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Bauleitplanung der Gemeinde Lahnau, Ortsteil Waldgirmes Bebauungsplan Nr. 8.2, Gewerbegebiet „Vor dem Polstück II“- 3. Änderung Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Lahnau |
| Datum | 2026-10-20 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gemeinde Lahnau
Rathausplatz 1-5, 35633 Lahnau
- öffentlich -
Tel: 06441-96440, Fax: 06441-964444
VL-216/2026 1. Ergänzung
Fachbereich Fachbereich III - Bauen,
Umwelt und
Wirtschaftsförderung
Datum 29.09.2026
Aktenzeichen
Sachbearbeiter/in Klaus Scharmann
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Bau- und Verkehrsausschuss 20.10.2026 vorberatend
Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau 05.11.2026 beschließend
Betreff:
Bauleitplanung der Gemeinde Lahnau, Ortsteil Waldgirmes
Bebauungsplan Nr. 8.2, Gewerbegebiet „Vor dem Polstück II“- 3. Änderung
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
1. Nach ausführlicher Erläuterung und Diskussion werden die in der Anlage befindlichen
Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zur Kenntnis genommen und als Abwägung
(§ 1 Abs. 6 und 7 BauGB) durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau beschlossen.
2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau beschließt den Bebauungsplan Nr. 8.2 Gewerbegebiet
„Vor dem Polstück II“ – 3. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 5 HGO (Hess. Gemeindeordnung)
und § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 Hess. Bauordnung (integrierte Orts- und Gestaltungs-satzung) und § 37
Abs. 4 HWG (wasserrechtliche Festsetzungen) als Satzung und billigt die Begründung hierzu.
Sachdarstellung:
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 8.2 „Vor dem Polstück II“ von 1998 sowie die 2. Änderung
von 2007 setzen für den vorliegenden Geltungsbereich eine Geschossflächenzahl von 2,4 bei 3
maximal zulässigen Vollgeschossen und einer maximalen Firsthöhe von 12 Metern fest.
Mit der 3. Änderung des Bebauungsplans soll im Gewerbegebiet die Errichtung eines Parkhauses
mit einer Optimierung bzgl. der Höhenfestsetzung ermöglicht werden. Dazu wird die
Geschossflächenzahl sowie die Anzahl der maximal zulässigen Vollgeschosse rausgenommen
und die maximale Firsthöhe durch eine dem Vorhaben angepasste maximale Gebäudeoberkante
ersetzt. Somit kann das Vorhaben angepasst an die umgebende Bestandsbebauung vorbereitet
werden.
Die Gemeindevertretung hat hierzu in ihrer 46. Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den o. g.
Bebauungsplan im Verfahren nach Paragraph 13a beschlossen. Das Verfahren ist nun
durchlaufen und die Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind als
Abwägungsvorschlag beigefügt.
Im Bau- u. Verkehrsausschuss wird das Planungsbüro Fischer die Planänderung ausführlich
vorstellen.
Um Zustimmung wird gebeten.
Anlage(n):
1. Abwägungsempfehlung und Satzungsbeschluss
2. Begründung zur Satzung
3. Satzungskarte
Walendsius
Bürgermeister
Beschlussvorlage VL-216/2026 1. Ergänzung Seite 2 von 2
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