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Bebauungsplan "Schleifweg / Kaserne Nord - Teilbereich Gewerbe + Wohnen West" - Satzungsbeschluss

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadtverwaltung Ettlingen
Datum2026-10-21
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Beschlussvorlage 2026/216 Aktenzeichen: 621.410.810 Federführung: Planungsamt Bebauungsplan "Schleifweg / Kaserne Nord - Teilbereich Gewerbe + Wohnen West" - Entscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung und der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange - Satzungsbeschluss Beratungsfolge: Ausschuss für Umwelt und Technik Vorberatung öffentlich 21.10.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich 10.11.2026 Beschlussvorschlag: 1. NachAbwägungderöffentlichenundprivatenBelangeuntereinanderundgegeneinander werden die zum Entwurf und zum geänderten Entwurf des Bebauungsplanes abgegebenenStellungnahmen–entsprechendderbeigefügtenBeschlussvorschlägeder Verwaltung – berücksichtigt. 2. Den übrigen abgegebenen Stellungnahmen wird nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander – entsprechend der beigefügten Beschlussvorschläge der Verwaltung – nicht entsprochen. 3. In Anbetracht der Geringfügigkeit der Änderungen im Planentwurf wird auf eine weitere erneute öffentliche Auslegung verzichtet. 4. Der im Regelverfahren aufgestellte Bebauungsplan „Schleifweg / Kaserne Nord – Teilbereich Gewerbe + Wohnen West“ wird nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung (GemO) als Satzung beschlossen. 5. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften werden nach § 74 Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen. Seite 2 von 7 Beschlussvorlage 2026/216 Beratungshistorie: Gremium Sitzung Ausschuss für Umwelt und Technik 08.11.2017 Gemeinderat 22.11.2017 Ausschuss für Umwelt und Technik 11.07.2018 Gemeinderat 25.07.2018 Ausschuss für Umwelt und Technik 30.01.2019 Gemeinderat 13.02.2019 Ausschuss für Umwelt und Technik 09.10.2019 Gemeinderat 23.10.2019 Ausschuss für Umwelt und Technik 03.12.2020 Gemeinderat 03.02.2021 Ausschuss für Umwelt und Technik 21.09.2023 Gemeinderat 29.11.2023 Ausschuss für Umwelt und Technik 20.12.2023 Ausschuss für Umwelt und Technik 03.07.2024 Ausschuss für Umwelt und Technik 26.03.2025 Gemeinderat 09.04.2025 Ausschuss für Umwelt und Technik 26.11.2025 Gemeinderat 10.12.2025 Ausschuss für Umwelt und Technik 08.07.2026 Gemeinderat 22.07.2026 Folgekosten Die Kosten für die Kommune beschränken sich bei dem geplanten freiwillig vereinbarten Verfahren auf die anteiligen Kosten als Grundstückseigentümer, entsprechend dem Flächenanteil im Verfahren. Diese werden vom Entwicklungsträger ermittelt (Planung, Gutachten, Erschließung etc.) und zu gegebener Zeit mitgeteilt. Sachverhalt: 1. Sachstand und Erfordernis der Planaufstellung DemvorliegendenBebauungsplanfürdenzweitenTeilbereichdesBaugebiets„Schleifweg/Kaserne Nord“ geht ein mehrjähriger und intensiver Planungsprozess voraus. Grundlage der weiteren städtebaulichen Entwicklung war ein im Jahr 2018 fortgeschriebener städtebaulicher Rahmenplan, der dem Gemeinderat am 13.02.2019 vorgelegt und als Grundlage für die weitere Entwicklung und planungsrechtliche Umsetzung beschlossen wurde. Bereits zuvor waren im Rahmen eines Bürgerdialogs sowie einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erste Anregungen und umweltbezogene Informationen berücksichtigt worden. ImSommer2018wurdefürdas GesamtgebieteinAufstellungsbeschlussgefasst.ImFrühjahr2023 wurde das Plangebiet in zwei Teilbereiche gegliedert. Der erste Teilbereich „Kita + Wohnen Ost“ wurde aufgrund des dringenden Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen