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Bebauungsplan "Schleifweg / Kaserne Nord - Teilbereich Gewerbe + Wohnen West" - Satzungsbeschluss
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadtverwaltung Ettlingen |
| Datum | 2026-10-21 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
2026/216
Aktenzeichen: 621.410.810
Federführung: Planungsamt
Bebauungsplan "Schleifweg / Kaserne Nord - Teilbereich Gewerbe + Wohnen
West"
- Entscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der
Beteiligung und der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Satzungsbeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Technik Vorberatung öffentlich 21.10.2026
Gemeinderat Entscheidung öffentlich 10.11.2026
Beschlussvorschlag:
1. NachAbwägungderöffentlichenundprivatenBelangeuntereinanderundgegeneinander
werden die zum Entwurf und zum geänderten Entwurf des Bebauungsplanes
abgegebenenStellungnahmen–entsprechendderbeigefügtenBeschlussvorschlägeder
Verwaltung – berücksichtigt.
2. Den übrigen abgegebenen Stellungnahmen wird nach Abwägung der öffentlichen und
privaten Belange untereinander und gegeneinander – entsprechend der beigefügten
Beschlussvorschläge der Verwaltung – nicht entsprochen.
3. In Anbetracht der Geringfügigkeit der Änderungen im Planentwurf wird auf eine weitere
erneute öffentliche Auslegung verzichtet.
4. Der im Regelverfahren aufgestellte Bebauungsplan „Schleifweg / Kaserne Nord –
Teilbereich Gewerbe + Wohnen West“ wird nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in
Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung (GemO) als Satzung beschlossen.
5. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften werden
nach § 74 Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung
beschlossen.
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Beschlussvorlage 2026/216
Beratungshistorie:
Gremium Sitzung
Ausschuss für Umwelt und Technik 08.11.2017
Gemeinderat 22.11.2017
Ausschuss für Umwelt und Technik 11.07.2018
Gemeinderat 25.07.2018
Ausschuss für Umwelt und Technik 30.01.2019
Gemeinderat 13.02.2019
Ausschuss für Umwelt und Technik 09.10.2019
Gemeinderat 23.10.2019
Ausschuss für Umwelt und Technik 03.12.2020
Gemeinderat 03.02.2021
Ausschuss für Umwelt und Technik 21.09.2023
Gemeinderat 29.11.2023
Ausschuss für Umwelt und Technik 20.12.2023
Ausschuss für Umwelt und Technik 03.07.2024
Ausschuss für Umwelt und Technik 26.03.2025
Gemeinderat 09.04.2025
Ausschuss für Umwelt und Technik 26.11.2025
Gemeinderat 10.12.2025
Ausschuss für Umwelt und Technik 08.07.2026
Gemeinderat 22.07.2026
Folgekosten
Die Kosten für die Kommune beschränken sich bei dem geplanten freiwillig vereinbarten Verfahren
auf die anteiligen Kosten als Grundstückseigentümer, entsprechend dem Flächenanteil im
Verfahren. Diese werden vom Entwicklungsträger ermittelt (Planung, Gutachten, Erschließung etc.)
und zu gegebener Zeit mitgeteilt.
Sachverhalt:
1. Sachstand und Erfordernis der Planaufstellung
DemvorliegendenBebauungsplanfürdenzweitenTeilbereichdesBaugebiets„Schleifweg/Kaserne
Nord“ geht ein mehrjähriger und intensiver Planungsprozess voraus. Grundlage der weiteren
städtebaulichen Entwicklung war ein im Jahr 2018 fortgeschriebener städtebaulicher Rahmenplan,
der dem Gemeinderat am 13.02.2019 vorgelegt und als Grundlage für die weitere Entwicklung und
planungsrechtliche Umsetzung beschlossen wurde. Bereits zuvor waren im Rahmen eines
Bürgerdialogs sowie einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange erste Anregungen und umweltbezogene Informationen berücksichtigt
worden.
ImSommer2018wurdefürdas GesamtgebieteinAufstellungsbeschlussgefasst.ImFrühjahr2023
wurde das Plangebiet in zwei Teilbereiche gegliedert. Der erste Teilbereich „Kita + Wohnen Ost“
wurde aufgrund des dringenden Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen sowie des angespannten
Wohnungsmarktsvorrangigbearbeitet.DerentsprechendeBebauungsplanwurdeimSommer2024
als Satzung beschlossen und zur Rechtskraft gebracht.
