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Überplanmäßige Ausgabe zur Finanzierung der zusätzlich notwendigen Mittel für die Sicherstellung der Betriebsführung der Evangelischen Kindertagesstätte
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Velten |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Ofenstadt Velten
Wahlperiode 2024 - 2029
Stadtverwaltung
Die Bürgermeisterin
Beschlussvorlage Nummer: 2026/117
Datum: 10.09.2026
Wiedervorlage
Aktenzeichen
Bezug-Nr.
Einreicher Bürgermeisterin
Nebel, Manuela
Beratungsfolge Terminplan Status
Stadtverordnetenversammlung 08.10.2026 öffentlich beschließend
Antragsgegenstand
Überplanmäßige Ausgabe zur Finanzierung der zusätzlich notwendigen Mittel für die
Sicherstellung der Betriebsführung der Evangelischen Kindertagesstätte
Beschlussantrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, zur vertraglich geregelten Sicherstellung der
Kirchenkreisverban
rückwirkend für 2025 und 2026 aus dem Produktsachkonto 36501-53180001 bereitzustellen.
Beschlussbegründung
Gemäß § 16 KitaG ist die Stadt Velten verpflichtet, durch Zuschüsse zur Deckung der Kosten der
Kindertagesbetreuung durch freie Träger beizutragen.
Die Stadt Velten hat 2017 (ergänzt 2018) auf der Grundlage des Kita-Gesetzes des Landes
Brandenburg (KitaG) einen Vertrag zur Sicherstellung der Betriebsführung des evangelischen
Kin
geschlossen.
Auf der benannten vertraglichen Grundlage gewährt die Stadt jährlich Zuschüsse für
Betriebskosten, die in der Kindertagesstätten-Betriebskosten- und Nachweisverordnung
(KitaBKNV) definiert. Der Träger hat die über die gewährten Zuschüsse bis zum 31.03. des
Folgejahres abzurechnen.
Für eine ordnungsgemäße Betriebsführung der evangelischen Kindertagesstätte werden
zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 354.000,00
beinhalten die Personalkosten, Sachkosten und Betriebskosten gemäß KitaBKNV.
Aufgrund verwaltungsinterner Personalveränderungen sowohl der Stadt Velten als auch des
freien Trägers im Jahr 2025 wurden in der Haushaltsplanung lediglich die nachgewiesenen und
vertraglich vereinbarten Personalkosten des Trägers für das Haushaltsjahr 2026 berücksichtigt.
geplanten Mitteln in Höhe v
Finanzielle Auswirkungen
haushaltsmäßige Berührung keine haushaltsmäßige Berührung
Kosten Haushaltsstelle HH-Jahr Mittel stehen nicht zur Verfügung
ca. KST 110410 Mittel stehen nur in folgender Höhe zur
354 KTR 3650102 2026 Verfügung: Euro
SK 53180001
Velten, den 21.09.2026
gez. Manuela Nebel gez. Zoe Schomacker
Die Bürgermeisterin verantwortliche/r Fachbereichs-/ Fachdienstleiter/in
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