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Parkraumbewirtschaftung in der Bahnstadt
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Heidelberg |
| Datum | 2026-10-14 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt
Heidelberg
Drucksache:
0 252/2026/BV
Datum:
08.10.2026
Federführung:
Dezernat III, Amt für Mobilität
Beteiligung:
Betreff:
Parkraumbewirtschaftung in der Bahnstadt
- Ergebnisse der Evaluation
- Änderung der Parkgebührensatzung
B e schlussvorlage
Beratungsfolge:
Zustimmung zur
Gremium: Sitzungstermin: Behandlung: Handzeichen:
Beschlussempfehlung:
Bezirksbeirat Bahnstadt 14.10.2026 Ö ( ) ja ( ) nein ( ) ohne
Ausschuss für 21.10.2026 Ö ( ) ja ( ) nein ( ) ohne
Klimaschutz, Umwelt und
Mobilität
Haupt- und 04.11.2026 Ö ( ) ja ( ) nein ( ) ohne
Finanzausschuss
Gemeinderat 18.11.2026 Ö ( ) ja ( ) nein ( ) ohne
Drucksache:
02 52/2026/BV ...
00393618.docx
- 2.1 -
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Bezirksbeirat Bahnstadt, der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität sowie der
Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Gemeinderat folgenden Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Evaluation zur Kenntnis (Anlagen 01-02).
2. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 03 beigefügte „3. Satzung zur Änderung der
Parkgebührensatzung“
Finanzielle Auswirkungen:
Bezeichnung: Betrag in Euro:
Ausgaben / Gesamtkosten:
einmalige Kosten Ergebnishaushalt: Umsetzung der Tarifanpassung
10.000
an den Gebührenautomaten
Einnahmen:
laufende Einnahmen Ergebnishaushalt: geschätzte Einnahmen aus
Parkscheinverkäufen (Schätzung aus 0199/2025/BV wird 272.000
aufrechterhalten, da mit bisherigen Gebühren deutlich übertroffen)
Finanzierung:
Deckung über den Teilhaushalt 81 10.000
Folgekosten:
keine
Zusammenfassung der Begründung:
Die Evaluation der Parkraumbewirtschaftung umfasst die Auswertung statistischer Datensätze,
die Befragung einer repräsentativen Bewohnerstichprobe, von Beschäftigen und
Besuchern/Kunden in der Bahnstadt sowie leitfadengestützte Interviews mit Betrieben, die ihr
Interesse freiwillig bekundet haben, und ausgewählten Stakeholdergruppen. Auf dieser Basis sind
die Parkgebühren grundlegend angepasst worden.
Drucksache:
02 52/2026/BV ...
00393618.docx
- 3.1 -
Begründung:
Ausgangslage
Die Parkraumbewirtschaftung in der Bahnstadt wurde mit Beschlussvorlage 0199/2025/BV am 18.
August 2025 grundlegend erweitert. Die Wirksamkeit dieser Maßnahme wurde nun im Rahmen einer
Evaluation im Juli 2026 überprüft (siehe auch 0017/2026/KV).
Zum Evaluationszeitpunkt gelten in der Bahnstadt folgende Regelungen:
Flächendeckende und zeitlich unbegrenzte Bewirtschaftung innerhalb der Parkzone
Ticketoptionen: 30-Tage-Ticket für 150 EUR, 24-Stunden-Ticket für 15 EUR und
Kurzzeitparktarife für 1 EUR je 20 Minuten bis 4 Stunden
Eine Brötchentaste ermöglicht kostenloses Parken bis 20 Minuten
Die Parkscheine werden an Automaten und digital angeboten. Das 30-Tage-Ticket ist nur
digital erhältlich.
Ziel und Umfang der Evaluation
Die Evaluation sollte zum einen überprüfen, ob die mit der Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung
angestrebten Ziele erreicht wurden (vergleiche 0017/2026/KV). Gleichzeitig sollte sie Hinweise für
eine Nachsteuerung liefern. Hierzu wurden folgende Untersuchungen durchgeführt: Eine Erhebung
quantitativer Indikatoren (Anlage 01), sozialwissenschaftliche Befragung von Bewohnenden
(repräsentativ), Mitarbeitenden und Gästen in der Bahnstadt (Anlage 02) und leitfadengestützte
Interviews mit 15 Betrieben in der Bahnstadt, die ihr Interesse freiwillig bekundet haben, sowie
ausgewählten Stakeholdergruppen (Kitas, ambulante Pflegedienste, Kreishandwerkerschaft,
Paketdienstleister, Behindertenbeauftragte).
