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Fortschreibung der Feuerwehrkonzeption für die Jahre 2026-2031

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadtverwaltung Ettlingen
Datum2026-10-20
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Beschlussvorlage 2026/174/1 Aktenzeichen: 131.000.000 Federführung: Feuerwehr Fortschreibung der Feuerwehrkonzeption für die Jahre 2026-2031 Beratungsfolge: Verwaltungsausschuss Vorberatung öffentlich 20.10.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich 10.11.2026 Beschlussvorschlag: 1. Der vorgelegte Feuerwehrbedarfsplan für die Jahre 2026-2031 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Der Konzeption über die notwendigen Beschaffungen von Fahrzeugen und deren notwenigen Ausstattungen wird zugestimmt. Konkrete Beschaffungsmaßnahmen werden dem Gemeinderat gemäß der Hauptsatzung zur Beschlussfassung vorgelegt. Beratungshistorie: Gremium Sitzung Verwaltungsausschuss 28.01.2020 Gemeinderat 22.07.2020 Ortschaftsrat Spessart 08.09.2026 Ortschaftsrat Schöllbronn 16.09.2026 Ortschaftsrat Ettlingenweier 17.09.2026 Ortschaftsrat Schluttenbach 17.09.2026 Ortschaftsrat Oberweier 24.09.2026 Ortschaftsrat Bruchhausen 01.10.2026 Sachverhalt: 1. Einführung Gemäß § 3 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG) ist die Stadt Ettlingen als Trägerin des abwehrenden Brandschutzes verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Nach dem Stand der Technik ist zur regelmäßigen Überprüfung und Fortschreibung der Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr in angemessenen Abständen, in der Regel alle fünf Jahre, ein Feuerwehrbedarfsplan zu erstellen und fortzuschreiben. Seite 2 von 5 Beschlussvorlage 2026/174/1 Der durch den Feuerwehrkommandanten vorgelegte Feuerwehrbedarfsplan für die Jahre 2026 bis 2031 dient als strategische Grundlage für die Weiterentwicklung der Feuerwehr Ettlingen sowie als Informations-undEntscheidungsgrundlagefürdenGemeinderathinsichtlichderindenkommenden Jahrenerforderlichenorganisatorischen,baulichenundfahrzeugtechnischenMaßnahmensowieder damit verbundenen Investitionen. Der Feuerwehrbedarfsplan stellt zudem eine wesentliche Grundlage für die Beantragung möglicher Fördermittel des Landes Baden-Württemberg und des Landkreises Karlsruhe dar. Maßnahmen und Beschaffungen,dienichtBestandteildesFeuerwehrbedarfsplanssind,könnengrundsätzlichnichtin die entsprechenden Förderverfahren eingebracht werden. 2. Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans / Beteiligung der Feuerwehr DieErstellungdesFeuerwehrbedarfsplanserfolgtedurchdieFirmaLülf+SicherheitsberatungGmbH aus Viersen (Nordrhein-Westfalen) im Wesentlichen im Jahr 2025. Unterstützt wurde der Prozess durch eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverwaltung sowie der Feuerwehrführung. Aufgrund des personellen Wechsels in der Leitung der Feuerwehr zum 01.02.2026 wurde der Abschluss des Projektes zeitlich angepasst, um dem neuen Feuerwehrkommandanten die Möglichkeit zu geben, seine fachliche Bewertung und strategische Einschätzung einzubringen. Diese Beteiligung ist vollumfänglich erfolgt. NachBeratung undAbstimmung in denAbteilungsausschüssen der FeuerwehrEttlingen wurde der Feuerwehrbedarfsplan in der Sitzung des Gemeindefeuerwehrausschusses am 13.07.2026 durch die anwesenden Mitglieder einstimmig beschlossen. 3. Gefahrenpotential und Szenarien Das Stadtgebiet Ettlingen ist überwiegend durch offene Wohnbebauung mit Gebäuden geringer HöhebeziehungsweiseGebäudenderGebäudeklassen1bis3gemäßLandesbauordnunggeprägt. Im Innenstadtbereich sowie in Teilen des Ortsteils Bruchhausen bestehen zusätzlich geschlossene Bebauungsstrukturen mit Gebäuden größerer Höhe beziehungsweise Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5. Darüber hinaus befinden sich im gesamten Stadtgebiet zahlreiche Objekte mit besonderer bedarfsplanerischer Bedeutung, beispielsweise Industrie- und Gewerbestrukturen, Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Hochhäuser