Startseite › Stadt Bochum › Dokument
Schulentwicklungsplanung des Weiterbildungskollegs sowie der Berufskollegs – Weiteres Vorgehen
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Bochum |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage der Verwaltung
Nr.: 20262478
Status: öffentlich
Datum: 14.09.2026
Verfasser/in: Schöne, Filiz
Fachbereich: Schulverwaltungsamt
Bezeichnung der Vorlage:
Schulentwicklungsplanung des Weiterbildungskollegs sowie der Berufskollegs – Weiteres
Vorgehen
Beschlussvorschriften:
Beratungsfolge:
Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit:
Ausschuss für Schule und Bildung 07.10.2026 Vorberatung
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid 13.10.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bochum-Mitte 14.10.2026 Kenntnisnahme
Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss 04.11.2026 Vorberatung
Rat 12.11.2026 Entscheidung
Kurzübersicht:
Weiteres Vorgehen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung des Weiterbildungskollegs sowie der
Berufskollegs.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der vorberatenden Gremien das weitere Vorgehen im
Rahmen der Schulentwicklungsplanung des Weiterbildungskollegs und der Berufskollegs.
1. Der Rat der Stadt Bochum nimmt das Gutachten zur Schulentwicklungsplanung der Berufskol-
legs und des Weiterbildungskollegs sowie die darin enthaltenen Hinweise zur Kenntnis und er-
kennt diese als Grundlage für die weitere Schulentwicklungsplanung an.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Schulentwicklungsplanung unter Berücksichtigung der Er-
gebnisse des Gutachtens fortzuführen und die daraus erforderlichen Maßnahmen weiterzuent-
wickeln. Hierbei ist der Ausschuss für Schule und Bildung, entsprechend seiner Beteiligung in
anderen schulentwicklungsbezogenen Prozessen, kontinuierlich einzubinden, um die Maßnah-
men in Arbeitskreisen oder vergleichbaren Formaten gemeinsam weiterzuentwickeln.
Seite 1 von 5
2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein fortlaufendes, regelmäßig aktualisiertes Monitoring der Be-
rufskollegs und des Weiterbildungskollegs sicherzustellen und auf dieser Grundlage die
Schulentwicklungsplanung fortzuschreiben. Die Ergebnisse sind im RBZB-Verbund mit Blick
auf Trends und mögliche Konsequenzen zu reflektieren. Über die wesentlichen Erkenntnisse
und daraus resultierenden Handlungsbedarfe ist die Politik zu informieren.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen zur Intensivierung der Berufsorientierung und zur
Steigerung der Attraktivität beruflicher Bildungswege zu entwickeln. Hierbei ist insbesondere
die Modernisierung der Lehr- und Lernumgebungen an den beruflichen Lernorten zu berück-
sichtigen. Geeignete Maßnahmen sind an einzelnen Standorten zu erproben und zu evaluie-
ren, um eine Übertragbarkeit auf andere Berufskollegs oder auf das Weiterbildungskolleg zu
ermöglichen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die aktuellen Gebäudestrukturplanungen auf ihre Eignung zur
Unterstützung künftiger schulischer Anforderungen zu überprüfen. Dabei sind auch innovative
Raumkonzepte zur bedarfsgerechten und effizienten Nutzung der räumlichen Ressourcen zu
entwickeln und zu bewerten.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Rahmen der Schulentwicklungsplanung von den Schul-
leitungen des Weiterbildungskollegs sowie der Berufskollegs gemeldeten Bedarfe und die hier-
aus identifizierten Maßnahmen auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen und die weiteren Schritte zur
möglichen Umsetzung vorzubereiten.
Begründung:
Ausgangslage
Die Stadt Bochum verbindet die gemäß § 80 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)
durchzuführende Schulentwicklungsplanung für die fünf Berufskollegs in städtischer Trägerschaft
mit der Planung für das Ottilie-Schoenewald-Weiterbildungskolleg. Hintergrund ist die enge Ver-
flechtung beider Schulformen bei der Integration junger Erwachsener in Bildung und Beschäftigung
sowie beim Erwerb allgemeinbildender und beruflicher Schulabschlüsse.
