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Zukunft des Hohlwegs Dansweiler
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Pulheim |
| Datum | 2026-09-30 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr.: 254/2026
1. Ergänzung
Aktenzeichen: IV/67
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin
Umwelt- und Planungsausschuss 6 X 30.09.2026
Betreff
Zukunft des Hohlwegs Dansweiler
V eranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen x ja nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
8.000 – 10.000 €
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
— im Haushalt des laufenden Jahres 8.000 – 10.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Vorlage Nr.: 254/2026 1. Ergänzung . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwal-
tung wie beschrieben vorzugehen und entsprechende Prüfungen und Maßnahmen zu ergreifen, um den Hohlweg Dans-
weiler unter größtmöglichem Erhalt der Natur wieder zu öffnen.
Erläuterungen
Die Verwaltung hatte dem Umwelt- und Planungsausschuss (UPA) in seiner Sitzung am 08.07.2026 mit der Vorlage Nr.
254/2026 den Sachstand zum gesperrten Hohlweg in Pulheim Dansweiler berichtet. Der UPA hatte die Verwaltung in
der Sitzung beauftragt, den entsprechend betroffenen Ratsgremien nach Vorliegen aller relevanten Informationen den
Sachverhalt im Rahmen einer Ergänzungsvorlage erneut zum Beschluss über die Zukunft des Hohlwegs Dansweiler
vorzulegen. Für den Fall, dass die in den Erläuterungen der Vorlage Nr. 24/2026 beschriebene Variante 3 umgesetzt
werden kann, wurde die Verwaltung beauftragt entsprechende Warnschilder an den Zugängen des Hohlwegs aufzustel-
len und den Weg möglichst kurzfristig wieder zu öffnen.
Zum damaligen Zeitpunkt lag der Verwaltung noch keine Rückmeldung des Gemeindeversicherungsverbandes (GVV)
zu dem Thema vor. Zwischenzeitlich liegt der Verwaltung eine Rückmeldung des GVV vor. In dieser bestätigt der GVV
grundsätzlich die von der Verwaltung vorgenommene (haftungs-)rechtliche Bewertung der an dem Weg bestehenden
Gefahren im Hinblick auf Personen- oder Sachschäden. Gem. Urteil des Bundesgerichtshofs aus Oktober 2012 können
Eigentümer von Wegen in der freien Landschaft und im Wald, die nicht gewidmet sind, bei Sach- und Personenschäden,
die sich aus den in der Natur ergebenden Gefahren ergeben, nicht hierfür haftbar gemacht werden, da das Betreten der
freien Landschaft gem. § 60 Satz 1 BNatschG auf eigene Gefahr erfolgt. Dem Urteil nach besteht auch keine Haftung,
wenn die Gefahren zuvor durch fachkundige Personen erkannt wurden und nicht abgestellt wurden. Lediglich bei in der
Natur atypischen Gefahren sei der Eigentümer in der Haftung. Z.B. eine künstliche Grube oder eine Stacheldraht.
Der Hohlweg Dansweiler ist nicht gewidmet und befindet sich in der freien Landschaft am Ortsrand von Dansweiler. Bei
den vorhandenen Gefahren handelt es sich rein um naturtypische Gefahren, die von den geschädigten gehölzen ausge-
hen.
Trotz der Bestätigung des GVV des vorstehenden Haftungsausschlusses für diesen Weg rät der GVV dennoch eher zu
einer dauerhaften Sperrung des Weges, räumt aber ein, dass der Gemeindeversicherungsverband auch eine Lösung mit
entsprechender Warnhinweisbeschilderung (Piktogramme) mittragen würde, sofern sich der Ausschuss hierfür entschie-
den habe. Insoweit sollte laut dem GVV aber bei ganz konkreten Gefahren zusätzlich gehandelt werden durch Fällen
von Bäumen, ähnlich wie nach einem Sturm.
Die Verwaltung hat aus der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 08.07.2026 mitgenommen, dass der all-
gemeine Wunsch besteht, den Hohlweg Dansweiler unter größtmöglichem Erhalt der wertvollen und den Weg prägen-
den Natur in diesem Bereich möglichst wieder zu öffnen.
Vor dem Hintergrund der nun vorliegenden Bestätigung der (haftungs-) rechtlichen Einschätzung sowie den ergänzend
durch den GVV gegebenen Empfehlungen wird sich die Verwaltung die geschädigten Bereiche erneut ansehen, um hier
einen Weg zu finden, die gravierendsten Gefahren unter größtmöglichem Erhalt der Natur zu beseitigen und den Weg
mit entsprechender Beschilderung wieder freizugeben. Gewisse Restrisiken würden dann bestehen bleiben.
Dabei plant die Verwaltung sich auch nochmals von einem externen Baumgutachter und von der Biologischen Station
Bonn beraten zu lassen. Auch muss das Vorgehen abschließend mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) abge-
stimmt werden. Eine Umsetzung wäre grundsätzlich und vorbehaltlich ggf. noch durchzuführender Artenschutzprüfungen
nach Ende der Vogelschutzzeit ab dem 1. Oktober möglich. Nach einer vorläufigen Schätzung der anfallenden Kosten
Vorlage Nr.: 254/2026 1. Ergänzung . Seite 3 / 3
belaufen sich diese insgesamt voraussichtlich auf ca. 8.000 – 10.000 €. Die Mittel stehen im Haushalt auf dem Konto
14/01/01.5231000/7231000 „Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden“ zur Verfügung.
Text aus PDF extrahiert