sowie des angespannten Wohnungsmarktsvorrangigbearbeitet.DerentsprechendeBebauungsplanwurdeimSommer2024 als Satzung beschlossen und zur Rechtskraft gebracht. Seite 3 von 7 Beschlussvorlage 2026/216 Parallel hierzu wurde der zweite Teilbereich „Gewerbe + Wohnen West“ weiterentwickelt. Dabei wurden insbesondere das treibhausgasneutrale Energiekonzept, die Erschließungs- und Freianlagenplanung sowie die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit konkretisiert. Der städtebauliche Rahmenplan wurde ab August 2023 fortgeschrieben und am 20.12.2023 vom Gemeinderat zur weiteren planungsrechtlichen Bearbeitung beschlossen. Im Zuge der Entwurfsbearbeitung erfolgten weitere Anpassungen, insbesondere hinsichtlich der Erschließung, der Straßenbreiten, der Bezugshöhen und der Stellplatzorganisation. Die Grundzüge der Planung blieben dabei erhalten. Für den vorliegenden Teilbereich sind im mittleren und östlichen Plangebiet Wohnnutzungen sowie im westlichen Bereich gemischte und gewerbliche Nutzungen vorgesehen. Ergänzend soll ein Quartiersparkhaus mit voraussichtlich knapp 400 Stellplätzen, Ladeinfrastruktur und einem möglichen Car-Sharing-Angebot entstehen. Dadurch sollen Flächenverbrauch und Versiegelung reduziert sowie eine quartiersbezogene und kostengünstige Mobilität unterstützt werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans „Schleifweg / Kaserne Nord – Teilbereich Gewerbe + Wohnen West“ ist erforderlich, um die geplanten Wohn-, Misch- und Gewerbenutzungen einschließlich der notwendigen Erschließungs- und Mobilitätsinfrastruktur planungsrechtlich zu sichern. Zugleich soll dem weiterhin hohen Wohnraumbedarf Rechnung getragen und die geordnete, nachhaltige sowie wirtschaftlich umsetzbare Entwicklung des Teilbereichs ermöglicht werden. 2. Bebauungsplanverfahren Verfahrensstand Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schleifweg / Kaserne Nord“ mit Durchführung einer UmweltprüfunggemäßBauGBwurdeam25.07.2018durchdenGemeinderatderStadtEttlingenfür das Gesamtgebiet „Schleifweg / Kaserne Nord“ beschlossen und am 02.08.2018 ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Ettlingen bekannt gemacht. (Aufstellungsbeschluss) Die betroffene Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 22.03.2019 bis 23.04.2019 sowie die Behörden undsonstigenTrägeröffentlicherBelangeinderZeitvom19.03.2019bis23.04.2019aufGrundlage desstädtebaulichenRahmenplansunddenbisdahinvorliegendenumweltbezogenenInformationen frühzeitig beteiligt. (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) Im Frühjahr 2023 wurde das Gesamtgebiet in zwei Verfahrensabschnitte aufgeteilt und die Teilbereiche "Kita + Wohnen Ost" und "Gewerbe + Wohnen West" in zwei getrennten Bebauungsplanverfahren weitergeführt. Die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum Gesamtgebiet „Schleifweg / Kaserne Nord“ wurde im Zuge des Bebauungsplanverfahrens „Teilbereich – Kita + WohnenOst“durchdenGemeinderatinseinerSitzungam24.05.2023abgewogenundimZugeder Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfs „Teilbereich Gewerbe + Wohnen West“ berücksichtigt. (Beschlussergebnis Gemeinderat vgl. Protokoll zur Vorlage 2023/117/1) Für den Bebauungsplan „Teilbereich Kita + Wohnen Ost“ wurde am 24.05.2024 der Entwurf des Bebauungsplans durch den Gemeinderat gebilligt. