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Sachstand Wiederaufbau und 2. Änderung des Wiederaufbauplans
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Erftstadt |
| Datum | 2026-09-29 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT ERFTSTADT öffentlich
Die Bürgermeisterin V 336/2026
Az.: Amt: - 02 -
BeschlAusf.: - 02 -
Dezernat: - I -
Datum: 22.09.2026
gez. Weitzel
Bürgermeisterin
Dezernat II Dezernat III Dezernat IV BM
gez. Schiffer gez. Hausmann
Amtsleitung RPA Mitzeichnung weitere Betriebsleitung
Amtsleitung
Beratungsfolge Termin Bemerkungen
Hauptausschuss 29.09.2026 vorberatend
Rat 13.10.2026 beschließend
Betrifft: Sachstand Wiederaufbau und 2. Änderung des Wiederaufbauplans
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto:
Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt:
Ja Nein
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt die als Anlage aufgeführten Änderungen für den Wie-
deraufbauplan gemäß Ziffer 6.5.3.1 der Förderrichtlinie „Wiederaufbau“ NRW (FRL) des Mi-
nisteriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) vom 27. Mai 2025.
2. Die Stadtverwaltung wird mit der Einreichung des Änderungsantrages und der damit verbun-
denen Beantragung der Förderung beauftragt.
Begründung:
Allgemein
Zur Beseitigung der Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau
anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie Wiederauf-
bau Nordrhein-Westfalen) ist am 17. September 2021 die Richtlinie über die Gewährung von Billig-
keitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten.
Die Richtlinie sieht eine Förderung von bis zu 100 % der förderfähigen Kosten vor. Bedingung für
die Beantragung der Billigkeitsleistungen ist die Erstellung eines Wiederaufbauplans (WAP) mit al-
len Maßnahmen zum Wiederaufbau der städtischen Infrastruktur. Die Struktur des Wiederaufbau-
plans ist seitens des MHKBD vorgegeben. Dabei sind Einzelmaßnahmen in grobe Maßnahmenpa-
kete zu bündeln. Der WAP der Stadt Erftstadt wurde am 15.08.2022 genehmigt und der entspre-
chende Förderbescheid am 22.09.2022 durch Ministerin Scharrenbach überreicht. Er umfasste ins-
gesamt 74 Maßnahmen(-pakete) mit einem Gesamtvolumen von rd. 74,3 Mio. €.
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 10.09.2024 die Einreichung eines Änderungsantrages beim För-
dergeber beschlossen. Dieser wurde am 28.10.2025 mit einem neuen Gesamtvolumen von rund
84,4 Mio. € genehmigt. Insgesamt wurden drei neue Maßnahmen mit den laufenden Projektnum-
mern 75-77 ergänzt. Der Förderbedarf der Maßnahmen 1, 4, 42, 51, 66 und 67 wurde ebenfalls
angepasst.
Aktuell wurden rd. 35 Mio. € durch den Fördergeber ausgezahlt.
Der Bewilligungszeitraum der Wiederaufbaurichtlinie läuft bis zum 20.11.2030, der letzte Verwen-
dungsnachweis muss sechs Monate später erbracht werden. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht
davon auszugehen, dass die Umsetzung aller Maßnahmen vorzeitig abgeschlossen werden kann.
Neben der städtischen Infrastruktur waren zwei weitere Einrichtungen des öffentlichen Bereichs
betroffen:
Das Erft-Hochwasser im Juli 2021 führte zur vollständigen Überflutung der Kläranlage Erftstadt-
Köttingen. Im Zuge der Gefahrenabwehr konnte die Abwasserreinigung durch den hohen Einsatz
der Beschäftigten des Erftverbandes mit Unterstützung von Einsatzkräften des Katastrophenschut-
zes und vielen geschaffenen Provisorien nach wenigen Tagen wieder in Betrieb genommen wer-
den. Während der komplette Wiederauf- bzw. Umbau noch bis Ende 2025 andauerte, wurde mit
der Inbetriebnahme Anfang 2024 des Blockheizkraftwerkes, also der Eigenstromversorgung, be-
reits ein wichtiger Meilenstein erreicht. Nach Abschluss der Arbeiten besitzt die Kläranlage Erft-
stadt-Köttingen eine deutlich verbesserte Resilienz gegenüber zukünftigen Hochwasserereignis-
sen. Ein vollkommener Schutz gegen extreme Hochwasser ist nicht möglich. Es wurden aber das
Risiko eines Ausfalls der Gesamtanlage sowie der daraus entstehenden Folgeschäden gemindert.
Besonders empfindliche Anlagenteile, wie die automatische Steuerung und die Stromversorgung,
liegen nun in höhergelegenen Anlagenbereichen. Die gesamte Schadenshöhe lag bei rund 18 Mil-
lionen Euro.
Weiterhin war das Marienhospital in Erftstadt besonders stark betroffen. Es wurden intensive Sa-
nierungsarbeiten geleistet, so dass die fertiggestellten Bereiche (Ambulanz, Labor, Röntgen, Funk-
tionsdiagnostik, etc.) im November 2023 in Betrieb genommen werden konnten. Über 90 % der
Belegschaft sind dem Marienhospital über die Zeit des Wiederaufbaus erhalten geblieben. Anfang
2024 ist auch die neue Intensivstation in Betrieb genommen worden. Die Kosten für den Wieder-
aufbau belaufen sich auf ca. 80 Millionen Euro.
Neuer Änderungsantrag
Für die Straßenbaumaßnahmen 56 bis 62 sowie die Maßnahme 31 – Freibad Lechenich steht die
Stadtverwaltung in engem Austausch mit dem Fördergeber. Auf Grundlage der bisherigen Abstim-
mungen wurde die Einreichung eines zweiten Änderungsantrags zum Wiederaufbauplan empfoh-
len. Dabei sollen auch die Bedarfe weiterer Maßnahmen an die zwischenzeitlich konkretisierten Er-
kenntnisse aus Planung, Ausschreibung und Umsetzung angepasst werden. Die beabsichtigten
Änderungen werden nachfolgend maßnahmenbezogen dargestellt und finden sich zusätzlich in der
beigefügten Anlage. Es ist nicht auszuschließen, dass sich nach der Ratssitzung am 13.10.2026
richtlinienkonforme Anpassungen ergeben.
Ablauf Fördermittelabruf
- 2 -
Nach Erstellung und Bewilligung von Projektdatenblättern (PDB) zu jeder im Wiederaufbauplan be-
nannten Maßnahme, kann das Budget bedarfsgerecht abgerufen werden. Dabei sollten bei Einrei-
chung des PDB die konkreten Kosten bereits feststehen.
Der SEB erstellt in enger Zusammenarbeit mit den Fachämtern und der Kasse Beleglisten zu den
Maßnahmen. Den Beleglisten sind die Informationen zu den einzelnen Rechnungen zu entneh-
men, die sich zu den entstandenen Kosten summieren. Auf der gegenüberliegenden Seite werden
alle Einnahmen summiert, um den förderfähigen Betrag zu ermitteln. Als Herausforderung hat sich
dabei die Darstellung der durch den Rhein-Erft-Kreis gewährten Soforthilfe erwiesen. Inzwischen
konnte mit dem Fördergeber eine gute Lösung erarbeitet werden. Die Eigenbetriebe erstellen die
Beleglisten eigenständig.
Eine Maßnahme gilt als abgeschlossen, wenn sie inhaltlich umgesetzt und aus städtischer Sicht
abgeschlossen sowie vom Fördergeber geprüft und dann mit diesem abgerechnet ist. Hinzu
kommt der Verwendungsnachweis, der für jede Maßnahme einzeln erbracht werden muss. Zum
28.07.2026 wurde das Verfahren zum Beantragen der Verwendungsnachweise angepasst.
Die Bezirksregierung Köln entscheidet über die Bewilligung der jeweiligen PDB und der darauffol-
genden Prüfschritte. Die NRW.Bank nimmt die Aufgabe der auszahlenden Stelle wahr.
Um maximale Transparenz – besonders bzgl. möglicher Prüfungen durch den Landes- bzw. Bun-
desrechnungshof – gewährleisten zu können, haben der SEB und das RPA gemeinsam einen
Nachweisbericht erstellt, der vom jeweiligen Fachamt auszufüllen und zu unterschreiben ist. In die-
sem wird der Zusammenhang mit der Flut und die Einhaltung des Vergaberechts explizit bestätigt.
Das Förderportal fordert mit jedem Mittelabruf eben jene Bestätigungen ein. Dem wird durch den
Nachweisbericht genüge getan. Außerdem haben die Fachämter so die Möglichkeit, alle wesentli-
chen Unterlagen maßnahmenorientiert zusammenzustellen. Es werden keine Gelder abgerufen,
bevor der Nachweisbericht nicht vorliegt.
Stand der Maßnahmen
Maßnahme 1
Bezeichnung: Abwasserinfrastruktur ges. Stadtgebiet
Billigkeitsleistung: 157.372 €
Abgerufen: -
Nach dem Flutgeschehen war die Instandsetzung zerstörter Abwasserinfrastruktur verteilt über das
gesamte Stadtgebiet notwendig. Die Billigkeitsleistung wurde im Rahmen des Änderungsantrages
von 2025 angepasst.
Die Maßnahme ist aus städtischer Sicht abgeschlossen und wird zur Einreichung beim Förderge-
ber vorbereitet.
Maßnahme 2
Bezeichnung: Administrative Infrastruktur
Billigkeitsleistung: 26.834 €
Abgerufen: -
Beratung und Planung Wiederaufbaustab, Büromaterial und -ausstattung, Beratung Krisenkommu-
nikation, Verpflegung Krisenstab, Ausrüstung und Bekleidung städt. Mitarbeiter, Reinigung städt.
Fahrzeuge, Miete Ladenlokal als Nothilfebüro.
