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Beschlussfassung über die Verwendung von Mitteln aus dem Sonververmögen "Infrastruktur und Klimaneutralität"
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Gemeinde Kayhude |
| Datum | 2026-11-11 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
AMT ITZSTEDT
Der Amtsdirektor
Sitzungsvorlage Datum: 07.09.2026
Status: öffentlich
KAY/2026/0330
Abteilung: Finanzen
Sachbearbeiter/in: Thorsten Haderup
Aktenzeichen:
Gemeindevertretung Kayhude
Beschlussfassung über die Verwendung von Mitteln aus dem
Sonververmögen "Infrastruktur und Klimaneutralität"
Sitzungstermin Beratungsfolge Zuständigkeit
23.09.2026 Gemeindevertretung Kayhude Entscheidung
Bau-, Umwelt- und Wegeausschuss der Gemeindevertretung
11.11.2026 Vorberatung
der Gemeinde Kayhude
Sachverhalt:
Aus dem Sondervermögen des Bundes erhalten die Kommunen von 2026 bis 2036 einen
Anteil.
Diese Mittel sollen für neue Investitionen in Infrastruktur eingesetzt werden.
Die Gemeinde Kayhude erhält einen Betrag von 514.290,32 €.
Die Mittel sind zu verwenden für Sachinvestitionen (auch Baumaßnahmen), sofern sie der
Erfüllung von kommunalen Aufgaben dienen. Die Verwendung der Mittel erfolgt in eigener
Verantwortung der Kommune.
Die Mittel können in der Zeit für ein Vorhaben, aber auch für mehrere Vorhaben eingesetzt
werden. Die Maßnahmen müssen jedoch ein Mindestinvestitionsvolumen von 50.000,00 €
aufweisen.
Gefördert werden Projekte aus den Bereichen:
Bevölkerungsschutz
Verkehrsinfrastruktur
Krankenhaus-, Rehabilitations- und Pflegeinfrastruktur
Energie- und Wärmeinfrastruktur
Bildungsinfrastruktur
Betreuungsinfrastruktur
Wissenschaftsinfrastruktur
Forschung und Entwicklung
Digitalisierung sowie einem
Auffangförderbereich (Investition in die wirtschaftliche Infrastruktur, die
Infrastruktur
der regionalen Daseinsvorsorge, die Wohninfrastruktur, Gebäudesanierung von
öffentlichen Gebäuden, Sportanlagen, Kultureinrichtungen, die Infrastruktur der
inneren Sicherheit, der Wasserwirtschaft und in ländliche Infrastrukturen)
Vor Beginn sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Bei der
Mittelverwendung sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einzuhalten.
Selbstverständlich gilt es auch das Vergaberecht einzuhalten.
In einer weiteren Prüfung ist auch die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie zu beachten. Dazu
gehört auch, dass die geförderten Investitionen auch unter Berücksichtigung der absehbaren
demografischen Veränderung längerfristig nutzbar sein sollen.
Die Gemeinden haben die Möglichkeit die Mittel auch für 1-2 Projekte zu verwenden.
Eine solche Verwendung würde den Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren, da für jedes
Projekt zahlreiche Meldungen an das Land übersandt werden.
Ein solches Projekt könnte auch die energetische Sanierung des Gemeindezentrums sein.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung kann sich vorstellen, die Mittel des Sondervermögens „Infrastruktur
und Klimaneutralität“ für folgende Projekte einzusetzen:
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
Nachfinanzierung erforderlich
Keine Haushaltsmittel vorhanden
Fördermittel
x Fördermittel geprüft
x Fördermitteltopf vorhanden
x Antragstellung möglich?
Ja x Nein
Anlagen:
Text aus PDF extrahiert