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Bericht zu Abfällen im öffentlichen Raum

Mitteilung
TypMitteilung
GemeindeStadt Pulheim
Datum2026-09-30
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Vorlage Nr.: 367/2026 Aktenzeichen: IV 60 Mitteilungsvorlage Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umwelt- und Planungsausschuss X 30.09.2026 Betreff Bericht zu Abfällen im öffentlichen Raum Mitteilung Bericht zur Entwicklung bei den Abfällen im öffentlichen Raum aufgrund der Beschlussfassungen Nr. 3 und 4 des Haupt- und Finanzausschusses zur Vorlage 102/2025, Abfallbelastung im öffentlichen Raum Wilder Müll Die vom städtischen Bauhof entsorgten Müllmengen sind in den letzten Jahren angestiegen. Der Anteil des wilden Mülls an diesen Mengen kann allerdings nur geschätzt werden, da die zu entsorgenden Mengen, die auch außerhalb der wil­ den Müll-Sammlung anfallen, nach Abfallarten und nicht nach Verursachung getrennt und verwogen werden müssen. Laut Mitteilung des Bauhofs ist die Anzahl der Sammeleinsätze bezüglich wilden Mülls relativ konstant, wobei Einzel­ fälle, bei denen zum Teil ganze LKW-Ladungen auf Feldwegen abgelagert werden, erheblichen Aufwand verursachen. Um die gemeldeten und beauftragten Sammlungen des wilden Mülls wirtschaftlich abzuwickeln, werden Meldungen klei­ nerer Müllmengen zusammengefasst in einer Tour abgewickelt. Bedauerlicherweise kann nur eine geringe Anzahl von Verursachern ermittelt und zu Kostenersatz herangezogen werden. Aus den Kostenstellenrechnungen der abgerechneten Jahre 2022 bis 2025 ergeben sich keine größeren Aufwandsver­ änderungen bezüglich der Sammlung des Wilden Mülls im Verhältnis zu den Gesamtkosten der Abfallentsorgung / Kreislaufwirtschaft: 2022 / 226.772 € / 5,23% 2023 / 241.263 € / 4,81% 2024 / 289.720 € / 5,18% 2025 / 324.148 € / 5,30% Vorlage Nr.: 367/2026 . Seite 2 / 2 Littering / Kleinabfälle Der inzwischen weit fort geschrittene Austausch der alten nach oben komplett geöffneten Straßenpapierkörbe durch das neue Modell hat zu einer deutlichen Verbesserung im Bereich der Kleinabfälle geführt. Verwehungen durch Wind und Verteilung durch die Fauna werden größtenteils verhindert. Zudem kann der laufende Betrieb durch den Bauhof wirtschaftlicher gestaltet werden, weil viele Standorte aufgrund des größeren Volumens und aufgrund des Einwurfschlitzes zur Verhinderung von Hausmüllsackentsorgungen weniger häu­ fig geleert werden müssen. Aktuell werden in 2026 noch Spielplätze und im Anschluss Sportplätze umgerüstet und im Jahr 2027 sollen Schulen und Friedhöfe auch das neue Modell erhalten. Folienkonfetti Gemäß § 7 der aktuell gültigen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Ge­ biet der Stadt Pulheim ist grundsätzlich jede Verunreinigung der öffentlichen Verkehrsflächen und Anlagen untersagt, so­ mit auch die Verunreinigung durch Folienkonfetti. Die Verunreinigung öffentlicher Flächen mittels Folienkonfetti kann bereits als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, vor­ ausgesetzt es ist die Verursacherin/ der Verursacher bekannt. Unbenommen dessen ist beabsichtigt, bei der nächsten Überarbeitung dieser Verordnung Folienkonfetti in die Aufzäh­ lung der insbesondere unzulässigen Verunreinigungen unter § 7 Abs. 1 aufzunehmen. Des Weiteren wurde den Teilnehmern der Karnevalszüge im Stadtgebiet die Nutzung von Folienkonfetti während des Zuges untersagt.

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