Startseite › Stadt Bochum › Dokument
Umsetzungsstand Fahrrad- und E-Scooter-Abstellanlagen an Bochumer Schulen
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Stadt Bochum |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Antwort der Verwaltung
Nr.: 20262401
Status: öffentlich
Datum: 08.09.2026
Verfasser/in: Ralph Nolte
Fachbereich: Zentrale Dienste - Kaufmännische Betriebsleitung
Bezeichnung der Vorlage:
Umsetzungsstand Fahrrad- und E-Scooter-Abstellanlagen an Bochumer Schulen
Bezug:
Anfrage der Gruppe „UWG Freie Bürger-BSW“ in der Sitzung des Rates am 18.06.2026, TOP 4.6,
Vorlagennummer 20261612
Beratungsfolge:
Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit:
Rat 01.10.2026 Kenntnisnahme
Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe 05.11.2026 Kenntnisnahme
Wortlaut:
In der o.g. Sitzung wurde von der Gruppe „UWG Freie Bürger-BSW“ wie folgt angefragt:
Mit dem Radverkehrskonzept der Stadt Bochum (Beschluss vom 04.05.2023) sowie der Nachhaltig
keitsstrategie der Stadt Bochum (Beschluss vom 14.12.2023) hat der Rat die Verbesserung der
Fahrradabstellmöglichkeiten an Schulen beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung ent
sprechender Maßnahmen beauftragt.
Im Radverkehrskonzept wird festgestellt, dass die vorhandenen Fahrradabstellanlagen an vielen
Schulen hinsichtlich Kapazität, Komfort und Diebstahlschutz ausbesserungsbedürftig sind. Zudem
wird ein zukünftiger Bedarf von bis zu 50 % der Schülerschaft als realistisch angesehen. Die Nach
haltigkeitsstrategie empfiehlt darüber hinaus, bis zum Jahr 2035 an allen Bochumer Schulen ange
messene und sichere Fahrradparkanlagen — möglichst überdacht und abschließbar — zu errichten.
Gleichzeitig ist festzustellen, dass zunehmend auch Schülerinnen und Schüler mit EScootern zur
Schule kommen. Auch für diese Fahrzeuge werden sichere und geordnete Abstellmöglichkeiten be
nötigt.
Vor diesem Hintergrund fragt wird gefragt:
1. Welche Maßnahmen zur Errichtung oder Verbesserung von Fahrradabstellanlagen an Bochu
mer Schulen wurden seit dem Beschluss des Radverkehrskonzepts umgesetzt?
2. An welchen Schulen wurden seit Mai 2023 neue Fahrradabstellanlagen geschaffen oder beste
hende Anlagen erweitert beziehungsweise modernisiert?
3. Für welche Schulen liegen derzeit konkrete Planungen für den Ausbau von Fahrradabstellanla
gen vor und wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
Seite 1 von 3
4. Wurden die im Radverkehrskonzept empfohlenen jährlichen Kapazitätsanalysen der Fahrradab
stellanlagen durchgeführt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
5. Wie bewertet die Verwaltung die zunehmende Nutzung von E-Scootern durch Schülerinnen und
Schüler auf dem Schulweg?
6. Werden bei der Planung neuer oder der Modernisierung bestehender Abstellanlagen bereits
Stellflächen für E-Scooter berücksichtigt? Wenn ja, nach welchen Kriterien?
7. Beabsichtigt die Verwaltung, künftig an allen Schulen kombinierte Abstellanlagen für Fahrräder
und E-Scooter vorzusehen?
8. Welche finanziellen Mittel wurden seit 2023 für Fahrradabstellanlagen an Schulen bereitgestellt,
verausgabt beziehungsweise für die kommenden Jahre eingeplant?
9. Wie bewertet die Verwaltung den aktuellen Umsetzungsstand der in Radverkehrskonzept und
Nachhaltigkeitsstrategie beschlossenen Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradparkens an
Schulen?
Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1. Welche Maßnahmen zur Errichtung oder Verbesserung von Fahrradabstellanlagen an Bochu
mer Schulen wurden seit dem Beschluss des Radverkehrskonzepts umgesetzt?
Die Verbesserung der Fahrradabstellmöglichkeiten an Bochumer Schulen ist ein fortlaufendes
Thema in der Umsetzungspraxis der Verwaltung. Sie wird insbesondere bei Bau-, Sanierungs-,
Schulhof- und Freianlagenmaßnahmen berücksichtigt und dort, wo es fachlich und wirtschaftlich
sinnvoll möglich ist, mit umgesetzt.
Neben bereits umgesetzten Einzelmaßnahmen wurde eine Bestands- und Bedarfserhebung durch-
geführt. Diese bildet eine wichtige Grundlage, um weitere Maßnahmen gezielter zu priorisieren, vor-
handene Potenziale zu nutzen und den Ausbau der Fahrradabstellanlagen schrittweise weiter vor-
anzubringen.
2. An welchen Schulen wurden seit Mai 2023 neue Fahrradabstellanlagen geschaffen oder beste
hende Anlagen erweitert beziehungsweise modernisiert?
Seit Mai 2023 konnten an mehreren Schulstandorten neue Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen
sowie bestehende Anlagen ergänzt oder verbessert werden.
Beispiele hierfür sind unter anderem die Feldsieper Schule, die Hans-Böckler-Realschule, das Neue
Gymnasium Bochum, die Arnoldschule, die Gesamtschule Bochum-Mitte, die Friederika-Schule, die
Don-Bosco-Schule, die Waldschule, die Theodor-Körner-Schule, die Graf-Engelbert-Schule, die
Schiller-Schule, die Erich-Kästner-Schule, die Neulingschule sowie die Grundschule Leithe. Die
Maßnahmen zeigen, dass Fahrradabstellmöglichkeiten bereits an unterschiedlichen Standorttypen
und in unterschiedlichen Maßnahmenzusammenhängen berücksichtigt wurden.