Die Maßnahme ist aus städtischer Sicht abgeschlossen und wird zur Einreichung beim Förderge-
ber vorbereitet.
Maßnahme 3
Bezeichnung: Altenpflegezentrum
Billigkeitsleistung: 8.603 €
Abgerufen: 8.603 €
- 3 -
Die Gebäude des Altenpflegezentrums im Münchweg sowie in der Johanna-Kinkelstraße waren
vom Wasser betroffen. Die Bewohner wurden evakuiert, Autos abgeschleppt, Straßen gesperrt
und zwei Notunterkünfte eingerichtet. Entsprechend wurden vor Ort Maßnahmen zur direkten Ge-
fahrenabwehr ergriffen, außerdem fielen Evakuierungs- und Rückführungskosten der Bewohner
an.
Die Maßnahme ist sowohl aus städtischer Sicht, als auch aus Sicht des Fördergebers abgeschlos-
sen.
Maßnahme 4
Bezeichnung: Altes Gasthaus Friesheim
Billigkeitsleistung: 2.800.000 €
Abgerufen: -
Durch den Wassereintritt infolge der Flutkatastrophe wurde das Gebäude erheblich beschädigt.
Insbesondere der Estrich im Kellergeschoss sowie Teile der baulichen Substanz und das Inventar
wurden zerstört. Nach Abstimmung aller Beteiligten wurde der Wiederaufbau am bestehenden
Standort beschlossen. Die hierfür erforderlichen Planungsleistungen, einschließlich der Fachpla-
nungen für Brandschutz, Schallschutz, Bauphysik, Statik und Technische Gebäudeausrüstung,
wurden beauftragt.
Der Abriss des beschädigten Gebäudeteils ist zwischenzeitlich abgeschlossen und die Wiederauf-
bauarbeiten haben begonnen. Das Bauvorhaben befindet sich derzeit in der Rohbauphase; die
oberste Geschossdecke sowie der Dachstuhl wurden bereits hergestellt. In den kommenden Mo-
naten sind Dach-, Fenster- und Fassadenarbeiten vorgesehen, sodass die Gebäudehülle bis zum
Winter geschlossen werden kann. Anschließend sollen die Ausbaugewerke folgen.
Die Billigkeitsleistung wurde im Rahmen des Änderungsantrages von 2025 angepasst.
Für den geplanten Änderungsantrag ist eine Erhöhung des Budgets auf 3.150.000 € vorgesehen.
Die Kostensteigerungen des Vorhabens teilen sich auf in die allgemeinen Baupreissteigerungen
sowie die Steigerungen der Baunebenkosten auf. Die Baunebenkosten wurden bis dato als Schät-
zung geführt und im Laufe des weiteren Projektverlaufs nachkalkuliert.
Maßnahme 5
Bezeichnung: Flüchtlings-, Übergangs-, Obdachlosenwohnheim Blessem
Billigkeitsleistung: 13.252.357 €
Abgerufen: 12.451.499 €
Durch die Flutkatastrophe entstand an der Unterkunft ein wirtschaftlicher Totalschaden. Neben der
vollständigen Zerstörung der Gebäude im vorderen Bereich wurden auch Wohncontainer sowie
das gesamte Inventar erheblich beschädigt. Im Zuge des Wiederaufbaus wurde nach Aufschüttung
des Geländes eine zweigeschossige Gemeinschaftsunterkunft in Modulbauweise errichtet. Dar-
über hinaus erfolgte die Ersatzbeschaffung des flutbedingt zerstörten Inventars. Die Maßnahme
befindet sich weitgehend im Abschluss. Noch ausstehend sind die Fertigstellung der Photovoltai-
kanlage, für die derzeit auf abschließende Rückmeldungen des Versorgers gewartet wird sowie
einzelne Arbeiten in den Außenanlagen und eine Überarbeitung der vorhandenen Wassereinläufe
in den Bereichen der Mehrzweck-Grünflächen.
Die für die Förderung maßgeblichen Leistungen sind weitestgehend abgeschlossen. Die Anlage
befindet sich zudem bereits in Nutzung.
Die Billigkeitsleistung wurde im Rahmen des Änderungsantrages von 2025 angepasst.
Maßnahme 6
Bezeichnung: Flüchtlings-, Übergangs-, Obdachlosenwohnheim Bliesheim
Billigkeitsleistung: 4.000 €
Abgerufen: -
Die Unterkunft wurde nicht mehr bezogen. Das Inventar wurde darum nicht ersatzbeschafft. Ent-
sprechend ist vorgesehen, den hierfür veranschlagten Mittelbedarf im Zuge des nächsten Ände-
rungsantrags auf 0 € anzupassen.
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Maßnahme 7
Bezeichnung: Flüchtlings-, Übergangs-, Obdachlosenwohnheim Erp
Billigkeitsleistung: 217.518 €
Abgerufen: 141.918 €
Durch den Wassereintritt im Kellergeschoss waren Sanierungsmaßnahmen notwendig. Die Unter-
kunft musste wiederhergerichtet werden. Es erfolgte die Entkernung des kompletten Unterge-
schosses, außerdem Maurer -und Verputzarbeiten im Obergeschoss. Der Estrich wurde in ver-
schiedenen Räumen rückgebaut, der Oberboden im kompletten Obergeschoss entfernt und neu
verlegt. Im Eingangsbereich wurden Malerarbeiten ausgeführt.
Die Maßnahme ist aus städtischer Sicht abgeschlossen, wurde beim Fördergeber eingereicht und
abgerechnet. Die Genehmigung des Verwendungsnachweises wird zeitnah erwartet.
Maßnahme 8
Bezeichnung: Flüchtlings-, Übergangs-, Obdachlosenwohnheim Kierdorf
Billigkeitsleistung: 3.000 €
Abgerufen: -
Anders als zuerst vermutet, ist kein nennenswerter Schaden am Inventar entstanden. Das Inventar
wurde darum nicht ersatzbeschafft. Entsprechend ist vorgesehen, den hierfür veranschlagten Mit-
telbedarf im Zuge des nächsten Änderungsantrags auf 0 € anzupassen.
Maßnahme 9
Bezeichnung: AWO Friesheim
Billigkeitsleistung: 45.000 €
Abgerufen: 17.661 €
Durch den Wassereintritt im Keller wurde die Heizungsanlage zerstört. Auch die komplette Elektrik
war defekt. Der Keller wurde neu verputzt, die Heizungsanlage ausgetauscht und die Öltankanlage
demontiert. Die Türen und Fenster, die im Innen- und Außenbereich beschädigt wurden, wurden
ausgetauscht.
Die Maßnahme ist aus städtischer Sicht abgeschlossen, wurde beim Fördergeber eingereicht und
abgerechnet. Die Genehmigung des Verwendungsnachweises wird zeitnah erwartet.
Maßnahme 10
Bezeichnung: Brücken Erft (Neubau)
Billigkeitsleistung: 3.868.025 €
Abgerufen: 1.105.808 €
Die Brücken wurden durch die Überflutung so stark beschädigt, dass der Neubau notwendig ist.
Durch die angedachte Erft-Umlegung im Bereich Blessem und die noch nicht erfolgte Angabe der
Freibordhöhen der neu zu bauenden Brückenbauwerke, befindet sich die Maßnahme noch in der
Planungsphase.
Maßnahme 11
Bezeichnung: Brücken Erft (Sanierung)
Billigkeitsleistung: 102.727 €
Abgerufen: 30.818 €
Durch das Flutgeschehen entstanden Schäden an Deckwerken, Zuwegungen, Wasserbausteinen
und Stützpfeilern. Bis auf die Brücke der Kallenhofstraße in Bliesheim sind die Sanierungsarbeiten
abgeschlossen (B02, B03, B04, B07 und B08). Beim dem noch zu sanierenden Bauwerk wurde die
Genehmigung seitens der Bezirksregierung erteilt. Der Baubeginn ist für das Jahr 2027 geplant, da
noch Abstimmungen mit dem Erftverband notwendig sind.
Maßnahme 12
Bezeichnung: Brücken Lechenicher Mühlengraben (Sanierung)
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Billigkeitsleistung: 276.675 €
Abgerufen: -
Es waren grundlegende Sanierungsarbeiten der Bauwerke B44 und B53 nötig.
Die Maßnahme ist aus städtischer Sicht abgeschlossen und wird zur Einreichung beim Förderge-
ber vorbereitet.
Maßnahme 13
Bezeichnung: Brücken Liblarer Mühlengraben (Neubau)
Billigkeitsleistung: 190.995 €
Abgerufen: -
Die Brücken wurden durch die Überflutung so stark beschädigt, dass der Neubau notwendig ist.
Durch die noch nicht erfolgte Angabe der Freibordhöhen, befindet sich die Maßnahme noch in der
Planungsphase.
Maßnahme 14
Bezeichnung: Brücken Liblarer Mühlengraben (Sanierung)
Billigkeitsleistung: 419.579 €
Abgerufen: -
Durch das Flutgeschehen entstanden Schäden an Wasserbausteinen, Auslaufgittern, Fahrbahnde-
cken und den Einlaufbauwerken der Bauwerke B44 und B53.
Die Maßnahme ist aus städtischer Sicht abgeschlossen und wird zur Einreichung beim Förderge-
ber vorbereitet.
Maßnahme 15
Bezeichnung: Brücken Rotbach (Sanierung)
Billigkeitsleistung: 655.095 €
Abgerufen: -
Durch das Flutgeschehen entstanden unter anderem Schäden an den Wasserbausteinen und
Stützpfeilern der Bauwerke B22, B23 und B24.
Die Maßnahme ist aus städtischer Sicht abgeschlossen und wird zur Einreichung beim Förderge-
ber vorbereitet.