sowie Beherbergungsbetriebe. Weitere Gefährdungspotenziale ergeben sich durch vorhandene Fließgewässer, ausgedehnte Waldflächen sowie bedeutende Verkehrs- und Infrastrukturachsen wie Schienenverkehr, Straßenverkehr und Autobahn. Die Risikobewertung zeigt insbesondere für den Bereich Ettlingen-Stadt ein höheres Gefährdungsniveau gegenüber den übrigen Ortsteilen. Eine leistungsfähige Feuerwehr Ettlingen muss daher in der Lage sein regelhaft die Szenarien - kritischer (Wohnungs-) Brand (z.B. Brandereignis mit Menschenrettung in Ein- bzw. Mehrfamilienhaus, „Löschzugeinsatz“) und - kritische Hilfeleistung (z.B. Verkehrsunfall PKW vs. PKW auf einer Ortsverbindungsstraße, „Rüstzugeinsatz“) Seite 3 von 5 Beschlussvorlage 2026/174/1 sowie punktuell die Sonderszenarien - schwerer Verkehrsunfall (LKW vs. PKW, auch auf dem zugewiesenen Teilstück der BAB) - Entstehungsbrand an einem PKW in der Parkgarage Zentrum, - Unwetter mit Starkregen und Sturm über dem Stadtgebiet, sowie - Brand in einem Waldgebiet abzuarbeiten. Hierfür ist eine (spitzen-)bedarfsgerechte Vorhaltung notwendiger technischer, organisatorischer und personenbezogener Bewältigungskapazitäten erforderlich. 4. Bewältigungskapazität Der Feuerwehrbedarfsplan betrachtet die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Ettlingen nicht ausschließlich aus Sicht der einzelnen Abteilungen, sondern auf Grundlage der bereits langjährig etablierten Löschzugstruktur: - Löschzug Stadt (Abteilung Ettlingen-Stadt), - Löschzug Berg (Abteilungen Spessart, Schöllbronn und Schluttenbach), - Löschzug Tal (Abteilungen Bruchhausen, Ettlingenweier und Oberweier). Diese Struktur ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung der Einsatzfähigkeit und unterstützt eine bedarfsgerechte sowie synergetische Aufgabenwahrnehmung. Jeder der drei Löschzüge bildet jeweils eine eigenständige, in sich geschlossene taktische Einheit innerhalbdesjeweiligenAusrückebereiches,wobeidievorhandenenFahrzeugealsErsteinheitenfür denjeweiligen Ortsteil betrachtet werden.Dies ermöglichtdurch eineVereinheitlichung von Technik und Taktik Vorteile bei der Ausbildung, Einsatzorganisation sowie Beschaffung. Für die Feuerwehr Ettlingen ergibt sich somit folgende, mehr oder weniger organisations- sowie standortunabhängige Zielstruktur zur Sicherstellung des feuerwehrtechnischen Grundschutzes: Löschzug Berg Löschzug Stadt Löschzug Tal Erstangriff HLF10 HLF10 HLF10 Ergänzung LF10 HLF20 LF20 KatS TLF3000 TLF4000 (Tank)Löschfahrzeug Logistik GW-L2 GW-L2 GW-L1 MTW MTW MTW Sonderfahrzeug UTV DLK23/12 GW-G Sonderaufgaben Vegetationsbrand Technische Hilfe Wasserförderung Drehleiter CBRN-Schutz Zur Abdeckung des Spitzenbedarf, als Reserve und um besondere Unikatfähigkeiten bzw. weitere vorhaltebasierte Anforderungen sicherstellen zu können, sind weiterhin Sonder-, Logistik- und Reservefahrzeuge am Standort Ettlingen-Stadt vorzuhalten. Der Schwerpunkt liegt grundsätzlich auf einer wirtschaftlichen und zukunftsfähigen Fahrzeugstrategie mit standardisierten Fahrzeugtypen sowie der Nutzung bestehender Fördermöglichkeiten. Seite 4 von 5 Beschlussvorlage 2026/174/1 5. Organisations- und Standortstruktur Für den Löschzug Stadt besteht aufgrund der bestehenden Fahrzeug- und Materialvorhaltung ein erheblicher Bedarf zur Erweiterung der vorhandenen Lager- und Stellplatzkapazitäten. Eine entsprechende Maßnahme (Anbau von zwei Stellplätzen) ist im Doppelhaushalt 2026/2027 bereits berücksichtigt. Eine Förderung hierzu ist bereits bewilligt. FürdenLöschzugBergstelltdergeplanteNeubaudesFeuerwehrhausesBergdaszentraleProjekt und elementare Voraussetzung für die zukünftige Leistungsfähigkeit und Aufgabenwahrnehmung dar. Für den Löschzug Tal werden im Feuerwehrbedarfsplan verschiedene Varianten einer zukünftigen Standortstruktur dargestellt. Diese dienen als Diskussionsgrundlage und sollen in den kommenden Jahren innerhalb der Feuerwehr sowie mit den politischen Gremien ergebnisoffen bewertet, diskutiert und weiterentwickelt werden. 