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Anregung oder Beschwerde nach § 24 GO NRW - Schutz von Zirkustieren

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeTönisvorst
Datum2026-10-08
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VORLAGE Federführung: Nr. 236/2026 X Fachbereich A öffentlich Beteiligte FB /Abt.: 26.06.2026 nicht öffentlich 5 / FA Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit Rat der Stadt Tönisvorst 29.09.2026 beschließend Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und 08.10.2026 beschließend Mobilität TOP Anregung oder Beschwerde nach § 24 GO NRW - Schutz von Zirkustieren Beschlussempfehlung Der Rat der Stadt Tönisvorst nimmt die Anregung nach § 24 GO NRW zur Kenntnis und verweist diese zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Mobilität. Finanzielle Auswirkungen? Gesamtausgaben Eigenanteil der Maßnahme Produktsachkonto Begründung Inhaltlich wird auf die am 15.06.2026 eingegangene Anregung verwiesen. Am 23.06.206 wurde seitens der UWT-Fraktion ein sinngleicher Antrag gestellt. Der Antrag der UWT-Fraktion soll am 08.10.2026 in der Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Mobilität beraten werden. Daher schlägt die Verwaltung vor, die vorliegende Anregung an den Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Mobilität zu verweisen, um eine gemeinsame Beratung zu ermöglichen. Anlagen 2026-06-15 - Anregung § 24 GO NRW - Schutz von Zirkustieren 2026-06-15 - Anregung § 24 GO NRW - Schutz von Zirkustieren_Geschwärzt

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