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Beschlussfassung über die Verwendung von Mitteln aus dem Sonververmögen "Infrastruktur und Klimaneutralität"

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TypNotiz
GemeindeGemeinde Kayhude
Datum2026-11-11
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AMT ITZSTEDT Der Amtsdirektor Sitzungsvorlage Datum: 07.09.2026 Status: öffentlich KAY/2026/0330 Abteilung: Finanzen Sachbearbeiter/in: Thorsten Haderup Aktenzeichen: Gemeindevertretung Kayhude Beschlussfassung über die Verwendung von Mitteln aus dem Sonververmögen "Infrastruktur und Klimaneutralität" Sitzungstermin Beratungsfolge Zuständigkeit 23.09.2026 Gemeindevertretung Kayhude Entscheidung Bau-, Umwelt- und Wegeausschuss der Gemeindevertretung 11.11.2026 Vorberatung der Gemeinde Kayhude Sachverhalt: Aus dem Sondervermögen des Bundes erhalten die Kommunen von 2026 bis 2036 einen Anteil. Diese Mittel sollen für neue Investitionen in Infrastruktur eingesetzt werden. Die Gemeinde Kayhude erhält einen Betrag von 514.290,32 €. Die Mittel sind zu verwenden für Sachinvestitionen (auch Baumaßnahmen), sofern sie der Erfüllung von kommunalen Aufgaben dienen. Die Verwendung der Mittel erfolgt in eigener Verantwortung der Kommune. Die Mittel können in der Zeit für ein Vorhaben, aber auch für mehrere Vorhaben eingesetzt werden. Die Maßnahmen müssen jedoch ein Mindestinvestitionsvolumen von 50.000,00 € aufweisen. Gefördert werden Projekte aus den Bereichen:  Bevölkerungsschutz  Verkehrsinfrastruktur  Krankenhaus-, Rehabilitations- und Pflegeinfrastruktur  Energie- und Wärmeinfrastruktur  Bildungsinfrastruktur  Betreuungsinfrastruktur  Wissenschaftsinfrastruktur  Forschung und Entwicklung  Digitalisierung sowie einem  Auffangförderbereich (Investition in die wirtschaftliche Infrastruktur, die Infrastruktur der regionalen Daseinsvorsorge, die Wohninfrastruktur, Gebäudesanierung von öffentlichen Gebäuden, Sportanlagen, Kultureinrichtungen, die Infrastruktur der inneren Sicherheit, der Wasserwirtschaft und in ländliche Infrastrukturen) Vor Beginn sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Bei der Mittelverwendung sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einzuhalten. Selbstverständlich gilt es auch das Vergaberecht einzuhalten. In einer weiteren Prüfung ist auch die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie zu beachten. Dazu gehört auch, dass die geförderten Investitionen auch unter Berücksichtigung der absehbaren demografischen Veränderung längerfristig nutzbar sein sollen. Die Gemeinden haben die Möglichkeit die Mittel auch für 1-2 Projekte zu verwenden. Eine solche Verwendung würde den Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren, da für jedes Projekt zahlreiche Meldungen an das Land übersandt werden. Ein solches Projekt könnte auch die energetische Sanierung des Gemeindezentrums sein. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung kann sich vorstellen, die Mittel des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ für folgende Projekte einzusetzen: Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsmittel stehen zur Verfügung Nachfinanzierung erforderlich Keine Haushaltsmittel vorhanden Fördermittel x Fördermittel geprüft x Fördermitteltopf vorhanden x Antragstellung möglich? Ja x Nein Anlagen:

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