Startseite › Reiskirchen › Dokument
Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Reiskirchen zum 01.01.2027
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Reiskirchen |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
GEMEINDE
REISKIRCHEN
Beschlussvorlage 94/2026
1. Ergänzung
Ersteller/Datum: II Finanzen 25.08.2026
Aktenzeichen: Herr Hofmann
Sichtvermerke: Herr Hofmann Bürgermeister Breidenbach
Produkt: Konto/Maßnahme: Finanzabteilung:
Herr Hofmann
Beratungsfolge: Termin: TOP:
Gemeindevorstand 01.09.2026 3.
Haupt- und Finanzausschuss 29.10.2026
Gemeindevertretung 04.11.2026
Betreff:
Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der
Gemeinde Reiskirchen zum 01.01.2027
Beschlussvorschlag:
1. Die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet
der Gemeinde Reiskirchen wird in der vorliegenden Form zum 01.01.2027
beschlossen.
2. Die seitherige Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 14.12.2017 tritt
gleichzeitig außer Kraft.
Seite - 1. -
Begründung:
Die Änderung der Hundesteuersatzung ist erforderlich, um die Satzung an die aktuellen
rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen anzupassen.
Maßgebend ist hierfür die Mustersatzung des Hessischen Städte- und
Gemeindebundes. Einige Textpassagen der bisherigen Hundesteuersatzung sind
weiterhin enthalten.
Die neuen Steuersätze tragen den aktuellen finanziellen Erfordernissen Rechnung und
gewährleisten eine ausgewogene Beteiligung der Hundehalter an den entstehenden
kommunalen Aufwendungen.
Die bisherigen Steuerermäßigungen entfallen. Ziel dieser Änderung ist eine
Vereinfachung der Verwaltungsverfahren, die Reduzierung des Verwaltungsaufwandes
sowie eine Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen, da hier das Risiko von
Rechtsunsicherheit besteht. Alle Ausnahmetatbestände bedürfen aufgrund des
steuerlichen Gleichbehandlungsgesetzes einer besonderen Rechtfertigung und bergen
die Gefahr von Ausweitungen.
Des Weiteren wurden Satzungspassagen für die Einführung der digitalen
Hundesteuermarke geändert. Die Einführung der digitalen Hundesteuermarke dient der
Modernisierung und Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens, reduziert den
Verwaltungsaufwand sowie den Materialverbrauch und ermöglicht eine zeitgemäße,
effiziente und nachhaltige Nachweisführung der Hundesteueranmeldung.
Darüber hinaus wurden die datenschutzrechtlichen Regelungen sowie die
Ordnungswidrigkeiten aus der Satzung gestrichen. Die datenschutzrechtlichen
Regelungen der Hundesteuersatzung lassen sich aus § 30 Abgabenordnung ableiten.
Eine Aufnahme von Ordnungswidrigkeiten in der Satzung ist nicht erforderlich, da eine
Regelung nach dem KAG besteht.
Insgesamt dienen die Änderungen der rechtlichen Aktualisierung, der
Verwaltungsvereinfachung sowie einer transparenten, modernisierten und
rechtssicheren Anwendung der Hundesteuersatzung.
Die einzelnen Änderungen können der beiliegenden Synopse entnommen werden.
Es wird somit gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Seite - 2. -
Finanzielle Auswirkung:
Ja ☒ Nein ☐
Unter Berücksichtigung der Erhöhung des Steuersatzes kann bei vergleichbarer
Hundeanmeldungen mit Mehreinnahmen in Höhe von ca. 20.900,00 € gerechnet
werden.
Auftragsnummer Finanz+:
./.
Anlagen:
Änderung der Hundesteuersatzung zum 01.01.2027
Hundesteuersatzung Stand 14.12.2017
Synopse der Hundesteuersatzung
Anmerkungen zu den Beschlüssen des GVO
Aufstellung über die Anzahl der Erst-, Zweit- und weiteren Hunde mit finanzieller
Auswirkung
Seite - 3. -
Text aus PDF extrahiert