Maßnahme 16
Bezeichnung: Bürgerbüro Lechenich
Billigkeitsleistung: 151.636 €
Abgerufen: 125.114 €
Durch das Flutgeschehen ist das Kellergeschoss bis ca. 50 cm Höhe vollgelaufen, wodurch die In-
frastruktur teilweise zerstört wurde. Es war eine umfangreiche Trocknung erforderlich. Die Türen,
die Bodenbeschichtung und auch die Lüftungsanlage wurden zerstört. Besonders im Sanitärbe-
reich waren die Wandbereiche aus Gipskarton beschädigt. Darum wurden die Türen und die Lüf-
tungsanlage ausgetauscht. Die Bodenbeschichtung wurde erneuert. Nach Instandsetzung der
Wandflächen wurden die zuvor demontierten Sanitäranlagen wieder angebracht.
Die Maßnahme ist aus städtischer Sicht abgeschlossen, wurde beim Fördergeber eingereicht und
abgerechnet. Die Genehmigung des Verwendungsnachweises wird zeitnah erwartet.
Maßnahme 17
Bezeichnung: Donatusgrundschule Liblar
Billigkeitsleistung: 95.000 €
Abgerufen: -
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Durch Wassereintritt im Unter- und Erdgeschoss wurden Laminat, PVC und Trennwände feucht,
außerdem kam es zu Beschädigungen im Deckenbereich. Da auch Hausanschluss und Zählerkas-
ten betroffen waren, wurden die technischen Anlagen überprüft und instandgesetzt. Auch die
Grundleitungen wurden überprüft.
Die Maßnahme ist aus städtischer Sicht abgeschlossen und wird zur Einreichung beim Förderge-
ber vorbereitet.
Maßnahme 18
Bezeichnung: Dreifachturnhalle Liblar
Billigkeitsleistung: 27.503 €
Abgerufen: -
Es waren umfangreiche Trocknungsarbeiten notwendig, bis der defekte Oberboden, der beschä-
digter Schwingboden und auch der Prallschutz instandgesetzt werden konnten. Außerdem fielen
Kanaluntersuchungen an. Der aufwändige Austausch der Bodenhülsen muss noch durchgeführt
werden.
Für den geplanten Änderungsantrag ist eine Erhöhung des Budgets auf 80.000 € vorgesehen.
Maßnahme 19
Bezeichnung: Entsorgung Schwemmmaterial Wald-, Ausgleichsflächen,
Streuobstwiesen
Billigkeitsleistung: 220.000 €
Abgerufen: -
Entfernung und Entsorgung von durch die Wassermassen angespültem Schwemmmaterial. Dafür
wurden die städtischen Waldflächen in Dirmerzheim und in der Erftaue zwischen Liblar und Blies-
heim abgegangen. Viele Flächen wurden bereits durch Spaziergänger und Unbekannte geräumt.
Dadurch fielen deutlich weniger Kosten an.
Die Maßnahme ist aus städtischer Sicht abgeschlossen und wird zur Einreichung beim Förderge-
ber vorbereitet.
Da der tatsächliche Bedarf deutlich unterhalb der bewilligten Billigkeitsleistung liegt, ist vorgese-
hen, die angesetzten Kosten im Rahmen des nächsten Änderungsantrags auf 48.000 € zu reduzie-
ren.
Maßnahme 20
Bezeichnung: Erich-Kästner-Grundschule Bliesheim
Billigkeitsleistung: 350.000 €
Abgerufen: 7.631
Durch das Wasser kam es zu Beschädigung im Außenbereich, auch der Außenputz war betroffen.
Der Keller der Grundschule und der OGATA sowie die Turnhalle wurden ebenfalls beschädigt. Es
erfolgte eine Prüfung und Instandsetzung des Kanalsystems. Außerdem wurden die defekten Bo-
denbeläge erneuert und die Innenwände nach einer umfangreichen Bautrocknung saniert. Insge-
samt liegt das benötigte Budget deutlich unter der genehmigten Billigkeitsleistung. Die Maßnahme
ist aus städtischer Sicht abgeschlossen und wurde beim Fördergeber eingereicht. Nach erfolgter
Prüfung wird die Auszahlung der benötigten Restmittel erwartet.
Maßnahme 21
Bezeichnung: Erstattungen an Hilfsorganisationen
Billigkeitsleistung: 70.648 €
Abgerufen: 64.782 €
Viele Hilfsorganisationen sind in der Flutnacht und auch unmittelbar danach unterstützend tätig ge-
wesen. Die Kostenerstattung an jene Hilfsorganisationen über deren Aufwendungen fand sehr zeit-
verzögert statt. Grund dafür war die hohe Belastung auf beiden Seiten.
Die Maßnahme ist aus städtischer Sicht abgeschlossen, wurde beim Fördergeber eingereicht und
abgerechnet. Die Genehmigung des Verwendungsnachweises wird zeitnah erwartet.
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Maßnahme 22
Bezeichnung: Familienzentrum "Wilde Zwerge" Köttingen (Kita)
Billigkeitsleistung: 8.000 €
Abgerufen: -
Durch den Wassereintritt im Erdgeschoss war die Reparatur kleinerer Wasserschäden am Ge-
bäude notwendig. Die entsprechenden Renovierungs- und Malerarbeiten wurden durchgeführt.
Die Maßnahme ist aus städtischer Sicht abgeschlossen und wird zur Einreichung beim Förderge-
ber vorbereitet.
Maßnahme 23
Bezeichnung: Familienzentrum "Willy-Brandt-Straße" Liblar (Kita)
Billigkeitsleistung: 247.726 €
Abgerufen: -
Nach Ablauf des eingelaufenen Wassers, war mit einer aufsteigenden Feuchtigkeit in den Wänden
zu kämpfen. Der Betrieb musste ausgelagert werden. Auch Inventar wurde durch die Überflutung
des Gebäudes beschädigt. Es war der Rückbau des Estrichs inklusive der Fußbodenheizung nötig.
Die Bodenbeläge sowie der Wandputz wurden in einer Höhe von bis zu einem Meter wiederherge-
stellt. Zusätzlich wurden Malerarbeiten ausgeführt und ein Schwerlastregal ersatzbeschafft.
Die Maßnahme ist aus städtischer Sicht abgeschlossen und wird zur Einreichung beim Förderge-
ber vorbereitet.
Maßnahme 24
Bezeichnung: Feuerwehr Hauptwache Liblar
Billigkeitsleistung: 30.000 €
Abgerufen: -
Durch den Wassereintritt in den unteren Gebäudebereichen waren Putz- und Malerarbeiten not-
wendig. Die Umplanung der Grundleitung war, anders als zuerst befürchtet, nicht notwendig.
Die Maßnahme ist aus städtischer Sicht abgeschlossen und wird zur Einreichung beim Förderge-
ber vorbereitet.
Maßnahme 25
Bezeichnung: Feuerwehr: Ausrüstung und Bekleidung für Einsatzkräfte
Billigkeitsleistung: 114.084 €
Abgerufen: 114.084 €
Durch das Hochwasser wurden Schutzausrüstungen, Gerätschaften und Bekleidung beschädigt
bzw. weggespült. Über die umfangreiche Maßnahme wurde die Ersatz- und Neubeschaffung von
Ausrüstung und Bekleidung der Einsatzkräfte finanziert, außerdem die Erstattung des Arbeitsver-
dienstes, die Stellung von Miettoiletten, die Entsorgung der Tierkadaver und die fachgerechte Ent-
sorgung des Öls koordiniert durch die Einsatzkräfte.
Die Maßnahme ist sowohl aus städtischer Sicht, als auch aus Sicht des Fördergebers abgeschlos-
sen.
Maßnahme 26
Bezeichnung: Feuerwehrfahrzeuge
Billigkeitsleistung: 1.593.612 €
Abgerufen: 478.084 €
Während der Flut wurden verschiedene Fahrzeuge so beschädigt, dass eine Reparatur nicht mög-
lich oder nicht wirtschaftlich gewesen wäre. Insgesamt sind sechs Fahrzeuge betroffen: Eine Dreh-
leiter, ein Löschfahrzeug, ein Kommandowagen, ein Tanklöschfahrzeug und zwei PKWs. Die
Drehleiter und ein PKW konnten bereits ersatzbeschafft werden. Der Kommandowagen ist in der
Ausschreibung. Die übrigen Ausschreibungen sollen schrittweise erfolgen.
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Maßnahme 27
Bezeichnung: Feuerwehrgerätehaus Blessem
Billigkeitsleistung: 110.000 €
Abgerufen: 33.000 €
Direkt am Erosionskrater in Blessem gelegen, wurde das Feuerwehrgerätehaus gänzlich geflutet.
Es war die Entkernung des Gebäudes, der Rückbau der vorhandenen Trinkwasserleitung sowie
Elektroleitungen, die Erneuerung des Sanitärbereiches (WC-Dusche) und Wiederherstellen der
vorhandenen Wandstruktur notwendig.
Die Maßnahme ist aus städtischer Sicht abgeschlossen und wurde beim Fördergeber eingereicht.
Nach erfolgter Prüfung wird die Auszahlung der benötigten Restmittel erwartet.
Maßnahme 28
Bezeichnung: Feuerwehrgerätehaus Bliesheim
Billigkeitsleistung: 2.500.000 €
Abgerufen: 750.000 €
Das Kellergeschoss des Feuerwehrgerätehauses wurde gänzlich geflutet. Dabei wurden auch Hei-
zung und Installation zerstört. Der Boden und die Wände mussten abgetragen werden und wurden
dann in Trockenbauweise wiederhergestellt. Auch die Umkleidekabine und die WC-Anlage wurden
wiederhergerichtet. Insgesamt wurde das Feuerwehrgerätehaus mit kleinen Mitteln wiederherge-
stellt, damit die Einsatzkräfte ihrem Dienst bis zum Bau des neuen Gebäudes weiterhin nachkom-
men können.
Für den Neubau wird derzeitig die Funktionalität der einzelnen Räume sowie das Raumprogramm
erarbeitet. Auf dieser Grundlage wird anschließend die funktionale Leistungsbeschreibung erstellt.
