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Vermarktung von Doppelhausgrundstücken im Bebauungsplangebiet 391 "Varenseller Str./Kernekampstr." -
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Stadt Rheda-Wiedenbrück |
| Datum | 2026-09-29 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Rheda-Wiedenbrück Vorlagen-Nr .
V-187/2024 2. Erg.
Der Bürgermeister
öffentliche
V O R L A G E
Fachbereich/Abteilung:
FB Immobilienmanagement
Erstellt durch: Herrn Prill
Erstellt am: 07.08.2026
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Beratungsfolge Sitzungstermin
Ausschuss für Grundstücke und Gebäude 03.09.2024
Ausschuss für Grundstücke und Gebäude 30.06.2026
Ausschuss für Grundstücke und Gebäude 29.09.2026
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Tagesordnungspunkt:
Vermarktung von Doppelhausgrundstücken im Bebauungsplangebiet 391
„Varenseller Str./Kernekampstr.“
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1 Finanzielle Auswirkungen Nein Ja, Mitzeichnung Käm
dann auch: merer / FBL Finanzen
erforderlich
20
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Seite 1
30 Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die städtischen Doppelhausbaugrundstücke DH02 und DH03 im Bau
gebiet erneut und zu geänderten Konditionen zum Verkauf auszuschreiben.
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Der Verkauf erfolgt jeweils für ein Doppelhausgrundstück (2 WE) an einen Bewerber/Investor
zur freien Bebauung. Folgende Vertragspflichten sind zu vereinbaren:
Der Erwerber ist verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten einen Bauantrag/Freistellungsantrag
zu stellen und die Doppelhäuser anschließend innerhalb von 2 Jahren bezugsfertig zu errich
40 ten.
Der Erwerber ist verpflichtet, eine gewerbliche Vermietung zu unterlassen.
Die Pflichten werden dinglich gesichert.
Für den Fall, dass es sich bei dem Erwerber um einen privaten Bauherrn handelt, ist eine Ei
gennutzung für die Dauer von 10 Jahren zu vereinbaren und dinglich zu sichern.
45 Der Verkaufspreis beträgt 300,00 €/m² zuzüglich Vermessung, Kanalanschlussbeitrag und
Erschließungskosten. Alle mit dem Kaufvertrag und seiner Durchführung anfallenden Kosten
trägt der Erwerber.
Die Ausschreibung ist offen für private Bauherren, Investoren und Bauträger. Privaten Bau
herren, die eine Eigennutzung beabsichtigen, ist bei der Vergabe der Vorrang zu gewähren.
50 Bei mehreren Bewerbern entscheidet jeweils das Los über die Zugriffsreihenfolge. Nicht be
rücksichtigte Bewerber werden in einer Nachrückerliste aufgenommen.
55 Sachverhalt:
Anfang 2024 hat der Ausschuss für Grundstücke und Gebäude beschlossen, die städtischen
60 Baugrundstücke für Doppelhausbebauung im Bereich des Bebauungsplans Nr. 391 „Varen
seller Straße/Kernekampstraße“ zum Verkauf auszuschreiben (vgl. V-42/2024).
In seiner Sitzung vom 03.09.2024 hat der Ausschuss aufgrund der Problematik mit der Ge
währung von Fördermitteln der öffentlichen Wohnungsbauförderung die Vermarktungskriterien
65 modifiziert und die Verpflichtung zur Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel aufgehoben.
Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, alle städtischen Doppelhausgrundstücke in die
sem Baugebiet zur Vergabe als Erbbaurechte auszuschreiben (vgl. V-187/2024).
Trotz mehrfach verlängerte Bewerbungsfristen haben sich nur wenige Interessenten hierfür
70 gemeldet. Aktuell sind aus der Kategorie „geschlossene Bewerbergemeinschaften von Fami
lien aus Rheda-Wiedenbrück“ (DH01) zwei Bewerber vorhanden, welche sich ein Grundstück
zur gemeinsamen Bebauung reserviert haben. Ein Doppelhausgrundstück diese Kategorie
(DH02) ist unbesetzt. Für die Kategorie „offene Baugemeinschaften“ konnten bislang ebenfalls
zwei Interessenten für ein Grundstück (DH04) gefunden werden. Auch hier ist ein Grundstück
75 (DH03) bislang unbesetzt.
