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Vermarktung von Doppelhausgrundstücken im Bebauungsplangebiet 391 "Varenseller Str./Kernekampstr." -

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TypNotiz
GemeindeStadt Rheda-Wiedenbrück
Datum2026-09-29
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Stadt Rheda-Wiedenbrück Vorlagen-Nr . V-187/2024 2. Erg. Der Bürgermeister öffentliche V O R L A G E Fachbereich/Abteilung: FB Immobilienmanagement Erstellt durch: Herrn Prill Erstellt am: 07.08.2026 5  Beratungsfolge  Sitzungstermin Ausschuss für Grundstücke und Gebäude 03.09.2024 Ausschuss für Grundstücke und Gebäude 30.06.2026 Ausschuss für Grundstücke und Gebäude 29.09.2026 10 Tagesordnungspunkt: Vermarktung von Doppelhausgrundstücken im Bebauungsplangebiet 391 „Varenseller Str./Kernekampstr.“ 15 1 Finanzielle Auswirkungen ￿ Nein ￿ Ja, ￿ Mitzeichnung Käm­ dann auch: merer / FBL Finanzen erforderlich 20 25 Seite 1 30 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, die städtischen Doppelhausbaugrundstücke DH02 und DH03 im Bau­ gebiet erneut und zu geänderten Konditionen zum Verkauf auszuschreiben. 35 Der Verkauf erfolgt jeweils für ein Doppelhausgrundstück (2 WE) an einen Bewerber/Investor zur freien Bebauung. Folgende Vertragspflichten sind zu vereinbaren: Der Erwerber ist verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten einen Bauantrag/Freistellungsantrag zu stellen und die Doppelhäuser anschließend innerhalb von 2 Jahren bezugsfertig zu errich­ 40 ten. Der Erwerber ist verpflichtet, eine gewerbliche Vermietung zu unterlassen. Die Pflichten werden dinglich gesichert. Für den Fall, dass es sich bei dem Erwerber um einen privaten Bauherrn handelt, ist eine Ei­ gennutzung für die Dauer von 10 Jahren zu vereinbaren und dinglich zu sichern. 45 Der Verkaufspreis beträgt 300,00 €/m² zuzüglich Vermessung, Kanalanschlussbeitrag und Erschließungskosten. Alle mit dem Kaufvertrag und seiner Durchführung anfallenden Kosten trägt der Erwerber. Die Ausschreibung ist offen für private Bauherren, Investoren und Bauträger. Privaten Bau­ herren, die eine Eigennutzung beabsichtigen, ist bei der Vergabe der Vorrang zu gewähren. 50 Bei mehreren Bewerbern entscheidet jeweils das Los über die Zugriffsreihenfolge. Nicht be­ rücksichtigte Bewerber werden in einer Nachrückerliste aufgenommen. 55 Sachverhalt: Anfang 2024 hat der Ausschuss für Grundstücke und Gebäude beschlossen, die städtischen 60 Baugrundstücke für Doppelhausbebauung im Bereich des Bebauungsplans Nr. 391 „Varen­ seller Straße/Kernekampstraße“ zum Verkauf auszuschreiben (vgl. V-42/2024). In seiner Sitzung vom 03.09.2024 hat der Ausschuss aufgrund der Problematik mit der Ge­ währung von Fördermitteln der öffentlichen Wohnungsbauförderung die Vermarktungskriterien 65 modifiziert und die Verpflichtung zur Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel aufgehoben. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, alle städtischen Doppelhausgrundstücke in die­ sem Baugebiet zur Vergabe als Erbbaurechte auszuschreiben (vgl. V-187/2024). Trotz mehrfach verlängerte Bewerbungsfristen haben sich nur wenige Interessenten hierfür 70 gemeldet. Aktuell sind aus der Kategorie „geschlossene Bewerbergemeinschaften von Fami­ lien aus Rheda-Wiedenbrück“ (DH01) zwei Bewerber vorhanden, welche sich ein Grundstück zur gemeinsamen Bebauung reserviert haben. Ein Doppelhausgrundstück diese Kategorie (DH02) ist unbesetzt. Für die Kategorie „offene Baugemeinschaften“ konnten bislang ebenfalls zwei Interessenten für ein Grundstück (DH04) gefunden werden. Auch hier ist ein Grundstück 75 (DH03) bislang unbesetzt. Seite 2 Die letzte Ausschreibungsfrist endete am 30.05.2026. Es wurden keine weiteren Bewerbungen eingereicht. 