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6. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Spremberg/Grodk zur Umlage der an die auf dem Stadtgebiet tätigen Gewässerverbände zu entrichtenden Verbandsbeiträge (Umlagesatzung)

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Spremberg/Grodk
Datum2026-11-05
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Stadt Spremberg/Grodk Beschlussvorlage Beschlussnummer G/VIII/26/0314 Fachbereich Planen und Bauen Beratungsfolge Termin Ausschuss Bauen, Ordnung und Sicherheit 05.10.2026 öffentlich vorberatend Stadtverordnetenversammlung 05.11.2026 öffentlich beschließend Gegenstand 6. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Spremberg/Grodk zur Umlage der an die auf dem Stadtgebiet tätigen Gewässerverbände zu entrichtenden Verbandsbeiträge (Umlagesatzung) 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 6. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Spremberg/Grodk zur Umlage der an die auf dem Stadtgebiet tätigen Gewässerverbände zu entrichtenden Verbandsbeiträge (Umlagesatzung). 2. Die Stadtverordnetenversammlung billigt die Umlagekalkulation für das Veranlagungsjahr 2026. Herntier Bürgermeisterin Beratungsergebnis Gremium 1 Gremium 2 Gremium 3 Gremium 4 einstimmig einstimmig einstimmig einstimmig mit Mehrheit mit Mehrheit mit Mehrheit mit Mehrheit Ja Ja Ja Ja Nein Nein Nein Nein Enthaltung Enthaltung Enthaltung Enthaltung Befangen Befangen Befangen Befangen Abgelehnt Abgelehnt Abgelehnt Abgelehnt mit Änderung mit Änderung mit Änderung mit Änderung Sachdarstellung: Mit Beschluss G/VII/21/0224 der Stadtverordnetenversammlung vom 27.10.2021 wurde die Satzung der Stadt Spremberg/Grodk zur Umlage der an die auf dem Stadtgebiet tätigen Gewässerunterhaltungsverbände zu entrichtenden Verbandsbeiträge (Umlagesatzung) neu beschlossen. Auf Grundlage der Beitragsbescheide 2026 wurden die für die jeweiligen Verbandgebiete zu erhebenden Umlagesätze neu kalkuliert. Dabei haben sich für das Veranlagungsjahr 2026 geänderte Umlagesätze bei den Gewässerverbänden Spree-Neiße, Wasser- und Bodenverband „Oberland-Calau“ sowie Kleine Elster-Pulsnitz ergeben. Die geänderten Umlagesätze für die jeweiligen Verbände sind auf die angepassten Verbandsbeiträge infolge von Flächenverschiebungen (veränderte Nutzungsarten), Eigentümerwechsel, Verbandswechsel sowie auf die Veränderung der Personalkosten und Verwaltungsaufwendungen zurückzuführen. Die Kalkulation wurde gemäß § 80 Absatz 2 Satz 3 Nr. 3 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) erstellt. Demnach gilt die Beitragsbemessung des Verbandes auch für die Umlage der Gemeinde. Die Kalkulation befindet sich in Anlage 1 zum Beschluss. Schmiedel Schuster Fachbereichsleiter Sachbearbeiterin Anlagen: - 6. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Spremberg zur Umlage der an die auf dem Stadtgebiet tätigen Gewässerverbände zu entrichtenden Verbandsbeiträge (Umlagesatzung) - Anlage 1: Kalkulation der Umlagesätze für das Veranlagungsjahr 2026 - Anlage 2: Synopse Veranlagungsjahr 2026 Hinweis auf frühere Behandlung: Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein noch nicht zu übersehen Mittel stehen Erlöse/Kosten in € Produktkonto Ergebnis- Finanz- HH-Jahr zur Verfügung 55221.4321000 HH HH Folgekosten Jahr Umfang Mittel stehen Sichtvermerk nicht zur Produktverantwortliche/r Verfügung Zurückverwiesen in den Sichtvermerk des Sichtvermerk des Ausschuss Fachbereichs Innerer Service Fachbereichs bei keinen und Recht finanziellen Auswirkungen

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