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Bericht der städtischen Inklusionsbeauftragten und kommunalen Pflegeberatung

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GemeindeStadt Brühl
Datum2026-11-11
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 50/4 Apel 08.09.2026 326/2026 Betreff Bericht der städtischen Inklusionsbeauftragten und kommunalen Pflegeberatung Beratungsfolge Sozialausschuss Inklusionsbeirat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM / BL Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerin Dr. Prokop / Böll Zimmermann Plep Vietzen-Niggemeyer Beschlussentwurf: Der Sozialausschuss nimmt den Bericht der städtischen Inklusionsbeauftragten und der kommunalen Pflegeberatung zur Kenntnis. Erläuterungen: Am 18. März 2026 fand die Neuwahl des Inklusionsbeirates statt. Die damit verbundenen Vorbereitungen und die Durchführung sowie die umfassende Umstellung der Statistik auf Grundlage der überarbeiteten Vorgaben des Rhein-Erft-Kreises waren mit einem erheblichen Koordinierungs- und Bearbeitungsaufwand verbunden. Daher kann der Bericht erst zur dritten Sitzung vorgelegt werden. Dies wurde zum Anlass genommen, die städtische Berichterstattung grundsätzlich neu zu strukturieren. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Zusammenführung der bislang getrennten Berichte zu den Handlungsfeldern Inklusion und Kommunale Pflegeberatung. Beide Bereiche weisen zahlreiche inhaltliche Schnittstellen und Überschneidungen auf und werden zudem überwiegend durch eine Person bearbeitet. Durch die Bündelung können Doppelungen vermieden und die Darstellung übersichtlicher gestaltet werden. Auch inhaltlich wird die Berichterstattung weiterentwickelt. Neben den weiterhin enthaltenen Kennzahlen sollen künftig insbesondere Entwicklungen, strukturelle Veränderungen und relevante Fachthemen im Mittelpunkt stehen. Die neue Struktur ermöglicht eine kompaktere und treffendere Darstellung der aktuellen Versorgungslage sowie künftig einen besseren Vergleich der Städte im Rhein-Erft-Kreis. Drucksache 326/2026 Seite - 2 – 1. Aufgaben Inklusionsbeauftragte und kommunale Pflegeberatung Aufgaben der Inklusionsbeauftragten Die Aufgaben der Inklusionsbeauftragten gliedern sich in folgende zentrale Bereiche: • Sicherstellung der Barrierefreiheit bei Bauvorhaben: Ein zentraler Bestandteil der Tätigkeit ist die Sicherstellung der Barrierefreiheit bei städtischen Bauvorhaben durch Stellungnahmen, die die Einhaltung der DIN 18040 gewährleisten. • Bearbeitung von Förderanträgen: Die Beantragung von Fördermitteln bei der „Arbeitsgemeinschaft Fußgänger- und fahrradfreundliche Städte" ist eine wichtige Aufgabe. Um dort Fördermittel für barrierefreie Aktivitäten in der Stadt zu beantragen, stellt die Inklusionsbeauftragte „Bescheinigungen für die Kommunale Öffentlichkeitsarbeit" aus, in denen die Sinnhaftigkeit des Vorhabens aus ihrer fachlichen Sicht bestätigt wird. Die Fördermittel werden über den Fachbereich Mobilität und Verkehr beantragt und verwendet. • Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeirat: Ein wesentlicher Bestandteil ist die fachliche und organisatorische Begleitung dieses Gremiums. Ferner werden die Niederschriften von der Inklusionsbeauftragten gefertigt, sowie Anfragen und Anregungen, die in der Sitzung aufkommen, in die Verwaltung kommuniziert und koordiniert. Dies gilt auch für politische Anfragen und Anträge. Die Inklusionsbeauftragte bringt auch selbstständig relevante Themen in den Inklusionsbeirat und die Verwaltung ein. • Beratung im Schwerbehindertenrecht: Die Beratung der Brühlerinnen und Brühler im Schwerbehindertenrecht stellt einen Großteil der