der
Abschluss des Projektes zeitlich angepasst, um dem neuen Feuerwehrkommandanten die
Möglichkeit zu geben, seine fachliche Bewertung und strategische Einschätzung einzubringen.
Diese Beteiligung ist vollumfänglich erfolgt.
NachBeratung undAbstimmung in denAbteilungsausschüssen der FeuerwehrEttlingen wurde der
Feuerwehrbedarfsplan in der Sitzung des Gemeindefeuerwehrausschusses am 13.07.2026 durch
die anwesenden Mitglieder einstimmig beschlossen.
3. Gefahrenpotential und Szenarien
Das Stadtgebiet Ettlingen ist überwiegend durch offene Wohnbebauung mit Gebäuden geringer
HöhebeziehungsweiseGebäudenderGebäudeklassen1bis3gemäßLandesbauordnunggeprägt.
Im Innenstadtbereich sowie in Teilen des Ortsteils Bruchhausen bestehen zusätzlich geschlossene
Bebauungsstrukturen mit Gebäuden größerer Höhe beziehungsweise Gebäuden der
Gebäudeklassen 4 und 5.
Darüber hinaus befinden sich im gesamten Stadtgebiet zahlreiche Objekte mit besonderer
bedarfsplanerischer Bedeutung, beispielsweise Industrie- und Gewerbestrukturen, Kranken- und
Pflegeeinrichtungen, Hochhäuser sowie Beherbergungsbetriebe.
Weitere Gefährdungspotenziale ergeben sich durch vorhandene Fließgewässer, ausgedehnte
Waldflächen sowie bedeutende Verkehrs- und Infrastrukturachsen wie Schienenverkehr,
Straßenverkehr und Autobahn.
Die Risikobewertung zeigt insbesondere für den Bereich Ettlingen-Stadt ein höheres
Gefährdungsniveau gegenüber den übrigen Ortsteilen.
Eine leistungsfähige Feuerwehr Ettlingen muss daher in der Lage sein regelhaft die Szenarien
- kritischer (Wohnungs-) Brand
(z.B. Brandereignis mit Menschenrettung in Ein- bzw. Mehrfamilienhaus, „Löschzugeinsatz“)
und
- kritische Hilfeleistung
(z.B. Verkehrsunfall PKW vs. PKW auf einer Ortsverbindungsstraße, „Rüstzugeinsatz“)
Seite 3 von 5
Beschlussvorlage 2026/174/1
sowie punktuell die Sonderszenarien
- schwerer Verkehrsunfall (LKW vs. PKW, auch auf dem zugewiesenen Teilstück der BAB)
- Entstehungsbrand an einem PKW in der Parkgarage Zentrum,
- Unwetter mit Starkregen und Sturm über dem Stadtgebiet, sowie
- Brand in einem Waldgebiet
abzuarbeiten. Hierfür ist eine (spitzen-)bedarfsgerechte Vorhaltung notwendiger technischer,
organisatorischer und personenbezogener Bewältigungskapazitäten erforderlich.
4. Bewältigungskapazität
Der Feuerwehrbedarfsplan betrachtet die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Ettlingen nicht
ausschließlich aus Sicht der einzelnen Abteilungen, sondern auf Grundlage der bereits langjährig
etablierten Löschzugstruktur:
- Löschzug Stadt (Abteilung Ettlingen-Stadt),
- Löschzug Berg (Abteilungen Spessart, Schöllbronn und Schluttenbach),
- Löschzug Tal (Abteilungen Bruchhausen, Ettlingenweier und Oberweier).
Diese Struktur ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung der Einsatzfähigkeit und unterstützt eine
bedarfsgerechte sowie synergetische Aufgabenwahrnehmung.
Jeder der drei Löschzüge bildet jeweils eine eigenständige, in sich geschlossene taktische Einheit
innerhalbdesjeweiligenAusrückebereiches,wobeidievorhandenenFahrzeugealsErsteinheitenfür
denjeweiligen Ortsteil betrachtet werden.Dies ermöglichtdurch eineVereinheitlichung von Technik
und Taktik Vorteile bei der Ausbildung, Einsatzorganisation sowie Beschaffung.