80 Zur zügigen Mobilisierung von Bauland hat der AGG die Verwaltung in seiner Sitzung am 30.06.2026 damit beauftragt, einen Vorschlag zur Vermarktung der DH-Grundstücke zu ma­ chen. Es wurde angeregt, diese ggf. auch als Einfamilienhausgrundstücke anzubieten. Wie der Fachbereich Stadtplanung mitteilt, ist für diese Flächen die Bauform „Doppelhaus“ im 85 Bebauungsplan vorgesehen. Eine alternative Vermarktung als „Einfamilienhausgrundstücke“ ist ohne eine Änderung des Bebauungsplans nicht möglich. Die Verwaltung schlägt daher vor, die bislang nicht vermarkteten Doppelhausgrundstücke un­ ter veränderten Bedingungen neu auszuschreiben. 90 Um eine zeitnahe Bebauung zu ermöglichen, sollten die Zugangskriterien gelockert und die Möglichkeit des Verkaufs an einen Erwerber/Investor ermöglicht werden. Die Verwaltung emp­ fiehlt daher die Vermarktung jeweils eines kompletten Doppelhauses an einen Erwerber/In­ vestor zur freien Bebauung zum Festpreis. 95 Folgende Pflichten werden des Erwerbers werden kaufvertraglich vereinbart: - Der Erwerber stellt innerhalb von 6 Monaten nach Kaufvertragsabschluss einen Bau­ antrag bzw. gibt eine Bauanzeige im Freistellungsverfahren (soweit zulässig) ab. 100 - Der Erwerber errichtet innerhalb von 2 Jahren ab Genehmigung/Bauanzeige ein be­ zugsfertiges Doppelhaus auf dem Kaufgrundstück. - Dem Erwerber ist es durch privatrechtliche Vereinbarung untersagt, die zu errichtenden 105 Wohnungen zu gewerblichen Zwecken zu vermieten; ausgeschlossen sind somit - Ferienwohnungen (auch dauerhaft vermietet) - Boardinghouses / Serviced Apartments - Monteursunterkünfte - Sonstige Beherbergungsbetriebe 110 Dies gilt auch mit Weitergabeverpflichtung im Falle eines späteren Verkaufs an Dritte. Das Verbot der gewerblichen Vermietung ist dinglich zu sichern. Für den Fall, dass es sich bei dem Käufer um einen privaten Bauherrn handelt, wird eine Ei­ 115 gennutzung für die Dauer von 10 Jahren vereinbart und dinglich gesichert. Im Jahr 2023 wurde der Verkaufspreis für Einfamilien- und Doppelhausgrundstücke in diesem Baugebiet auf 220,00 €/m² zuzügl. Erschließung festgelegt. Dieser orientierte sich seinerzeit am Zuteilungswert aus dem Umlegungsverfahren. Aktuell liegt der amtliche Bodenrichtwert bei 120 380,00 €/m² inkl. Erschließung. Die Verwaltung hält vor dem Hintergrund der aktuellen Boden­ preisentwicklung sowie der Möglichkeit vorhandene Vermögenswerte zu mobilisieren und zu­ sätzliche finanzielle Mittel zu erschließen, eine Erhöhung der Verkaufspreise für vertretbar. Da die Erschließungskosten aktuell noch nicht final kalkuliert sind, sollen diese später durch Bei­ tragsbescheid erhoben werden. Um einen ausreichenden Puffer zum Bodenrichtwert zu erhal­ 125 ten, wird ein Verkaufspreis von 300,00 €/m² zuzüglich Erschließung und Kanalanschluss vor­ geschlagen. Die Vergabe erfolgt im Losverfahren zum Verkauf gegen Festpreis. Privaten Bewerbern, wel­ che das zu errichtende Gebäude selbst bewohnen werden, ist bei der Vergabe der Vorrang 130 vor Investoren zu geben, welche das Gebäude vermieten bzw. weiterveräußern wollen. Der Bürgermeister Seite 3 i. A. 135 Thomas Becher 140 Anlage Lageplan Seite 4

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