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Vermarktungvon Reihenhaus-Baugrundstücken im Bebauungsplan Nr. 391 "Varenseller Str./Kernekampstr."
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Stadt Rheda-Wiedenbrück |
| Datum | 2026-09-29 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Rheda-Wiedenbrück Vorlagen-Nr .
V-210/2026
Der Bürgermeister
öffentliche
V O R L A G E
Fachbereich/Abteilung:
FB Immobilienmanagement
Erstellt durch: Herr Prill
Erstellt am: 07.08.2026
5
Beratungsfolge Sitzungstermin
Ausschuss für Grundstücke und Gebäude 29.09.2026
10
Tagesordnungspunkt:
Vermarktung von Reihenhaus-Baugrundstücken im Bebauungsplan Nr. 391
"Varenseller Str./Kernekampstr."
15
1 Finanzielle Auswirkungen Nein Ja, Mitzeichnung Käm
dann auch: merer / FBL Finanzen
erforderlich
2 Im Haushaltsplan vorgese Nein Ja Produkt Sachkonto / Inv. Nr.
hen? 010801
(Gesamt-)Betrag (auch wenn im
Haushalt vorgesehen)
3 Die Leistungen sind grund Freiwillig Pflichtig durch Gesetz / Verordnung
sätzlich
4 Veränderungen durch den Beschluss auf den zuletzt beschlossenen Haushalt
(Erhöhung + / Reduzierung - )
Investiv (Finanzplan) 2024 2025 2026 2027
Einzahlung
Auszahlung
Konsumtiv (Ergebnisplan) 2024 2025 2026 2027
Ertrag
Aufwand
20
Beschlussvorschlag:
Seite 1
25 Es wird beschlossen, die städtischen Reihenhausgrundstücke im Baugebiet Nr. 391 „Varen
seller Str./Kernekampstr.“ wie folgt zum Verkauf auszuschreiben:
1. Das Reihenhausgrundstück RH01 wird zur Bebauung mit Mietwohnungen zum Festpreis
ausgeschrieben.
30
Der Festpreis beläuft sich auf 300,00 €/m² zuzüglich Erschließung, Kanalanschluss und Ver
messung.
Der Erwerber ist verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten einen Bauantrag/Freistellungsantrag zu
35 stellen und das Reihenhaus anschließend innerhalb von 2 Jahren bezugsfertig zu errichten.
Der Erwerber verpflichtet sich, das Reihenhaus mindestens 10 Jahre selbst zu bewirtschaften
(vermieten) und nicht an Dritte zu veräußern.
40 Der Erwerber ist verpflichtet, eine gewerbliche Vermietung zu unterlassen.
Die Verpflichtungen sind dinglich zu sichern.
2. Die Reihenhausgrundstücke RH02 und RH03 werden einzeln (jeweils ein Reihenhaus mit
45 3 Einheiten) gegen Höchstgebot verkauft.
Das Mindestgebot beträgt 300,00 €/m² (zuzüglich Erschließung, Kanalanschluss und Vermes
sungskosten).
50 Der Erwerber ist verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten einen Bauantrag/Freistellungsantrag zu
stellen und das Reihenhaus bzw. die Reihenhäuser anschließend innerhalb von 2 Jahren be
zugsfertig zu errichten.
Dem Erwerber steht es frei, das Reihenhaus bzw. die Reihenhäuser als Mietwohnungen
55 und/oder als Eigenheim/Eigentumswohnungen zu vermarkten.
Der Erwerber ist verpflichtet, eine gewerbliche Vermietung zu unterlassen.
Die Verpflichtungen sind dinglich zu sichern.
60
Die Verwaltung wird beauftragt, die Reihenhausgrundstücke wie genannt zeitnah auf der
online-Plattform www.baupilot.com auszuschreiben.
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Sachverhalt:
Die Stadt besitzt insgesamt 3 Reihenhausgrundstücke mit jeweils 3 Wohneinheiten im Bereich
70 des Bebauungsplangebietes 391 „Varenseller Str./Kernekampstr.“ Durch Beschluss des Aus
schusses vom 28.2.2023 (V-67/2023) wurden
a) ein Reihenhaus [RH01] der Kategorie 2 (Mietwohnungsbau nach Förderweg A gegen
Gebot) und
75 b) zwei Grundstücke [RH02 + RH03] in der Kategorie 1.2 (frei finanziert gegen Gebot)
zugeordnet.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in Bezug auf die Gewährung von Fördermitteln
80 des Landes für den Wohnungsbau ist es unsicher, ob eine Vermarktung des Reihenhauses
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der Kategorie 2 aktuell zu einer zeitnahen Bebauung mit gefördertem Mietwohnungsbau führt.