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 23.06.2023 bis 24.07.2023 - eine erneute eingeschränkte Öffentliche Auslegung in der Zeit vom 02.02.2024 bis 04.03.2024 statt. Parallel wurden jeweils die Behörden und Träger öffentlicher Belangebeteiligt.DerSatzungsbeschlusserfolgteam30.04.2024durchdenGemeinderatderStadt Ettlingen. Der Bebauungsplan „Teilbereich Kita + Wohnen Ost“ trat durch ortsübliche Bekanntmachung im Amtsblatt am 08.08.2024 in Kraft. Seite 4 von 7 Beschlussvorlage 2026/216 Parallel zum Bebauungsplanverfahren „Teilbereich Kita + Wohnen Ost“ wurde der Bebauungsplanentwurf einschließlich örtlicher Bauvorschriften, der Umweltbericht sowie weitere Gutachten für den Bebauungsplan „Teilbereich Gewerbe + Wohnen West“ erarbeitet. Der Bebauungsplanentwurf wurde in der öffentlichen Sitzung am 04.06.2024 (vgl. Protokoll zur Vorlage 2025/299/1) vom Gemeinderat mit dem Ziel gebilligt, eine den Grundsätzen des Baugesetzbuches (BauGB) entsprechende städtebauliche Ordnung zu gewährleisten und im RahmendesAbwägungsgebotesnach§1Abs.6BauGBeinenAusgleichzwischenmöglicherweise gegenläufigen öffentlichen und privaten Interessen herbeizuführen (Offenlagebeschluss). Vom18.12.2025 bis zum 30.01.2026erfolgte die förmliche Beteiligungder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch Planoffenlage vom 19.12.2025 bis zum 30.01.2026. ParallelzuröffentlichenAuslegungundBehördenbeteiligungwurdedieErschließungsplanungweiter konkretisiert. Unter anderem wurden nochmals Varianten zur Buslinienführung und Position der Bushaltestellen sowie des Endhaltepunktes des Busses im Plangebiet geprüft und mit der zuständigen KVV abgestimmt. Hieraus ergaben sich Änderungen für den Straßenabschnitt der Planstraße E sowie im Bereich des MU 1 und WA 1, die eine Änderung des Bebauungsplanentwurfes mit sich führten. Da die Grundzüge der Planung hiervon betroffen waren, wurde eine erneute öffentliche Auslegung sowie das erneute Einholen von Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange erforderlich. Der Gemeinderat der Stadt Ettlingen billigte in seiner öffentlichen Sitzung am 08.07.2026 (vgl. Protokoll zur Vorlage 2026/139/1) den geänderten Bebauungsplanentwurf und das dieser zusammenmitdenörtlichenBauvorschriftengemäß§4aAbs.3BauGBerneutöffentlichauszulegen istsowiedieStellungnahmenderBehördenundTrägeröffentlicherBelangeerneuteinzuholensind. (Erneuter Offenlagebeschluss) Die erneute öffentliche Auslegung des geänderten Bebauungsplanentwurfs erfolgte in der Zeit vom 31.07.2026 bis zum 31.08.2026. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 14.08.2026 bis zum 17.09.2026 erneut um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Im Rahmen der erneuten Beteiligung konnten nur Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfes abgebeben werden. Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche ca. 6,3 ha und ist dem Übersichtslageplan I vom 29.10.2025 zu entnehmen. Dieser Geltungsbereich hat sich gegenüber dem Aufstellungsbeschluss verändert, da das Gesamtgebiet zwischenzeitlich in zwei Bebauungsplanverfahren aufgeteilt wurde. Der erste Bebauungsplanabschnitt “Teilbereich Kita + Wohnen Ost” wurde bereits im August 2024 zur Rechtskraft geführt. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Schleifweg / Kaserne Nord – Teilbereich Kita + Wohnen Ost“ (Rechtskraft 08.08.2024) teilweise überplant und im Zuge dessen die bisher dort geltenden Festsetzungen ersetzt. 3. Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung sowie der erneuten öffentlichen Auslegung und erneuten Behördenbeteiligung Die aus den Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen sind in öffentlicher Sitzung zu beraten; die Abwägung erfolgt auf Grundlage der vorliegenden Abwägungssynopsen. Im Folgenden sind lediglich die wesentlichsten Punkte der Abwägung nochmals hervorgehoben. Seite 5 von 7 Beschlussvorlage 2026/216 Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Die Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auslegung nutzten drei (gemeinsame Stellungnahme). Es erfolgten