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28. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm für den Bereich der Ortsgemeinde Olzheim

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeOrtsgemeinde Kleinlangenfeld
Datum2026-10-26
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Beschlussvorlage 010/2026 05.10.2026 Fachbereich: Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen Verfasser/in: Haas, Luisa Beratungsfolge Termin TOP-Status Ortsgemeinderat Gondenbrett öffentlich Ortsgemeinderat Kleinlangenfeld öffentlich Ortsgemeinderat Neuendorf öffentlich Ortsgemeinderat Roth b. Prüm öffentlich Ortsgemeinderat Weinsheim öffentlich Betreff: 28. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm für den Bereich der Ortsgemeinde Olzheim Sach- und Rechtslage: Anlass der 28. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich der Ortsgemeinde Olzheim ist der konkrete Bedarf an Gewerbeflächen in der Ortsgemeinde Olzheim. Ein Investor, die Firma Mergen GmbH, beabsichtigt, in Abstimmung mit der Ortsgemeinde Olzheim, neue Gewerbeflächen in Olzheim auf dem Flurstück 36/1 der Flur 7, Gemarkung Olzheim. Zu entwickeln, um einen zukunftsfähigen Firmenstandort mit Expansionsmöglichkeiten schaffen zu können. Eine Änderung der Inhalte des Flächennutzungsplanes ist notwendig, da dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB derzeit nicht entsprochen werden kann. Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Prüm wird die Änderungsfläche als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im Rahmen der 28. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes soll für den in Rede stehenden Änderungsbereich eine gewerbliche Baufläche dargestellt werden. Details der Planung ergeben sich aus den beigefügten Planunterlagen. Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.09.2026 die 28. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm für den Teilbereich der Ortsgemeinde Olzheim beschlossen (Feststellungsbeschluss). Gem. § 67 Abs. Gemeindeordnung RLP bedarf die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Aufstellung, Änderung, Ergänzungen oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Gemeinden. Sofern Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Gemeinden. Sofern Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplanes die Grundzüge der Gesamtplanung nicht betreffen, bedürfen sie nur der Zustimmung derjenigen Gemeinden die selbst oder als Nachbargemeinden von den Änderungen oder Ergänzungen berührt werden (hier: Gondenbrett, Kleinlangenfeld, Neuendorf, Roth bei Prüm, Weinsheim) Kommt eine Zustimmung nicht zustande, so entscheidet der Verbandsgemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder. Beschlussvorschlag: Der Ortsgemeinderat stimmt dem Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 22.09.2026 zur 28. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm für einen Teilbereich der Ortsgemeinde Olzheim zu. Wegen Sonderinteresse hat/haben an der Beratung und Beschlussfassung nach § 22 Gemeindeordnung RLP GemO _____________________________ nicht an der Beratung und Beschlussfassung mitgewirkt. Die Beschlussfassung erfolgte ________________ .

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