Maßnahme 29
Bezeichnung: Feuerwehrgerätehaus Dirmerzheim
Billigkeitsleistung: 5.000 €
Abgerufen: -
Es waren Reparaturen kleinerer Wasserschäden am Gebäude notwendig, die inzwischen durchge-
führt wurden.
Die Maßnahme ist aus städtischer Sicht abgeschlossen und wird zur Einreichung beim Förderge-
ber vorbereitet.
Maßnahme 30
Bezeichnung: Feuerwehrgerätehaus Friesheim
Billigkeitsleistung: 80.000 €
Abgerufen: -
Durch den Starkregen wurde das Dach des Gebäudes undicht. Ursprünglich waren Rückbau und
Erneuerung des Dachstuhles inklusive Bedachung geplant. Da allerdings ein neues Feuerwehrge-
rätehaus geplant ist, sollen stattdessen Container aufgestellt werden.
Maßnahme 31
Bezeichnung: Freibad Lechenich
Billigkeitsleistung: 4.486.415 €
Abgerufen: 1.345.924 €
Durch das Hochwasser wurden Becken und der Technikraum zerstört. Anders als zuerst vermutet,
ist das Freibad zu großen Teilen nicht reparaturfähig. Der Rat der Stadt Erftstadt hat am
18.02.2025 beschlossen: Das vorhandene Freibad wird baulich und technisch wiederhergestellt. In
enger Absprache mit dem Fördergeber soll nun die Sanierung erfolgen. Derzeitig werden die Aus-
schreibungsunterlagen zur Projektsteuerung erstellt. Die Vergabe soll noch dieses Jahr erfolgen.
Für den geplanten Änderungsantrag ist eine Erhöhung des Budgets auf 11 Mio. € vorgesehen.
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Maßnahme 32
Bezeichnung: Friedhöfe gesamtes Stadtgebiet
Billigkeitsleistung: 465.799 €
Abgerufen: -
Die städtischen Friedhöfe, insbesondere die Friedhöfe Liblar und Blessem, waren von der Flutka-
tastrophe stark betroffen. Der Friedhof in Liblar stand über zwei Wochen unter Wasser. Infolgedes-
sen musste die Trauerhalle vollständig saniert werden. Das gesamte Inventar wurde aufgrund der
Verunreinigung durch das Flutwasser, vermischt mit Öl, entsorgt und neu beschafft. Zusätzlich
wurden auch Denkmäler sowie eine denkmalgeschützte Mauer in Liblar saniert. Auf fast allen städ-
tischen Friedhöfen wurden die Grabfelder, Rasenflächen und Wege durch die Flut stark abge-
senkt. Auch zahlreiche Grabstätten sanken erheblich ab, sodass umfangreiche Auffüllarbeiten not-
wendig wurden. Dafür musste zusätzliche Erde beschafft werden, um die abgesackten Gräber wie-
derherzustellen. Zudem mussten zahlreiche Pflanzen und Bäume ersetzt werden, da sie durch die
Flut stark beschädigt oder vollständig zerstört wurden. Neu angelegte Grabfelder wurden ebenfalls
stark beschädigt und mussten erneut hergestellt werden.
Die Maßnahme ist aus städtischer Sicht abgeschlossen und wird zur Einreichung beim Förderge-
ber vorbereitet.
Maßnahme 33
Bezeichnung: Gebäudeschäden durch Einsatzkräfte
Billigkeitsleistung: 164.140 €
Abgerufen: -
Im Rahmen der Evakuierung und Menschenrettung kam es zu Gebäudeschäden durch die Ein-
satzkräfte in der Ortslage Blessem.
Die Maßnahme ist aus städtischer Sicht abgeschlossen. Sie wird zur Einreichung beim Förderge-
ber vorbereitet.
Maßnahme 34
Bezeichnung: Gottfried-Kinkel Realschule Liblar inkl. Turnhalle
Billigkeitsleistung: 140.000 €
Abgerufen: 1.805 €
Durch den Wassereintritt wurden der Boden, die Wände und auch Inventar beschädigt. Die Turn-
halle war insgesamt nicht nutzbar. Die Dachrinne am eingeschossigen Teil der RS-Liblar (Schank-
raum), war gänzlich mit Unrat gefüllt. Eine Reinigung, die den Wasserablauf gewährleistet war er-
forderlich. Aufgrund der Überbeanspruchung der Abläufe durch Starkregen, war die Deckenkon-
struktion im Schankraum (Akustikdecke) in einigen Bereichen beschädigt worden Es folgte die Er-
neuerung des Sport- bzw. Schwingbodens und des Wandprallschutzes, die Reinigung der Dach-
rinne und der Austausch der Deckenplatte. Die Turnhalle war allerdings schon in sehr schlechtem
Zustand, weshalb eine umfangreiche Sanierung zum Zeitpunkt des Flutgeschehens bereits im
Wirtschaftsplan berücksichtigt wurde. Für die Instandsetzung ist deshalb keine Inanspruchnahme
von Fördermitteln des Wiederaufbaus möglich.
Die Maßnahme ist aus städtischer Sicht abgeschlossen und wurde beim Fördergeber eingereicht.
Nach erfolgter Prüfung wird die Auszahlung der benötigten Restmittel erwartet.
Maßnahme 35
Bezeichnung: Grundschule Gymnich
Billigkeitsleistung: 55.000 €
Abgerufen: -
Durch den Wassereintritt im Keller des Gebäudes, stand die Anlagentechnik unter Wasser, auch
die Böden und Wände zogen Feuchtigkeit. Die Trockenbaukonstruktion im Altbau wurde bis ca.80
cm Höhe zurückgebaut. Die Anlagentechnik wurde geprüft und instandgesetzt.
- 10 -
Die Maßnahme ist aus städtischer Sicht abgeschlossen und wird zur Einreichung beim Förderge-
ber vorbereitet.
Maßnahme 36
Bezeichnung: Gymnasium Lechenich
Billigkeitsleistung: 5.332 €
Abgerufen: -
Aufgrund des Wassereintritts mussten verschiedenes Inventar und Schulbücher entsorgt und er-
satzbeschafft werden. Aufgrund des hohen Wasserdrucks im Kellergeschoss des Gymnasiums
waren dort mehrere Rohre in Sammelschächten geplatzt, was zu einem Wassereinbruch innerhalb
des Gebäudes führte. Die defekten Kanäle mussten kurzfristig instandgesetzt werden, um weitere
Wassereinbrüche bei zukünftigen Niederschlagsereignissen zu vermeiden.
Aufgrund der Kanalarbeiten ist für den geplanten Änderungsantrag eine Erhöhung des Budgets auf
31.854 € vorgesehen.
Maßnahme 37
Bezeichnung: Hilfsgeldzahlungen und Evakuierung von Flutopfern
Billigkeitsleistung: 769.102 €
Abgerufen: -
Um schnelle und unbürokratische Hilfe leisten zu können, wurde die Auszahlung von 200 EUR
Nothilfe an Flutopfer organisiert. Die Beantragung der Soforthilfe erfolgte formlos durch persönli-
che Vorsprache im Liblarer Rathaus. Zur Prüfung der Identität der Antragsteller und melderechtli-
che Erfassung waren Ausweispapiere aller Haushaltsangehörigen vorzulegen. Voraussetzung war,
dass die Antragsteller glaubhaft versichert haben, von der Hochwasserkatastrophe betroffen zu
sein. In enger Abstimmung mit dem Fördergeber wurde vor dem Hintergrund der bereits durch den
Rhein-Erft-Kreis ausgezahlten Soforthilfe entschieden, die betreffenden Hilfszahlungen der Sofort-
hilfe zuzuordnen und nicht im Rahmen des Wiederaufbaus abzurechnen. Hierdurch wird eine för-
derrechtlich unzulässige Doppelförderung vermieden.
Die Einreichung der Maßnahme beim Fördergeber ist nicht länger vorgesehen. Stattdessen soll
der hierfür veranschlagten Mittelbedarf im Zuge des nächsten Änderungsantrags auf 0 € ange-
passt werden.
Maßnahme 38
Bezeichnung: Hilfsgüterlager
Billigkeitsleistung: 5.712 €
Abgerufen: 5.712 €
Die Maßnahme bildet die Kosten für Miete und Security für Sachspendenlager nach der Flut ab. Es
wurden Elektroheizungen, Trocknungsgeräte, Kleidung, Waschmaschinen, Möbel, Werkzeuge,
Baustoffe und weitere benötigte Materialien gelagert. In dem Gebäude wurde zudem eine Impfsta-
tion eingerichtet, um die Menschen gegen das Coronavirus sowie Tetanus und Hepatitis A zu imp-
fen und somit gesundheitliche Folgen durch die Flut zu verhindern. Die Mehrzahl der eingereichten
Kosten haben sich als nicht-förderfähig erwiesen. Entsprechend konnte nur ein Bruchteil des Be-
trages mit dem Fördergeber abgerechnet werden.
Die Maßnahme ist sowohl aus städtischer Sicht, als auch aus Sicht des Fördergebers abgeschlos-
sen.
Maßnahme 39
Bezeichnung: Janusz-Korczak Schule Erp
Billigkeitsleistung: 84.140 €
Abgerufen: 75.730 €
Der Wassereintritt betraf die Mensa, den Flur sowie den EDV-Raum. Der Estrich und auch die
Oberböden mussten erneuert werden. Abschließend erfolgten Malerarbeiten.
Die Maßnahme ist sowohl aus städtischer Sicht, als auch aus Sicht des Fördergebers abgeschlos-
sen. Die Genehmigung des Verwendungsnachweises wird zeitnah erwartet.
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Maßnahme 40
Bezeichnung: Jugendtreff Bliesheim
Billigkeitsleistung: 20.000 €
Abgerufen: -
Der Wassereintritt verursachte hauptsächlich Schaden am Inventar. Die Ersatzbeschaffung von
Schränken und Sitzmöbeln ist im diesjährigen Haushaltsjahr angedacht.