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Parallel hierzu wurde der zweite Teilbereich „Gewerbe + Wohnen West“ weiterentwickelt. Dabei
wurden insbesondere das treibhausgasneutrale Energiekonzept, die Erschließungs- und
Freianlagenplanung sowie die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit konkretisiert. Der
städtebauliche Rahmenplan wurde ab August 2023 fortgeschrieben und am 20.12.2023 vom
Gemeinderat zur weiteren planungsrechtlichen Bearbeitung beschlossen. Im Zuge der
Entwurfsbearbeitung erfolgten weitere Anpassungen, insbesondere hinsichtlich der Erschließung,
der Straßenbreiten, der Bezugshöhen und der Stellplatzorganisation. Die Grundzüge der Planung
blieben dabei erhalten.
Für den vorliegenden Teilbereich sind im mittleren und östlichen Plangebiet Wohnnutzungen sowie
im westlichen Bereich gemischte und gewerbliche Nutzungen vorgesehen. Ergänzend soll ein
Quartiersparkhaus mit voraussichtlich knapp 400 Stellplätzen, Ladeinfrastruktur und einem
möglichen Car-Sharing-Angebot entstehen. Dadurch sollen Flächenverbrauch und Versiegelung
reduziert sowie eine quartiersbezogene und kostengünstige Mobilität unterstützt werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplans „Schleifweg / Kaserne Nord – Teilbereich Gewerbe + Wohnen
West“ ist erforderlich, um die geplanten Wohn-, Misch- und Gewerbenutzungen einschließlich der
notwendigen Erschließungs- und Mobilitätsinfrastruktur planungsrechtlich zu sichern. Zugleich soll
dem weiterhin hohen Wohnraumbedarf Rechnung getragen und die geordnete, nachhaltige sowie
wirtschaftlich umsetzbare Entwicklung des Teilbereichs ermöglicht werden.
2. Bebauungsplanverfahren
Verfahrensstand
Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schleifweg / Kaserne Nord“ mit Durchführung einer
UmweltprüfunggemäßBauGBwurdeam25.07.2018durchdenGemeinderatderStadtEttlingenfür
das Gesamtgebiet „Schleifweg / Kaserne Nord“ beschlossen und am 02.08.2018 ortsüblich im
Amtsblatt der Stadt Ettlingen bekannt gemacht. (Aufstellungsbeschluss)
Die betroffene Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 22.03.2019 bis 23.04.2019 sowie die Behörden
undsonstigenTrägeröffentlicherBelangeinderZeitvom19.03.2019bis23.04.2019aufGrundlage
desstädtebaulichenRahmenplansunddenbisdahinvorliegendenumweltbezogenenInformationen
frühzeitig beteiligt. (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden)
Im Frühjahr 2023 wurde das Gesamtgebiet in zwei Verfahrensabschnitte aufgeteilt und die
Teilbereiche "Kita + Wohnen Ost" und "Gewerbe + Wohnen West" in zwei getrennten
Bebauungsplanverfahren weitergeführt.
Die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum Gesamtgebiet
„Schleifweg / Kaserne Nord“ wurde im Zuge des Bebauungsplanverfahrens „Teilbereich – Kita +
WohnenOst“durchdenGemeinderatinseinerSitzungam24.05.2023abgewogenundimZugeder
Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfs „Teilbereich Gewerbe + Wohnen West“ berücksichtigt.
(Beschlussergebnis Gemeinderat vgl. Protokoll zur Vorlage 2023/117/1)
Für den Bebauungsplan „Teilbereich Kita + Wohnen Ost“ wurde am 24.05.2024 der Entwurf des
Bebauungsplans durch den Gemeinderat gebilligt. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom
23.06.2023 bis 24.07.2023 - eine erneute eingeschränkte Öffentliche Auslegung in der Zeit vom
02.02.2024 bis 04.03.2024 statt. Parallel wurden jeweils die Behörden und Träger öffentlicher
Belangebeteiligt.DerSatzungsbeschlusserfolgteam30.04.2024durchdenGemeinderatderStadt
Ettlingen. Der Bebauungsplan „Teilbereich Kita + Wohnen Ost“ trat durch ortsübliche
Bekanntmachung im Amtsblatt am 08.08.2024 in Kraft.
