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Umsetzungsstand Fahrrad- und E-Scooter-Abstellanlagen an Bochumer Schulen

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeStadt Bochum
Datum2026-11-05
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Antwort der Verwaltung Nr.: 20262401 Status: öffentlich Datum: 08.09.2026 Verfasser/in: Ralph Nolte Fachbereich: Zentrale Dienste - Kaufmännische Betriebsleitung Bezeichnung der Vorlage: Umsetzungsstand Fahrrad- und E-Scooter-Abstellanlagen an Bochumer Schulen Bezug: Anfrage der Gruppe „UWG Freie Bürger-BSW“ in der Sitzung des Rates am 18.06.2026, TOP 4.6, Vorlagennummer 20261612 Beratungsfolge: Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit: Rat 01.10.2026 Kenntnisnahme Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe 05.11.2026 Kenntnisnahme Wortlaut: In der o.g. Sitzung wurde von der Gruppe „UWG Freie Bürger-BSW“ wie folgt angefragt: Mit dem Radverkehrskonzept der Stadt Bochum (Beschluss vom 04.05.2023) sowie der Nachhaltig­ keitsstrategie der Stadt Bochum (Beschluss vom 14.12.2023) hat der Rat die Verbesserung der Fahrradabstellmöglichkeiten an Schulen beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung ent­ sprechender Maßnahmen beauftragt. Im Radverkehrskonzept wird festgestellt, dass die vorhandenen Fahrradabstellanlagen an vielen Schulen hinsichtlich Kapazität, Komfort und Diebstahlschutz ausbesserungsbedürftig sind. Zudem wird ein zukünftiger Bedarf von bis zu 50 % der Schülerschaft als realistisch angesehen. Die Nach­ haltigkeitsstrategie empfiehlt darüber hinaus, bis zum Jahr 2035 an allen Bochumer Schulen ange­ messene und sichere Fahrradparkanlagen — möglichst überdacht und abschließbar — zu errichten. Gleichzeitig ist festzustellen, dass zunehmend auch Schülerinnen und Schüler mit EScootern zur Schule kommen. Auch für diese Fahrzeuge werden sichere und geordnete Abstellmöglichkeiten be­ nötigt. Vor diesem Hintergrund fragt wird gefragt: 1. Welche Maßnahmen zur Errichtung oder Verbesserung von Fahrradabstellanlagen an Bochu­ mer Schulen wurden seit dem Beschluss des Radverkehrskonzepts umgesetzt? 2. An welchen Schulen wurden seit Mai 2023 neue Fahrradabstellanlagen geschaffen oder beste­ hende Anlagen erweitert beziehungsweise modernisiert? 3. Für welche Schulen liegen derzeit konkrete Planungen für den Ausbau von Fahrradabstellanla­ gen vor und wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen? Seite 1 von 3 4. Wurden die im Radverkehrskonzept empfohlenen jährlichen Kapazitätsanalysen der Fahrradab­ stellanlagen durchgeführt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? 5. Wie bewertet die Verwaltung die zunehmende Nutzung von E-Scootern durch Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg? 6. Werden bei der Planung neuer oder der Modernisierung bestehender Abstellanlagen bereits Stellflächen für E-Scooter berücksichtigt? Wenn ja, nach welchen Kriterien? 7. Beabsichtigt die Verwaltung, künftig an allen Schulen kombinierte Abstellanlagen für Fahrräder und E-Scooter vorzusehen? 8. Welche finanziellen Mittel wurden seit 2023 für Fahrradabstellanlagen an Schulen bereitgestellt, verausgabt beziehungsweise für die kommenden Jahre eingeplant? 9. Wie bewertet die Verwaltung den aktuellen Umsetzungsstand der in Radverkehrskonzept und Nachhaltigkeitsstrategie beschlossenen Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradparkens an Schulen? Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Welche Maßnahmen zur Errichtung oder Verbesserung von Fahrradabstellanlagen an Bochu­ mer Schulen wurden seit dem Beschluss des Radverkehrskonzepts umgesetzt? Die Verbesserung der Fahrradabstellmöglichkeiten an Bochumer Schulen ist ein fortlaufendes Thema in der Umsetzungspraxis der Verwaltung. Sie wird insbesondere bei Bau-, Sanierungs-, Schulhof- und Freianlagenmaßnahmen berücksichtigt und dort, wo es fachlich und wirtschaftlich sinnvoll möglich ist, mit umgesetzt. Neben bereits umgesetzten Einzelmaßnahmen wurde eine Bestands- und Bedarfserhebung durch- geführt. Diese bildet eine wichtige Grundlage, um weitere Maßnahmen gezielter zu priorisieren, vor- handene Potenziale zu nutzen und den Ausbau der Fahrradabstellanlagen schrittweise weiter vor- anzubringen. 2. An welchen Schulen wurden seit Mai 2023 neue Fahrradabstellanlagen geschaffen oder beste­ hende Anlagen erweitert beziehungsweise modernisiert? Seit Mai 2023 konnten an mehreren Schulstandorten neue Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen sowie bestehende Anlagen ergänzt oder verbessert werden. Beispiele hierfür sind unter anderem die Feldsieper Schule, die Hans-Böckler-Realschule, das Neue Gymnasium Bochum, die Arnoldschule, die Gesamtschule Bochum-Mitte, die Friederika-Schule, die Don-Bosco-Schule, die Waldschule, die Theodor-Körner-Schule, die Graf-Engelbert-Schule, die Schiller-Schule, die Erich-Kästner-Schule, die Neulingschule sowie die Grundschule Leithe. Die Maßnahmen zeigen, dass Fahrradabstellmöglichkeiten bereits an unterschiedlichen Standorttypen und in unterschiedlichen Maßnahmenzusammenhängen berücksichtigt wurden. 