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Vermarktung von Wohnbaugrundstücken im Bereich des Bebauungsplans Nr. 395 "Kaiserforst"
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Stadt Rheda-Wiedenbrück |
| Datum | 2026-09-29 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Rheda-Wiedenbrück Vorlagen-Nr .
V-203/2026
Der Bürgermeister
öffentliche
V O R L A G E
Fachbereich/Abteilung:
FB Immobilienmanagement
Erstellt durch: Herrn Prill
Erstellt am: 06.08.2026
5
Beratungsfolge Sitzungstermin
Ausschuss für Grundstücke und Gebäude 29.09.2026
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Tagesordnungspunkt:
Vermarktung von Wohnbaugrundstücken im Bereich des Bebauungsplans Nr.
395 "Kaiserforst"
15
1 Finanzielle Auswirkungen Nein Ja, Mitzeichnung Käm
dann auch: merer / FBL Finanzen
erforderlich
2 Im Haushaltsplan vorgese Nein Ja Produkt Sachkonto / Inv. Nr.
hen?
(Gesamt-)Betrag (auch wenn im
Haushalt vorgesehen)
3 Die Leistungen sind grund Freiwillig Pflichtig durch Gesetz / Verordnung
sätzlich
4 Veränderungen durch den Beschluss auf den zuletzt beschlossenen Haushalt
(Erhöhung + / Reduzierung - )
Investiv (Finanzplan) 2024 2025 2026 2027
Einzahlung
Auszahlung
Konsumtiv (Ergebnisplan) 2024 2025 2026 2027
Ertrag
Aufwand
20
Beschlussvorschlag:
Seite 1
Es wird beschlossen, die städtischen Wohnbaugrundstücke im Bebauungsplangebiet Nr. 395
25 „Kaiserforst“, Parzellen Gemarkung Wiedenbrück, Flur 11, Parzellen 1242 und 1243, gele
gen „Am Petersholz“ einzeln und jede für sich zum Verkauf öffentlich gegen Höchstgebot auf
der online-Plattform www.baupilot.com auszuschreiben.
Das Mindestgebot beträgt 440,- €/m² inkl. Vermessung, Kanalanschluss und Erschließung.
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Die Grundstücke werden verkauft an private Bewerber, welche die zu errichtenden Gebäude
selbst bewohnen.
Der Erwerber hat sich zu verpflichten, innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsabschluss ei
35 nen Bauantrag oder Freistellungsantrag einzureichen und das Grundstück anschließend in
nerhalb von 2 Jahren mit einem bezugsfertigen Wohnhaus gemäß den Festsetzungen des
Bebauungsplans zu bebauen.
Das Gebäude ist anschließend mindestens 10 Jahre durch den Erwerber und/oder seine di
40 rekten Familienangehörigen selbst zu bewohnen und darf nicht an Dritte weiterveräußert
oder sonst wie übertragen werden. Ausgenommen davon sind Übertragungen an Abkömm
linge des Käufers oder Ehegatten/eingetragene Lebenspartner.
Das städtische Baugrundstück Gemarkung Wiedenbrück, Flur 11, Flurstück 1258, gelegen
45 Ravensberger Holz, soll bis auf weiteres als Grundstück für besondere Zwecke wie z.B. als
Tauschgrundstück oder als Vorratsgrundstück in Verbindung mit der Ansiedlung von Ärzten
zurückbehalten werden.
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Sachverhalt:
Im Bebauungsplangebiet 395 „Kaiserforst“ verfügt die Stadt derzeit noch über 3 unbebaute
55 Flächen „Am Petersholz“ bzw. „Ravensberger Holz“. Alle Flächen können laut Bebauungsplan
mit einem Einzel- oder Doppelhaus mit max. 2 WE bebaut werden.
Die Flächen waren zuletzt Gegenstand der Beratungen im Ausschuss für Grundstücke und
Gebäude in seiner Sitzung vom 1.2.2022 (Vorlage V-21/2022). Seinerzeit sollten diese Flä
60 chen für Kompensationsgeschäfte bzw. als Angebotsflächen zur Ansiedlung von Ärzten zu
rückbehalten werden. Bis dato konnten diese Flächen nicht für die angedachten Zwecke ver
wendet werden.
Die Veräußerung der Grundstücke ermöglicht es, vorhandene Vermögenswerte zu mobilisie
65 ren und zusätzliche finanzielle Mittel zu erschließen. Vor dem Hintergrund, dass die Stadt auch
in anderen Bereichen über Baulandreserven verfügt und sich mit der Veräußerung der Grund
stücke die Möglichkeit bietet, vorhandene Baulücken zu schließen, schlägt die Verwaltung vor
die hier genannten Baugrundstücke zum Teil einer Vermarktung zuzuführen.
70 Hierbei könnten die Flächen A und B (Flurstücke 1242 und 1243) jeweils einzeln zur Bebauung
mit einem Einfamilienhaus ausgeschrieben werden. Das Grundstück C (Flurstück 1258)
könnte weiterhin als Grundstück für besondere Zwecke wie z.B. als Tauschgrundstück oder
als Vorratsgrundstück in Verbindung mit der Ansiedlung von Ärzten, zurückbehalten werden.
75 Der Bodenrichtwert beträgt aktuell 440,- €/m². Die Verwaltung schlägt vor, die Grundstücke
gegen Höchstgebot (Mindestgebot 440,- €/m² inkl. Vermessung und Erschließung) öffentlich
auszuschreiben.
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Um die Grundstücke einer zeitnahen Bebauung zuzuführen, sind für diese innerhalb 6 Mona
80 ten ein Bauantrag bzw. ein Freistellungsantrag einzureichen und die Flächen anschließend
innerhalb 2 Jahren bezugsfertig zu bebauen. Der Verkauf erfolgt ausschließlich an Privatper
sonen zur Selbstnutzung mit 10-jähriger Eigennutzungsverpflichtung.
Die Verwaltung empfiehlt, die genannten Grundstücke wie im Beschlussvorschlag genannt zu
85 veräußern.
Der Bürgermeister
Im Auftrag
90
Thomas Becher
95 Anlage
Lageplan
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