Für die Feuerwehr Ettlingen ergibt sich somit folgende, mehr oder weniger organisations- sowie
standortunabhängige Zielstruktur zur Sicherstellung des feuerwehrtechnischen Grundschutzes:
Löschzug Berg Löschzug Stadt Löschzug Tal
Erstangriff HLF10 HLF10 HLF10
Ergänzung LF10 HLF20 LF20 KatS
TLF3000 TLF4000 (Tank)Löschfahrzeug
Logistik GW-L2 GW-L2 GW-L1
MTW MTW MTW
Sonderfahrzeug UTV DLK23/12 GW-G
Sonderaufgaben Vegetationsbrand Technische Hilfe Wasserförderung
Drehleiter CBRN-Schutz
Zur Abdeckung des Spitzenbedarf, als Reserve und um besondere Unikatfähigkeiten bzw. weitere
vorhaltebasierte Anforderungen sicherstellen zu können, sind weiterhin Sonder-, Logistik- und
Reservefahrzeuge am Standort Ettlingen-Stadt vorzuhalten.
Der Schwerpunkt liegt grundsätzlich auf einer wirtschaftlichen und zukunftsfähigen
Fahrzeugstrategie mit standardisierten Fahrzeugtypen sowie der Nutzung bestehender
Fördermöglichkeiten.
Seite 4 von 5
Beschlussvorlage 2026/174/1
5. Organisations- und Standortstruktur
Für den Löschzug Stadt besteht aufgrund der bestehenden Fahrzeug- und Materialvorhaltung ein
erheblicher Bedarf zur Erweiterung der vorhandenen Lager- und Stellplatzkapazitäten. Eine
entsprechende Maßnahme (Anbau von zwei Stellplätzen) ist im Doppelhaushalt 2026/2027 bereits
berücksichtigt. Eine Förderung hierzu ist bereits bewilligt.
FürdenLöschzugBergstelltdergeplanteNeubaudesFeuerwehrhausesBergdaszentraleProjekt
und elementare Voraussetzung für die zukünftige Leistungsfähigkeit und Aufgabenwahrnehmung
dar.
Für den Löschzug Tal werden im Feuerwehrbedarfsplan verschiedene Varianten einer zukünftigen
Standortstruktur dargestellt. Diese dienen als Diskussionsgrundlage und sollen in den kommenden
Jahren innerhalb der Feuerwehr sowie mit den politischen Gremien ergebnisoffen bewertet,
diskutiert und weiterentwickelt werden.
6. Wesentliche Einzelinvestitionen
Durch die kurzfristige Beschaffung eines gebrauchten Einsatzleitwagens soll die bestehende
Fähigkeits- und Investitionslücke im Bereich Führungsunterstützung zeitnah geschlossen werden.
Mit der geplanten Beschaffung eines Gerätewagen-Logistik 2 sowie eines Tanklöschfahrzeugs
3000imkommendenDoppelhaushaltsollderLöschzugBergimZusammenhangmitdemBezugdes
neuen Feuerwehrhauses bedarfsgerecht für die Übernahme der Sonderaufgabe
Vegetationsbrandbekämpfung ausgestattet werden. Gleichzeitig führt dies zu einer Entlastung der
Fahrzeug- und Lagerkapazitäten am Standort Ettlingen-Stadt.
Die Drehleiter (Baujahr 2011) stellt als wichtigstes Rettungsgerät der Feuerwehr eine besonders
kritischeEinsatzressourcedar.EinErsatznacheinerNutzungsdauervonetwa20Jahrenentspricht
demVorgehenvielervergleichbarerFeuerwehren.AufgrundderhohentechnischenKomplexität,der
sicherheitsrelevanten Funktion sowie des zunehmenden Wartungs- und Instandhaltungsaufwands
ist diese Fahrzeugklasse regelmäßig mit erhöhten Folgekosten verbunden. Zur Einschätzung der
vermutlich kostenintensiven 20-Jahres-Wartung (voraussichtlich über 100.000 €) ist daher eine
technische Bewertung des vorhandenen Fahrzeugs durchzuführen, um rechtzeitig über eine
mögliche Wartung oder Ersatzbeschaffung entscheiden zu können.
