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6. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Spremberg/Grodk zur Umlage der an die auf dem Stadtgebiet tätigen Gewässerverbände zu entrichtenden Verbandsbeiträge (Umlagesatzung)
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Spremberg/Grodk |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Spremberg/Grodk
Beschlussvorlage
Beschlussnummer
G/VIII/26/0314
Fachbereich
Planen und Bauen
Beratungsfolge Termin
Ausschuss Bauen, Ordnung und Sicherheit 05.10.2026 öffentlich vorberatend
Stadtverordnetenversammlung 05.11.2026 öffentlich beschließend
Gegenstand
6. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Spremberg/Grodk zur Umlage der an die auf dem
Stadtgebiet tätigen Gewässerverbände zu entrichtenden Verbandsbeiträge (Umlagesatzung)
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 6. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt
Spremberg/Grodk zur Umlage der an die auf dem Stadtgebiet tätigen Gewässerverbände zu
entrichtenden Verbandsbeiträge (Umlagesatzung).
2. Die Stadtverordnetenversammlung billigt die Umlagekalkulation für das Veranlagungsjahr
2026.
Herntier
Bürgermeisterin
Beratungsergebnis
Gremium 1 Gremium 2 Gremium 3 Gremium 4
einstimmig einstimmig einstimmig einstimmig
mit Mehrheit mit Mehrheit mit Mehrheit mit Mehrheit
Ja Ja Ja Ja
Nein Nein Nein Nein
Enthaltung Enthaltung Enthaltung Enthaltung
Befangen Befangen Befangen Befangen
Abgelehnt Abgelehnt Abgelehnt Abgelehnt
mit Änderung mit Änderung mit Änderung mit Änderung
Sachdarstellung:
Mit Beschluss G/VII/21/0224 der Stadtverordnetenversammlung vom 27.10.2021 wurde die
Satzung der Stadt Spremberg/Grodk zur Umlage der an die auf dem Stadtgebiet tätigen
Gewässerunterhaltungsverbände zu entrichtenden Verbandsbeiträge (Umlagesatzung) neu
beschlossen.
Auf Grundlage der Beitragsbescheide 2026 wurden die für die jeweiligen Verbandgebiete zu
erhebenden Umlagesätze neu kalkuliert. Dabei haben sich für das Veranlagungsjahr 2026
geänderte Umlagesätze bei den Gewässerverbänden Spree-Neiße, Wasser- und Bodenverband
„Oberland-Calau“ sowie Kleine Elster-Pulsnitz ergeben. Die geänderten Umlagesätze für die
jeweiligen Verbände sind auf die angepassten Verbandsbeiträge infolge von
Flächenverschiebungen (veränderte Nutzungsarten), Eigentümerwechsel, Verbandswechsel
sowie auf die Veränderung der Personalkosten und Verwaltungsaufwendungen
zurückzuführen.
Die Kalkulation wurde gemäß § 80 Absatz 2 Satz 3 Nr. 3 Brandenburgisches Wassergesetz
(BbgWG) erstellt. Demnach gilt die Beitragsbemessung des Verbandes auch für die Umlage
der Gemeinde. Die Kalkulation befindet sich in Anlage 1 zum Beschluss.
Schmiedel Schuster
Fachbereichsleiter Sachbearbeiterin
Anlagen:
- 6. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Spremberg zur Umlage der an die auf dem
Stadtgebiet tätigen Gewässerverbände zu entrichtenden Verbandsbeiträge
(Umlagesatzung)
- Anlage 1: Kalkulation der Umlagesätze für das Veranlagungsjahr 2026
- Anlage 2: Synopse Veranlagungsjahr 2026
Hinweis auf frühere Behandlung:
Finanzielle Auswirkungen:
Ja Nein noch nicht zu übersehen
Mittel stehen Erlöse/Kosten in € Produktkonto Ergebnis- Finanz- HH-Jahr
zur Verfügung 55221.4321000 HH HH
Folgekosten Jahr Umfang Mittel stehen Sichtvermerk
nicht zur Produktverantwortliche/r
Verfügung
Zurückverwiesen in den Sichtvermerk des Sichtvermerk des
Ausschuss Fachbereichs Innerer Service Fachbereichs bei keinen
und Recht finanziellen Auswirkungen
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