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Vermarktung von Wohnbaugrundstücken im Bereich des Bebauungsplans Nr. 395 "Kaiserforst"

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GemeindeStadt Rheda-Wiedenbrück
Datum2026-09-29
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Stadt Rheda-Wiedenbrück Vorlagen-Nr . V-203/2026 Der Bürgermeister öffentliche V O R L A G E Fachbereich/Abteilung: FB Immobilienmanagement Erstellt durch: Herrn Prill Erstellt am: 06.08.2026 5  Beratungsfolge  Sitzungstermin Ausschuss für Grundstücke und Gebäude 29.09.2026 10 Tagesordnungspunkt: Vermarktung von Wohnbaugrundstücken im Bereich des Bebauungsplans Nr. 395 "Kaiserforst" 15 1 Finanzielle Auswirkungen ￿ Nein ￿ Ja, ￿ Mitzeichnung Käm­ dann auch: merer / FBL Finanzen erforderlich 2 Im Haushaltsplan vorgese­ ￿ Nein ￿ Ja Produkt Sachkonto / Inv. Nr. hen? (Gesamt-)Betrag (auch wenn im Haushalt vorgesehen) 3 Die Leistungen sind grund­ ￿ Freiwillig ￿ Pflichtig durch Gesetz / Verordnung sätzlich 4 Veränderungen durch den Beschluss auf den zuletzt beschlossenen Haushalt (Erhöhung + / Reduzierung - ) Investiv (Finanzplan) 2024 2025 2026 2027 Einzahlung Auszahlung Konsumtiv (Ergebnisplan) 2024 2025 2026 2027 Ertrag Aufwand 20 Beschlussvorschlag: Seite 1 Es wird beschlossen, die städtischen Wohnbaugrundstücke im Bebauungsplangebiet Nr. 395 25 „Kaiserforst“, Parzellen Gemarkung Wiedenbrück, Flur 11, Parzellen 1242 und 1243, gele­ gen „Am Petersholz“ einzeln und jede für sich zum Verkauf öffentlich gegen Höchstgebot auf der online-Plattform www.baupilot.com auszuschreiben. Das Mindestgebot beträgt 440,- €/m² inkl. Vermessung, Kanalanschluss und Erschließung. 30 Die Grundstücke werden verkauft an private Bewerber, welche die zu errichtenden Gebäude selbst bewohnen. Der Erwerber hat sich zu verpflichten, innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsabschluss ei­ 35 nen Bauantrag oder Freistellungsantrag einzureichen und das Grundstück anschließend in­ nerhalb von 2 Jahren mit einem bezugsfertigen Wohnhaus gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans zu bebauen. Das Gebäude ist anschließend mindestens 10 Jahre durch den Erwerber und/oder seine di­ 40 rekten Familienangehörigen selbst zu bewohnen und darf nicht an Dritte weiterveräußert oder sonst wie übertragen werden. Ausgenommen davon sind Übertragungen an Abkömm­ linge des Käufers oder Ehegatten/eingetragene Lebenspartner. Das städtische Baugrundstück Gemarkung Wiedenbrück, Flur 11, Flurstück 1258, gelegen 45 Ravensberger Holz, soll bis auf weiteres als Grundstück für besondere Zwecke wie z.B. als Tauschgrundstück oder als Vorratsgrundstück in Verbindung mit der Ansiedlung von Ärzten zurückbehalten werden. 50 Sachverhalt: Im Bebauungsplangebiet 395 „Kaiserforst“ verfügt die Stadt derzeit noch über 3 unbebaute 55 Flächen „Am Petersholz“ bzw. „Ravensberger Holz“. Alle Flächen können laut Bebauungsplan mit einem Einzel- oder Doppelhaus mit max. 2 WE bebaut werden. Die Flächen waren zuletzt Gegenstand der Beratungen im Ausschuss für Grundstücke und Gebäude in seiner Sitzung vom 1.2.2022 (Vorlage V-21/2022). Seinerzeit sollten diese Flä­ 60 chen für Kompensationsgeschäfte bzw. als Angebotsflächen zur Ansiedlung von Ärzten zu­ rückbehalten werden. Bis dato konnten diese Flächen nicht für die angedachten Zwecke ver­ wendet werden. Die Veräußerung der Grundstücke ermöglicht es, vorhandene Vermögenswerte zu mobilisie­ 65 ren und zusätzliche finanzielle Mittel zu erschließen. Vor dem Hintergrund, dass die Stadt auch in anderen Bereichen über Baulandreserven verfügt und sich mit der Veräußerung der Grund­ stücke die Möglichkeit bietet, vorhandene Baulücken zu schließen, schlägt die Verwaltung vor die hier genannten Baugrundstücke zum Teil einer Vermarktung zuzuführen. 70 Hierbei könnten die Flächen A und B (Flurstücke 1242 und 1243) jeweils einzeln zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus ausgeschrieben werden. Das Grundstück C (Flurstück 1258) könnte weiterhin als Grundstück für besondere Zwecke wie z.B. als Tauschgrundstück oder als Vorratsgrundstück in Verbindung mit der Ansiedlung von Ärzten, zurückbehalten werden. 75 Der Bodenrichtwert beträgt aktuell 440,- €/m². Die Verwaltung schlägt vor, die Grundstücke gegen Höchstgebot (Mindestgebot 440,- €/m² inkl. Vermessung und Erschließung) öffentlich auszuschreiben. Seite 2 Um die Grundstücke einer zeitnahen Bebauung zuzuführen, sind für diese innerhalb 6 Mona­ 80 ten ein Bauantrag bzw. ein Freistellungsantrag einzureichen und die Flächen anschließend innerhalb 2 Jahren bezugsfertig zu bebauen. Der Verkauf erfolgt ausschließlich an Privatper­ sonen zur Selbstnutzung mit 10-jähriger Eigennutzungsverpflichtung. Die Verwaltung empfiehlt, die genannten Grundstücke wie im Beschlussvorschlag genannt zu 85 veräußern. Der Bürgermeister Im Auftrag 90 Thomas Becher 95 Anlage Lageplan Seite 3

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