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Die letzte Ausschreibungsfrist endete am 30.05.2026. Es wurden keine weiteren Bewerbungen
eingereicht.
80 Zur zügigen Mobilisierung von Bauland hat der AGG die Verwaltung in seiner Sitzung am
30.06.2026 damit beauftragt, einen Vorschlag zur Vermarktung der DH-Grundstücke zu ma
chen. Es wurde angeregt, diese ggf. auch als Einfamilienhausgrundstücke anzubieten.
Wie der Fachbereich Stadtplanung mitteilt, ist für diese Flächen die Bauform „Doppelhaus“ im
85 Bebauungsplan vorgesehen. Eine alternative Vermarktung als „Einfamilienhausgrundstücke“
ist ohne eine Änderung des Bebauungsplans nicht möglich.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die bislang nicht vermarkteten Doppelhausgrundstücke un
ter veränderten Bedingungen neu auszuschreiben.
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Um eine zeitnahe Bebauung zu ermöglichen, sollten die Zugangskriterien gelockert und die
Möglichkeit des Verkaufs an einen Erwerber/Investor ermöglicht werden. Die Verwaltung emp
fiehlt daher die Vermarktung jeweils eines kompletten Doppelhauses an einen Erwerber/In
vestor zur freien Bebauung zum Festpreis.
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Folgende Pflichten werden des Erwerbers werden kaufvertraglich vereinbart:
- Der Erwerber stellt innerhalb von 6 Monaten nach Kaufvertragsabschluss einen Bau
antrag bzw. gibt eine Bauanzeige im Freistellungsverfahren (soweit zulässig) ab.
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- Der Erwerber errichtet innerhalb von 2 Jahren ab Genehmigung/Bauanzeige ein be
zugsfertiges Doppelhaus auf dem Kaufgrundstück.
- Dem Erwerber ist es durch privatrechtliche Vereinbarung untersagt, die zu errichtenden
105 Wohnungen zu gewerblichen Zwecken zu vermieten; ausgeschlossen sind somit
- Ferienwohnungen (auch dauerhaft vermietet)
- Boardinghouses / Serviced Apartments
- Monteursunterkünfte
- Sonstige Beherbergungsbetriebe
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Dies gilt auch mit Weitergabeverpflichtung im Falle eines späteren Verkaufs an Dritte. Das
Verbot der gewerblichen Vermietung ist dinglich zu sichern.
Für den Fall, dass es sich bei dem Käufer um einen privaten Bauherrn handelt, wird eine Ei
115 gennutzung für die Dauer von 10 Jahren vereinbart und dinglich gesichert.
Im Jahr 2023 wurde der Verkaufspreis für Einfamilien- und Doppelhausgrundstücke in diesem
Baugebiet auf 220,00 €/m² zuzügl. Erschließung festgelegt. Dieser orientierte sich seinerzeit
am Zuteilungswert aus dem Umlegungsverfahren. Aktuell liegt der amtliche Bodenrichtwert bei
120 380,00 €/m² inkl. Erschließung. Die Verwaltung hält vor dem Hintergrund der aktuellen Boden
preisentwicklung sowie der Möglichkeit vorhandene Vermögenswerte zu mobilisieren und zu
sätzliche finanzielle Mittel zu erschließen, eine Erhöhung der Verkaufspreise für vertretbar. Da
die Erschließungskosten aktuell noch nicht final kalkuliert sind, sollen diese später durch Bei
tragsbescheid erhoben werden. Um einen ausreichenden Puffer zum Bodenrichtwert zu erhal
125 ten, wird ein Verkaufspreis von 300,00 €/m² zuzüglich Erschließung und Kanalanschluss vor
geschlagen.
Die Vergabe erfolgt im Losverfahren zum Verkauf gegen Festpreis. Privaten Bewerbern, wel
che das zu errichtende Gebäude selbst bewohnen werden, ist bei der Vergabe der Vorrang
130 vor Investoren zu geben, welche das Gebäude vermieten bzw. weiterveräußern wollen.
Der Bürgermeister
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i. A.
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Thomas Becher
140 Anlage Lageplan
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