Die Einführung einer Bewohnerparkregelung war kein Gegenstand der Evaluation, da sie rechtlich in
der Bahnstadt nicht möglich ist. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht die Möglichkeit zur
Einführung von Bewohnerparken nur bei einem erheblichen oder drohend erheblichen
Parkraummangel oder auf Grundlage eines städtebaulich-verkehrsplanerischen Konzepts vor, was
beides in der Bahnstadt nicht vorliegt. Anders als andere Stadtteile wurde sie von Beginn an mit einer
hohen Anzahl privater Tiefgaragenstellplätze konzipiert und öffentliche Parkhäuser sind zusätzlich
vorhanden. Das städtebauliche Konzept sieht ausdrücklich vor, dass Dauerparken und
Bewohnerparken in der Bahnstadt grundsätzlich nicht im öffentlichen Straßenraum, sondern auf
privaten Flächen bzw. in Parkhäusern stattfinden sollen.
Drucksache:
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- 3.2 -
Ergebnis
Die Evaluation zeigt, dass die quantitativen Erwartungen teilweise deutlich übertroffen wurden. Durch
die Parkraumbewirtschaftung stehen deutlich mehr freie Stellplätze zur Verfügung und das
sicherheitsrelevante Falschparken ist praktisch kein Problem mehr. Außerdem wurden mit etwa
513.000 EUR in 10 Monaten deutlich mehr Einnahmen als die erwarteten 272.000 EUR pro Jahr
generiert. Die Auslastung in den öffentlichen/halböffentlichen Parkhäusern hat sich etwas erhöht,
wenngleich noch deutliche freie Kapazitäten bestehen.
Weitere Indikatoren wie rückläufige Unfallzahlen und nicht weiterwachsender PKW-Besitz sind
begrenzt aussagefähig, weisen aber in der Tendenz einen positiven Trend aus (und bestätigen die
Umfrageergebnisse).
Aus der Umfrage wird deutlich, dass die Bewirtschaftung eine Lenkungswirkung hin zu
Langzeitparken in den privaten Tiefgaragen und Parkhäusern und zur Förderung der nachhaltigen
Mobilität erreicht hat. Gleichzeitig geben die Befragungen auch Anhaltspunkte für deutlichen
Nachsteuerungsbedarf hinsichtlich der Funktionalität des Stadtteils:
Die Gebührenhöhe des 30-Tage-Tickets liegt außerhalb des subjektiven Akzeptanzbereichs
der Befragten.
Nach Einschätzung der Befragten haben sich private Besuche bei den Bewohnern verändert:
Es würden andere Verkehrsmittel genutzt werden und die Besuche fänden insgesamt
seltener statt.
Zur Gebührenvermeidung findet eine (nicht gewünschte) Verdrängung des Parkens in andere
Stadtteile statt.
Die Bewirtschaftungsregeln würden trotz Vergrößerung der Beschilderung von einem Teil
der Besuchenden nicht wahrgenommen werden.
Die Auskünfte der Betriebe und Stakeholder unterstützen in vielerlei Hinsicht die Ergebnisse der
statistischen Auswertungen sowie der Befragung von Mitarbeitenden und Gästen. Hier reicht die
Bewertung der Auswirkungen der Parkraumbewirtschaftung insgesamt ebenfalls von positiv über
neutral bzw. keine Betroffenheit bis negativ. Die Ergebnisse sind räumlich nicht einheitlich. Das
Einzelhandelszentrum Westarkaden ist von der Parkraumbewirtschaftung aufgrund des
dazugehörigen Parkhauses kaum berührt. Weitere Betriebe geben an, auf Kundschaft, die mit dem
Auto anreisen, angewiesen zu sein, wobei sie sich bei hoher Konkurrenz aufgrund der Parkgebühren
im Verhältnis zu anderen Heidelberger Stadtteilen im Nachteil sehen. Wichtiger Punkt für viele
Betriebe und Kitas ist zudem das Mitarbeiterparken, da der Selbsteinschätzung nach und gemäß
Umfrage unter den Mitarbeitenden viele von außerhalb kommen.
