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Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Reiskirchen zum 01.01.2027

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeReiskirchen
Datum2026-11-04
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Dokument

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GEMEINDE REISKIRCHEN Beschlussvorlage 94/2026 1. Ergänzung Ersteller/Datum: II Finanzen 25.08.2026 Aktenzeichen: Herr Hofmann Sichtvermerke: Herr Hofmann Bürgermeister Breidenbach Produkt: Konto/Maßnahme: Finanzabteilung: Herr Hofmann Beratungsfolge: Termin: TOP: Gemeindevorstand 01.09.2026 3. Haupt- und Finanzausschuss 29.10.2026 Gemeindevertretung 04.11.2026 Betreff: Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Reiskirchen zum 01.01.2027 Beschlussvorschlag: 1. Die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Reiskirchen wird in der vorliegenden Form zum 01.01.2027 beschlossen. 2. Die seitherige Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 14.12.2017 tritt gleichzeitig außer Kraft. Seite - 1. - Begründung: Die Änderung der Hundesteuersatzung ist erforderlich, um die Satzung an die aktuellen rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen anzupassen. Maßgebend ist hierfür die Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes. Einige Textpassagen der bisherigen Hundesteuersatzung sind weiterhin enthalten. Die neuen Steuersätze tragen den aktuellen finanziellen Erfordernissen Rechnung und gewährleisten eine ausgewogene Beteiligung der Hundehalter an den entstehenden kommunalen Aufwendungen. Die bisherigen Steuerermäßigungen entfallen. Ziel dieser Änderung ist eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren, die Reduzierung des Verwaltungsaufwandes sowie eine Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen, da hier das Risiko von Rechtsunsicherheit besteht. Alle Ausnahmetatbestände bedürfen aufgrund des steuerlichen Gleichbehandlungsgesetzes einer besonderen Rechtfertigung und bergen die Gefahr von Ausweitungen. Des Weiteren wurden Satzungspassagen für die Einführung der digitalen Hundesteuermarke geändert. Die Einführung der digitalen Hundesteuermarke dient der Modernisierung und Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens, reduziert den Verwaltungsaufwand sowie den Materialverbrauch und ermöglicht eine zeitgemäße, effiziente und nachhaltige Nachweisführung der Hundesteueranmeldung. Darüber hinaus wurden die datenschutzrechtlichen Regelungen sowie die Ordnungswidrigkeiten aus der Satzung gestrichen. Die datenschutzrechtlichen Regelungen der Hundesteuersatzung lassen sich aus § 30 Abgabenordnung ableiten. Eine Aufnahme von Ordnungswidrigkeiten in der Satzung ist nicht erforderlich, da eine Regelung nach dem KAG besteht. Insgesamt dienen die Änderungen der rechtlichen Aktualisierung, der Verwaltungsvereinfachung sowie einer transparenten, modernisierten und rechtssicheren Anwendung der Hundesteuersatzung. Die einzelnen Änderungen können der beiliegenden Synopse entnommen werden. Es wird somit gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Seite - 2. - Finanzielle Auswirkung: Ja ☒ Nein ☐ Unter Berücksichtigung der Erhöhung des Steuersatzes kann bei vergleichbarer Hundeanmeldungen mit Mehreinnahmen in Höhe von ca. 20.900,00 € gerechnet werden. Auftragsnummer Finanz+: ./. Anlagen: Änderung der Hundesteuersatzung zum 01.01.2027 Hundesteuersatzung Stand 14.12.2017 Synopse der Hundesteuersatzung Anmerkungen zu den Beschlüssen des GVO Aufstellung über die Anzahl der Erst-, Zweit- und weiteren Hunde mit finanzieller Auswirkung Seite - 3. -

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