Maßnahme 41
Bezeichnung: Jugendzentrum Köttingen
Billigkeitsleistung: 13.000 €
Abgerufen: -
Der Wassereintritt verursachte hauptsächlich Schaden am Inventar. Die Ersatzbeschaffung von
Hof- und Outdoorspielen, Gartenmöbeln sowie Gartenmaterialien wurden getätigt.
Die Maßnahme ist nun aus städtischer Sicht abgeschlossen und wird zur Einreichung beim Förder-
geber vorbereitet.
Maßnahme 42
Bezeichnung: Kernortslage Blessem
Billigkeitsleistung: 26.892.082 €
Abgerufen: 14.532.576 €
Durch die Flutkatastrophe am 14./15. Juli 2021 wurden die Grundstücke am Ortsrand von Blessem
stark beschädigt. Aufgrund einer rückschreitenden Erosion entstand der sogenannte Erosionskra-
ter. Im Rahmen der Gefahrenabwehr wurden unmittelbar nach dem Flutereignis Erdmassen aus
dem Erosionsbereich sowie von benachbarten Grundstücken entnommen und für die Böschungs-
absicherung des Erosionskraterrandes genutzt (Modellierung von Wällen und Böschungen). Zu-
sätzlich musste die Erft u.a. mit Hilfe von Rohren in ihr ursprüngliches Flussbett geleitet werden.
Es fielen zudem die Entsorgungskosten des Bauschutts der durch die Flut in den Erosionsbereich
abgängigen Häuser sowie der niedergelegten Häuser der Radmacherstraße an. Die Stadt Erftstadt
erwarb die bisherigen Ackerflächen inkl. der im Rahmen der zur Böschungssicherung entnomme-
nen Erden. Um den zukünftigen Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten, beabsichtigt die Stadt
Erftstadt aus den Grundstücksflächen eine Sekundäraue der Erft herzustellen. Zudem muss eine
Baustraße für die Arbeiten am Erosionskrater errichtet werden. Zur Nutzung der Grundstücksflä-
chen als Baustraße, erhalten die Grundstückseigentümer eine Entschädigungszahlung. Bis auf
eine Ausnahme konnten die Grundstückstauschgeschäfte alle umgesetzt werden. Der Neubau ei-
ner Gedenkstätte befindet sich noch in Planung. Die Verfüllung des Erosionskraters erfolgt sukzes-
sive durch ein beauftragtes Unternehmen. Dabei wurde eine hohe Nachverdichtung / Absackung
von ca. zehn Prozent bei dem eingebauten Boden festgestellt. Es sind zusätzlich Mengen erforder-
lich.
Die Billigkeitsleistung wurde im Rahmen des Änderungsantrages von 2025 angepasst.
Maßnahme 43
Bezeichnung: Kita "Auenland" Blessem
Billigkeitsleistung: 16.326 €
Abgerufen: -
Nach der Flut wurden durch den Wassereintritt Schäden am Gebäude festgestellt. Außerdem war
der Sand kontaminiert. Nach einer Feuchtigkeits- und Schimmelmessung im Untergeschoss erfolg-
ten die erforderlichen Renovierungs- und Malerarbeiten. Die Küche wurde saniert und Trocknungs-
geräte zur Verfügung gestellt. Zudem wurde die Türe neujustiert.
Die Maßnahme ist aus städtischer Sicht abgeschlossen und wird zur Einreichung beim Förderge-
ber vorbereitet.
Maßnahme 44
Bezeichnung: Kita "Kükennest" Bliesheim
- 12 -
Billigkeitsleistung: 122.792 €
Abgerufen: -
Durch den Wassereintritt infolge der Flutkatastrophe wurde das Kellergeschoss erheblich beschä-
digt, sodass eine vollständige Entkernung erforderlich war. Im Zuge der Wiederherstellung wurden
die Heizungsanlage sowie die Elektroinstallation einschließlich des Verteilerschrankes erneuert.
Darüber hinaus erfolgte die Instandsetzung der beschädigten Kelleraußenwand. Die wesentlichen
Wiederaufbauarbeiten sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Im Außenbereich wurde der Hang ge-
sichert. Die Umsetzung wurde dabei durch eine gemeinschaftliche Sozialaktion der Elternschaft
unter fachlicher Anleitung des ausführenden Unternehmens unterstützt, wodurch neben dem ge-
meinschaftlichen Engagement auch wirtschaftliche Synergieeffekte erzielt werden konnten. Die
Maßnahme ist aus städtischer Sicht abgeschlossen.
Zusätzlich zu den stark gestiegenen Kostensteigerungen im Bausektor wurde in der ursprüngli-
chen Kostenberechnung die Sicherung des Hangs nicht berücksichtigt. Diese Sicherung hat sich
jedoch als notwendig herausgestellt. Für den geplanten Änderungsantrag ist darum eine Erhöhung
des Budgets auf 242.792 € vorgesehen.
Maßnahme 45
Bezeichnung: Maßnahmen gesamtes Stadtgebiet
Billigkeitsleistung: 589.845 €
Abgerufen: -
Maßnahme 45 besteht aus vielen Kleinmaßnahmen, von denen einige bereits abgeschlossen sind
(darunter fallen z.B. die Entsorgung ertrunkener Tiere, mobile Toilettenanlagen unmittelbar nach
dem Flutgeschehen, Security zur Bewachung von Infopoints, Absperrmaterialien). Andere Klein-
maßnahmen sind noch nicht abschließend abgewickelt.
Maßnahme 46
Bezeichnung: Parkanlagen
Billigkeitsleistung: 62.500 €
Abgerufen: 17.036 €
Es waren zwei Parkanlagen in Erftstadt von der Flut betroffen, dabei kam es zu Beschädigungen
von Wegen, Pflanzen und Elektroanlagen. Im Gesundheitsgarten-Frauenthal wurden über die Mit-
tel des Wiederaufbaus die wassergebundenen Wegedecken saniert, ein Farnbeet wiederherge-
stellt und der Barfußpfad repariert. Die Elektroanlage wurde durch den Förderverein mit Eigenmit-
teln wieder ertüchtigt. Im Stadtgarten-Liblar wurden Teilbereiche der wassergebundenen Wege
wiederhergestellt.
Die Maßnahme ist aus städtischer Sicht abgeschlossen und wurde beim Fördergeber eingereicht.
Nach erfolgter Prüfung wird die Auszahlung der benötigten Restmittel erwartet.
Maßnahme 47
Bezeichnung: Parkplatz Hagebaumarkt Liblar
Billigkeitsleistung: 450.000 €
Abgerufen: -
Der Parkplatz wurde durch die Nutzung der Feuerwehr beschädigt. Mit dem Eigentümer des Park-
platzes wurde abgestimmt, dass dieser die Schäden eigenverantwortlich beheben lässt und den
Förderantrag selbst stellt.
Für die Stadt ist die Maßnahme damit abgeschlossen, eine Einreichung beim Fördergeber ist nicht
länger vorgesehen. Stattdessen soll der hierfür veranschlagten Mittelbedarf im Zuge des nächsten
Änderungsantrags auf 0 € angepasst werden.
Maßnahme 48
Bezeichnung: Radweg Blessem
Billigkeitsleistung: 250.000 €
Abgerufen: -
- 13 -
Auf Grund des durch das Hochwasser verursachten Erosionskraters und der Schäden am und im
Kiesgrubengelände musste der Weg bei Blessem nach dem Flutereignis 2021 gesperrt werden, da
in diesen Bereichen Gefahrensituationen nicht auszuschließen waren. Inzwischen sind die Siche-
rungsarbeiten im Bereich der von den Rheinischen Baustoffwerken ehemals betriebenen Kies-
grube in Abstimmung mit der Oberen Bergbaubehörde der Bezirksregierung Arnsberg abgeschlos-
sen. Zu den Schutzmaßnahmen zählt eine temporäre Verwallung entlang des Erosionskraters, die
im Falle eines Starkregenereignisses ein erneutes Hochwasser und Schäden verhindern soll. Um
die Baustelle vor unbefugtem Betreten zu schützen, wurden entlang des Erosionskraters Bau-
zäune aufgestellt - an der der Erft abgewandten Seite, damit die Zaunelemente im Falle eines
Hochwassers kein sogenanntes Abflusshindernis für etwaiges Treibgut darstellen. Die Wiederher-
stellung des letztendlichen Erft-Radweges wird dann im Zuge der Oberflächengestaltung der Se-
kundäraue erfolgen. Die Wegeführung soll entlang des Ortsrandes von Blessem und neben der
Burg Blessem verlaufen.
Maßnahme 49
Bezeichnung: Schulzentrum Lechenich
Billigkeitsleistung: 425.000 €
Abgerufen: -
Der durch den Wassereintritt verursachte Schaden im Untergeschoss konnte behoben werden. Da
die Grundleitungen betroffen waren, wurden entsprechende Kanaluntersuchungen durchgeführt.
Die Maßnahme ist aus städtischer Sicht abgeschlossen.
Da der tatsächliche Bedarf deutlich unterhalb der bewilligten Billigkeitsleistung liegt, ist vorgese-
hen, die angesetzten Kosten im Rahmen des nächsten Änderungsantrags auf 200.000 € zu redu-
zieren.
Maßnahme 50
Bezeichnung: Spielplätze
Billigkeitsleistung: 46.721 €
Abgerufen: 46.721 €
Die Spielplätze im Stadtgebiet wurden überflutet und standen teils unter Wasser. Viele der Fall-
schutzmaterialen waren verschlammt und verdreckt, Zäune wurden beschädigt. Kontaminierter
Sand musste ausgetauscht werden. Vereinzelt wurden außerdem Spielplatzgeräte überprüft.
Die Maßnahme ist sowohl aus städtischer Sicht, als auch aus Sicht des Fördergebers abgeschlos-
sen.
