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Benutzungsordnung für die außerschulische Nutzung der Schulen des Schulverbandes Kaltenkirchen

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Kaltenkirchen
Datum2026-11-26
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Beschlussvorlage Schulverband Schulverband Kaltenkirchen Fachbereich: FB 4 Bildung, Familie und Sport Vorlage Nr. VL-143/2026 Datum: 04.09.2026 öffentlich Geschäftszeichen: Bearbeitet von: 440 Nicole Maschmann Betreff: Benutzungsordnung für die außerschulische Nutzung der Schulen des Schul- verbandes Kaltenkirchen Beratungsfolge Sitzungstermin Tagesordnungspunkt Schulverband Haupt- 28.09.2026 Vorberatung ausschuss Schulverband Ver- 26.11.2026 Entscheidung bandsversammlung 1. Beschlussvorschlag Fachausschuss: Der Hauptausschuss des Schulverbandes Kaltenkirchen empfiehlt der Verbandsversamm- lung, die Benutzungsordnung für die außerschulische Nutzung der Schulen des Schulverban- des Kaltenkirchen (hier: Grundschule am Lakweg, Förderschule am Lakweg, Dietrich- Bonhoeffer-Schule und Gemeinschaftsschule am Marschweg) zu beschließen. 2. Beschlussvorschlag Verbandsversammlung: Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Kaltenkirchen beschließt die Benutzungsord- nung für die außerschulische Nutzung der Schulen des Schulverbandes Kaltenkirchen (hier: Grundschule am Lakweg, Förderschule am Lakweg, Dietrich-Bonhoeffer-Schule und Gemein- schaftsschule am Marschweg). Sachverhalt: Für die städtischen Schulen wurde die Benutzungsordnung neu verfasst. In diesem Zusam- menhang wurde festgestellt, dass für die außerschulische Nutzung der Schulen des Schulver- bandes Kaltenkirchen keine Benutzungsordnung vorliegt. Die Benutzungsordnung für die au- ßerschulische Nutzung der Schulen wurde nun erstellt, ist der Vorlage als Anlage beigefügt und ist an die Benutzungsordnung für die außerschulische Nutzung der Schulen der Stadt Kaltenkirchen angelehnt. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein X Es stehen Mittel zur Verfügung: Ja Nein Produktkonto / Investitionsmaßnahme: Kosten der Maßnahme Folgekosten Erläuterungen: Seite 1 von 2 Stefan Bohlen Verbandsvorsteher

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