Die Erstellung der Schulentwicklungsplanung wurde durch die B.O.B. GmbH begleitet. Die beteilig-
ten Bildungsforscherinnen und Bildungsforscher der Universität zu Köln empfahlen ein zweistufi-
ges Verfahren. In einer ersten Phase wurden die Schulen vor Ort begangen, die räumlichen Rah-
menbedingungen analysiert und eine Projektion der Schüler- und Studierendenzahlen bis zum
Schuljahr 2034/2035 erarbeitet. In der anschließenden Phase wurde gemeinsam mit der Stadt Bo-
chum als Schulträgerin entschieden, die Schulentwicklungsplanung im Rahmen eines dialogischen
Verfahrens fortzuführen.
Dieses Verfahren verbindet quantitative und qualitative Betrachtungen der Schulentwicklung und
zeichnet sich insbesondere durch die frühzeitige Einbindung relevanter Akteurinnen und Akteure
aus. Ziel war die gemeinsame Entwicklung eines datenbasierten Zukunftsszenarios für die Bochu-
mer Berufskollegs und das Ottilie-Schoenewald-Weiterbildungskolleg.
Die Ergebnisse wurden in einem Abschlussgutachten dokumentiert, das als fachliche Grundlage
für die weiteren Beratungen in den politischen Gremien dient und die Stadt Bochum bei zukünfti-
gen Entscheidungen zur Weiterentwicklung der Schulen unterstützt.
Zwischenbericht
Bestandsaufnahme Ottilie-Schoenewald-Weiterbildungskolleg
Nach zunächst rückläufigen Studierendenzahlen ist seit dem Schuljahr 2024/2025 wieder ein An-
stieg auf knapp 600 Studierende zu verzeichnen. Rund 75 % der Studierenden wohnen in Bo-
chum, die übrigen überwiegend in den angrenzenden Kommunen.
Die Studierendenschaft ist durch eine hohe Heterogenität hinsichtlich Alter, Bildungsbiografien und
persönlicher Lebenssituationen gekennzeichnet. Statistisch erfasst wird in diesem Zusammenhang
insbesondere die Staatsangehörigkeit der Studierenden.
Beschlussvorlage der Verwaltung 20262478 Seite 2 von 5
Bestandsaufnahme Berufskollegs
Im Schuljahr 2024/2025 besuchten insgesamt 9.188 Schülerinnen und Schüler die fünf städtischen
Berufskollegs. Gegenüber den Vorjahren ist die Gesamtzahl leicht rückläufig.
Die Verteilung auf die Fachbereiche stellt sich wie folgt dar:
• Technik: 40 %
• Wirtschaft und Verwaltung: 38 %
• Gesundheit, Erziehung und Soziales: 22 %
Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte beträgt 36,6 %, der Frauen-
anteil 38,8 %. Die Geschlechterverteilung unterscheidet sich dabei teilweise deutlich zwischen den
einzelnen Fachbereichen.
60,9 % der Schülerinnen und Schüler wohnen in Bochum, weitere 28,9 % in den angrenzenden
Kommunen.
Mehr als die Hälfte der Schülerschaft (56 %) besucht eine Fachklasse des dualen Systems. Von
diesen Schülerinnen und Schülern absolvieren:
• 66,7 % ihre Ausbildung in Bochum,
• 25,2 % in benachbarten Kommunen.
Bedeutung der Berufskollegs für die Bochumer Bildungslandschaft
Im Jahr 2024 wurden an den öffentlichen Berufskollegs insgesamt 1.131 Schulabschlüsse erwor-
ben. Dies entspricht 25,7 % aller in Bochum vergebenen Schulabschlüsse.
