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Ersatzneubau der Boxbergknotenbrücke hier: Projektstart und Mittelbereitstellung

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeHeidelberg
Datum2026-10-20
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Stadt Heidelberg Drucksache: 0 263/2026/BV Datum: 09.10.2026 Federführung: Dezernat II, Tiefbauamt Beteiligung: Betreff: Ersatzneubau der Boxbergknotenbrücke hier: Projektstart und Mittelbereitstellung B e schlussvorlage Beratungsfolge: Zustimmung zur Gremium: Sitzungstermin: Behandlung: Handzeichen: Beschlussempfehlung: Stadtentwicklungs- und 20.10.2026 Ö ( ) ja ( ) nein ( ) ohne Bauausschuss Haupt- und 04.11.2026 Ö ( ) ja ( ) nein ( ) ohne Finanzausschuss Gemeinderat 18.11.2026 Ö ( ) ja ( ) nein ( ) ohne Drucksache: 0263/2026/BV ... 00393488.docx - 2.1 - Beschlussvorschlag der Verwaltung: Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Gemeinderat folgenden Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Projektstart „Ersatzneubau der Boxbergknotenbrücke“ und damit verbunden der Bereitstellung von Planungsmitteln in Höhe von 500.000 Euro im Doppelhaushalt 2027/2028 zu. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt im Jahr 2027 im Teilhaushalt 66 bei PSP 8.66142710.700 kassenwirksam in Höhe von 150.000 Euro. Zudem ist eine planmäßige Verpflichtungserklärung in Höhe von 350.000 Euro bereitzustellen. Im Haushaltsjahr 2028 sind 350.000 Euro kassenwirksam zu veranschlagen. Die Umsetzung des Beschlusses steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushalts 2027/2028 durch das Regierungspräsidium Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen: Bezeichnung: Betrag in Euro: Ausgaben / Gesamtkosten: 500.000 einmalige Kosten Finanzhaushalt 500.000 Einnahmen: Fördermöglichkeiten nach dem Landesgemeindefinanzierungsgesetz werden zusammen mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe geprüft. Eine mögliche Fördersumme kann derzeit noch nicht konkret benannt werden. Finanzierung: Haushaltsjahr 2027: Im Teilhaushalt 66 kassenwirksam 150.000 bereitzustellende Mittel bei PSP 8.66142710.700 Haushaltsjahr 2027: Im Teilhaushalt 66 planmäßig bereitzustellende 350.000 Verpflichtungsermächtigung bei PSP 8.66142710.700 Haushaltsjahr 2028: Im Teilhaushalt 66 kassenwirksam 350.000 bereitzustellende Mittel bei PSP 8.66142710.700 Folgekosten: keine Zusammenfassung der Begründung: Die im Jahr 1969 errichtete Boxbergknotenbrücke weist gravierende Schäden auf, so dass perspektivisch nach Abwägung insbesondere der wirtschaftlichen und verkehrlichen Aspekte ein Ersatzneubau erfolgen soll. Zur Vorbereitung der Maßnahme sind daher entsprechende Planungsmittel im Doppelhaushalt 2027/2028 bereitzustellen. Drucksache: 0263/2026/BV ... 00393488.docx - 3.1 - Begründung: 1. Aufgabenstellung und Anlass Die im Jahr 1969 errichtete Boxbergknotenbrücke liegt im Stadtteil Rohrbach, unweit des Gewerbegebietes Rohrbach Süd, im Bereich des Knotens Bundesstraße (B) 3 / Landesstraße (L) 594. Als zentrale Verkehrsachse des Heidelberger Südens dient sie der Erschließung der Stadtteile Emmertsgrund und Boxberg. Von der Autobahn kommend stellt die Zufahrt über die Boxbergknotenbrücke zudem eine der Hauptzufahrten ins Stadtgebiet dar. Im Arbeitsüberblick der Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses wurde bereits über die erheblichen konstruktiven und altersbedingten Schäden des Bauwerkes informiert. Es liegen insbesondere Defizite der Bauwerkslager sowie der spannungsrisskorrosionsgefährdeten Spannglieder vor. Letztere sind für die Tragfähigkeit des Brückenüberbaus von wesentlicher Bedeutung. Eine fortschreitende Schädigung kann zu einem Verlust der Vorspannwirkung und damit zu einer Beeinträchtigung der Tragfähigkeit führen. Eine nachhaltige Sanierung des bestehenden Bauwerks würde vor diesem Hintergrund weit über die Beseitigung einzelner Schadensbilder hinausgehen. Erforderlich wären umfangreiche Eingriffe in die bestehende Konstruktion, weitergehende Untersuchungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen zur Sicherstellung und Verbesserung der Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit. Die bestehenden konstruktiven und altersbedingten Defizite könnten somit nur mit erheblichem technischem und wirtschaftlichem Aufwand behoben werden. Darüber hinaus wären während der voraussichtlich mehrmonatigen Bauzeit erhebliche Einschränkungen des Verkehrs auf und unter der Brücke zu erwarten. Aus diesen Gesichtspunkten ist eine Sanierung daher nicht sinnvoll. Hohe Investitionskosten sowie erhebliche