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Ersatzneubau der Boxbergknotenbrücke hier: Projektstart und Mittelbereitstellung
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Heidelberg |
| Datum | 2026-10-20 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt
Heidelberg
Drucksache:
0 263/2026/BV
Datum:
09.10.2026
Federführung:
Dezernat II, Tiefbauamt
Beteiligung:
Betreff:
Ersatzneubau der Boxbergknotenbrücke
hier: Projektstart und Mittelbereitstellung
B e schlussvorlage
Beratungsfolge:
Zustimmung zur
Gremium: Sitzungstermin: Behandlung: Handzeichen:
Beschlussempfehlung:
Stadtentwicklungs- und 20.10.2026 Ö ( ) ja ( ) nein ( ) ohne
Bauausschuss
Haupt- und 04.11.2026 Ö ( ) ja ( ) nein ( ) ohne
Finanzausschuss
Gemeinderat 18.11.2026 Ö ( ) ja ( ) nein ( ) ohne
Drucksache:
0263/2026/BV ...
00393488.docx
- 2.1 -
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen
dem Gemeinderat folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Projektstart „Ersatzneubau der Boxbergknotenbrücke“ und damit
verbunden der Bereitstellung von Planungsmitteln in Höhe von 500.000 Euro im Doppelhaushalt
2027/2028 zu.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt im Jahr 2027 im Teilhaushalt 66 bei PSP 8.66142710.700
kassenwirksam in Höhe von 150.000 Euro. Zudem ist eine planmäßige Verpflichtungserklärung in
Höhe von 350.000 Euro bereitzustellen. Im Haushaltsjahr 2028 sind 350.000 Euro kassenwirksam
zu veranschlagen.
Die Umsetzung des Beschlusses steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushalts
2027/2028 durch das Regierungspräsidium Karlsruhe.
Finanzielle Auswirkungen:
Bezeichnung: Betrag in Euro:
Ausgaben / Gesamtkosten: 500.000
einmalige Kosten Finanzhaushalt 500.000
Einnahmen:
Fördermöglichkeiten nach dem
Landesgemeindefinanzierungsgesetz werden zusammen mit
dem Regierungspräsidium Karlsruhe geprüft. Eine mögliche
Fördersumme kann derzeit noch nicht konkret benannt werden.
Finanzierung:
Haushaltsjahr 2027: Im Teilhaushalt 66 kassenwirksam
150.000
bereitzustellende Mittel bei PSP 8.66142710.700
Haushaltsjahr 2027: Im Teilhaushalt 66 planmäßig bereitzustellende
350.000
Verpflichtungsermächtigung bei PSP 8.66142710.700
Haushaltsjahr 2028: Im Teilhaushalt 66 kassenwirksam
350.000
bereitzustellende Mittel bei PSP 8.66142710.700
Folgekosten:
keine
Zusammenfassung der Begründung:
Die im Jahr 1969 errichtete Boxbergknotenbrücke weist gravierende Schäden auf, so dass
perspektivisch nach Abwägung insbesondere der wirtschaftlichen und verkehrlichen Aspekte ein
Ersatzneubau erfolgen soll. Zur Vorbereitung der Maßnahme sind daher entsprechende
Planungsmittel im Doppelhaushalt 2027/2028 bereitzustellen.
Drucksache:
0263/2026/BV ...
00393488.docx
- 3.1 -
Begründung:
1. Aufgabenstellung und Anlass
Die im Jahr 1969 errichtete Boxbergknotenbrücke liegt im Stadtteil Rohrbach, unweit des
Gewerbegebietes Rohrbach Süd, im Bereich des Knotens Bundesstraße (B) 3 / Landesstraße (L) 594.
Als zentrale Verkehrsachse des Heidelberger Südens dient sie der Erschließung der Stadtteile
Emmertsgrund und Boxberg. Von der Autobahn kommend stellt die Zufahrt über die
Boxbergknotenbrücke zudem eine der Hauptzufahrten ins Stadtgebiet dar.
Im Arbeitsüberblick der Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses wurde bereits über die
erheblichen konstruktiven und altersbedingten Schäden des Bauwerkes informiert. Es liegen
insbesondere Defizite der Bauwerkslager sowie der spannungsrisskorrosionsgefährdeten
Spannglieder vor. Letztere sind für die Tragfähigkeit des Brückenüberbaus von wesentlicher
Bedeutung. Eine fortschreitende Schädigung kann zu einem Verlust der Vorspannwirkung und damit
zu einer Beeinträchtigung der Tragfähigkeit führen.
Eine nachhaltige Sanierung des bestehenden Bauwerks würde vor diesem Hintergrund weit über die
Beseitigung einzelner Schadensbilder hinausgehen. Erforderlich wären umfangreiche Eingriffe in die
bestehende Konstruktion, weitergehende Untersuchungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen zur
Sicherstellung und Verbesserung der Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit. Die bestehenden
konstruktiven und altersbedingten Defizite könnten somit nur mit erheblichem technischem und
wirtschaftlichem Aufwand behoben werden. Darüber hinaus wären während der voraussichtlich
mehrmonatigen Bauzeit erhebliche Einschränkungen des Verkehrs auf und unter der Brücke zu
erwarten.