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Parallel zum Bebauungsplanverfahren „Teilbereich Kita + Wohnen Ost“ wurde der
Bebauungsplanentwurf einschließlich örtlicher Bauvorschriften, der Umweltbericht sowie weitere
Gutachten für den Bebauungsplan „Teilbereich Gewerbe + Wohnen West“ erarbeitet.
Der Bebauungsplanentwurf wurde in der öffentlichen Sitzung am 04.06.2024 (vgl. Protokoll zur
Vorlage 2025/299/1) vom Gemeinderat mit dem Ziel gebilligt, eine den Grundsätzen des
Baugesetzbuches (BauGB) entsprechende städtebauliche Ordnung zu gewährleisten und im
RahmendesAbwägungsgebotesnach§1Abs.6BauGBeinenAusgleichzwischenmöglicherweise
gegenläufigen öffentlichen und privaten Interessen herbeizuführen (Offenlagebeschluss).
Vom18.12.2025 bis zum 30.01.2026erfolgte die förmliche Beteiligungder Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch Planoffenlage vom
19.12.2025 bis zum 30.01.2026.
ParallelzuröffentlichenAuslegungundBehördenbeteiligungwurdedieErschließungsplanungweiter
konkretisiert. Unter anderem wurden nochmals Varianten zur Buslinienführung und Position der
Bushaltestellen sowie des Endhaltepunktes des Busses im Plangebiet geprüft und mit der
zuständigen KVV abgestimmt. Hieraus ergaben sich Änderungen für den Straßenabschnitt der
Planstraße E sowie im Bereich des MU 1 und WA 1, die eine Änderung des
Bebauungsplanentwurfes mit sich führten. Da die Grundzüge der Planung hiervon betroffen waren,
wurde eine erneute öffentliche Auslegung sowie das erneute Einholen von Stellungnahmen der
Behörden und Träger öffentlicher Belange erforderlich.
Der Gemeinderat der Stadt Ettlingen billigte in seiner öffentlichen Sitzung am 08.07.2026 (vgl.
Protokoll zur Vorlage 2026/139/1) den geänderten Bebauungsplanentwurf und das dieser
zusammenmitdenörtlichenBauvorschriftengemäß§4aAbs.3BauGBerneutöffentlichauszulegen
istsowiedieStellungnahmenderBehördenundTrägeröffentlicherBelangeerneuteinzuholensind.
(Erneuter Offenlagebeschluss)
Die erneute öffentliche Auslegung des geänderten Bebauungsplanentwurfs erfolgte in der Zeit vom
31.07.2026 bis zum 31.08.2026. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit
vom 14.08.2026 bis zum 17.09.2026 erneut um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Im
Rahmen der erneuten Beteiligung konnten nur Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten
Teilen des Bebauungsplanentwurfes abgebeben werden.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche ca. 6,3 ha und ist dem
Übersichtslageplan I vom 29.10.2025 zu entnehmen. Dieser Geltungsbereich hat sich gegenüber
dem Aufstellungsbeschluss verändert, da das Gesamtgebiet zwischenzeitlich in zwei
Bebauungsplanverfahren aufgeteilt wurde. Der erste Bebauungsplanabschnitt “Teilbereich Kita +
Wohnen Ost” wurde bereits im August 2024 zur Rechtskraft geführt.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans
„Schleifweg / Kaserne Nord – Teilbereich Kita + Wohnen Ost“ (Rechtskraft 08.08.2024) teilweise
überplant und im Zuge dessen die bisher dort geltenden Festsetzungen ersetzt.
3. Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung sowie der erneuten
öffentlichen Auslegung und erneuten Behördenbeteiligung
Die aus den Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen sind in öffentlicher Sitzung zu beraten;
die Abwägung erfolgt auf Grundlage der vorliegenden Abwägungssynopsen. Im Folgenden sind
lediglich die wesentlichsten Punkte der Abwägung nochmals hervorgehoben.
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Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auslegung nutzten drei
(gemeinsame Stellungnahme).