Maßnahme 51
Bezeichnung: Sportplatzanlage Ahrem
Billigkeitsleistung: 3.334.893 €
Abgerufen: -
Die Flutkatastrophe führte zu erheblichen Schäden an der Sportanlage in Ahrem. Während der
Kunstrasenplatz zwischenzeitlich wiederhergestellt und in Betrieb genommen werden konnte, er-
wies sich das Vereinsheim als wirtschaftlich nicht sanierungsfähig. Im Rahmen der Wiederaufbau-
planung wurde daher die Errichtung eines neuen Vereinsheims vorgesehen, das künftig auch als
Dorfgemeinschaftshaus für die örtlichen Vereine genutzt werden soll.
Das Wiederaufbauprojekt befindet sich derzeit in der finalen Ausführungsplanung. Aufgrund einer
Anpassung der Gebäudekubatur musste die Genehmigungsplanung überarbeitet werden. Die Er-
teilung der Baugenehmigung wird aktuell für Oktober 2026 erwartet. Die Abbrucharbeiten für das
zerstörte Bestandsgebäude wurden bereits ausgeschrieben und vergeben; der Beginn der Arbei-
ten ist für Ende September 2026 vorgesehen.
Die Billigkeitsleistung wurde im Rahmen des Änderungsantrages von 2025 angepasst.
In der Ursprungskalkulation waren die Kosten für den Rückbau des Gebäudes nicht enthalten, da
seinerzeit eine Ausführung in Eigenleistungen des Vereins mit Unterstützung von ansässigen Fir-
men in Klärung war. Aufgrund der herausfordernden Topographie (u.a. Sicherungsmaßnahmen
- 14 -
und Unterfangungen zum Nachbargebäude) sind die Abrissarbeiten durch eine Fachfirma auszu-
führen. Des Weiteren hat sich im weiteren Projektverlauf herausgestellt, dass der Hausanschluss
(Trinkwasser und Strom) nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht und erneuert werden
muss.
Für den geplanten Änderungsantrag ist daher eine Erhöhung des Budgets auf 3.890.000 € vorge-
sehen.
Maßnahme 52
Bezeichnung: Sportplatzanlage Bliesheim
Billigkeitsleistung: 550.902 €
Abgerufen: 484.141 €
Auch der Bliesheimer Sportplatz wurde Opfer der Flut, wodurch die Sanierung der Sportplatzan-
lage notwendig wurde. Der Rasenteppich wurde ausgetauscht, der Platz ist inzwischen wieder voll
bespielbar. Die Maßnahme ist aus städtischer Sicht abgeschlossen. Da das Unternehmen seinen
Sitz in den Niederlanden hat, war eine endgültige Abwicklung mit dem Fördergeber erst nach Ab-
rechnung der Umsatzsteuer für das Jahr 2023 möglich. Diese ist nun erfolgt. Die Einreichung der
Unterlagen soll in Kürze erfolgen.
Maßnahme 53
Bezeichnung: Stadtwerke (Fuhrpark)
Billigkeitsleistung: 88.708 €
Abgerufen: 88.708 €
Die betroffenen Fahrzeuge sind auf betriebseigenem Grundstück voll Wasser gelaufen. Über die
Maßnahme wurde der Ersatz oder, wenn möglich, die Reparatur von wesentlichen, funktionsbezo-
genen Einrichtungs- und notwendigen Ausrüstungsgegenständen und funktionsbezogenen Fahr-
zeugen abgerechnet. Unter den Einnahmen werden der Abruf von Versicherungsleistungen und
auch der Verkauf von betroffenen Dienstfahrzeugen gegengerechnet.
Die Maßnahme ist sowohl aus städtischer Sicht, als auch aus Sicht des Fördergebers abgeschlos-
sen.
Maßnahme 54
Bezeichnung: Stadtwerke (Gebäudeschäden)
Billigkeitsleistung: 69.539 €
Abgerufen: 69.539 €
Die Betriebsstätte der Stadtwerke Erftstadt, Michael-Schiffer-Weg 4, stand im Keller komplett und
im Erdgeschoss zwischen 60 Zentimetern und einem Meter unter Wasser. Handwerker setzen das
Gebäude wieder instand. Teilweise wurden defekte Geräte ersatzbeschafft.
Die Maßnahme ist sowohl aus städtischer Sicht, als auch aus Sicht des Fördergebers abgeschlos-
sen. Die Genehmigung des Verwendungsnachweises wird zeitnah erwartet.
Maßnahme 55
Bezeichnung: Stauraumkanal Blessem
Billigkeitsleistung: 305.582 €
Abgerufen: 94.995 €
Der ursprüngliche Stauraumkanal in der Radmacherstraße sackte mitsamt des Regenüberlaufs
durch die Erosion ab und wurde zerstört. Die Ortsentwässerung war für einen Teilbereich nicht
mehr möglich. Inzwischen ist die Maßnahme aus städtischer Sicht abgeschlossen und wurde beim
Fördergeber eingereicht. Nach erfolgter Prüfung wird die Auszahlung der benötigten Restmittel er-
wartet.
Maßnahme 56
Bezeichnung: Straßen Ortslage Ahrem
Billigkeitsleistung: 857.000 €
- 15 -
Abgerufen: -
Im direkten Anschluss an das Ereignis wurden die im Überflutungsbereich gelegenen Straßen in
der Örtlichkeit begutachtet, um die Schadensgutachten zu erstellen. Der Fokus dieser Begehun-
gen lag dabei auf der Feststellung von Schäden, welche kurzfristige Maßnahmen wie Straßen-
oder Wegesperrungen und/oder kurzfristige Instandhaltungsmaßnahmen erforderten, da ansons-
ten die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet werden konnte. Schäden, die kurzfristige Maß-
nahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit erforderten, wurden in den folgenden Wo-
chen und Monaten behoben und die betroffene Straßeninfrastruktur instandgesetzt bzw. wieder
nutzbar gemacht.
Zur Feststellung der Langzeitschäden wurden im November 2023 weitere Begehungen zur Doku-
mentation durchgeführt und darauf aufbauend ein Maßnahmenpaket inkl. Kostenermittlung für die
Wiederherstellung und Instandsetzung der betroffenen Straßen erstellt. Darüber hinaus wurde im
April 2024 eine Zustandserfassung und -bewertung durchgeführt. Eine solche Bewertung ermög-
licht die objektive Beurteilung des Straßenzustandes auf Grundlage der in der Örtlichkeit aufge-
nommenen und dokumentierten Straßenschäden. Die Einzelschäden wurden dabei im Zuge einer
visuell-bildbasierten Zustandserfassung lagegenau und georeferenziert auf Grundlage einer Bild-
befahrung aufgenommen und bewertet. Das Vorgehen wurde intensiv mit dem Fördergeber be-
sprochen.
Aufgrund der neuen Erkenntnisse ist für den geplanten Änderungsantrag daher eine Reduzierung
des Budgets auf 822.000 € vorgesehen.
Maßnahme 57
Bezeichnung: Straßen Ortslage Blessem
Billigkeitsleistung: 2.866.351 €
Abgerufen: -
Im direkten Anschluss an das Ereignis wurden die im Überflutungsbereich gelegenen Straßen in
der Örtlichkeit begutachtet, um die Schadensgutachten zu erstellen. Der Fokus dieser Begehun-
gen lag dabei auf der Feststellung von Schäden, welche kurzfristige Maßnahmen wie Straßen-
oder Wegesperrungen und/oder kurzfristige Instandhaltungsmaßnahmen erforderten, da ansons-
ten die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet werden konnte. Schäden, die kurzfristige Maß-
nahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit erforderten, wurden in den folgenden Wo-
chen und Monaten behoben und die betroffene Straßeninfrastruktur instandgesetzt bzw. wieder
nutzbar gemacht.
Zur Feststellung der Langzeitschäden wurden im November 2023 weitere Begehungen zur Doku-
mentation durchgeführt und darauf aufbauend ein Maßnahmenpaket inkl. Kostenermittlung für die
Wiederherstellung und Instandsetzung der betroffenen Straßen erstellt. Darüber hinaus wurde im
April 2024 eine Zustandserfassung und -bewertung durchgeführt. Eine solche Bewertung ermög-
licht die objektive Beurteilung des Straßenzustandes auf Grundlage der in der Örtlichkeit aufge-
nommenen und dokumentierten Straßenschäden. Die Einzelschäden wurden dabei im Zuge einer
visuell-bildbasierten Zustandserfassung lagegenau und georeferenziert auf Grundlage einer Bild-
befahrung aufgenommen und bewertet. Das Vorgehen wurde intensiv mit dem Fördergeber be-
sprochen.
Aufgrund der neuen Erkenntnisse ist für den geplanten Änderungsantrag daher eine Reduzierung
des Budgets auf 2.286.351 € vorgesehen.
Maßnahme 58
Bezeichnung: Straßen Ortslage Bliesheim
Billigkeitsleistung: 780.000 €
Abgerufen: -
Im direkten Anschluss an das Ereignis wurden die im Überflutungsbereich gelegenen Straßen in
der Örtlichkeit begutachtet, um die Schadensgutachten zu erstellen. Der Fokus dieser Begehun-
gen lag dabei auf der Feststellung von Schäden, welche kurzfristige Maßnahmen wie Straßen-
oder Wegesperrungen und/oder kurzfristige Instandhaltungsmaßnahmen erforderten, da ansons-
- 16 -
ten die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet werden konnte. Schäden, die kurzfristige Maß-
nahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit erforderten, wurden in den folgenden Wo-
chen und Monaten behoben und die betroffene Straßeninfrastruktur instandgesetzt bzw. wieder
nutzbar gemacht.