insbesondere Hinweise und Anregungen hinsichtlich:  Verlust großkroniger Birnbäume (Mostbirnbäume)  Erfordernis von jährlichen Erziehungsschnitten der Streuobstbestände  Durchlasslänge Käthenklamm  Zeitpunkt Abfang der Zauneidechse  Vergabe von Baugrundstücken an Baugenossenschaften / Baugruppen  Reduzierung Stellplatzschlüssel und Angebote Car- / Fahrradsharing  Darstellung Maßnahmenfläche E6 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen insgesamt 31 Stellungnahmen ein. Es erfolgten insbesondere Bedenken, Hinweise und Anregungen hinsichtlich:  dem Schutz verschiedener vorhandener Kabel und von 2 Schachtbauwerken entlang der Karlsruher Straße (Deutsche Telekom Technik GmbH)  der Sicherung der ökologischen Baubegleitung, der Umsetzung und fachliche Begleitung CEF-Maßnahmen, der Umsetzung der Maßnahmen zum Artenschutz, der Umsetzung der Maßnahmen zur Beleuchtung, Wasserrückhaltung und Begrenzung Energieverbrauch, dem Erhalt des Offenlandbiotops „Baumhecke im Gewann ´Unter dem Hoherain´“, der Notwendigkeit einen Antrag auf Umwandlung des vorhandenen Streuobstbestandes sowie einen Ausnahmeantrag zur Rodung der geschützten Feldhecke zu stellen (LRA | Amt für Umwelt und Arbeitsschutz | Naturschutz)  der Flächendarstellung im Flächennutzungsplan (NVK | Planungsstelle)  der Bezeichnung der „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung – Verkehrsberuhigter Bereich“ zu „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung“ (Polizeipräsidium Karlsruhe | Verkehr)  demErhaltundderPflanzungvonBäumeninderGleisachse,FestsetzungderBahntrasseals FreihaltetrassestattöffentlicherGrünfläche,FlächenumgriffTrasse+Haltestelle(AVGmbH+ KVV)  der Bezeichnung der CEF-Maßnahme Höhlen- und Nischenbrüter C3 (Stadt Ettlingen | Straßenbaulastträger)  zu den planungsrechtlichen Regelungen bei Baugrenzüberschreitungen, Stellplätzen und Garagen,Nebenanlagen,WärmepumpensowiedenörtlichenBauvorschriftenzumAnbringen von Photovoltaikanlagen, dem profilgleichen Anbau bei Hausgruppen, zur Höhe der Einfriedigungen und dem Ausschluss von Fremdwerbung (Stadt Ettlingen | Baurechtsbehörde) ZudemwurdeninsbesonderenochmaleinigefachlicheHinweiseunterTeilB„Hinweise“desTextteils ergänzt:  Schonender Umgang mit Grund und Boden, Notwendigkeit eines Bodenschutzkonzeptes für Flächen ab 0,5 ha sowie eines Abfallverwertungskonzept bei mehr als 500m³ Bodenüberschussmasse (PR Freiburg | Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau B.W. + LRA | Amt für Umwelt und Arbeitsschutz | Wasserrecht)  Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Urbanen Gebiet, Anforderungen an Erdwärmesondenund-kollektoren,Solarkollektoren,KälteanlagenundunterirdischeÖlkabel- und Massekabelanlagen, Sammlung und Versickerung von Niederschlagswasser auf den Privatgrundstücken (LRA | Amt für Umwelt und Arbeitsschutz | Wasserrecht) Seite 6 von 7 Beschlussvorlage 2026/216 Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs 3 BauGB Die Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung nutzten drei (gemeinsame Stellungnahme). Es erfolgten insbesondere Bedenken, Hinweise und Anregungen hinsichtlich:  der Pflege und dem Erhalt der Streuobstbestände. Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs 3 BauGB Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen insgesamt 26 Stellungnahmen ein. Es erfolgten insbesondere Bedenken, Hinweise und Anregungen hinsichtlich:  Pflanzungen innerhalb des technischen Schutzbereichs der Hochspannungsfreileitungsanlage (TransnetBW GmbH)  der Buslinie, die zukünftig das Plangebiet andient (LRA | Mobilität und Beteiligung)  der Bedienungszeiten der Buslinie (AVG mbH + KVV)  der Anpassung des Entwässerungskonzepts an den zukünftigen Ausbauzustand der geplanten Bahntrasse und Haltestelle sowie deren Flächenbedarf (AVG mbH + KVV)  dem Wegfall von Versickerungsflächen durch die geänderte Verkehrserschließung des Buswendeplatzes (LRA | Umwelt und Arbeitsschutz)  der Bezeichnung der aktuellen Fassung des Flächennutzungsplans (NVK | Planungsstelle) Einige der vorgetragenen Bedenken, Hinweise und Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung sowie der erneuten öffentlichen Auslegung und erneuten Behördenbeteiligung führten zu redaktionellen bzw. klarstellenden Anpassungen und/oder Ergänzungen / Präzisierung in den Planunterlagen (gelb markiert). Die Grundzüge der Planung werden durch diese redaktionellen bzw. klarstellenden Anpassungen und/oder Ergänzungen nicht berührt. Eine nochmalige erneute öffentliche Auslegung eine nochmalige erneute Behördenbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird damit nicht begründet. 4. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen Es wird auf die beigefügten Abwägungstabellen zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung (Stand: 30.09.2026) sowie zur erneuten öffentlichen Auslegung und erneuten Behördenbeteiligung (Stand: 30.09.2026) verwiesen. DortsindjeweilsdieindenStellungnahmenderBehördenundsonstigenTrägeröffentlicherBelange sowiejeweilsdieindenStellungnahmenderÖffentlichkeitvorgetragenenBedenken,Hinweiseund Anregungen mit jeweiligem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zusammengestellt. DieAbwägungstabellengliedernsichhierbeiindiebeidenTeile„StellungnahmenderBehördenund sonstige Träger öffentlicher Belange“ sowie „Stellungnahmen der Öffentlichkeit“. Diejenigen Stellungnahmen, die zu redaktionellen oder klarstellenden Anpassungen im textlichen oder im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans führen, sind zur besseren Kenntlichmachung farblich (gelb) hinterlegt. Seite 7 von 7 Beschlussvorlage 2026/216 5. Beschlussfassung zur Satzung Der Bebauungsplan „Schleifweg / Kaserne Nord – Teilbereich Gewerbe + Wohnen West“ (zeichnerische und textliche Festsetzungen in der Fassung vom 06.06.2026, Stand 30.09.2026) ist entsprechend § 10 BauGB als Satzung zu beschließen. DiezusammenmitdemBebauungsplanaufgestelltenörtlichenBauvorschrifteninderFassungvom 06.06.2026, Stand 30.09.2026 sind nach § 74 LBO als Satzung zu beschließen. Die Verwaltung / Planungsamt führt nach dem Satzungsbeschluss die notwendigen Schritte zur Ausfertigung und Herstellung der Rechtskraft des Bebauungsplanes durch. Anlagen: Anlage 00_Satzung_BP Schleifweg_Kaserne Nord - TB II Anlage 01.1_ÜPlan I_BP Schleifweg_Kaserne Nord - TB II_Satzung Anlage 01.2_ÜPlan II_BP Schleifweg_Kaserne Nord - TB II_Satzung Anlage 02_PlanZ_BP Schleifweg_Kaserne Nord - TB II_Satzung Anlage 03_TXT+BEG_BP Schleifweg_Kaserne Nord - TB II_Satzung Anlage 04_UB_BP Schleifweg_Kaserne Nord - TB II_Satzung Anlage 05.1_AbwäErnOff_BP Schleifweg_Kaserne Nord - TB II Anlage 05_AbwäOff_BP Schleifweg_Kaserne Nord - TB II Anlage 06.1_G_Biotope_BP Schleifweg_Kaserne Nord - TB II_Satzung Anlage 06.2_G_Zauneidechse_BP Schleifweg_Kaserne Nord - TB II_Satzung Anlage 06.3_G_Höhlenbrüter_BP Schleifweg_Kaserne Nord - TB II_Satzung Anlage 06.4_G_Bäume_BP Schleifweg_Kaserne Nord - TB II_Satzung Anlage 07_G_Schall_BP Schleifweg_Kaserne Nord - TB II_Satzung Anlage 08_G_Verkehr_BP Schleifweg_Kaserne Nord - TB II_Satzung Anlage 09_G_Boden_BP Schleifweg_Kaserne Nord - TB II_Satzung Anlage 10.1_G_Kampfmittel_BP Schleifweg_Kaserne Nord - TB II_Satzung Anlage 10.2_G_Kampfmittel_BP Schleifweg_Kaserne Nord - TB II_Satzung Anlage 11_G_Entwässerung_BP Schleifweg_Kaserne Nord - TB II_Satzung

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