Aus diesen Gesichtspunkten ist eine Sanierung daher nicht sinnvoll. Hohe Investitionskosten sowie
erhebliche Einschränkungen auf einer der wichtigsten Verkehrsachsen im Stadtgebiet stehen einer
vergleichsweisen kurzen zusätzliche Nutzungsdauer gegenüber, so dass ein Ersatzneubau lediglich
hinausgezögert würde.
Hinzu kommt, dass eine Sanierung der Brücke grundsätzlich nicht förderfähig ist, wenn Brücken
spannungsrisskorrosionsgefährdeten Spannstahl enthalten. Eine Generalsanierung müsste daher
vollständig aus Eigenmitteln der Stadt finanziert werden, wohingegen bei einem Ersatzneubau
prinzipiell Fördermöglichkeiten nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG)
bestehen.
Ein Ersatzneubau stellt demgegenüber damit sowohl unter wirtschaftlichen als auch unter
verkehrlichen Gesichtspunkten die deutlich sinnvollere Lösung dar. Er gewährleistet eine langfristig
sichere und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur, reduziert die zukünftigen Unterhaltungs- und
Instandsetzungskosten und ermöglicht künftig wieder die uneingeschränkte Nutzung durch den
genehmigungspflichtigen Schwerlastverkehr auf einer wichtigen Erschließungsachse in das
Stadtgebiet. Vor diesem Hintergrund ist die zeitnahe Einleitung der Planung für den Ersatzneubau die
wirtschaftlichste und nachhaltigste Handlungsoption.
Drucksache:
0263/2026/BV ...
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- 3.2 -
Durch geeignete Erhaltungsmaßnahmen kann der sichere Weiterbetrieb der bestehenden Brücke bis
zur Realisierung des Ersatzneubaus gewährleistet werden. Um signifikante Veränderungen am
bestehenden Bauwerk rechtzeitig erkennen zu können, wurde ein Monitoring installiert. So können
bis zur Realisierung des Ersatzneubaus gegebenenfalls erforderliche Gegenmaßnahmen getroffen
werden. Zudem wurde die Brücke bereits für den genehmigungspflichtigen Schwerlastverkehr
gesperrt. Derzeit wird geprüft, ob Verstärkungsmaßnahmen erforderlich sind.
2. Weitere Vorgehensweise
Um aus dem schlechten Bauwerkszustand im Bestand resultierende hohe Unterhaltungs- und
Instandsetzungskosten zu minimieren, soll im Jahr 2027 mit der Planung des Abbruchs der
Bestandsbrücke und des Ersatzneubaus begonnen werden. Die Lage und die Verkehrsbeziehungen
der Brücke sollen dabei grundsätzlich beibehalten werden. Die Gesamtkosten des Bauprojektes
werden derzeit bei einem geplanten Baubeginn im Jahr 2033 auf etwa 18 Millionen Euro geschätzt. In
der ersten Stufe soll ein Vergabeverfahren durchgeführt werden, mit dem Ziel die
Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 2 zu vergeben. Im Anschluss daran ist eine funktionale
Ausschreibung für die weitere Planung und bauliche Umsetzung des Ersatzneubaus der Brücke
vorgesehen. Bei einer funktionalen Ausschreibung werden die Anforderungen und Ziele des
Bauwerks beschrieben, der Auftragnehmer beziehungsweise die Auftragnehmerin plant die
Bauwerksdetails selbst. Dadurch erhält der Auftragnehmer/ die Auftragnehmerin einen größeren
planerischen Gestaltungsspielraum und kann sein/ ihr technisches Know-how sowie innovative und
wirtschaftliche Lösungskonzepte gezielt in die Planung und Ausführung einbringen. Ein weiterer
Vorteil einer funktionalen Ausschreibung ist das geringere Nachtragsrisiko, da die Lösung vom
Auftragnehmer oder der Auftragnehmerin vorbereitet und verantwortet wird.
Darüber hinaus sind weitere begleitende Planungsleistungen zu vergeben. Für den Doppelhaushalt
2027/2028 sind folgende Beträge für die Planung im Teilhaushalt des Tiefbauamtes vorgesehen:
2027: 150.000 Euro kassenwirksame Bereitstellung sowie eine Verpflichtungsermächtigung in
Höhe von 350.000 Euro
2028: 350.000 Euro kassenwirksame Bereitstellung
In den darauffolgenden Haushalten sind höhere Beträge (2-3 Millionen Euro) für die Planung
vorzusehen, sowie eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung für die funktionale
Ausschreibung, die bereits die Bauleistungen enthält.
In welcher Höhe Fördermittel zu erwarten sind, hängt von den zum Zeitpunkt der Antragstellung
geltenden Förderbedingungen ab. Aktuell werden Ersatzneubauten von Brücken mit
spannungsrisskorrosionsgefährdetem Spannstahl mit 60 % der förderfähigen Investitionskosten
inklusive Planungskostenpauschale nach dem Landesgemeindefinanzierungsgesetz gefördert.
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- 3.3 -
Die Bezirksbeiräte Boxberg, Emmertsgrund und Rohrbach werden zunächst mittels
Amtsleiterschreiben über den Projektstart informiert sowie im Verlauf der weiteren Planungen im
Jahr 2027 im Rahmen einer Sitzung mit einbezogen.
Wir bitten um Zustimmung.
gezeichnet
Jürgen Odszuck
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