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Neubesetzung des Amtes einer Ortsgerichtsschöffin / eines Ortsgerichtsschöffen für den Ortsgerichtsbezirk Reiskirchen II (Ettingshausen, Hattenrod, Burkhardsfelden)
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Reiskirchen |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
GEMEINDE
REISKIRCHEN
Beschlussvorlage 106/2026
Ersteller/Datum: PA Personalamt 26.08.2026
Aktenzeichen: Frau Frank
Sichtvermerke: Herr Krenschker Bürgermeister Breidenbach
Produkt: Konto/Maßnahme: Finanzabteilung:
QB 100 Personalbudget
Beratungsfolge: Termin: TOP:
Gemeindevorstand 08.09.2026
Haupt- und Finanzausschuss 29.10.2026
Gemeindevertretung 04.11.2026
Betreff:
Neubesetzung des Amtes einer Ortsgerichtsschöffin / eines Ortsgerichtsschöffen für
den Ortsgerichtsbezirk Reiskirchen II (Ettingshausen, Hattenrod, Burkhardsfelden)
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dem Amtsgericht Gießen gemäß § 7 OGG, Herrn
Götz Brück, wohnhaft in 35447 Reiskirchen, Im Eckengarten 1, für eine Amtsperiode
von 10 Jahren als Ortsgerichtsschöffe für den Ortsgerichtsbezirk II (Ettingshausen,
Hattenrod, Burkhardsfelden) vorzuschlagen.
Seite - 1. -
Begründung:
Die Amtszeit des Ortsgerichtsschöffen Herrn Volkmar Mattner läuft zum 26.10.2026 ab.
Aufgrund dessen wurde die Ausschreibung für die Neubesetzung Amtes einer
Ortsgerichtsschöffin / eines Ortsgerichtsschöffen für den Ortsgerichtsbezirk Reiskirchen
II (Ettingshausen, Hattenrod, Burkhardsfelden) veranlasst.
Innerhalb der vorgeschriebenen Bewerbungsfrist ist lediglich die Bewerbung von Herrn
Götz Brück eingegangen. Gründe, die einer Eignung von Herrn Brück zur Führung
eines öffentlichen Amtes entgegenstehen könnten, sind weder der Verwaltung noch der
Ortsgerichtsvorsteherin, Frau Jutta Zulauf, bekannt.
Gemäß § 7 Abs. 2 OGG bedarf die Beschlussfassung der Zustimmung von mehr als
der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter.
Finanzielle Auswirkung:
Ja ☐ Nein ☒
Auftragsnummer Finanz+:
Anlagen:
Bewerbung Götz Brück
§ 7 OGG
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