6. Wesentliche Einzelinvestitionen Durch die kurzfristige Beschaffung eines gebrauchten Einsatzleitwagens soll die bestehende Fähigkeits- und Investitionslücke im Bereich Führungsunterstützung zeitnah geschlossen werden. Mit der geplanten Beschaffung eines Gerätewagen-Logistik 2 sowie eines Tanklöschfahrzeugs 3000imkommendenDoppelhaushaltsollderLöschzugBergimZusammenhangmitdemBezugdes neuen Feuerwehrhauses bedarfsgerecht für die Übernahme der Sonderaufgabe Vegetationsbrandbekämpfung ausgestattet werden. Gleichzeitig führt dies zu einer Entlastung der Fahrzeug- und Lagerkapazitäten am Standort Ettlingen-Stadt. Die Drehleiter (Baujahr 2011) stellt als wichtigstes Rettungsgerät der Feuerwehr eine besonders kritischeEinsatzressourcedar.EinErsatznacheinerNutzungsdauervonetwa20Jahrenentspricht demVorgehenvielervergleichbarerFeuerwehren.AufgrundderhohentechnischenKomplexität,der sicherheitsrelevanten Funktion sowie des zunehmenden Wartungs- und Instandhaltungsaufwands ist diese Fahrzeugklasse regelmäßig mit erhöhten Folgekosten verbunden. Zur Einschätzung der vermutlich kostenintensiven 20-Jahres-Wartung (voraussichtlich über 100.000 €) ist daher eine technische Bewertung des vorhandenen Fahrzeugs durchzuführen, um rechtzeitig über eine mögliche Wartung oder Ersatzbeschaffung entscheiden zu können. Ab dem Jahr 2031 ist die gemeinsame Beschaffung von drei baugleichen Hilfeleistungslöschfahrzeugen(HLF10)fürdieStandorteBerg,Ettlingen-StadtundBruchhausen vorgesehen. Ziel ist eine weitere Vereinheitlichung der Fahrzeugtechnik, der Aufbau technischer Reserven sowie eine flexible Nutzung und Verteilung der Fahrzeuge entsprechend der jeweiligen Einsatzbelastung. Die Beschaffung soll ausdrücklich im Rahmen einer möglichen Landesbeschaffung unter Ausnutzung deutlicher Preisrabatte erfolgen. Darüber hinaus ist die Ausmusterung mehrerer Fahrzeuge vorgesehen, die aufgrund ihres Alters oder ihres technischen Zustands den zukünftigen Anforderungen nicht mehr entsprechen. 7. Sonstige Anpassungen NebentechnischenundbaulichenMaßnahmensiehtderFeuerwehrbedarfsplanauchverschiedene organisatorische Weiterentwicklungen vor. Hierzu zählen unter anderem und zum Beispiel - die Anpassung der Löschzugstruktur im Löschzug Stadt von „zwei Gruppen“ auf „drei Staffeln“ durch Einbindung ergänzender Fahrzeuge der Löschzüge Tal und Berg - die Nutzung vorhandener Büroräume als Homeoffice-Arbeitsplätze zur Verbesserung der Zufallsverfügbarkeit am Standort Ettlingen-Stadt, Seite 5 von 5 Beschlussvorlage 2026/174/1 - die weitere Gewinnung neuer Einsatzkräfte (Quereinsteiger, „Gastausrücker“, usw.) - die nachhaltige Sicherung der Jugendfeuerwehr, - die Verkürzung der Rüstzeit in den Feuerwehrhäusern, - sowie vieles mehr. 8. Fazit DerFeuerwehrbedarfsplan2026-2031stellteinefundierteGrundlagefürdiezukünftigeAusrichtung der Feuerwehr Ettlingen dar. Er berücksichtigt die bestehenden Gefährdungspotenziale, die personellen sowie baulichen Rahmenbedingungen in den Abteilungen sowie das erforderliche und notwendige technische und organisatorische Entwicklungspotential. Die Umsetzung der im Feuerwehrbedarfsplan dargestellten Maßnahmen ist geeignet, bestehende Fähigkeitslücken zu schließen, notwendige Redundanzen zu schaffen und gleichzeitig den Fokus auf wirtschaftliche, sinnvolle und wirkungsvolle Synergien zu legen. Der Feuerwehrbedarfsplan wurde unter umfassender Beteiligung der Feuerwehr erstellt und berücksichtigtsowohldiefachlichenAnforderungenalsauchdieörtlichenRahmenbedingungender Feuerwehr Ettlingen. Dies wird durch den einstimmigen Beschluss des Gemeindefeuerwehr- ausschusses bestätigt. Ergänzung der Beschlussziffer für den Verwaltungsausschuss und Gemeinderat: Nach den Stellungnahmen der Ortschaftsräte wurde lediglich folgender Satz in Beschlussziffer 2 ergänzt: „Konkrete Beschaffungsmaßnahmen werden dem Gemeinderat gemäß der Hauptsatzung zur Beschlussfassung vorgelegt.“ Anlagen: Lülf+Ettlingen_FWBP_Endfassung_20260731

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