Aufgaben der Inklusionsbeauftragen dar. Die Beratungen finden zu unterschiedlichen Themenbereichen statt und umfassen unter anderem folgende Schwerpunkte: Schwerbehindertenausweise, Nachteilsausgleiche, Parkausweise für Menschen mit Behinderung, Parkplatz in Nähe der Wohnung für Menschen mit Behinderung, Euroschlüssel für Behindertentoiletten, Blindengeld, Wohnen. • Teilnahme an Veranstaltungen, Netzwerktreffen und Fortbildungen Eine wichtige Aufgabe ist die umfängliche Vernetzung innerhalb und außerhalb der Verwaltung mit Organisationen, Institutionen und weiteren Akteurinnen und Akteuren aus dem Bereich Inklusion. Die Teilnahme an Veranstaltungen, Netzwerktreffen und Fortbildungen dient dabei dem fachlichen Austausch sowie der kontinuierlichen Weiterentwicklung der eigenen Kenntnisse, um daraus Impulse für die Weiterentwicklung der inklusiven Arbeit abzuleiten. Schwerpunktthema Neuwahl Inklusionsbeirat Die Organisation und Vorbereitung der Neuwahl des Inklusionsbeirates war im Jahr 2025 besonders zeitintensiv. Darunter fiel insbesondere die zeitliche Rahmenplanung, die Öffentlichkeitsarbeit, Erstellung und Aktualisierung der Anmeldeformulare und Infoflyer sowie die Planung und Durchführung einer Informationsveranstaltung. Auch die Anmeldungen zum Wählen sowie die Bewerbungen für den Beirat erfolgten in diesem Jahr. Der Sozialausschuss wurde über das Verfahren regelmäßig informiert. Aufgaben Kommunale Pflegeberatung Die kommunale Pflegeberatungsstelle ist Ansprechpartnerin für Brühlerinnen und Brühler sowie ihrer An- und Zugehörigen bei allen Fragen rund um das Thema Pflege. Soweit diese Drucksache 326/2026 Seite - 3 – in der Beratung nicht gelöst werden können, erfolgt eine Vermittlung an die zuständigen Stellen. Die Beratungen finden zu unterschiedlichen und komplexen Themenbereichen statt und umfassen unter anderem folgende Schwerpunkte: Hilfestellung bei der Beantragung eines Pflegegrades, Beratungen zu finanziellen Ansprüchen im Rahmen der Hilfe zur Pflege, Teilnahme bei der Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse, niedrigschwellige Wohnraumberatung, Unterstützung bei Fragen zum betreuten Wohnen, Beratung zur Vorsorge und Aufklärung über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, Anregung einer gesetzlichen Betreuung beim Amtsgericht, Vermittlung von alltagsunterstützenden Maßnahmen, z.B. Unterstützung im Haushalt, Begleitung bei Arztbesuchen, Einkaufsservices usw., Vermittlung zu ambulanten Pflegediensten, Unterstützung bei der Suche nach Pflegeplätzen wie Vollzeit- und Kurzzeitpflege, Hilfen für Angehörige, Präventive Angebote, Freizeitangebote. Ein weiteres Aufgabengebiet der Pflegeberatung beinhaltet die präventiven Hausbesuche. Hierbei besuchen die Pflegeberaterinnen auf Wunsch die Brühler Bürgerinnen und Bürger in ihrer Häuslichkeit auf und beraten diese präventiv zu Pflege- und Vorsorgethemen. Hierzu erhalten alle Personen, die 75 und 80 Jahre alt werden, die präventive Hauspost, um über das bestehende Angebot informiert zu werden. Schwerpunktthema Neukonzeptionierung Kommunale Pflegeberatung im Rhein-Erft- Kreis Seit 1998 besteht im Rhein-Erft-Kreis ein dezentral organisiertes Konzept der kommunalen Pflegeberatung. Nachdem die Aufgaben zunächst über öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen Kreis und Kommunen geregelt und durch Landesmittel refinanziert wurden, besteht seit 2004 keine entsprechende Refinanzierung mehr. Auf Grundlage des Kreistagsbeschlusses DS 411/2024 wird das Pflegeberatungskonzept gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen weiterentwickelt. Seit Mitte 2025 erarbeitet ein gemeinsamer Arbeitskreis intensiv eine