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- 3.3 -
Zusammenfassend wurden die angestrebten quantitativen Ziele insgesamt übertroffen. Die
Verwaltung schlägt daher vor, die bestehenden Spielräume zu nutzen, um das Konzept besser an die
beschriebenen Bedürfnisse der Nutzenden anzupassen sowie die Funktionalität und Lebendigkeit der
Bahnstadt zu unterstützen, ohne jedoch dabei die gewünschte Lenkungswirkung zu beeinträchtigen.
Einordnung aus Sicht der Verwaltung
Wo Veränderungen umgesetzt werden, sind Menschen in ihren Alltagsroutinen und -abläufen
betroffen. Eine negative Reaktion in Befragungen ist deswegen bis zu einer Eingewöhnung nicht
unüblich. Der damit verbundenen Aufgabe, den Transformationsprozess verantwortungsvoll zu
begleiten, ist sich die Stadtverwaltung bewusst. Beispielsweise wurde die Einführung mit einer
dreiwöchigen Kontroll- und Hinweisphase ohne scharfe Kontrollen begleitet und auch notwendige
Anpassungen (Erweiterung Kurzzeitparken auf vier Stunden sowie digitale Brötchentaste)
vorgenommen. Die Evaluation und darauf basierende Anpassungen führen den Prozess fort.
Die in den Befragungen zurückgemeldeten subjektiven Eindrücke zum Befragungszeitpunkt sind
nicht immer mit objektiven Daten deckungsgleich. So liegen zum Beispiel die Einschätzungen der
Bewohnenden zur Veränderung der Häufigkeit ihres Besuchs mit der Selbsteinschätzung der
Privatbesuchenden teilweise auseinander. Ebenso wird ein quantitativ ausreichendes
Stellplatzangebot teilweise als nicht verfügbar wahrgenommen, wenn die Parkgebühr über der
Zahlungsbereitschaft liegt. Einige Befragten geben an, dass zur Aufenthaltsqualität auch ein
preiswerter Stellplatz gehöre, während dies fachlich mit einer ansprechenden Gestaltung des
öffentlichen Raums verbunden wird.
In den leitfadengestützten Interviews wird von den Betrieben selbst angemerkt, dass mehrere
negative Faktoren zusammenwirken, von denen die aktuelle Parkraumbewirtschaftung teilweise
lediglich einer sei.
Ferner ist zu berücksichtigen, dass alle nach Landesbauordnung benötigten Stellplätze errichtet und
in Summe über den öffentlichen und privaten Raum ein im Vergleich zu anderen Stadtteilen sehr
hohes Stellplatzangebot in der Bahnstadt besteht. In der Praxis sind jedoch die für eine Einheit
geschaffenen Stellplätze nicht immer auch dieser zugeordnet bzw. werden nicht von dieser genutzt.
Dies erfolgt in individuellen Entscheidungen der Vermieter oder Mieter bzw. Verkäufer oder Käufer.
Drucksache:
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- 3.4 -
Resultierende Anpassungen
Die Stadt Heidelberg hat die Erkenntnisse aus der Evaluation zum Anlass genommen, die Gebühren
anzupassen, um den Belangen der Nutzer entgegenzukommen sowie die Funktionalität und
Lebendigkeit der Bahnstadt zu unterstützen. Auf der Basis, dass Erwartungen hinsichtlich
Lenkungswirkung, Parkraumauslastung und Einnahmeentwicklung übertroffen wurden, besteht
Spielraum, die Gebühren anzupassen, ohne die Ziele aufzugeben. Deswegen schlägt die Verwaltung
folgende Anpassungen vor:
Der Preis für das 30-Tage-Ticket wird von 150 EUR auf 120 EUR gesenkt.
Einerseits berücksichtigt die deutliche Reduzierung der Gebühren die Akzeptanz der
Befragten (der Akzeptanzbereich hierfür liegt bei 60-90 EUR). Andererseits orientiert sich die
Gebühr weiterhin leicht oberhalb der Kosten eines Dauerstellplatzes in den öffentlichen
Parkhäusern, um die Erfolge bei der lenkenden Wirkung des Langzeitparkens in private
Stellplatzanlagen und Parkhäuser beizubehalten.
Der Preis für das 24-Stunden-Ticket wird von 15 EUR auf 9 EUR gesenkt.
Mit der Anpassung soll insbesondere der Rückmeldung Rechnung getragen werden, dass die
Parkraumbewirtschaftung die Attraktivität des Stadtteils für private Besuche reduziere.
