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Änderung der Trassenführung Veloroute 2 im Abschnitt Goerdtstraße bis Freigrafendamm
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Stadt Bochum |
| Datum | 2026-11-25 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Mitteilung der Verwaltung
Nr.: 20262626
Status: öffentlich
Datum: 28.09.2026
Verfasser/in: 66 23 (34 90)
Fachbereich: Tiefbauamt
Bezeichnung der Vorlage:
Änderung der Trassenführung Veloroute 2 im Abschnitt Goerdtstraße bis Freigrafendamm
Bezug:
Beratungsfolge:
Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit:
Bezirksvertretung Bochum-Mitte 14.10.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruk- 25.11.2026 Kenntnisnahme
tur
Kurzübersicht:
Die Trasse der Veloroute 2 wird geringfügig geändert und hinsichtlich des Parkraumentfalls und der
Geradlinigkeit optimiert.
Wortlaut:
Die Veloroute 2 stellt eine wichtige Verbindung im Radverkehrsnetz dar und soll eine sichere, kom-
fortable und durchgängige Führung zwischen der Innenstadt und Bochum Langendreer ermögli-
chen. Ziel ist für den Radverkehr, eine qualitativ hochwertige Verkehrsanlage zu schaffen und den
Umweltverbund nachhaltig zu stärken.
Ein entsprechender Trassenbeschluss für diesen Abschnitt wurde am 25.02.2025 unter der Vorla-
gennummer 20250495 gefasst.
Im Zuge der weiterführenden Entwurfsplanung ergaben sich jedoch Sicherheitsbedenken hinsicht-
lich der ursprünglichen Trassenführung . Diee vorgesehenen Abschnitte waren geprägt durch häu-
fig wechselnde Verkehrssituationen, darunter Vorrangwechsel, Ein- und Abbiegevorgänge auf hö-
her klassifizierte Straßen sowie Abschnitte mit Busverkehr. Im Änderungsantrag (Vorlagenummer
20250716) wurde die Prüfung von Alternativen beschlossen.
Vor diesem Hintergrund wurde die Variantenuntersuchung aktualisiert und vertieft.
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Dabei wurde auch die Möglichkeit einer stärker ortsangepassten Führung berücksichtigt. Unter ei-
ner ortsangepassten Führung ist in diesem Zusammenhang zu verstehen, dass die Gestaltung der
Radverkehrsanlage an die konkrete verkehrliche Funktion und Belastung des jeweiligen Straßen-
raums angepasst wird.
Der ursprünglich beschlossene Verlauf sah vor, die Veloroute von der Goerdtstraße über die Bon-
hoefferstraße und die Wirmerstraße zur Liebfrauenstraße zu führen und von dort den Freigrafen-
damm zu erreichen.
Im Rahmen der Überarbeitung wurden folgende Varianten gegenübergestellt:
Variante 1 – Goerdtstraße / Goerdpark / Wirmerstraße / Liebfrauenstraße / Freigrafendamm
Vorteil:
• Führung durch Grünverbindung mit hoher Aufenthaltsqualität
Nachteile:
• Durchfahrung der Parkanlage für den Radverkehr nicht umsetzbar
• Busverkehr in der Wirmerstraße
• komplexe und konfliktbehaftete Vorrang- und Knotenpunktsituation im Bereich Wirmer-
straße / Liebfrauenstraße / Altenbochumer Straße
• bauliche Umsetzung erst im Zusammenhang mit Maßnahmen an der Liebfrauenstraße frü-
hestens ab ca. 2031 möglich
• Stellplatzverlust durch Neuordnung des ruhenden Verkehrs
Variante 2 – Goerdtstraße / Bonhoefferstraße / Wirmerstraße / Liebfrauenstraße / Freigrafendamm
(ursprüngliche Führung)
Vorteil:
• Führung überwiegend über untergeordnete Straßen
Nachteile:
• Busverkehr in der Wirmerstraße
• komplexe und konfliktbehaftete Knotenpunktsituation im Bereich Wirmerstraße / Liebfrau-
enstraße / Altenbochumer Straße
• wechselnde und schwer nachvollziehbare Verkehrssituationen
• Ausbau erst im Zusammenhang mit Maßnahmen an der Liebfrauenstraße frühstens 2031
möglich
• Stellplatzverlust durch Neuordnung des ruhenden Verkehrs
•
Variante 3 – Goerdtstraße / Altenbochumer Straße / Liebfrauenstraße / Freigrafendamm
Vorteil:
• grundsätzlich direkte Verbindung
Nachteile:
• Busverkehr auf Teilabschnitten
• komplexe und konfliktbehaftete Knotenpunktsituation im Bereich Altenbochumer Straße /
Liebfrauenstraße / Wirmerstraße
• mehrfaches Ein- und Abbiegen sowie wechselnde Verkehrsführungen
• Umsetzung eines komfortablen Standards ebenfalls erst mittelfristig ab ca. 2031 möglich
Mitteilung der Verwaltung 20262626 Seite 2 von 4
• Stellplatzverlust durch Neuordnung des ruhenden Verkehrs
•
Variante 4 – Goerdtstraße / Querung Altenbochumer Straße / Püttmannsweg / Freigrafendamm
Einrichtung einer Einbahnstraße (Radverkehr in Gegenrichtung frei) im Püttmannsweg.