Einschränkungen auf einer der wichtigsten Verkehrsachsen im Stadtgebiet stehen einer vergleichsweisen kurzen zusätzliche Nutzungsdauer gegenüber, so dass ein Ersatzneubau lediglich hinausgezögert würde. Hinzu kommt, dass eine Sanierung der Brücke grundsätzlich nicht förderfähig ist, wenn Brücken spannungsrisskorrosionsgefährdeten Spannstahl enthalten. Eine Generalsanierung müsste daher vollständig aus Eigenmitteln der Stadt finanziert werden, wohingegen bei einem Ersatzneubau prinzipiell Fördermöglichkeiten nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) bestehen. Ein Ersatzneubau stellt demgegenüber damit sowohl unter wirtschaftlichen als auch unter verkehrlichen Gesichtspunkten die deutlich sinnvollere Lösung dar. Er gewährleistet eine langfristig sichere und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur, reduziert die zukünftigen Unterhaltungs- und Instandsetzungskosten und ermöglicht künftig wieder die uneingeschränkte Nutzung durch den genehmigungspflichtigen Schwerlastverkehr auf einer wichtigen Erschließungsachse in das Stadtgebiet. Vor diesem Hintergrund ist die zeitnahe Einleitung der Planung für den Ersatzneubau die wirtschaftlichste und nachhaltigste Handlungsoption. Drucksache: 0263/2026/BV ... 00393488.docx - 3.2 - Durch geeignete Erhaltungsmaßnahmen kann der sichere Weiterbetrieb der bestehenden Brücke bis zur Realisierung des Ersatzneubaus gewährleistet werden. Um signifikante Veränderungen am bestehenden Bauwerk rechtzeitig erkennen zu können, wurde ein Monitoring installiert. So können bis zur Realisierung des Ersatzneubaus gegebenenfalls erforderliche Gegenmaßnahmen getroffen werden. Zudem wurde die Brücke bereits für den genehmigungspflichtigen Schwerlastverkehr gesperrt. Derzeit wird geprüft, ob Verstärkungsmaßnahmen erforderlich sind. 2. Weitere Vorgehensweise Um aus dem schlechten Bauwerkszustand im Bestand resultierende hohe Unterhaltungs- und Instandsetzungskosten zu minimieren, soll im Jahr 2027 mit der Planung des Abbruchs der Bestandsbrücke und des Ersatzneubaus begonnen werden. Die Lage und die Verkehrsbeziehungen der Brücke sollen dabei grundsätzlich beibehalten werden. Die Gesamtkosten des Bauprojektes werden derzeit bei einem geplanten Baubeginn im Jahr 2033 auf etwa 18 Millionen Euro geschätzt. In der ersten Stufe soll ein Vergabeverfahren durchgeführt werden, mit dem Ziel die Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 2 zu vergeben. Im Anschluss daran ist eine funktionale Ausschreibung für die weitere Planung und bauliche Umsetzung des Ersatzneubaus der Brücke vorgesehen. Bei einer funktionalen Ausschreibung werden die Anforderungen und Ziele des Bauwerks beschrieben, der Auftragnehmer beziehungsweise die Auftragnehmerin plant die Bauwerksdetails selbst. Dadurch erhält der Auftragnehmer/ die Auftragnehmerin einen größeren planerischen Gestaltungsspielraum und kann sein/ ihr technisches Know-how sowie innovative und wirtschaftliche Lösungskonzepte gezielt in die Planung und Ausführung einbringen. Ein weiterer Vorteil einer funktionalen Ausschreibung ist das geringere Nachtragsrisiko, da die Lösung vom Auftragnehmer oder der Auftragnehmerin vorbereitet und verantwortet wird. Darüber hinaus sind weitere begleitende Planungsleistungen zu vergeben. Für den Doppelhaushalt 2027/2028 sind folgende Beträge für die Planung im Teilhaushalt des Tiefbauamtes vorgesehen:  2027: 150.000 Euro kassenwirksame Bereitstellung sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 350.000 Euro  2028: 350.000 Euro kassenwirksame Bereitstellung In den darauffolgenden Haushalten sind höhere Beträge (2-3 Millionen Euro) für die Planung vorzusehen, sowie eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung für die funktionale Ausschreibung, die bereits die Bauleistungen enthält. In welcher Höhe Fördermittel zu erwarten sind, hängt von den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen ab. Aktuell werden Ersatzneubauten von Brücken mit spannungsrisskorrosionsgefährdetem Spannstahl mit 60 % der förderfähigen Investitionskosten inklusive Planungskostenpauschale nach dem Landesgemeindefinanzierungsgesetz gefördert. Drucksache: 0263/2026/BV ... 00393488.docx - 3.3 - Die Bezirksbeiräte Boxberg, Emmertsgrund und Rohrbach werden zunächst mittels Amtsleiterschreiben über den Projektstart informiert sowie im Verlauf der weiteren Planungen im Jahr 2027 im Rahmen einer Sitzung mit einbezogen. Wir bitten um Zustimmung. gezeichnet Jürgen Odszuck Drucksache: 0263/2026/BV ... 00393488.docx

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