Ab dem Jahr 2031 ist die gemeinsame Beschaffung von drei baugleichen
Hilfeleistungslöschfahrzeugen(HLF10)fürdieStandorteBerg,Ettlingen-StadtundBruchhausen
vorgesehen. Ziel ist eine weitere Vereinheitlichung der Fahrzeugtechnik, der Aufbau technischer
Reserven sowie eine flexible Nutzung und Verteilung der Fahrzeuge entsprechend der jeweiligen
Einsatzbelastung. Die Beschaffung soll ausdrücklich im Rahmen einer möglichen
Landesbeschaffung unter Ausnutzung deutlicher Preisrabatte erfolgen.
Darüber hinaus ist die Ausmusterung mehrerer Fahrzeuge vorgesehen, die aufgrund ihres Alters
oder ihres technischen Zustands den zukünftigen Anforderungen nicht mehr entsprechen.
7. Sonstige Anpassungen
NebentechnischenundbaulichenMaßnahmensiehtderFeuerwehrbedarfsplanauchverschiedene
organisatorische Weiterentwicklungen vor. Hierzu zählen unter anderem und zum Beispiel
- die Anpassung der Löschzugstruktur im Löschzug Stadt von „zwei Gruppen“ auf „drei Staffeln“
durch Einbindung ergänzender Fahrzeuge der Löschzüge Tal und Berg
- die Nutzung vorhandener Büroräume als Homeoffice-Arbeitsplätze zur Verbesserung der
Zufallsverfügbarkeit am Standort Ettlingen-Stadt,
Seite 5 von 5
Beschlussvorlage 2026/174/1
- die weitere Gewinnung neuer Einsatzkräfte (Quereinsteiger, „Gastausrücker“, usw.)
- die nachhaltige Sicherung der Jugendfeuerwehr,
- die Verkürzung der Rüstzeit in den Feuerwehrhäusern,
- sowie vieles mehr.
8. Fazit
DerFeuerwehrbedarfsplan2026-2031stellteinefundierteGrundlagefürdiezukünftigeAusrichtung
der Feuerwehr Ettlingen dar. Er berücksichtigt die bestehenden Gefährdungspotenziale, die
personellen sowie baulichen Rahmenbedingungen in den Abteilungen sowie das erforderliche und
notwendige technische und organisatorische Entwicklungspotential.
Die Umsetzung der im Feuerwehrbedarfsplan dargestellten Maßnahmen ist geeignet, bestehende
Fähigkeitslücken zu schließen, notwendige Redundanzen zu schaffen und gleichzeitig den Fokus
auf wirtschaftliche, sinnvolle und wirkungsvolle Synergien zu legen.
Der Feuerwehrbedarfsplan wurde unter umfassender Beteiligung der Feuerwehr erstellt und
berücksichtigtsowohldiefachlichenAnforderungenalsauchdieörtlichenRahmenbedingungender
Feuerwehr Ettlingen. Dies wird durch den einstimmigen Beschluss des Gemeindefeuerwehr-
ausschusses bestätigt.
Ergänzung der Beschlussziffer für den Verwaltungsausschuss und Gemeinderat:
Nach den Stellungnahmen der Ortschaftsräte wurde lediglich folgender Satz in Beschlussziffer 2
ergänzt: „Konkrete Beschaffungsmaßnahmen werden dem Gemeinderat gemäß der Hauptsatzung
zur Beschlussfassung vorgelegt.“
Anlagen:
Lülf+Ettlingen_FWBP_Endfassung_20260731
Text aus PDF extrahiert