3. Für welche Schulen liegen derzeit konkrete Planungen für den Ausbau von Fahrradabstellanla­ gen vor und wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen? Für mehrere Schulstandorte bestehen bereits konkrete Anknüpfungspunkte für den weiteren Ausbau der Fahrradabstellmöglichkeiten. Bei Neubauten, Erweiterungen, größeren Umbaumaßnahmen so- wie Schulhof- und Freianlagenplanungen werden entsprechende Bedarfe mitbetrachtet und in die Planung einbezogen. Konkret vorgesehen beziehungsweise in Vorbereitung sind unter anderem Maßnahmen am Schul- zentrum Nord. Der Neubau des Schulgebäudes ist bereits eingeweiht und eröffnet und die Fahrra- dabstellplätze werden mit der Fertigstellung der Außenanlagen ergänzt. An der Grundschule Laer wurde der Schulhof bereits im Rahmen des ISEK gestaltet. In einem weiteren Schritt sollen dort zusätzliche Flächen gestaltet und weitere Fahrradabstellplätze geschaffen werden. Die Grundschule Hordel und die Paul-Dohrmann-Schule sind Pilotprojekte der Schulhofgestaltung. Fahrradabstell- möglichkeiten werden dort im Zuge der Planung mitberücksichtigt. Zudem werden an der Schiller- Schule derzeit weiter Fahrradständer installiert. Antwort der Verwaltung 20262401 Seite 2 von 3 4. Wurden die im Radverkehrskonzept empfohlenen jährlichen Kapazitätsanalysen der Fahrradab­ stellanlagen durchgeführt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Eine jährliche Kapazitätsanalyse für sämtliche Schulstandorte ist bislang noch nicht als dauerhaftes Verfahren etabliert. Mit der vorliegenden Bestands- und Bedarfserhebung wurde jedoch bereits eine belastbare Grund- lage geschaffen. Die Erkenntnisse daraus sowie Rückmeldungen einzelner Schulen werden genutzt, um weitere Maßnahmen bedarfsgerecht zu priorisieren und die weitere Entwicklung der Fahrradab- stellanlagen strukturiert zu begleiten. 5. Wie bewertet die Verwaltung die zunehmende Nutzung von E-Scootern durch Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg? Die Verwaltung bewertet die Wahl des Verkehrsmittels für den Schulweg grundsätzlich neutral. E-Scooter stellen für einen Teil der Schülerinnen und Schüler eine zusätzliche Mobilitätsoption dar. Im schulischen Zusammenhang werden dabei insbesondere Fragen der Verkehrssicherheit, der ge- ordneten Unterbringung sowie des Brandschutzes mitbetrachtet. Dies gilt vor allem für den Umgang mit den in den Fahrzeugen verbauten Akkus. 6. Werden bei der Planung neuer oder der Modernisierung bestehender Abstellanlagen bereits Stellflächen für E-Scooter berücksichtigt? Wenn ja, nach welchen Kriterien? Spezielle E-Scooter-Abstellanlagen sind derzeit noch kein Regelstandard. Bei neuen Planungen und Modernisierungen wird jedoch geprüft, ob geordnete Abstellmöglichkeiten sinnvoll mitgedacht wer- den können. 7. Beabsichtigt die Verwaltung, künftig an allen Schulen kombinierte Abstellanlagen für Fahrräder und E-Scooter vorzusehen? Eine flächendeckende Ausstattung aller Schulen mit speziellen kombinierten Anlagen ist derzeit noch nicht als einheitlicher Standard vorgesehen. Die Verwaltung verfolgt einen bedarfsorientierten Ansatz und beobachtet die weitere Entwicklung der Nutzung von E-Scootern. Erkenntnisse aus künftigen Planungen, Schulhofgestaltungen und Rü- ckmeldungen der Schulen können in die weitere Bewertung einfließen. 8. Welche finanziellen Mittel wurden seit 2023 für Fahrradabstellanlagen an Schulen bereitgestellt, verausgabt beziehungsweise für die kommenden Jahre eingeplant? Ein eigenständiger zentraler Haushaltsansatz ausschließlich für Fahrradabstellanlagen an Schulen besteht derzeit noch nicht. Bereits umgesetzte Maßnahmen wurden im Rahmen vorhandener Budgets oder als Bestandteil an- derer Bau-, Sanierungs- und Schulhofmaßnahmen finanziert. Für künftige Bedarfe werden neben der Haushaltsplanung auch mögliche Förderzugänge geprüft. Hierzu befindet sich die Verwaltung in Abstimmung mit dem Tiefbauamt, um Chancen für weitere Modernisierungen zu nutzen. 9. Wie bewertet die Verwaltung den aktuellen Umsetzungsstand der in Radverkehrskonzept und Nachhaltigkeitsstrategie beschlossenen Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradparkens an Schulen? Mit den bereits umgesetzten Maßnahmen, der Bestands- und Bedarfserhebung sowie der stärkeren Berücksichtigung bei Bau-, Sanierungs- und Schulhofprojekten wurden wichtige Grundlagen ge- schaffen. Ziel bleibt es, die Qualität und Kapazität der Fahrradabstellanlagen an Bochumer Schulen schrittweise weiterzuentwickeln, Fördermöglichkeiten zu nutzen und das Thema bei künftigen Maß- nahmen konsequent mitzudenken. Antwort der Verwaltung 20262401 Seite 3 von 3

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