Es erfolgten insbesondere Hinweise und Anregungen hinsichtlich:
Verlust großkroniger Birnbäume (Mostbirnbäume)
Erfordernis von jährlichen Erziehungsschnitten der Streuobstbestände
Durchlasslänge Käthenklamm
Zeitpunkt Abfang der Zauneidechse
Vergabe von Baugrundstücken an Baugenossenschaften / Baugruppen
Reduzierung Stellplatzschlüssel und Angebote Car- / Fahrradsharing
Darstellung Maßnahmenfläche E6
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen insgesamt 31
Stellungnahmen ein. Es erfolgten insbesondere Bedenken, Hinweise und Anregungen hinsichtlich:
dem Schutz verschiedener vorhandener Kabel und von 2 Schachtbauwerken entlang der
Karlsruher Straße (Deutsche Telekom Technik GmbH)
der Sicherung der ökologischen Baubegleitung, der Umsetzung und fachliche Begleitung
CEF-Maßnahmen, der Umsetzung der Maßnahmen zum Artenschutz, der Umsetzung der
Maßnahmen zur Beleuchtung, Wasserrückhaltung und Begrenzung Energieverbrauch, dem
Erhalt des Offenlandbiotops „Baumhecke im Gewann ´Unter dem Hoherain´“, der
Notwendigkeit einen Antrag auf Umwandlung des vorhandenen Streuobstbestandes sowie
einen Ausnahmeantrag zur Rodung der geschützten Feldhecke zu stellen (LRA | Amt für
Umwelt und Arbeitsschutz | Naturschutz)
der Flächendarstellung im Flächennutzungsplan (NVK | Planungsstelle)
der Bezeichnung der „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung – Verkehrsberuhigter
Bereich“ zu „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung“ (Polizeipräsidium Karlsruhe |
Verkehr)
demErhaltundderPflanzungvonBäumeninderGleisachse,FestsetzungderBahntrasseals
FreihaltetrassestattöffentlicherGrünfläche,FlächenumgriffTrasse+Haltestelle(AVGmbH+
KVV)
der Bezeichnung der CEF-Maßnahme Höhlen- und Nischenbrüter C3 (Stadt Ettlingen |
Straßenbaulastträger)
zu den planungsrechtlichen Regelungen bei Baugrenzüberschreitungen, Stellplätzen und
Garagen,Nebenanlagen,WärmepumpensowiedenörtlichenBauvorschriftenzumAnbringen
von Photovoltaikanlagen, dem profilgleichen Anbau bei Hausgruppen, zur Höhe der
Einfriedigungen und dem Ausschluss von Fremdwerbung (Stadt Ettlingen |
Baurechtsbehörde)
ZudemwurdeninsbesonderenochmaleinigefachlicheHinweiseunterTeilB„Hinweise“desTextteils
ergänzt:
Schonender Umgang mit Grund und Boden, Notwendigkeit eines Bodenschutzkonzeptes für
Flächen ab 0,5 ha sowie eines Abfallverwertungskonzept bei mehr als 500m³
Bodenüberschussmasse (PR Freiburg | Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau
B.W. + LRA | Amt für Umwelt und Arbeitsschutz | Wasserrecht)
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Urbanen Gebiet, Anforderungen an
Erdwärmesondenund-kollektoren,Solarkollektoren,KälteanlagenundunterirdischeÖlkabel-
und Massekabelanlagen, Sammlung und Versickerung von Niederschlagswasser auf den
Privatgrundstücken (LRA | Amt für Umwelt und Arbeitsschutz | Wasserrecht)
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Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs 3 BauGB
Die Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung nutzten drei
(gemeinsame Stellungnahme).
Es erfolgten insbesondere Bedenken, Hinweise und Anregungen hinsichtlich:
der Pflege und dem Erhalt der Streuobstbestände.
Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs 3
BauGB
Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen insgesamt 26
Stellungnahmen ein. Es erfolgten insbesondere Bedenken, Hinweise und Anregungen hinsichtlich:
Pflanzungen innerhalb des technischen Schutzbereichs der
Hochspannungsfreileitungsanlage (TransnetBW GmbH)
der Buslinie, die zukünftig das Plangebiet andient (LRA | Mobilität und Beteiligung)
der Bedienungszeiten der Buslinie (AVG mbH + KVV)
der Anpassung des Entwässerungskonzepts an den zukünftigen Ausbauzustand der
geplanten Bahntrasse und Haltestelle sowie deren Flächenbedarf (AVG mbH + KVV)
dem Wegfall von Versickerungsflächen durch die geänderte Verkehrserschließung des
Buswendeplatzes (LRA | Umwelt und Arbeitsschutz)
der Bezeichnung der aktuellen Fassung des Flächennutzungsplans (NVK | Planungsstelle)
Einige der vorgetragenen Bedenken, Hinweise und Anregungen im Rahmen der öffentlichen
Auslegung und der Behördenbeteiligung sowie der erneuten öffentlichen Auslegung und erneuten
Behördenbeteiligung führten zu redaktionellen bzw. klarstellenden Anpassungen und/oder
Ergänzungen / Präzisierung in den Planunterlagen (gelb markiert).
