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Überplanmäßige Ausgabe zur Finanzierung der zusätzlich notwendigen Mittel für die Sicherstellung der Betriebsführung der Evangelischen Kindertagesstätte

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Velten
Datum2026-11-12
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Ofenstadt Velten Wahlperiode 2024 - 2029 Stadtverwaltung Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage Nummer: 2026/117 Datum: 10.09.2026 Wiedervorlage Aktenzeichen Bezug-Nr. Einreicher Bürgermeisterin Nebel, Manuela Beratungsfolge Terminplan Status Stadtverordnetenversammlung 08.10.2026 öffentlich beschließend Antragsgegenstand Überplanmäßige Ausgabe zur Finanzierung der zusätzlich notwendigen Mittel für die Sicherstellung der Betriebsführung der Evangelischen Kindertagesstätte Beschlussantrag Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, zur vertraglich geregelten Sicherstellung der Kirchenkreisverban rückwirkend für 2025 und 2026 aus dem Produktsachkonto 36501-53180001 bereitzustellen. Beschlussbegründung Gemäß § 16 KitaG ist die Stadt Velten verpflichtet, durch Zuschüsse zur Deckung der Kosten der Kindertagesbetreuung durch freie Träger beizutragen. Die Stadt Velten hat 2017 (ergänzt 2018) auf der Grundlage des Kita-Gesetzes des Landes Brandenburg (KitaG) einen Vertrag zur Sicherstellung der Betriebsführung des evangelischen Kin geschlossen. Auf der benannten vertraglichen Grundlage gewährt die Stadt jährlich Zuschüsse für Betriebskosten, die in der Kindertagesstätten-Betriebskosten- und Nachweisverordnung (KitaBKNV) definiert. Der Träger hat die über die gewährten Zuschüsse bis zum 31.03. des Folgejahres abzurechnen. Für eine ordnungsgemäße Betriebsführung der evangelischen Kindertagesstätte werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 354.000,00 beinhalten die Personalkosten, Sachkosten und Betriebskosten gemäß KitaBKNV. Aufgrund verwaltungsinterner Personalveränderungen sowohl der Stadt Velten als auch des freien Trägers im Jahr 2025 wurden in der Haushaltsplanung lediglich die nachgewiesenen und vertraglich vereinbarten Personalkosten des Trägers für das Haushaltsjahr 2026 berücksichtigt. geplanten Mitteln in Höhe v Finanzielle Auswirkungen haushaltsmäßige Berührung keine haushaltsmäßige Berührung Kosten Haushaltsstelle HH-Jahr Mittel stehen nicht zur Verfügung ca. KST 110410 Mittel stehen nur in folgender Höhe zur 354 KTR 3650102 2026 Verfügung: Euro SK 53180001 Velten, den 21.09.2026 gez. Manuela Nebel gez. Zoe Schomacker Die Bürgermeisterin verantwortliche/r Fachbereichs-/ Fachdienstleiter/in

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