Die Abschlüsse verteilen sich wie folgt:
• Allgemeine Hochschulreife: 94
• Fachhochschulreife: 427
• Mittlerer Schulabschluss: 394
• Erweiterter Erster Schulabschluss: 136
• Erster Schulabschluss: 80
Die Zahlen verdeutlichen die große Bedeutung der Berufskollegs für Bildungsaufstiege, Qualifizie-
rung und Fachkräftesicherung in Bochum.
Prognose der Schüler- und Studierendenzahlen bis 2035
Weiterbildungskolleg
Für das Ottilie-Schoenewald-Weiterbildungskolleg liegen keine belastbaren Indikatoren für eine dif-
ferenzierte Prognose der zukünftigen Entwicklung vor. In Anlehnung an die Landesprognosen wird
daher von einer stabilen bis leicht steigenden Studierendenzahl ausgegangen. Erwartet werden
künftig etwas mehr als 600 Studierende.
Die Gutachter weisen zugleich darauf hin, dass eine ungünstigere Entwicklung des Arbeitsmarktes
zu einem stärkeren Anstieg der Studierendenzahlen führen könnte. Die Verteilung auf die einzel-
nen Bildungsgänge wurde entsprechend der bisherigen Entwicklung fortgeschrieben.
Berufskollegs
Die Basis-Schätzung für die Berufskollegs orientiert sich an der erwarteten Bevölkerungsentwick-
lung der 15- bis 24-Jährigen in Bochum und den umliegenden Kommunen. Bis zum Jahr 2035 wird
für diese Altersgruppe ein Anstieg von nahezu 10 % erwartet.
Während in den vergangenen zehn Jahren durchschnittlich 24 % der Referenzkohorte ein Berufs-
kolleg besuchten, lag dieser Anteil im Schuljahr 2024/2025 bei 23 %. Der Zwischenbericht betrach-
tet daher beide Entwicklungsszenarien.
2024/2025 2029/2030 2034/2035
Projektion Projektion Projektion Projektion
Anteil Ist
23% 24% 23% 24%
ASBK 22% 1.965 2.185 2.280 2.243 2.341
LBBK 21% 1.910 2.086 2.176 2.141 2.235
KSBK 17% 1.585 1.688 1.762 1.734 1.809
TBS 1 21% 1.952 2.086 2.176 2.141 2.235
WGBK 19% 1.776 1.887 1.970 1.938 2.121
Beschlussvorlage der Verwaltung 20262478 Seite 3 von 5
Gesamt 100% 9.188 9.932 1.0364 10.197 10.641
Tabelle: Projektion Schüler*innen nach Berufskollegs (vgl. Tabelle 46 des Zwischenberichts)
Der Zwischenbericht geht somit langfristig von moderat steigenden Schülerzahlen an den Bochu-
mer Berufskollegs aus.
Abschlussgutachten
Mit dem Abschlussgutachten liegt der Stadt Bochum erstmals eine integrierte Schulentwicklungs-
planung für die berufliche Bildung und den Zweiten Bildungsweg bis zum Jahr 2035 vor. Das Gut-
achten wurde im Rahmen eines dialogischen Verfahrens unter Beteiligung der Schulen, der Schul-
verwaltung sowie zahlreicher regionaler Akteurinnen und Akteure aus Wirtschaft, Bildung, Sozial-
wesen und Gesundheitswesen entwickelt.
Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass die Bochumer Berufskollegs und das Ottilie-Schoe-
newald-Weiterbildungskolleg ihre Aufgaben in den Bereichen Fachkräftesicherung, gesellschaftli-
che Integration und individuelle Bildungsförderung insgesamt erfolgreich erfüllen und hierfür über
tragfähige Strukturen verfügen.
Gleichzeitig werden erhebliche gesellschaftliche, wirtschaftliche und technologische Veränderun-
gen erwartet, die eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Schulentwicklungsplanung erforderlich
machen.
