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Vermarktungvon Reihenhaus-Baugrundstücken im Bebauungsplan Nr. 391 "Varenseller Str./Kernekampstr."

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GemeindeStadt Rheda-Wiedenbrück
Datum2026-09-29
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Stadt Rheda-Wiedenbrück Vorlagen-Nr . V-210/2026 Der Bürgermeister öffentliche V O R L A G E Fachbereich/Abteilung: FB Immobilienmanagement Erstellt durch: Herr Prill Erstellt am: 07.08.2026 5  Beratungsfolge  Sitzungstermin Ausschuss für Grundstücke und Gebäude 29.09.2026 10 Tagesordnungspunkt: Vermarktung von Reihenhaus-Baugrundstücken im Bebauungsplan Nr. 391 "Varenseller Str./Kernekampstr." 15 1 Finanzielle Auswirkungen ￿ Nein ￿ Ja, ￿ Mitzeichnung Käm­ dann auch: merer / FBL Finanzen erforderlich 2 Im Haushaltsplan vorgese­ ￿ Nein ￿ Ja Produkt Sachkonto / Inv. Nr. hen? 010801 (Gesamt-)Betrag (auch wenn im Haushalt vorgesehen) 3 Die Leistungen sind grund­  Freiwillig ￿ Pflichtig durch Gesetz / Verordnung sätzlich 4 Veränderungen durch den Beschluss auf den zuletzt beschlossenen Haushalt (Erhöhung + / Reduzierung - ) Investiv (Finanzplan) 2024 2025 2026 2027 Einzahlung Auszahlung Konsumtiv (Ergebnisplan) 2024 2025 2026 2027 Ertrag Aufwand 20 Beschlussvorschlag: Seite 1 25 Es wird beschlossen, die städtischen Reihenhausgrundstücke im Baugebiet Nr. 391 „Varen­ seller Str./Kernekampstr.“ wie folgt zum Verkauf auszuschreiben: 1. Das Reihenhausgrundstück RH01 wird zur Bebauung mit Mietwohnungen zum Festpreis ausgeschrieben. 30 Der Festpreis beläuft sich auf 300,00 €/m² zuzüglich Erschließung, Kanalanschluss und Ver­ messung. Der Erwerber ist verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten einen Bauantrag/Freistellungsantrag zu 35 stellen und das Reihenhaus anschließend innerhalb von 2 Jahren bezugsfertig zu errichten. Der Erwerber verpflichtet sich, das Reihenhaus mindestens 10 Jahre selbst zu bewirtschaften (vermieten) und nicht an Dritte zu veräußern. 40 Der Erwerber ist verpflichtet, eine gewerbliche Vermietung zu unterlassen. Die Verpflichtungen sind dinglich zu sichern. 2. Die Reihenhausgrundstücke RH02 und RH03 werden einzeln (jeweils ein Reihenhaus mit 45 3 Einheiten) gegen Höchstgebot verkauft. Das Mindestgebot beträgt 300,00 €/m² (zuzüglich Erschließung, Kanalanschluss und Vermes­ sungskosten). 50 Der Erwerber ist verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten einen Bauantrag/Freistellungsantrag zu stellen und das Reihenhaus bzw. die Reihenhäuser anschließend innerhalb von 2 Jahren be­ zugsfertig zu errichten. Dem Erwerber steht es frei, das Reihenhaus bzw. die Reihenhäuser als Mietwohnungen 55 und/oder als Eigenheim/Eigentumswohnungen zu vermarkten. Der Erwerber ist verpflichtet, eine gewerbliche Vermietung zu unterlassen. Die Verpflichtungen sind dinglich zu sichern. 60 Die Verwaltung wird beauftragt, die Reihenhausgrundstücke wie genannt zeitnah auf der online-Plattform www.baupilot.com auszuschreiben. 65 Sachverhalt: Die Stadt besitzt insgesamt 3 Reihenhausgrundstücke mit jeweils 3 Wohneinheiten im Bereich 70 des Bebauungsplangebietes 391 „Varenseller Str./Kernekampstr.“ Durch Beschluss des Aus­ schusses vom 28.2.2023 (V-67/2023) wurden a) ein Reihenhaus [RH01] der Kategorie 2 (Mietwohnungsbau nach Förderweg A gegen Gebot) und 75 b) zwei Grundstücke [RH02 + RH03] in der Kategorie 1.2 (frei finanziert gegen Gebot) zugeordnet. Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in Bezug auf die Gewährung von Fördermitteln 80 des Landes für den Wohnungsbau ist es unsicher, ob eine Vermarktung des Reihenhauses Seite 2 der Kategorie 2 aktuell zu einer zeitnahen Bebauung mit gefördertem Mietwohnungsbau führt. Um die Grundstücke zügig als Bauland mobilisieren zu können, greift die Verwaltung den Vor­ schlag aus der letzten Sitzung des AGG auf und schlägt vor, die städtischen Baugrundstücke abweichend von der bisherigen Baulandrichtlinie unter zum Teil geänderten Bedingungen zum 85 Verkauf auszuschreiben. Im Jahr 2023 wurde der Verkaufspreis für Einfamilienhausgrundstücke in diesem Baugebiet auf 220,00 €/m² zuzgl. Erschließung festgelegt. Dieser orientierte sich seinerzeit am Zutei­ lungswert aus dem Umlegungsverfahren. Aktuell liegt der amtliche Bodenrichtwert bei 380,- 90 €/m² inkl. Erschließung. Aus diesem Grund und weil die Veräußerung der Grundstücke die Möglichkeit eröffnet, vorhandene Vermögenswerte zu mobilisieren und zusätzliche finanzielle Mittel zu erschließen, hält die Verwaltung eine Anpassung des Verkaufspreis für vertretbar. Da die Erschließungskosten aktuell noch nicht final kalkuliert sind, sollen diese später durch Beitragsbescheid erhoben werden. Um einen ausreichenden Puffer zum Bodenrichtwert zu 95 erhalten, wird ein Verkaufspreis von 300,00 €/m² zuzüglich Erschließung und Kanalanschluss vorgeschlagen. 1. Reihenhausgrundstück im Losverfahren zur Errichtung von Mietwohnungen [Grundstück RH01] 100 Der Festpreis für das Grundstück beläuft sich auf 300,00 €/m². Die Verwaltung sieht hierdurch die Möglichkeit, Mietwohnungsbau zu verwirklichen ohne eine verpflichtende Inanspruchnahme von Fördermitteln vorzugeben. 105 Der Erwerber stellt innerhalb von 6 Monaten nach Kaufvertragsabschluss einen Bauantrag bzw. gibt eine Bauanzeige im Freistellungsverfahren (soweit zulässig) ab. Der Erwerber errichtet innerhalb von 2 Jahren ab Genehmigung/Bauanzeige ein bezugsferti­ 110 ges Reihenhaus auf dem Kaufgrundstück. Der Erwerber verpflichtet sich, das Reihenhaus mindestens 10 Jahre selbst zu bewirtschaften (vermieten) und nicht an Dritte zu veräußern. 115 Dem Erwerber ist untersagt, den Wohnraum gewerblich als - Ferienwohnung (auch dauerhaft vermietet) - Boardinghouse / Serviced Apartments - Monteursunterkunft 120 - Sonstige Beherbergung zu vermieten. Die Verpflichtungen werden dinglich gesichert. 125 2. Reihenhausgrundstücke zur freifinanzierten Bebauung/Vermarktung [RH02 + RH03] Die beiden übrigen Reihenhausgrundstücke können wie vorgesehen zur freifinanzierten Be­ bauung und Vermarktung an einen Investor verkauft werden. Es wird vorgeschlagen, die bei­ 130 den Reihenhausgrundstücke einzeln (je ein Reihenhaus mit 3 Einheiten) zum Verkauf gegen Höchstgebot anzubieten. Das Mindestgebot beträgt 300,00 €/m² zuzüglich Erschließung, Ka­ nalanschluss und Vermessung. Dem Erwerber steht es frei, die Reihenhäuser als Mietwohnungen und/oder als Eigenheim/Ei­ 135 gentumswohnungen zu vermarkten. Seite 3 Der Erwerber stellt innerhalb von 6 Monaten nach Kaufvertragsabschluss einen Bauantrag bzw. gibt eine Bauanzeige im Freistellungsverfahren (soweit zulässig) ab. 140 Der Erwerber errichtet innerhalb von 2 Jahren ab Genehmigung/Bauanzeige ein bezugsferti­ ges Reihenhaus auf dem Kaufgrundstück. Dem Erwerber ist untersagt, den Wohnraum gewerblich als 145 - Ferienwohnung (auch dauerhaft vermietet) - Boardinghouse / Serviced Apartments - Monteursunterkunft - Sonstige Beherbergung 150 zu vermieten. Die Verpflichtungen werden dinglich gesichert. Die Verwaltung schlägt die zeitnahe übliche Vermarktung auf www.baupilot.com - wie im Be­ 155 schlussvorschlag genannt - vor. Der Bürgermeister Im Auftrag 160 Thomas Becher 165 Anlage Lageplan Seite 4

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