Zudem hat die Evaluation die hohe Bedeutung des 24-Stunden-Tickets, auch im Vergleich
zum 30-Tages-Ticket, hervorgehoben. Gleichzeitig bleibt das Ziel bestehen,
Langzeitparkvorgänge vorrangig nicht im öffentlichen Raum abzuwickeln, sondern diesen für
Kurzzeitparken, insbesondere Kundschaft des Einzelhandels, der Kultur und Gastronomie
sowie weitere kurzzeitige Erledigungen vorzuhalten. Die Befragung ergab, dass diese
Nutzungen überwiegend mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu drei Stunden erfolgen, sodass
sie über die Preisstaffelung weiterhin zu bevorzugen sind. Dies wird auch mit der Preisgrenze
bei 9 EUR (3 Stunden) reflektiert.
Für das Abend- und Sonntagsparken wird ein vergünstigter Tarif von 5 EUR werktags von 18
bis 6:59 Uhr sowie ganztags am Sonntag und an Feiertagen angeboten. Hiermit soll unter
Berücksichtigung der Ziele die Funktionalität und Lebendigkeit des Stadtteils unterstützt
werden, indem privater Besuch und Kundschaft für beispielsweise Gastronomie und
Veranstaltungen zu verkehrsarmen Zeiten erleichtert werden.
Das kostenfreie Parken (bisher „Brötchentaste“, zukünftig „Einkaufstaste“) wird auf 60
Minuten ausgeweitet. Aus der Befragung der Besucherinnen und Besucher konnte ermittelt
werden, dass nur fünf Prozent der Einkaufsaufenthalte in 20 Minuten erledigt werden und
etwas mehr als jeder zweite Einkaufsaufenthalt bis zu 60 Minuten dauert. Dies deckt sich mit
Aussagen der interviewten Betriebe, dass die aktuellen 20 Minuten (selbst oft zum Brötchen
holen) zu kurz sind. Gleichzeitig entstehen durch die hohe Zielerreichung
Handlungsspielräume, die es der Stadt ermöglichen, die Funktionalität und Lebendigkeit des
Stadtteils zu unterstützen. Entlastungen für die Kundschaft stärken das Gewerbe, welches
durch belebte Erdgeschossflächen zur Aufenthaltsqualität des Stadtteils beiträgt.
Drucksache:
02 52/2026/BV ...
00393618.docx
- 3.5 -
Bei unverändertem Parkverhalten würden mit den beschriebenen Anpassungen Einnahmen von rd.
272.000 EUR pro Jahr generiert. Aufgrund der Gebührenreduzierung des 30-Tage- und 24-Stunden-
Tickets sowie der Einführung des vergünstigten Abend- und Sonntagstarifs ist jedoch eine höhere
Nachfrage mit folglich höheren Einnahmen anzunehmen.
Die resultierende Parkgebührensatzung ist in Anlage 03 enthalten.
Die Änderung der Parkgebührensatzung erhält ab dem 15.12.2026 Gültigkeit.
Ausblick
Für weitere konkrete Themen in der Bahnstadt werden derzeit noch Lösungen erarbeitet. Dies betrifft
die Verfügbarkeit von Dauerstellplätzen in Parkhäusern und die Sichtbarkeit der Beschilderung. Mit
der Eröffnung des privat betriebenen Parkhauses SkyHub im Herbst 2026 wird das Stellplatzangebot
im Stadtteil weiter erhöht, dabei werden auch zusätzliche Dauerstellplätze angeboten. In den
Ausgangsdrucksachen zur Erweiterung und Evaluation der Parkraumbewirtschaftung Bahnstadt
wurde eine zweite Evaluationsrunde nach Eröffnung von SkyHub in Aussicht gestellt. Aus Personal-
und Kostengründen behält sich die Verwaltung vor, auf diese zu verzichten. Es ist weiterhin geplant,
Sonderparkformen (Ladebereiche, Behindertenstellplätze) in den Stichstraßen des Langen Angers
einzurichten, um den Parksuchverkehr hier herauszuhalten.
gezeichnet
Raoul Schmidt-Lamontain
Anlage (n) zur Drucksache:
Nummer: Bezeichnung:
01 Erhebung quantitativer Indikatoren
02 Sozialwissenschaftliche Befragung von Bewohnenden (repräsentativ),
Mitarbeitenden und Gästen in der Bahnstadt
03 3. Satzung zur Änderung der Parkgebührensatzung
Drucksache:
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