Um die Grundstücke zügig als Bauland mobilisieren zu können, greift die Verwaltung den Vor
schlag aus der letzten Sitzung des AGG auf und schlägt vor, die städtischen Baugrundstücke
abweichend von der bisherigen Baulandrichtlinie unter zum Teil geänderten Bedingungen zum
85 Verkauf auszuschreiben.
Im Jahr 2023 wurde der Verkaufspreis für Einfamilienhausgrundstücke in diesem Baugebiet
auf 220,00 €/m² zuzgl. Erschließung festgelegt. Dieser orientierte sich seinerzeit am Zutei
lungswert aus dem Umlegungsverfahren. Aktuell liegt der amtliche Bodenrichtwert bei 380,-
90 €/m² inkl. Erschließung. Aus diesem Grund und weil die Veräußerung der Grundstücke die
Möglichkeit eröffnet, vorhandene Vermögenswerte zu mobilisieren und zusätzliche finanzielle
Mittel zu erschließen, hält die Verwaltung eine Anpassung des Verkaufspreis für vertretbar.
Da die Erschließungskosten aktuell noch nicht final kalkuliert sind, sollen diese später durch
Beitragsbescheid erhoben werden. Um einen ausreichenden Puffer zum Bodenrichtwert zu
95 erhalten, wird ein Verkaufspreis von 300,00 €/m² zuzüglich Erschließung und Kanalanschluss
vorgeschlagen.
1. Reihenhausgrundstück im Losverfahren zur Errichtung von Mietwohnungen
[Grundstück RH01]
100
Der Festpreis für das Grundstück beläuft sich auf 300,00 €/m².
Die Verwaltung sieht hierdurch die Möglichkeit, Mietwohnungsbau zu verwirklichen ohne eine
verpflichtende Inanspruchnahme von Fördermitteln vorzugeben.
105
Der Erwerber stellt innerhalb von 6 Monaten nach Kaufvertragsabschluss einen Bauantrag
bzw. gibt eine Bauanzeige im Freistellungsverfahren (soweit zulässig) ab.
Der Erwerber errichtet innerhalb von 2 Jahren ab Genehmigung/Bauanzeige ein bezugsferti
110 ges Reihenhaus auf dem Kaufgrundstück.
Der Erwerber verpflichtet sich, das Reihenhaus mindestens 10 Jahre selbst zu bewirtschaften
(vermieten) und nicht an Dritte zu veräußern.
115 Dem Erwerber ist untersagt, den Wohnraum gewerblich als
- Ferienwohnung (auch dauerhaft vermietet)
- Boardinghouse / Serviced Apartments
- Monteursunterkunft
120 - Sonstige Beherbergung
zu vermieten.
Die Verpflichtungen werden dinglich gesichert.
125
2. Reihenhausgrundstücke zur freifinanzierten Bebauung/Vermarktung [RH02 + RH03]
Die beiden übrigen Reihenhausgrundstücke können wie vorgesehen zur freifinanzierten Be
bauung und Vermarktung an einen Investor verkauft werden. Es wird vorgeschlagen, die bei
130 den Reihenhausgrundstücke einzeln (je ein Reihenhaus mit 3 Einheiten) zum Verkauf gegen
Höchstgebot anzubieten. Das Mindestgebot beträgt 300,00 €/m² zuzüglich Erschließung, Ka
nalanschluss und Vermessung.
Dem Erwerber steht es frei, die Reihenhäuser als Mietwohnungen und/oder als Eigenheim/Ei
135 gentumswohnungen zu vermarkten.
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Der Erwerber stellt innerhalb von 6 Monaten nach Kaufvertragsabschluss einen Bauantrag
bzw. gibt eine Bauanzeige im Freistellungsverfahren (soweit zulässig) ab.
140 Der Erwerber errichtet innerhalb von 2 Jahren ab Genehmigung/Bauanzeige ein bezugsferti
ges Reihenhaus auf dem Kaufgrundstück.
Dem Erwerber ist untersagt, den Wohnraum gewerblich als
145 - Ferienwohnung (auch dauerhaft vermietet)
- Boardinghouse / Serviced Apartments
- Monteursunterkunft
- Sonstige Beherbergung
150 zu vermieten.
Die Verpflichtungen werden dinglich gesichert.
Die Verwaltung schlägt die zeitnahe übliche Vermarktung auf www.baupilot.com - wie im Be
155 schlussvorschlag genannt - vor.
Der Bürgermeister
Im Auftrag
160
Thomas Becher
165 Anlage
Lageplan
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