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Anregung oder Beschwerde nach § 24 GO NRW - Schutz von Zirkustieren
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Tönisvorst |
| Datum | 2026-10-08 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
VORLAGE
Federführung:
Nr. 236/2026 X
Fachbereich A öffentlich
Beteiligte FB /Abt.:
26.06.2026 nicht öffentlich
5 / FA
Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit
Rat der Stadt Tönisvorst 29.09.2026 beschließend
Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und 08.10.2026 beschließend
Mobilität
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Anregung oder Beschwerde nach § 24 GO NRW - Schutz von Zirkustieren
Beschlussempfehlung
Der Rat der Stadt Tönisvorst nimmt die Anregung nach § 24 GO NRW zur Kenntnis und
verweist diese zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Mobilität.
Finanzielle Auswirkungen?
Gesamtausgaben
Eigenanteil
der Maßnahme
Produktsachkonto
Begründung
Inhaltlich wird auf die am 15.06.2026 eingegangene Anregung verwiesen. Am 23.06.206
wurde seitens der UWT-Fraktion ein sinngleicher Antrag gestellt. Der Antrag der UWT-Fraktion
soll am 08.10.2026 in der Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Mobilität
beraten werden. Daher schlägt die Verwaltung vor, die vorliegende Anregung an den
Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Mobilität zu verweisen, um eine gemeinsame Beratung
zu ermöglichen.
Anlagen
2026-06-15 - Anregung § 24 GO NRW - Schutz von Zirkustieren
2026-06-15 - Anregung § 24 GO NRW - Schutz von Zirkustieren_Geschwärzt
Text aus PDF extrahiert