Neukonzeption. Ziel ist eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Pflegeberatung und eine verbindliche Regelung der Zusammenarbeit zwischen Kreis und Kommunen. Die Einführung des neuen Konzeptes wurde zwischenzeitlich jedoch zunächst verschoben. Hintergrund ist der Referentenentwurf des Pflegeneuorganisationsgesetzes. Die vorgesehenen strukturellen und leistungsrechtlichen Änderungen werden voraussichtlich auch erhebliche Auswirkungen auf das Landesrecht (APG NRW) und damit auf die Pflegeberatung in Nordrhein-Westfalen haben. Wann das neue Konzept eingeführt werden kann, ist derzeit noch offen. Schwerpunktthema Zunahme komplexer und gefährdeter Lebenssituationen Die kommunale Pflegeberatung verzeichnet weiterhin zunehmend Meldungen zu Personen in prekären Lebenssituationen, etwa bei Verwahrlosung, Vereinsamung, Erkrankung oder eingeschränkter Handlungsfähigkeit. Häufig sind Hausbesuche und eine zeitnahe Klärung der Situation erforderlich. Die Bearbeitung dieser Fälle ist für die Pflegeberatung komplex. Unterschiedliche Zuständigkeiten, rechtliche Rahmenbedingungen und individuelle Problemlagen greifen ineinander. Gleichzeitig besteht häufig hoher Handlungsdruck, während die tatsächlichen Interventionsmöglichkeiten begrenzt sind. Es entsteht ein Spannungsfeld zwischen dringendem Unterstützungsbedarf und begrenzten Handlungsspielräumen. Neben der Beratung gewinnen daher Fallklärung, Koordination und die Vermittlung geeigneter Hilfen an Bedeutung. Drucksache 326/2026 Seite - 4 – Schwerpunktthema Gefährdungssituationen in der Pflegeberatung Das veränderte Aufgabenprofil der kommunalen Pflegeberatung mit zunehmend komplexen und belastenden Fallkonstellationen unterstreicht die große Bedeutung des Arbeitsschutzes, insbesondere zum Schutz der Beschäftigten vor psychischen und physischen Belastungen. Hausbesuche sind dabei mit besonderen fachlichen und persönlichen Anforderungen verbunden. Gefährdungssituationen sind im Vorfeld häufig nicht abschließend einzuschätzen und reichen von aggressivem oder verwirrtem Verhalten bis hin zu gesundheitlichen Gefahren und psychisch belastenden Situationen. Aus Gründen des Arbeitsschutzes werden Hausbesuche seit 2025 grundsätzlich nur noch zu zweit durchgeführt. Die Entwicklung verdeutlicht den steigenden zeitlichen, fachlichen und personellen Aufwand der Pflegeberatung. Eine ausreichende personelle Ausstattung und sichere Rahmenbedingungen für Hausbesuche sind daher wesentliche Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte kommunale Pflegeberatung. 2. Beratungsdaten und Statistik Die Beratung im Schwerbehindertenrecht sowie die Pflegeberatung erfolgen grundsätzlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten. Es wird telefonisch und schriftlich beraten, im Rathaus oder durch Hausbesuche. Übersicht Kennzahlen Dokumentation Pflegeberatung und Schwerbehindertenangelegenheiten Dokumentationen Beratung 01.01.2025 - 31.12.2025 Gesamt Gesamtsumme Beratungen 720 Beratungssuchende Betroffene/r 388 Angehörige/r 236 Nahestehende/r 10 Nachbar/in 8 Sonstige Person 78 Wie wurde beraten telefonisch 391 per Post 54 per E-Mail 99 persönlich 128 Hausbesuch 48 Art der Beratung Erstberatung 403 Wiederholungsberatung 317 Drucksache 326/2026 Seite - 5 – Beratungsdauer Auskunft bis 10 Minuten 196 Kurzberatung bis 30 Min. 424 Vollberatung bis 60 Min. 81 Vollberatung über 60 Min. 19 Beratungsgrund Behinderung 252 Pflege 468 Quelle: Stadt Brühl Insgesamt fanden im Jahr 2025 720 Beratungen statt. 