Zur Feststellung der Langzeitschäden wurden im November 2023 weitere Begehungen zur Doku-
mentation durchgeführt und darauf aufbauend ein Maßnahmenpaket inkl. Kostenermittlung für die
Wiederherstellung und Instandsetzung der betroffenen Straßen erstellt. Darüber hinaus wurde im
April 2024 eine Zustandserfassung und -bewertung durchgeführt. Eine solche Bewertung ermög-
licht die objektive Beurteilung des Straßenzustandes auf Grundlage der in der Örtlichkeit aufge-
nommenen und dokumentierten Straßenschäden. Die Einzelschäden wurden dabei im Zuge einer
visuell-bildbasierten Zustandserfassung lagegenau und georeferenziert auf Grundlage einer Bild-
befahrung aufgenommen und bewertet. Das Vorgehen wurde intensiv mit dem Fördergeber be-
sprochen.
Aufgrund der neuen Erkenntnisse ist für den geplanten Änderungsantrag daher eine Erhöhung des
Budgets auf 1.568.910 € vorgesehen.
Maßnahme 59
Bezeichnung: Straßen Ortslage Dirmerzheim
Billigkeitsleistung: 3.000 €
Abgerufen: -
Im direkten Anschluss an das Ereignis wurden die im Überflutungsbereich gelegenen Straßen in
der Örtlichkeit begutachtet, um die Schadensgutachten zu erstellen. Der Fokus dieser Begehun-
gen lag dabei auf der Feststellung von Schäden, welche kurzfristige Maßnahmen wie Straßen-
oder Wegesperrungen und/oder kurzfristige Instandhaltungsmaßnahmen erforderten, da ansons-
ten die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet werden konnte. Schäden, die kurzfristige Maß-
nahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit erforderten, wurden in den folgenden Wo-
chen und Monaten behoben und die betroffene Straßeninfrastruktur instandgesetzt bzw. wieder
nutzbar gemacht.
Zur Feststellung der Langzeitschäden wurden im November 2023 weitere Begehungen zur Doku-
mentation durchgeführt und darauf aufbauend ein Maßnahmenpaket inkl. Kostenermittlung für die
Wiederherstellung und Instandsetzung der betroffenen Straßen erstellt. Darüber hinaus wurde im
April 2024 eine Zustandserfassung und -bewertung durchgeführt. Eine solche Bewertung ermög-
licht die objektive Beurteilung des Straßenzustandes auf Grundlage der in der Örtlichkeit aufge-
nommenen und dokumentierten Straßenschäden. Die Einzelschäden wurden dabei im Zuge einer
visuell-bildbasierten Zustandserfassung lagegenau und georeferenziert auf Grundlage einer Bild-
befahrung aufgenommen und bewertet. Das Vorgehen wurde intensiv mit dem Fördergeber be-
sprochen.
Aufgrund der neuen Erkenntnisse ist für den geplanten Änderungsantrag daher eine Erhöhung des
Budgets auf 698.000 € vorgesehen.
Maßnahme 60
Bezeichnung: Straßen Ortslage Friesheim
Billigkeitsleistung: 1.303.000 €
Abgerufen: -
Im direkten Anschluss an das Ereignis wurden die im Überflutungsbereich gelegenen Straßen in
der Örtlichkeit begutachtet, um die Schadensgutachten zu erstellen. Der Fokus dieser Begehun-
gen lag dabei auf der Feststellung von Schäden, welche kurzfristige Maßnahmen wie Straßen-
oder Wegesperrungen und/oder kurzfristige Instandhaltungsmaßnahmen erforderten, da ansons-
ten die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet werden konnte. Schäden, die kurzfristige Maß-
nahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit erforderten, wurden in den folgenden Wo-
chen und Monaten behoben und die betroffene Straßeninfrastruktur instandgesetzt bzw. wieder
nutzbar gemacht.
Zur Feststellung der Langzeitschäden wurden im November 2023 weitere Begehungen zur Doku-
mentation durchgeführt und darauf aufbauend ein Maßnahmenpaket inkl. Kostenermittlung für die
Wiederherstellung und Instandsetzung der betroffenen Straßen erstellt. Darüber hinaus wurde im
- 17 -
April 2024 eine Zustandserfassung und -bewertung durchgeführt. Eine solche Bewertung ermög-
licht die objektive Beurteilung des Straßenzustandes auf Grundlage der in der Örtlichkeit aufge-
nommenen und dokumentierten Straßenschäden. Die Einzelschäden wurden dabei im Zuge einer
visuell-bildbasierten Zustandserfassung lagegenau und georeferenziert auf Grundlage einer Bild-
befahrung aufgenommen und bewertet. Das Vorgehen wurde intensiv mit dem Fördergeber be-
sprochen.
Aufgrund der neuen Erkenntnisse ist für den geplanten Änderungsantrag daher eine Reduzierung
des Budgets auf 953.000 € vorgesehen.
Maßnahme 61
Bezeichnung: Straßen Ortslage Kierdorf
Billigkeitsleistung: 23.000 €
Abgerufen: -
Im direkten Anschluss an das Ereignis wurden die im Überflutungsbereich gelegenen Straßen in
der Örtlichkeit begutachtet, um die Schadensgutachten zu erstellen. Der Fokus dieser Begehun-
gen lag dabei auf der Feststellung von Schäden, welche kurzfristige Maßnahmen wie Straßen-
oder Wegesperrungen und/oder kurzfristige Instandhaltungsmaßnahmen erforderten, da ansons-
ten die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet werden konnte. Schäden, die kurzfristige Maß-
nahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit erforderten, wurden in den folgenden Wo-
chen und Monaten behoben und die betroffene Straßeninfrastruktur instandgesetzt bzw. wieder
nutzbar gemacht.
Zur Feststellung der Langzeitschäden wurden im November 2023 weitere Begehungen zur Doku-
mentation durchgeführt und darauf aufbauend ein Maßnahmenpaket inkl. Kostenermittlung für die
Wiederherstellung und Instandsetzung der betroffenen Straßen erstellt. Darüber hinaus wurde im
April 2024 eine Zustandserfassung und -bewertung durchgeführt. Eine solche Bewertung ermög-
licht die objektive Beurteilung des Straßenzustandes auf Grundlage der in der Örtlichkeit aufge-
nommenen und dokumentierten Straßenschäden. Die Einzelschäden wurden dabei im Zuge einer
visuell-bildbasierten Zustandserfassung lagegenau und georeferenziert auf Grundlage einer Bild-
befahrung aufgenommen und bewertet. Das Vorgehen wurde intensiv mit dem Fördergeber be-
sprochen.
Aufgrund der neuen Erkenntnisse ist für den geplanten Änderungsantrag daher eine Reduzierung
des Budgets auf 0 € vorgesehen.
Maßnahme 62
Bezeichnung: Straßen Ortslage Liblar
Billigkeitsleistung: 1.953.000 €
Abgerufen: -
Im direkten Anschluss an das Ereignis wurden die im Überflutungsbereich gelegenen Straßen in
der Örtlichkeit begutachtet, um die Schadensgutachten zu erstellen. Der Fokus dieser Begehun-
gen lag dabei auf der Feststellung von Schäden, welche kurzfristige Maßnahmen wie Straßen-
oder Wegesperrungen und/oder kurzfristige Instandhaltungsmaßnahmen erforderten, da ansons-
ten die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet werden konnte. Schäden, die kurzfristige Maß-
nahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit erforderten, wurden in den folgenden Wo-
chen und Monaten behoben und die betroffene Straßeninfrastruktur instandgesetzt bzw. wieder
nutzbar gemacht.
Zur Feststellung der Langzeitschäden wurden im November 2023 weitere Begehungen zur Doku-
mentation durchgeführt und darauf aufbauend ein Maßnahmenpaket inkl. Kostenermittlung für die
Wiederherstellung und Instandsetzung der betroffenen Straßen erstellt. Darüber hinaus wurde im
April 2024 eine Zustandserfassung und -bewertung durchgeführt. Eine solche Bewertung ermög-
licht die objektive Beurteilung des Straßenzustandes auf Grundlage der in der Örtlichkeit aufge-
nommenen und dokumentierten Straßenschäden. Die Einzelschäden wurden dabei im Zuge einer
visuell-bildbasierten Zustandserfassung lagegenau und georeferenziert auf Grundlage einer Bild-
befahrung aufgenommen und bewertet. Das Vorgehen wurde intensiv mit dem Fördergeber be-
sprochen.
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Aufgrund der neuen Erkenntnisse ist für den geplanten Änderungsantrag daher eine Reduzierung
des Budgets auf 453.000 € vorgesehen.
Maßnahme 63
Bezeichnung: Straßenbeleuchtung
Billigkeitsleistung: 45.002 €
Abgerufen: -
Es war ein sukzessiver Austausch der Beleuchtung nach Schäden durch die Flut im gesamten
Stadtgebiet notwendig. Alle festgestellten Schäden wurden beseitigt.
Die Maßnahme ist aus städtischer Sicht abgeschlossen und wird zur Einreichung beim Förderge-
ber vorbereitet.
Maßnahme 64
Bezeichnung: Temporäre Entwässerung
Billigkeitsleistung: 750.760 €
Abgerufen: 239.715 €
Durch die Erosion war der Ablaufgraben zwischen Ortsentwässerung und Erft verschwunden. Zur
temporären Aufrechterhaltung der Entwässerung war nach Rücksprache mit der Bezirksregierung
ein Provisorium notwendig.
Inzwischen ist die Maßnahme aus städtischer Sicht abgeschlossen und wurde beim Fördergeber
eingereicht. Nach erfolgter Prüfung wird die Auszahlung der benötigten Restmittel erwartet.
Maßnahme 65
Bezeichnung: Transportsammler Blessem
Billigkeitsleistung: 500.000 €
Abgerufen: -
Der ursprüngliche Transportsammler wurde überflutet, wodurch Setzungsschäden in Teilabschnit-
ten entstanden. Der Maßnahmenstart ist für 2027 vorgesehen.
