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28. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm für den Bereich der Ortsgemeinde Olzheim
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Ortsgemeinde Kleinlangenfeld |
| Datum | 2026-10-26 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage 010/2026 05.10.2026
Fachbereich: Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
Verfasser/in: Haas, Luisa
Beratungsfolge Termin TOP-Status
Ortsgemeinderat Gondenbrett öffentlich
Ortsgemeinderat Kleinlangenfeld öffentlich
Ortsgemeinderat Neuendorf öffentlich
Ortsgemeinderat Roth b. Prüm öffentlich
Ortsgemeinderat Weinsheim öffentlich
Betreff:
28. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm für den
Bereich der Ortsgemeinde Olzheim
Sach- und Rechtslage:
Anlass der 28. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im
Bereich der Ortsgemeinde Olzheim ist der konkrete Bedarf an Gewerbeflächen in der
Ortsgemeinde Olzheim. Ein Investor, die Firma Mergen GmbH, beabsichtigt, in Abstimmung mit
der Ortsgemeinde Olzheim, neue Gewerbeflächen in Olzheim auf dem Flurstück 36/1 der Flur
7, Gemarkung Olzheim. Zu entwickeln, um einen zukunftsfähigen Firmenstandort mit
Expansionsmöglichkeiten schaffen zu können.
Eine Änderung der Inhalte des Flächennutzungsplanes ist notwendig, da dem
Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB derzeit nicht entsprochen werden kann. Im derzeit
wirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Prüm wird die Änderungsfläche als
Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im Rahmen der 28. Fortschreibung des
Flächennutzungsplanes soll für den in Rede stehenden Änderungsbereich eine gewerbliche
Baufläche dargestellt werden.
Details der Planung ergeben sich aus den beigefügten Planunterlagen.
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.09.2026 die 28. Fortschreibung des
Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm für den Teilbereich der Ortsgemeinde
Olzheim beschlossen (Feststellungsbeschluss).
Gem. § 67 Abs. Gemeindeordnung RLP bedarf die endgültige Entscheidung des
Verbandsgemeinderates über die Aufstellung, Änderung, Ergänzungen oder Aufhebung des
Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Gemeinden. Sofern Änderungen und
Ergänzungen des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Gemeinden. Sofern
Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplanes die Grundzüge der Gesamtplanung
nicht betreffen, bedürfen sie nur der Zustimmung derjenigen Gemeinden die selbst oder als
Nachbargemeinden von den Änderungen oder Ergänzungen berührt werden (hier: Gondenbrett,
Kleinlangenfeld, Neuendorf, Roth bei Prüm, Weinsheim)
Kommt eine Zustimmung nicht zustande, so entscheidet der Verbandsgemeinderat mit einer
Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 22.09.2026 zur
28. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm für einen
Teilbereich der Ortsgemeinde Olzheim zu.
Wegen Sonderinteresse hat/haben an der Beratung und Beschlussfassung nach § 22
Gemeindeordnung RLP GemO _____________________________ nicht an der Beratung und
Beschlussfassung mitgewirkt.
Die Beschlussfassung erfolgte ________________ .
Text aus PDF extrahiert