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Zukunft des Hohlwegs Dansweiler

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Pulheim
Datum2026-09-30
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Extrahierter Text

Vorlage Nr.: 254/2026 1. Ergänzung Aktenzeichen: IV/67 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umwelt- und Planungsausschuss 6 X 30.09.2026 Betreff Zukunft des Hohlwegs Dansweiler V eranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen x ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: 8.000 – 10.000 € (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) — im Haushalt des laufenden Jahres 8.000 – 10.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Vorlage Nr.: 254/2026 1. Ergänzung . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwal- tung wie beschrieben vorzugehen und entsprechende Prüfungen und Maßnahmen zu ergreifen, um den Hohlweg Dans- weiler unter größtmöglichem Erhalt der Natur wieder zu öffnen. Erläuterungen Die Verwaltung hatte dem Umwelt- und Planungsausschuss (UPA) in seiner Sitzung am 08.07.2026 mit der Vorlage Nr. 254/2026 den Sachstand zum gesperrten Hohlweg in Pulheim Dansweiler berichtet. Der UPA hatte die Verwaltung in der Sitzung beauftragt, den entsprechend betroffenen Ratsgremien nach Vorliegen aller relevanten Informationen den Sachverhalt im Rahmen einer Ergänzungsvorlage erneut zum Beschluss über die Zukunft des Hohlwegs Dansweiler vorzulegen. Für den Fall, dass die in den Erläuterungen der Vorlage Nr. 24/2026 beschriebene Variante 3 umgesetzt werden kann, wurde die Verwaltung beauftragt entsprechende Warnschilder an den Zugängen des Hohlwegs aufzustel- len und den Weg möglichst kurzfristig wieder zu öffnen. Zum damaligen Zeitpunkt lag der Verwaltung noch keine Rückmeldung des Gemeindeversicherungsverbandes (GVV) zu dem Thema vor. Zwischenzeitlich liegt der Verwaltung eine Rückmeldung des GVV vor. In dieser bestätigt der GVV grundsätzlich die von der Verwaltung vorgenommene (haftungs-)rechtliche Bewertung der an dem Weg bestehenden Gefahren im Hinblick auf Personen- oder Sachschäden. Gem. Urteil des Bundesgerichtshofs aus Oktober 2012 können Eigentümer von Wegen in der freien Landschaft und im Wald, die nicht gewidmet sind, bei Sach- und Personenschäden, die sich aus den in der Natur ergebenden Gefahren ergeben, nicht hierfür haftbar gemacht werden, da das Betreten der freien Landschaft gem. § 60 Satz 1 BNatschG auf eigene Gefahr erfolgt. Dem Urteil nach besteht auch keine Haftung, wenn die Gefahren zuvor durch fachkundige Personen erkannt wurden und nicht abgestellt wurden. Lediglich bei in der Natur atypischen Gefahren sei der Eigentümer in der Haftung. Z.B. eine künstliche Grube oder eine Stacheldraht. Der Hohlweg Dansweiler ist nicht gewidmet und befindet sich in der freien Landschaft am Ortsrand von Dansweiler. Bei den vorhandenen Gefahren handelt es sich rein um naturtypische Gefahren, die von den geschädigten gehölzen ausge- hen. Trotz der Bestätigung des GVV des vorstehenden Haftungsausschlusses für diesen Weg rät der GVV dennoch eher zu einer dauerhaften Sperrung des Weges, räumt aber ein, dass der Gemeindeversicherungsverband auch eine Lösung mit entsprechender Warnhinweisbeschilderung (Piktogramme) mittragen würde, sofern sich der Ausschuss hierfür entschie- den habe. Insoweit sollte laut dem GVV aber bei ganz konkreten Gefahren zusätzlich gehandelt werden durch Fällen von Bäumen, ähnlich wie nach einem Sturm. Die Verwaltung hat aus der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 08.07.2026 mitgenommen, dass der all- gemeine Wunsch besteht, den Hohlweg Dansweiler unter größtmöglichem Erhalt der wertvollen und den Weg prägen- den Natur in diesem Bereich möglichst wieder zu öffnen. Vor dem Hintergrund der nun vorliegenden Bestätigung der (haftungs-) rechtlichen Einschätzung sowie den ergänzend durch den GVV gegebenen Empfehlungen wird sich die Verwaltung die geschädigten Bereiche erneut ansehen, um hier einen Weg zu finden, die gravierendsten Gefahren unter größtmöglichem Erhalt der Natur zu beseitigen und den Weg mit entsprechender Beschilderung wieder freizugeben. Gewisse Restrisiken würden dann bestehen bleiben. Dabei plant die Verwaltung sich auch nochmals von einem externen Baumgutachter und von der Biologischen Station Bonn beraten zu lassen. Auch muss das Vorgehen abschließend mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) abge- stimmt werden. Eine Umsetzung wäre grundsätzlich und vorbehaltlich ggf. noch durchzuführender Artenschutzprüfungen nach Ende der Vogelschutzzeit ab dem 1. Oktober möglich. Nach einer vorläufigen Schätzung der anfallenden Kosten Vorlage Nr.: 254/2026 1. Ergänzung . Seite 3 / 3 belaufen sich diese insgesamt voraussichtlich auf ca. 8.000 – 10.000 €. Die Mittel stehen im Haushalt auf dem Konto 14/01/01.5231000/7231000 „Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden“ zur Verfügung.

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