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Bericht der städtischen Inklusionsbeauftragten und kommunalen Pflegeberatung
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Stadt Brühl |
| Datum | 2026-11-11 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr.
50/4 Apel 08.09.2026 326/2026
Betreff
Bericht der städtischen Inklusionsbeauftragten und kommunalen Pflegeberatung
Beratungsfolge
Sozialausschuss
Inklusionsbeirat
Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM / BL Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerin
Dr. Prokop / Böll Zimmermann
Plep Vietzen-Niggemeyer
Beschlussentwurf:
Der Sozialausschuss nimmt den Bericht der städtischen Inklusionsbeauftragten und der
kommunalen Pflegeberatung zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Am 18. März 2026 fand die Neuwahl des Inklusionsbeirates statt. Die damit verbundenen
Vorbereitungen und die Durchführung sowie die umfassende Umstellung der Statistik auf
Grundlage der überarbeiteten Vorgaben des Rhein-Erft-Kreises waren mit einem
erheblichen Koordinierungs- und Bearbeitungsaufwand verbunden. Daher kann der Bericht
erst zur dritten Sitzung vorgelegt werden.
Dies wurde zum Anlass genommen, die städtische Berichterstattung grundsätzlich neu zu
strukturieren. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Zusammenführung der bislang getrennten
Berichte zu den Handlungsfeldern Inklusion und Kommunale Pflegeberatung. Beide
Bereiche weisen zahlreiche inhaltliche Schnittstellen und Überschneidungen auf und
werden zudem überwiegend durch eine Person bearbeitet. Durch die Bündelung können
Doppelungen vermieden und die Darstellung übersichtlicher gestaltet werden.
Auch inhaltlich wird die Berichterstattung weiterentwickelt. Neben den weiterhin enthaltenen
Kennzahlen sollen künftig insbesondere Entwicklungen, strukturelle Veränderungen und
relevante Fachthemen im Mittelpunkt stehen. Die neue Struktur ermöglicht eine kompaktere
und treffendere Darstellung der aktuellen Versorgungslage sowie künftig einen besseren
Vergleich der Städte im Rhein-Erft-Kreis.
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1. Aufgaben Inklusionsbeauftragte und kommunale Pflegeberatung
Aufgaben der Inklusionsbeauftragten
Die Aufgaben der Inklusionsbeauftragten gliedern sich in folgende zentrale Bereiche:
• Sicherstellung der Barrierefreiheit bei Bauvorhaben:
Ein zentraler Bestandteil der Tätigkeit ist die Sicherstellung der Barrierefreiheit bei
städtischen Bauvorhaben durch Stellungnahmen, die die Einhaltung der DIN 18040
gewährleisten.
• Bearbeitung von Förderanträgen:
Die Beantragung von Fördermitteln bei der „Arbeitsgemeinschaft Fußgänger- und
fahrradfreundliche Städte" ist eine wichtige Aufgabe. Um dort Fördermittel für
barrierefreie Aktivitäten in der Stadt zu beantragen, stellt die Inklusionsbeauftragte
„Bescheinigungen für die Kommunale Öffentlichkeitsarbeit" aus, in denen die
Sinnhaftigkeit des Vorhabens aus ihrer fachlichen Sicht bestätigt wird. Die Fördermittel
werden über den Fachbereich Mobilität und Verkehr beantragt und verwendet.
• Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeirat:
Ein wesentlicher Bestandteil ist die fachliche und organisatorische Begleitung dieses
Gremiums. Ferner werden die Niederschriften von der Inklusionsbeauftragten gefertigt,
sowie Anfragen und Anregungen, die in der Sitzung aufkommen, in die Verwaltung
kommuniziert und koordiniert. Dies gilt auch für politische Anfragen und Anträge. Die
Inklusionsbeauftragte bringt auch selbstständig relevante Themen in den
Inklusionsbeirat und die Verwaltung ein.
• Beratung im Schwerbehindertenrecht:
Die Beratung der Brühlerinnen und Brühler im Schwerbehindertenrecht stellt einen
Großteil der Aufgaben der Inklusionsbeauftragen dar. Die Beratungen finden zu
unterschiedlichen Themenbereichen statt und umfassen unter anderem folgende
Schwerpunkte:
Schwerbehindertenausweise, Nachteilsausgleiche, Parkausweise für Menschen mit
Behinderung, Parkplatz in Nähe der Wohnung für Menschen mit Behinderung,
Euroschlüssel für Behindertentoiletten, Blindengeld, Wohnen.