Vorteile:
• geradlinige, klare und gut nachvollziehbare Führung
• Nutzung verkehrsarmer Straßenräume
• weitgehende Vermeidung von Konflikten mit Busverkehr
• Umsetzung überwiegend durch Markierung und Beschilderung möglich
• frühzeitige Realisierung (ab ca. 2028) in Teilbereichen möglich
Nachteil:
• Wegfall einer Fahrbeziehung motorisierter Verkehr führt zu geringen Umwegen
• Das bislang nicht geahndete Parken auf dem Gehweg entlang einer Seite des Püttmanns-
wegs wird im Zuge der Einrichtung der Fahrradstraße künftig nicht mehr möglich sein. Auf-
grund der vorhandenen Straßenbreite kann das Parken ausschließlich einseitig am Fahr-
bahnrand erfolgen. Ein beidseitiges Parken am Fahrbahnrand ist wegen der hierfür nicht
ausreichenden Restfahrbahnbreite ausgeschlossen. Darüber hinaus wird durch das bislang
nicht zugelassene Gehwegparken deutlich, dass die vorhandene Gehwegbreite den Anfor-
derungen an eine barrierearme und sichere Nutzung durch Zufußgehende nicht genügt.
In der weiteren Planung der Liebfrauenstraße (Abschnitt Wirmer Str. Bis Freigrafendamm) sollen
die entfallen Parkplätze soweit möglich kompensiert werden. Außerdem wird geprüft, wie weiterer
Parkraum in dem Gebiet geschaffen werden kann.
Ergebnis:
Die Gegenüberstellung zeigt, dass die ursprünglich vorgesehene Trassenführung die Anforderun-
gen an eine moderne Veloroute insbesondere hinsichtlich Verkehrssicherheit, Durchgängigkeit und
intuitiver Nutzbarkeit nur eingeschränkt erfüllt und eine optimierte Führung möglich ist.
Zudem ist bei den Varianten mit Führung über die Liebfrauenstraße zu berücksichtigen, dass eine
bauliche Umsetzung dort erst im Zusammenhang mit den vorgesehenen Maßnahmen frühestens
ab ca. 2031 erfolgen kann.
Die nun vorgesehene Trassenführung ermöglicht demgegenüber eine deutlich frühere Realisie-
rung und damit eine zeitnahe Verbesserung der Radverkehrsbedingungen und kann zum aktuell
geplanten Zeitraum Teil eines Förderprogramms des Landes (FöRiNah 2028) sein.
Daher wird nach Abwägung aller Vor- und Nachteile, insbesondere hinsichtlich der Reduzierung
des Stellplatzverlustes und der Optimierung der Geradlinigkeit die Variante 4 weiterverfolgt. Die
konkreten Planungen zu den einzelnen Abschnitten werden den politischen Gremien zu einem
späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorlegt.
Eine zusammenfassende Bewertung der Varianten anhand zentraler Kriterien ist der Anlage zu
entnehmen.
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Anlage(n):
1. Variantenvergleich_Veloroute
Mitteilung der Verwaltung 20262626 Seite 4 von 4
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