Die Prognosen bestätigen für die Berufskollegs eine moderate Steigerung der Schülerzahlen und
für das Weiterbildungskolleg eine stabile bis leicht steigende Entwicklung. Die Gutachter betonen
jedoch, dass künftig weniger die quantitative Entwicklung als vielmehr qualitative Veränderungen
der Bildungsanforderungen, der Berufsorientierung, der Fachkräftesicherung sowie der Lern- und
Arbeitsumgebungen handlungsleitend sein werden.
Zentrale Handlungsempfehlungen
Das Abschlussgutachten empfiehlt insbesondere:
• die Einrichtung eines kontinuierlichen Monitorings zur Entwicklung von Schüler- und Studie-
rendenzahlen, Bildungsangeboten sowie Fachkräftebedarfen,
• die Weiterentwicklung moderner Lehr- und Lernumgebungen,
• die Überprüfung bestehender Gebäudestrukturen und Nebenstandorte,
• die Stärkung der Berufsorientierung und der Sichtbarkeit beruflicher Bildungswege,
• die Prüfung konkreter schulischer Entwicklungsbedarfe an den einzelnen Standorten.
Die vorgeschlagenen Beschlüsse greifen diese Handlungsempfehlungen auf und schaffen die
Grundlage für die weitere Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die Berufskollegs und
das Weiterbildungskolleg. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Erkenntnisse des Gut-
achtens systematisch in zukünftige Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen.
Weiteres Vorgehen
Das Regionale Bildungszentrum der Berufskollegs Bochum (RBZB) sowie die Schulentwicklungs-
planung werden die durch den Rat beschlossenen Maßnahmen gemeinsam weiterentwickeln, aus-
arbeiten und in einem kontinuierlichen Abstimmungsprozess fortlaufend konkretisieren. Dabei wer-
den die einzelnen Handlungs- und Themenfelder unter anlassbezogenem Einbezug relevanter
Fachakteurinnen und Expertinnen, beispielsweise aus den Bereichen „Kein Abschluss ohne An-
schluss“ (KAoA), Zentrale Dienste (ZD), Kammern, Wirtschaftsförderung sowie weiterer beteiligter
Institutionen, fachlich fundiert ausgestaltet und aufeinander abgestimmt.
Ziel ist es, tragfähige und bedarfsgerechte Lösungsansätze zu erarbeiten, die sowohl den aktuel-
len Anforderungen der Bildungslandschaft als auch den Entwicklungen des regionalen Ausbil-
dungs- und Arbeitsmarktes Rechnung tragen. Die Ergebnisse des Arbeitsprozesses werden im
Rahmen einer Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung (ASB) oder im Rahmen anderer
Beteiligungsformate vorgestellt, diskutiert und hinsichtlich ihrer schulpolitischen Zielsetzungen wei-
ter geschärft.
Die im ASB abgestimmten und fachlich konsentierten Maßnahmen werden anschließend zur politi-
schen Beratung und Beschlussfassung in die zuständigen Gremien des Rates eingebracht. Auf
diese Weise wird sichergestellt, dass die Umsetzung der Schulentwicklungsplanung transparent,
fachlich fundiert und politisch legitimiert erfolgt.
Beschlussvorlage der Verwaltung 20262478 Seite 4 von 5
Finanzielle Auswirkungen:
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus dieser Beschlussfassung zunächst nicht.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen zunächst Prüf-, Konzeptions-, Monitoring- und Pla-
nungsaufträge. Finanzwirksame Maßnahmen werden den politischen Gremien im Rahmen geson-
derter Vorlagen zur Entscheidung vorgelegt.
Klimarelevante Auswirkungen:
Durch die Vorlage entstehen keine unmittelbaren klimarelevanten Auswirkungen. Mögliche Effekte
ergeben sich erst im Rahmen späterer baulicher oder infrastruktureller Maßnahmen und werden
dann gesondert bewertet.
Anlage(n):
1. 2026-08-17_Gutachten_Abschluss _Reinfassung
Beschlussvorlage der Verwaltung 20262478 Seite 5 von 5
Text aus PDF extrahiert