• Teilnahme an Veranstaltungen, Netzwerktreffen und Fortbildungen
Eine wichtige Aufgabe ist die umfängliche Vernetzung innerhalb und außerhalb der
Verwaltung mit Organisationen, Institutionen und weiteren Akteurinnen und Akteuren
aus dem Bereich Inklusion. Die Teilnahme an Veranstaltungen, Netzwerktreffen und
Fortbildungen dient dabei dem fachlichen Austausch sowie der kontinuierlichen
Weiterentwicklung der eigenen Kenntnisse, um daraus Impulse für die
Weiterentwicklung der inklusiven Arbeit abzuleiten.
Schwerpunktthema Neuwahl Inklusionsbeirat
Die Organisation und Vorbereitung der Neuwahl des Inklusionsbeirates war im Jahr 2025
besonders zeitintensiv. Darunter fiel insbesondere die zeitliche Rahmenplanung, die
Öffentlichkeitsarbeit, Erstellung und Aktualisierung der Anmeldeformulare und Infoflyer
sowie die Planung und Durchführung einer Informationsveranstaltung. Auch die
Anmeldungen zum Wählen sowie die Bewerbungen für den Beirat erfolgten in diesem Jahr.
Der Sozialausschuss wurde über das Verfahren regelmäßig informiert.
Aufgaben Kommunale Pflegeberatung
Die kommunale Pflegeberatungsstelle ist Ansprechpartnerin für Brühlerinnen und Brühler
sowie ihrer An- und Zugehörigen bei allen Fragen rund um das Thema Pflege. Soweit diese
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in der Beratung nicht gelöst werden können, erfolgt eine Vermittlung an die zuständigen
Stellen.
Die Beratungen finden zu unterschiedlichen und komplexen Themenbereichen statt und
umfassen unter anderem folgende Schwerpunkte:
Hilfestellung bei der Beantragung eines Pflegegrades, Beratungen zu finanziellen
Ansprüchen im Rahmen der Hilfe zur Pflege, Teilnahme bei der Begutachtung durch den
medizinischen Dienst der Krankenkasse, niedrigschwellige Wohnraumberatung,
Unterstützung bei Fragen zum betreuten Wohnen, Beratung zur Vorsorge und Aufklärung
über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, Anregung einer
gesetzlichen Betreuung beim Amtsgericht, Vermittlung von alltagsunterstützenden
Maßnahmen, z.B. Unterstützung im Haushalt, Begleitung bei Arztbesuchen,
Einkaufsservices usw., Vermittlung zu ambulanten Pflegediensten, Unterstützung bei der
Suche nach Pflegeplätzen wie Vollzeit- und Kurzzeitpflege, Hilfen für Angehörige,
Präventive Angebote, Freizeitangebote.
Ein weiteres Aufgabengebiet der Pflegeberatung beinhaltet die präventiven Hausbesuche.
Hierbei besuchen die Pflegeberaterinnen auf Wunsch die Brühler Bürgerinnen und Bürger
in ihrer Häuslichkeit auf und beraten diese präventiv zu Pflege- und Vorsorgethemen. Hierzu
erhalten alle Personen, die 75 und 80 Jahre alt werden, die präventive Hauspost, um über
das bestehende Angebot informiert zu werden.
Schwerpunktthema Neukonzeptionierung Kommunale Pflegeberatung im Rhein-Erft-
Kreis
Seit 1998 besteht im Rhein-Erft-Kreis ein dezentral organisiertes Konzept der kommunalen
Pflegeberatung. Nachdem die Aufgaben zunächst über öffentlich-rechtliche Vereinbarungen
zwischen Kreis und Kommunen geregelt und durch Landesmittel refinanziert wurden,
besteht seit 2004 keine entsprechende Refinanzierung mehr.
Auf Grundlage des Kreistagsbeschlusses DS 411/2024 wird das Pflegeberatungskonzept
gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen weiterentwickelt. Seit Mitte 2025
erarbeitet ein gemeinsamer Arbeitskreis intensiv eine Neukonzeption. Ziel ist eine
bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Pflegeberatung und eine verbindliche Regelung der
Zusammenarbeit zwischen Kreis und Kommunen.
Die Einführung des neuen Konzeptes wurde zwischenzeitlich jedoch zunächst verschoben.
