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Schulsozialarbeit an den Reeser Grundschulen

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Rees
Datum2026-11-12
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Beschlussvorlage - öffentlich - 228/XII Fachbereich 4 - Bildung, BürgerService, Ju- gend und Sport Sachbearbeitung Sigrid Mölleken Datum 14.09.2026 Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Ausschuss für Bildung und Soziales 30.09.2026 vorberatend Rat 12.11.2026 beschließend Betreff: Schulsozialarbeit an den Reeser Grundschulen 228/XII Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bildung und Soziales empfiehlt und der Rat beschließt, beim Produkt 06.362.01 (Kinder- und Jugendarbeit) dauerhaft Mittel für die Schulsozialarbeit an den Reeser Grundschulen bereit zu stellen und die Verwaltung zu beauftragen, ab dem 01.08.2027 die erneute Vergabe der Aufgabe an einen externen Träger vorzubereiten. Sachdarstellung: Bis zum Ende des Schuljahrs 2016/2017 standen für die Reeser Grundschulen lediglich fünf Wo- chenstunden Schulsozialarbeit zur Verfügung, die zum damaligen Zeitpunkt durch die städtischen Kräfte der weiterführenden Schulen abgedeckt wurden. Aufgrund des dringenden Bedarfs, der von allen Schulleitungen geltend gemacht wurde, wurde mit dem Beginn des Schuljahres 2017/18 erstmalig ein Stundenkontingent von 30 Wochenstunden Schulsozialarbeit für die Grundschulen zur Verfügung gestellt. Die Stadt hat für die Schulsozialarbeit an den Reeser Grundschulen den Caritasverband Kleve e.V. als externen Träger beauftragt, der die Schulsozialarbeit an allen vier Grundschulstandorten sicherstellt. Die Kosten für diese Dienstleistung wurden seit 2017 fortlaufend durch die katholische Kirchengemeinde in Rees und ihre Stiftungen übernommen. Aktuell wird die Stelle von zwei Schulsozialarbeiterinnen geteilt. Eine der jetzigen Fachkräfte ist derzeit pro Woche drei Tage an der Grundschule Rees und die andere jeweils wöchentlich je einen Tag an der Grundschule Millingen und an den beiden Standorten der Lindenschule in Haldern und Mehr im Einsatz. Anfang 2025 wurde seitens der katholischen Kirchengemeinde mitgeteilt, dass aufgrund der äu- ßerst prekären Finanzlage der Gemeinde keinerlei Kostenübernahme für 2025 möglich sein werde. Daher wurden mit Beschluss des Rates vom 09.07.2025 die Kosten für die Schulsozialarbeit an den Reeser Grundschulen für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von ca. 71.000 € komplett durch die Stadt übernommen. Für 2026 wurden entsprechende Haushaltsmittel im städtischen Haushalt ein- geplant. Der aktuelle Vertrag mit dem externen Träger läuft bis zum Ablauf des 31.07.2027, so dass im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2027 über eine Weiterführung der Arbeit zu entscheiden ist. Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH), Landesverband NRW, definiert Schulso- zialarbeit als eine präventive, unterstützende und krisenintervenierende Beratung für alle Schüle- rinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte nach den Grundprinzipien Freiwilligkeit, Verlässlichkeit und Einhaltung der Schweigepflicht. Bereits 2017 haben die Schulleitungen aller Reeser Grundschulen den erheblichen Bedarf für Schulsozialarbeit an allen vier Reeser Grundschulstandorten eindringlich eingefordert, da eine steigende Zahl von Schülerinnen und Schülern der Primarstufe Unterstützung im sozial- emotionalen Bereich benötige. Dieser Bedarf ist in den vergangenen Jahren noch gestiegen. Schulsozialarbeit an Grundschulen verbessert das Miteinander in der Schulgemeinschaft und gleichzeitig Bildungschancen, indem sie Schülerinnen und Schüler frühzeitig in ihrer sozialen, per- sönlichen und schulischen Entwicklung unterstützt. Konkret bedeutet dies, dass die Schulsozialarbeiterinnen an den Grundschulen in Form von Ein- zelfallberatung, Durchführung präventiver Angebote und Beratung von Eltern und Lehrkräften tätig werden. Dazu kommen Vernetzungstätigkeiten und Hilfestellung bei Antragsstellung. Problemfelder der Schulsozialarbeit an den Grundschulen sind Streitigkeiten innerhalb der Schule und im häuslichen Umfeld, Trennung im Elternhaus, häusliche Gewalt, Trauer, Umgang mit schlechten Noten, Mobbing, Ängste (wie Schulangst, Trennungsangst), Schulabsentismus, famili- äre und schulische Schwierigkeiten. Bisher waren die Verträge mit dem externen Träger jeweils auf fünf Jahre befristet. Da der externe Träger nicht von einer dauerhaften Weiterführung der Arbeit ausgehen konnte, mussten die dorti- gen Stellen jeweils befristet werden, was Probleme bei der Personalgewinnung und beim länger- fristigen Verbleib des Personals beim Arbeitgeber verursachte. Zudem sind generell wenig Kräfte in diesem Bereich auf dem Arbeitsmarkt verfügbar. Eine dauerhafte Festlegung der Stadt auf die Fortführung der Aufgabe Schulsozialarbeit kann hier dazu beitragen, dass der externe Träger die Stellen besser besetzen kann. Daher schlägt die Verwaltung vor, beim Produkt 06.362.01 (Kinder- und Jugendarbeit) dauerhaft Mittel für die Schulsozialarbeit an den Reeser Grundschulen bereit zu stellen und ab dem 01.08.2027 die Aufgabe erneut an einen externen Träger zu übertragen. Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten € Investition Jahre AfA = jährlicher Aufwand € ggf. Zuschuss € = jährlicher Sonderposten ./. € Jährliche Haushaltsbelastung € Aufwand (= volle Belastung im HH-Jahr) 80.000 € Ertrag (ggf. Zuschuss) € Haushaltsmittel (inkl. Verpflichtungsermächtigungen) 80.000 € Produkt / Bezeichnung 06.362.01 / Kinder- und Jugendarbeit Bemerkung (z.B. Folgekosten, Stellungnahme zur Nachhaltigkeit) Beschlussvorlage 228/XII | Stadt Rees Seite 2 von 2

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