Maßnahme 66
Bezeichnung: Trinkwasserleitung Blessem
Billigkeitsleistung: 113.026 €
Abgerufen: 26.782 €
Durch die Erosion wurde die Hauptleitung für Trinkwasser in Blessem zerstört. Es kam zum Ein-
trag von Schadstoffen.
Die Billigkeitsleistung wurde im Rahmen des Änderungsantrages von 2025 angepasst.
Inzwischen ist die Maßnahme aus städtischer Sicht abgeschlossen und wurde beim Fördergeber
eingereicht. Nach erfolgter Prüfung wird die Auszahlung der benötigten Restmittel erwartet.
Maßnahme 67
Bezeichnung: Turnhalle Bliesheim
Billigkeitsleistung: 2.226.702 €
Abgerufen: 660.000 €
Das Gebäude wurde bis zu einer Höhe von 1,40 Meter überflutet, dabei wurden der Boden, die
Prellwände und auch die gesamte Infrastruktur zerstört. Die Turnhalle musste entsprechend grund-
saniert werden. Neben einer Schadstoffsanierung sind auch eine neue Heizungs-, Lüftungs- und
Elektrotechnik angefallen. Parallel zum Wiederaufbau wurde außerdem das Dach mittels einer PV-
Anlage energetisch saniert. Obwohl noch Restarbeiten ausstehen, kann die Turnhalle inzwischen
genutzt werden.
Die Billigkeitsleistung wurde im Rahmen des Änderungsantrages von 2025 angepasst.
Maßnahme 68
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Bezeichnung: Überprüfung von Brücken
Billigkeitsleistung: 90.314 €
Abgerufen: -
Es waren Brückenprüfungen durch Ingenieure notwendig. Die Bauwerksprüfungen, das Monitoring
und auch die Vermessungsleistungen sind abgeschlossen.
Die Maßnahme ist somit aus städtischer Sicht abgeschlossen und kann zur Einreichung beim För-
dergeber vorbereitet werden.
Maßnahme 69
Bezeichnung: Verkehrshelfer
Billigkeitsleistung: 278.604 €
Abgerufen: 278.604 €
Aufgrund der gesperrten Autobahn sowie der zerstörten Straßen im gesamten Stadtgebiet war das
Verkehrsaufkommen auf den noch befahrbaren Straßen enorm hoch. Im Rahmen der Gefahrenab-
wehr wurden Verkehrshelfende eingesetzt, die geschult und ausgestattet werden mussten.
Die Maßnahme ist sowohl aus städtischer Sicht, als auch aus Sicht des Fördergebers abgeschlos-
sen.
Maßnahme 70
Bezeichnung: Ville Gymnasium
Billigkeitsleistung: 154.311 €
Abgerufen: -
Im Schulzentrum Liblar wurden die flutbedingten Schäden in den Klassenräumen sowie an tiefer-
liegenden Gebäudebereichen durch Erneuerung von Bodenbelägen, Abdichtungsmaßnahmen und
Anpassungen der Entwässerung weitgehend behoben. Zudem wurden Pumpwerke überprüft und
erforderliche Reparaturen durchgeführt. Im Bereich des Kanals wurde ein druckdichter Beton-
schacht eingebaut.
Der Schwerpunkt der noch ausstehenden Arbeiten liegt auf dem Mensagebäude, dessen Unterge-
schoss aufgrund fehlender bzw. beschädigter Gebäudeabdichtungen weiterhin sanierungsbedürf-
tig ist. Auf Grundlage eines vorliegenden Bodengutachtens und eines daraus entwickelten Abdich-
tungskonzeptes wurden besonders kritische Bereiche bereits gesichert. Die weiteren Abdichtungs-
arbeiten sollen nach Durchführung einer Ausschreibung umgesetzt werden. Anschließend kann die
vollständige Wiederherstellung des Untergeschosses erfolgen. Im Rahmen des Masterplans Liblar
werden zudem die Entwässerungskonzepte des Standorts weiterentwickelt.
Aufgrund der notwendigen Abdichtungsarbeiten ist für den geplanten Änderungsantrag eine Erhö-
hung des Budgets auf 514.311 € vorgesehen.
Maßnahme 71
Bezeichnung: Wiederherstellung Entwässerung
Billigkeitsleistung: 3.000.000 €
Abgerufen: -
Die Entwässerung wurde durch das Flutgeschehen zerstört, der Ablaufgraben muss wiederherge-
stellt werden. Das Projekt und die Fördermittel wurden in Abstimmung mit dem Fördergeber an
den Erftverband abgetreten. Ggf. erforderliche Restarbeiten können im Rahmen der Maßnahme 65
-Transportsammler Blessem abgerechnet werden.
Eine Einreichung beim Fördergeber ist demnach nicht länger vorgesehen. Der hierfür veranschlag-
ten Mittelbedarf soll im Zuge des nächsten Änderungsantrags auf 0 € angepasst werden.
Maßnahme 72
Bezeichnung: Wirtschaftswege gesamtes Stadtgebiet
Billigkeitsleistung: 411.174 €
Abgerufen: -
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Durch die Flut mussten viele Straßen gesperrt werden. Es kam zu Schäden an den Wirtschaftswe-
gen durch die überhöhten Verkehrsbelastungen. Es erfolgt wie bei den Straßen der Ortslagen,
auch hier eine Priorisierung der Maßnahmen und die Klärung des für den Fördergeber erforderli-
chen Schadensnachweises.
Maßnahme 73
Bezeichnung: Wohngebäude Liblar (Verwaltung durch GWG)
Billigkeitsleistung: -
Abgerufen: -
Es kam zum Wassereintritt im Gebäude, die Heizungsanlage inkl. Elektronik standen gänzlich un-
ter Wasser. Die Heizung muss entsprechend ersetzt werden. Die GWG hat eine Beauftragung ver-
anlasst. Der Fördergeber hat die Maßnahme als nicht förderfähig eingestuft. Eine Inanspruch-
nahme beziehungsweise ein Abruf von Fördermitteln ist daher nicht möglich.
Maßnahme 74
Bezeichnung: Zahlungen an Ortsbürgermeister
Billigkeitsleistung: 47.654 €
Abgerufen: 47.654 €
Besonders in den ersten Wochen nach der Flut herrschten große Verzweiflung und Unsicherheit
unter den Bürger*innen Erftstadts. Ein schneller Austausch mit der Verwaltung war aufgrund man-
gelnder Technik und unpassierbarer Straßen zu Beginn kaum bis gar nicht möglich. Um den Op-
fern der Hochwasserkatastrophe Hilfe zukommen zu lassen und um eine möglichst unbürokrati-
sche Abwicklung zu gewährleisten, wurde das Budget der Ortsbürgermeister aus überplanmäßi-
gen Mitteln erhöht. Durch ihre Anwesenheit vor Ort war eine Einschätzung der Lage möglich, die
Bürger*innen konnten sich außerdem direkt an diese wenden und Hilfe erbitten. Die Verwendung
der Mittel erfolgte nach den geltenden Regelungen für das Ortsbürgermeister-Budget. Die Mehr-
zahl der eingereichten Kosten haben sich als nicht-förderfähig erwiesen. Entsprechend konnte nur
ein Bruchteil des Betrages mit dem Fördergeber abgerechnet werden.
Die Maßnahme ist sowohl aus städtischer Sicht, als auch aus Sicht des Fördergebers abgeschlos-
sen. Die Genehmigung des Verwendungsnachweises wird zeitnah erwartet.
Maßnahme 75
Bezeichnung: Kita "Haus der Kinder" Herrig
Billigkeitsleistung: 22.656 €
Abgerufen: -
Sanierungsarbeiten im Turn- und Aufenthaltsraum durch Wassereintritt im Gebäudekeller. Die Ar-
beiten sind abgeschlossen. Die Maßnahme ist somit aus städtischer Sicht abgeschlossen und
kann zur Einreichung beim Fördergeber vorbereitet werden.
Die Maßnahme wurde im Rahmen des Änderungsantrages von 2025 neu in den Wiederaufbau-
plan aufgenommen.
Maßnahme 76
Bezeichnung: Personalkosten Wiederaufbau
Billigkeitsleistung: 2.020.000 €
Abgerufen: 606.000 €
Zur förderfähigen Abrechnung des Personals wurden die Aufgaben des administrativen Wiederauf-
baus in den SEB ausgelagert.
Die Maßnahme wurde im Rahmen des Änderungsantrages von 2025 neu in den Wiederaufbau-
plan aufgenommen.
Maßnahme 77
Bezeichnung: Sportplatzanlage Friesheim
Billigkeitsleistung: 36.395 €
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Abgerufen: -
Durch die Flut kam es zu Beschädigung an den Drainageleitungen. Der Zählerschrank der Flut-
lichtanlage stellte sich als defekt heraus. Der Hauptversorgungsschrank wurde abgebaut und die
Anlage ins Gebäude an höherer Stelle verlegt. Die Arbeiten sind abgeschlossen. Die Maßnahme
ist somit aus städtischer Sicht abgeschlossen und kann zur Einreichung beim Fördergeber vorbe-
reitet werden.
Die Maßnahme wurde im Rahmen des Änderungsantrages von 2025 neu in den Wiederaufbau-
plan aufgenommen.
Administrativer Wiederaufbau
Mit Gründung des Stadtentwicklungsbetriebes (SEB) wurde der Aufgabenbereich „Wiederaufbau“
sowie das mit administrativen Aufgaben beauftragte Personal in den SEB übergeleitet. Somit war
die Möglichkeit eröffnet, die Personalaufwendungen über den Wiederaufbaufonds abzurechnen.
Die verbleibenden Kosten der Leitungsstelle werden nach wie vor über eine Zuweisung des Rhein-
Erft-Kreises refinanziert.
Eine durch Fluktuation zwischenzeitlich freigewordene Stelle wurde nicht wiederbesetzt.
gez.
(Weitzel)
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