Die Grundzüge der Planung werden durch diese redaktionellen bzw. klarstellenden Anpassungen
und/oder Ergänzungen nicht berührt. Eine nochmalige erneute öffentliche Auslegung eine
nochmalige erneute Behördenbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
wird damit nicht begründet.
4. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Es wird auf die beigefügten Abwägungstabellen zur öffentlichen Auslegung und
Behördenbeteiligung (Stand: 30.09.2026) sowie zur erneuten öffentlichen Auslegung und erneuten
Behördenbeteiligung (Stand: 30.09.2026) verwiesen.
DortsindjeweilsdieindenStellungnahmenderBehördenundsonstigenTrägeröffentlicherBelange
sowiejeweilsdieindenStellungnahmenderÖffentlichkeitvorgetragenenBedenken,Hinweiseund
Anregungen mit jeweiligem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zusammengestellt.
DieAbwägungstabellengliedernsichhierbeiindiebeidenTeile„StellungnahmenderBehördenund
sonstige Träger öffentlicher Belange“ sowie „Stellungnahmen der Öffentlichkeit“.
Diejenigen Stellungnahmen, die zu redaktionellen oder klarstellenden Anpassungen im textlichen
oder im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans führen, sind zur besseren Kenntlichmachung
farblich (gelb) hinterlegt.
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5. Beschlussfassung zur Satzung
Der Bebauungsplan „Schleifweg / Kaserne Nord – Teilbereich Gewerbe + Wohnen West“
(zeichnerische und textliche Festsetzungen in der Fassung vom 06.06.2026, Stand 30.09.2026) ist
entsprechend § 10 BauGB als Satzung zu beschließen.
DiezusammenmitdemBebauungsplanaufgestelltenörtlichenBauvorschrifteninderFassungvom
06.06.2026, Stand 30.09.2026 sind nach § 74 LBO als Satzung zu beschließen.
Die Verwaltung / Planungsamt führt nach dem Satzungsbeschluss die notwendigen Schritte zur
Ausfertigung und Herstellung der Rechtskraft des Bebauungsplanes durch.
Anlagen:
Anlage 00_Satzung_BP Schleifweg_Kaserne Nord - TB II
Anlage 01.1_ÜPlan I_BP Schleifweg_Kaserne Nord - TB II_Satzung
Anlage 01.2_ÜPlan II_BP Schleifweg_Kaserne Nord - TB II_Satzung
Anlage 02_PlanZ_BP Schleifweg_Kaserne Nord - TB II_Satzung
Anlage 03_TXT+BEG_BP Schleifweg_Kaserne Nord - TB II_Satzung
Anlage 04_UB_BP Schleifweg_Kaserne Nord - TB II_Satzung
Anlage 05.1_AbwäErnOff_BP Schleifweg_Kaserne Nord - TB II
Anlage 05_AbwäOff_BP Schleifweg_Kaserne Nord - TB II
Anlage 06.1_G_Biotope_BP Schleifweg_Kaserne Nord - TB II_Satzung
Anlage 06.2_G_Zauneidechse_BP Schleifweg_Kaserne Nord - TB II_Satzung
Anlage 06.3_G_Höhlenbrüter_BP Schleifweg_Kaserne Nord - TB II_Satzung
Anlage 06.4_G_Bäume_BP Schleifweg_Kaserne Nord - TB II_Satzung
Anlage 07_G_Schall_BP Schleifweg_Kaserne Nord - TB II_Satzung
Anlage 08_G_Verkehr_BP Schleifweg_Kaserne Nord - TB II_Satzung
Anlage 09_G_Boden_BP Schleifweg_Kaserne Nord - TB II_Satzung
Anlage 10.1_G_Kampfmittel_BP Schleifweg_Kaserne Nord - TB II_Satzung
Anlage 10.2_G_Kampfmittel_BP Schleifweg_Kaserne Nord - TB II_Satzung
Anlage 11_G_Entwässerung_BP Schleifweg_Kaserne Nord - TB II_Satzung
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