Hintergrund ist der Referentenentwurf des Pflegeneuorganisationsgesetzes. Die
vorgesehenen strukturellen und leistungsrechtlichen Änderungen werden voraussichtlich
auch erhebliche Auswirkungen auf das Landesrecht (APG NRW) und damit auf die
Pflegeberatung in Nordrhein-Westfalen haben.
Wann das neue Konzept eingeführt werden kann, ist derzeit noch offen.
Schwerpunktthema Zunahme komplexer und gefährdeter Lebenssituationen
Die kommunale Pflegeberatung verzeichnet weiterhin zunehmend Meldungen zu Personen
in prekären Lebenssituationen, etwa bei Verwahrlosung, Vereinsamung, Erkrankung oder
eingeschränkter Handlungsfähigkeit. Häufig sind Hausbesuche und eine zeitnahe Klärung
der Situation erforderlich.
Die Bearbeitung dieser Fälle ist für die Pflegeberatung komplex. Unterschiedliche
Zuständigkeiten, rechtliche Rahmenbedingungen und individuelle Problemlagen greifen
ineinander. Gleichzeitig besteht häufig hoher Handlungsdruck, während die tatsächlichen
Interventionsmöglichkeiten begrenzt sind. Es entsteht ein Spannungsfeld zwischen
dringendem Unterstützungsbedarf und begrenzten Handlungsspielräumen.
Neben der Beratung gewinnen daher Fallklärung, Koordination und die Vermittlung
geeigneter Hilfen an Bedeutung.
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Schwerpunktthema Gefährdungssituationen in der Pflegeberatung
Das veränderte Aufgabenprofil der kommunalen Pflegeberatung mit zunehmend komplexen
und belastenden Fallkonstellationen unterstreicht die große Bedeutung des
Arbeitsschutzes, insbesondere zum Schutz der Beschäftigten vor psychischen und
physischen Belastungen. Hausbesuche sind dabei mit besonderen fachlichen und
persönlichen Anforderungen verbunden. Gefährdungssituationen sind im Vorfeld häufig
nicht abschließend einzuschätzen und reichen von aggressivem oder verwirrtem Verhalten
bis hin zu gesundheitlichen Gefahren und psychisch belastenden Situationen. Aus Gründen
des Arbeitsschutzes werden Hausbesuche seit 2025 grundsätzlich nur noch zu zweit
durchgeführt.
Die Entwicklung verdeutlicht den steigenden zeitlichen, fachlichen und personellen Aufwand
der Pflegeberatung. Eine ausreichende personelle Ausstattung und sichere
Rahmenbedingungen für Hausbesuche sind daher wesentliche Voraussetzungen für eine
bedarfsgerechte kommunale Pflegeberatung.
2. Beratungsdaten und Statistik
Die Beratung im Schwerbehindertenrecht sowie die Pflegeberatung erfolgen grundsätzlich
zu den allgemeinen Öffnungszeiten. Es wird telefonisch und schriftlich beraten, im Rathaus
oder durch Hausbesuche.
Übersicht Kennzahlen
Dokumentation Pflegeberatung und Schwerbehindertenangelegenheiten
Dokumentationen Beratung
01.01.2025 - 31.12.2025
Gesamt
Gesamtsumme
Beratungen 720
Beratungssuchende
Betroffene/r 388
Angehörige/r 236
Nahestehende/r 10
Nachbar/in 8
Sonstige Person 78
Wie wurde beraten
telefonisch 391
per Post 54
per E-Mail 99
persönlich 128
Hausbesuch 48
Art der Beratung
Erstberatung 403
Wiederholungsberatung 317
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Beratungsdauer
Auskunft bis 10 Minuten 196
Kurzberatung bis 30 Min. 424
Vollberatung bis 60 Min. 81
Vollberatung über 60 Min. 19
Beratungsgrund
Behinderung 252
Pflege 468
Quelle: Stadt Brühl
Insgesamt fanden im Jahr 2025 720 Beratungen statt. 252 Beratungen mit
Themenschwerpunkt Behinderung/Inklusion und 468 Beratungen zum Themenschwerpunkt
Pflege. Die meisten Beratungen erfolgten telefonisch (391) und als Kurzberatung von bis zu
30 Minuten (424).
Im Vergleich dazu fanden im Jahr 2024 insgesamt 323 Beratungen statt, darunter 118 im
Themenbereich Behinderung/Inklusion und 205 zum Thema Pflege. Die meisten
Beratungen erfolgten telefonisch (225) und als Auskunft bis 10 Minuten (185).
