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Neufassung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen -Sondernutzungssatzung-

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TypNotiz
GemeindeStadt Vlotho
Datum2026-11-05
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Vorlage - öffentlich - Stadt Vlotho Sachbearbeiter*in Herr Trenkenschu Der Bürgermeister Vlothoer Wirtschaftsbetriebe Datum Vorlage Nr. Az.: 09.09.2026 XI/117 Beratungsgegenstand: Neufassung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentli- chen Straßen -Sondernutzungssatzung- Beratungsfolge: Gremium Termin TOP Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen BA 29.09.2026 Rat 05.11.2026 Sicht- und Prüfvermerke: Bereichsleitung: Kämmerei Klimaschutz- Gleichstellungs- Fachdienst- mitwirkender managerin: beauftragte: leitung: Fachdienst: Frau Herr Adam Frau Strübe Frau Scherfeld Frau Fuchs Wüppenhorst Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Vlotho beschließt die als Anlage 1 zu dieser Vorlage eingebrachte „Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssat- zung“ ab 01.01.2027 in Kraft zu setzen Stellungnahme der Kämmerei: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Begründung: Die Überarbeitung der Satzung incl. der dazu gehörenden Anlage basiert zum einen auf der aktu- ellen Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW; zum anderen erschien es dringend erforderlich, sowohl die Höhe der Gebühren als auch die Gebühren auslösenden Nutzungen, die seit 2004 Bestand hatten, anzupassen. Dafür wurden die Sondernutzungsgebühren, welche in an- deren Kommunen im näheren Umfeld festgesetzt wurden, analysiert und die Gebührensätze in der neuen Satzung bzw. dazugehörigen Anlage entsprechend angeglichen bzw. weitere Nutzungs- möglichkeiten mit Genehmigungs- und Gebührenpflicht aufgenommen. Im Übrigen ergaben sich zwischenzeitlich einige Regelungslücken in der mittlerweile veralteten Satzung, die nun geschlos- sen werden. Seite 1 von 2 Insbesondere wird in § 2 und § 3 der neuen Satzung detaillierter klargestellt, welche Zwecke zum Gemeingebrauch zählen und keiner Erlaubnis bedürfen. In § 5 der zu beschließenden Satzung erfolgt dagegen eine inhaltliche Erweiterung und Benen- nung der erlaubnispflichtigen Werbeanlagen sowie in § 6 eine Regelung zur Wahlsichtwerbung. Eine Erweiterung der Pflichten der Antragstellenden bzw. Erlaubnisnehmenden wird in § 8 gere- gelt. In der Neufassung wird nun auch die eigentliche Entstehung der Gebührenpflicht und Fällig- keit sowie Möglichkeiten des Gebührenverzichts und der Gebührenerstattung ausgeführt. In der Anlage zur Sondernutzungssatzung finden sich die entsprechend angehobenen bzw. neu aufgenommen Gebührentarife. Die zu beschließende Satzung findet sich in Anlage 1. Die Änderungen sind in der Synopse in An- lage 2 aufgeführt. Rocco Wilken Anlage(n): 1. Sondernutzungssatzung 2026 2. Synopse Sondernutzung - Vlotho - NEU Vorlage XI/117 Seite 2 von 2

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