252 Beratungen mit Themenschwerpunkt Behinderung/Inklusion und 468 Beratungen zum Themenschwerpunkt Pflege. Die meisten Beratungen erfolgten telefonisch (391) und als Kurzberatung von bis zu 30 Minuten (424). Im Vergleich dazu fanden im Jahr 2024 insgesamt 323 Beratungen statt, darunter 118 im Themenbereich Behinderung/Inklusion und 205 zum Thema Pflege. Die meisten Beratungen erfolgten telefonisch (225) und als Auskunft bis 10 Minuten (185). Die Ursache für die gestiegenen Zahlen im Berichtsjahr 2025 kann unter anderem in der Personalsituation gesehen werden. Im Zeitraum von November 2023 bis November 2024 wurden die Aufgaben der kommunalen Pflegeberatung sowie der Inklusionsbeauftragten zusätzlich durch Kolleginnen innerhalb der Abteilung übernommen und mitabgedeckt. Inklusion Themen Beratungen in Angelegenheiten nach Schwerbehindertenrecht Beratung zu Inklusion und Behinderung 01.01.2025 - 31.12.2025 Beratungsanfrage Anzahl Antrag auf Schwerbehinderung 185 Nachteilsausgleiche 38 Blindengeld 5 Parkausweis 29 Parkplatz Nähe Wohnung/Haus 10 barrierefreie Zuwege 1 Barrierefreiheit 3 Freizeit- und Sportmöglichkeit 12 Fahrdienst 5 Weiterleitung an andere Beratungsstelle 31 Finanzierungsfragen 7 Beförderungszuschuss 8 Inklusive Wohnformen/ Wohnungssuche/barrierefreies Wohnen 4 Drucksache 326/2026 Seite - 6 – Sonstiges 15 Quelle: Stadt Brühl In der Beratung in Angelegenheiten nach Schwerbehindertenrecht war das häufigste Thema im Jahr 2025 „Antrag auf Schwerbehinderung“ mit 185 Beratungen, danach folgten die Themen „Nachteilsausgleiche“ (38) und „Weiterleitung an andere Beratungsstelle“ (31). Aufgrund einer Umgestaltung und Umstrukturierung der Tabelle, die das zukünftige Dokumentieren erleichtern und Zeit sparen soll, ist ein Vergleich mit den vorherigen Jahren nicht mehr möglich. Pflegeberatung Themen Übersicht der Dokumentation der Beratungsgespräche Die Übersicht dient dazu, die konkreten Bedarfe der älteren Menschen zu erfassen. Die Auswertung der Themen ist für die Umsetzung der verschiedenen Handlungsfelder der Fachstelle „Älterwerden“ hilfreich. Pflegeberatung 2025 01.01.2025 - 31.12.2025 Beratungsanfrage Anzahl Pflegeversicherung Leistungen/Pflegegrade 169 Alltagsunterstützung/Einkaufshilfe/ Haushaltshilfe 153 Ambulante Pflege 67 Tagespflege 36 Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege 28 24h-Pflege 36 vollstationäre Pflege/Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen 47 Wohnen mit Service 25 Wohnraumberatung/altersgerechtes. Wohnen 65 Wohnungssuche 22 Pflegewohngeld/Heimkostenübernahme 23 Finanzierungsfragen 52 Unterstützungs- und Entlastungsangebote für Angehörige 17 Hausnotruf 23 Demenz 56 Palliative Versorgung/Hospiz 7 (Freizeit)angebote für Seniorinnen und Senioren 31 Nachbarschaftshilfe/Seniorenbegleitung 43 Weiterleitung an andere Beratungsstelle 63 Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht/ Dokumentationsmappe 38 Drucksache 326/2026 Seite - 7 – Betreuungsangelegenheiten 45 Verwahrlosung/Gefährdete Personen 103 Sonstiges 130 Quelle: Stadt Brühl In der Pflegeberatung war das häufigste Thema im Jahr 2025 „Pflegeversicherung Leistungen/Pflegegrade“ mit 169 Beratungen, danach folgten die Themen „Alltagsunterstützung/Einkaufshilfe/ Haushaltshilfe“ (153) und „Sonstiges“ (130). Unter Sonstiges fiel besonders oft die Versorgung nach Krankenhausaufenthalt, allgemeine Fragen zur Pflegeberatung sowie Fragen zum Ehrenamt und Selbsthilfegruppen. Aufgrund einer Umgestaltung und Umstrukturierung der Tabelle, die das zukünftige Dokumentieren erleichtern und Zeit sparen soll, ist ein Vergleich mit den vorherigen Jahren nicht mehr möglich. Herausgestellt werden kann das das gesamte Beratungsangebot der Stadt Brühl gut angenommen wird und der Bedarf an der Unterstützung hoch und steigend ist.

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