Die Ursache für die gestiegenen Zahlen im Berichtsjahr 2025 kann unter anderem in der
Personalsituation gesehen werden. Im Zeitraum von November 2023 bis November 2024
wurden die Aufgaben der kommunalen Pflegeberatung sowie der Inklusionsbeauftragten
zusätzlich durch Kolleginnen innerhalb der Abteilung übernommen und mitabgedeckt.
Inklusion Themen
Beratungen in Angelegenheiten nach Schwerbehindertenrecht
Beratung zu Inklusion und Behinderung
01.01.2025 - 31.12.2025
Beratungsanfrage Anzahl
Antrag auf Schwerbehinderung
185
Nachteilsausgleiche
38
Blindengeld
5
Parkausweis
29
Parkplatz Nähe Wohnung/Haus
10
barrierefreie Zuwege
1
Barrierefreiheit
3
Freizeit- und Sportmöglichkeit
12
Fahrdienst
5
Weiterleitung an andere Beratungsstelle
31
Finanzierungsfragen
7
Beförderungszuschuss
8
Inklusive Wohnformen/
Wohnungssuche/barrierefreies Wohnen 4
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Sonstiges
15
Quelle: Stadt Brühl
In der Beratung in Angelegenheiten nach Schwerbehindertenrecht war das häufigste Thema
im Jahr 2025 „Antrag auf Schwerbehinderung“ mit 185 Beratungen, danach folgten die
Themen „Nachteilsausgleiche“ (38) und „Weiterleitung an andere Beratungsstelle“ (31).
Aufgrund einer Umgestaltung und Umstrukturierung der Tabelle, die das zukünftige
Dokumentieren erleichtern und Zeit sparen soll, ist ein Vergleich mit den vorherigen Jahren
nicht mehr möglich.
Pflegeberatung Themen
Übersicht der Dokumentation der Beratungsgespräche
Die Übersicht dient dazu, die konkreten Bedarfe der älteren Menschen zu erfassen. Die
Auswertung der Themen ist für die Umsetzung der verschiedenen Handlungsfelder der
Fachstelle „Älterwerden“ hilfreich.
Pflegeberatung 2025
01.01.2025 - 31.12.2025
Beratungsanfrage Anzahl
Pflegeversicherung Leistungen/Pflegegrade
169
Alltagsunterstützung/Einkaufshilfe/
Haushaltshilfe 153
Ambulante Pflege
67
Tagespflege
36
Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege
28
24h-Pflege
36
vollstationäre Pflege/Wohngemeinschaften mit
Betreuungsleistungen 47
Wohnen mit Service
25
Wohnraumberatung/altersgerechtes. Wohnen
65
Wohnungssuche
22
Pflegewohngeld/Heimkostenübernahme
23
Finanzierungsfragen
52
Unterstützungs- und Entlastungsangebote für
Angehörige 17
Hausnotruf
23
Demenz
56
Palliative Versorgung/Hospiz
7
(Freizeit)angebote für Seniorinnen und
Senioren 31
Nachbarschaftshilfe/Seniorenbegleitung
43
Weiterleitung an andere Beratungsstelle
63
Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht/
Dokumentationsmappe 38
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Betreuungsangelegenheiten
45
Verwahrlosung/Gefährdete Personen
103
Sonstiges
130
Quelle: Stadt Brühl
In der Pflegeberatung war das häufigste Thema im Jahr 2025 „Pflegeversicherung
Leistungen/Pflegegrade“ mit 169 Beratungen, danach folgten die Themen
„Alltagsunterstützung/Einkaufshilfe/ Haushaltshilfe“ (153) und „Sonstiges“ (130). Unter
Sonstiges fiel besonders oft die Versorgung nach Krankenhausaufenthalt, allgemeine
Fragen zur Pflegeberatung sowie Fragen zum Ehrenamt und Selbsthilfegruppen.
Aufgrund einer Umgestaltung und Umstrukturierung der Tabelle, die das zukünftige
Dokumentieren erleichtern und Zeit sparen soll, ist ein Vergleich mit den vorherigen Jahren
nicht mehr möglich.
Herausgestellt werden kann das das gesamte Beratungsangebot der Stadt Brühl gut
angenommen wird und der Bedarf an der Unterstützung hoch und steigend ist.
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