3. Für welche Schulen liegen derzeit konkrete Planungen für den Ausbau von Fahrradabstellanla
gen vor und wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
Für mehrere Schulstandorte bestehen bereits konkrete Anknüpfungspunkte für den weiteren Ausbau
der Fahrradabstellmöglichkeiten. Bei Neubauten, Erweiterungen, größeren Umbaumaßnahmen so-
wie Schulhof- und Freianlagenplanungen werden entsprechende Bedarfe mitbetrachtet und in die
Planung einbezogen.
Konkret vorgesehen beziehungsweise in Vorbereitung sind unter anderem Maßnahmen am Schul-
zentrum Nord. Der Neubau des Schulgebäudes ist bereits eingeweiht und eröffnet und die Fahrra-
dabstellplätze werden mit der Fertigstellung der Außenanlagen ergänzt. An der Grundschule Laer
wurde der Schulhof bereits im Rahmen des ISEK gestaltet. In einem weiteren Schritt sollen dort
zusätzliche Flächen gestaltet und weitere Fahrradabstellplätze geschaffen werden. Die Grundschule
Hordel und die Paul-Dohrmann-Schule sind Pilotprojekte der Schulhofgestaltung. Fahrradabstell-
möglichkeiten werden dort im Zuge der Planung mitberücksichtigt. Zudem werden an der Schiller-
Schule derzeit weiter Fahrradständer installiert.
Antwort der Verwaltung 20262401 Seite 2 von 3
4. Wurden die im Radverkehrskonzept empfohlenen jährlichen Kapazitätsanalysen der Fahrradab
stellanlagen durchgeführt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Eine jährliche Kapazitätsanalyse für sämtliche Schulstandorte ist bislang noch nicht als dauerhaftes
Verfahren etabliert.
Mit der vorliegenden Bestands- und Bedarfserhebung wurde jedoch bereits eine belastbare Grund-
lage geschaffen. Die Erkenntnisse daraus sowie Rückmeldungen einzelner Schulen werden genutzt,
um weitere Maßnahmen bedarfsgerecht zu priorisieren und die weitere Entwicklung der Fahrradab-
stellanlagen strukturiert zu begleiten.
5. Wie bewertet die Verwaltung die zunehmende Nutzung von E-Scootern durch Schülerinnen und
Schüler auf dem Schulweg?
Die Verwaltung bewertet die Wahl des Verkehrsmittels für den Schulweg grundsätzlich neutral.
E-Scooter stellen für einen Teil der Schülerinnen und Schüler eine zusätzliche Mobilitätsoption dar.
Im schulischen Zusammenhang werden dabei insbesondere Fragen der Verkehrssicherheit, der ge-
ordneten Unterbringung sowie des Brandschutzes mitbetrachtet. Dies gilt vor allem für den Umgang
mit den in den Fahrzeugen verbauten Akkus.
6. Werden bei der Planung neuer oder der Modernisierung bestehender Abstellanlagen bereits
Stellflächen für E-Scooter berücksichtigt? Wenn ja, nach welchen Kriterien?
Spezielle E-Scooter-Abstellanlagen sind derzeit noch kein Regelstandard. Bei neuen Planungen und
Modernisierungen wird jedoch geprüft, ob geordnete Abstellmöglichkeiten sinnvoll mitgedacht wer-
den können.
7. Beabsichtigt die Verwaltung, künftig an allen Schulen kombinierte Abstellanlagen für Fahrräder
und E-Scooter vorzusehen?
Eine flächendeckende Ausstattung aller Schulen mit speziellen kombinierten Anlagen ist derzeit
noch nicht als einheitlicher Standard vorgesehen.
Die Verwaltung verfolgt einen bedarfsorientierten Ansatz und beobachtet die weitere Entwicklung
der Nutzung von E-Scootern. Erkenntnisse aus künftigen Planungen, Schulhofgestaltungen und Rü-
ckmeldungen der Schulen können in die weitere Bewertung einfließen.
8. Welche finanziellen Mittel wurden seit 2023 für Fahrradabstellanlagen an Schulen bereitgestellt,
verausgabt beziehungsweise für die kommenden Jahre eingeplant?
Ein eigenständiger zentraler Haushaltsansatz ausschließlich für Fahrradabstellanlagen an Schulen
besteht derzeit noch nicht.
Bereits umgesetzte Maßnahmen wurden im Rahmen vorhandener Budgets oder als Bestandteil an-
derer Bau-, Sanierungs- und Schulhofmaßnahmen finanziert. Für künftige Bedarfe werden neben
der Haushaltsplanung auch mögliche Förderzugänge geprüft. Hierzu befindet sich die Verwaltung
in Abstimmung mit dem Tiefbauamt, um Chancen für weitere Modernisierungen zu nutzen.
9. Wie bewertet die Verwaltung den aktuellen Umsetzungsstand der in Radverkehrskonzept und
Nachhaltigkeitsstrategie beschlossenen Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradparkens an
Schulen?
Mit den bereits umgesetzten Maßnahmen, der Bestands- und Bedarfserhebung sowie der stärkeren
Berücksichtigung bei Bau-, Sanierungs- und Schulhofprojekten wurden wichtige Grundlagen ge-
schaffen. Ziel bleibt es, die Qualität und Kapazität der Fahrradabstellanlagen an Bochumer Schulen
schrittweise weiterzuentwickeln, Fördermöglichkeiten zu nutzen und das Thema bei künftigen Maß-
nahmen konsequent mitzudenken.
Antwort der Verwaltung 20262401 Seite 3 von 3
Text aus PDF extrahiert