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Feststellung des Jahresabschlusses 2024

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Bedburg
Datum2026-09-29
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP11- 248/2026 Rechnungsprüfungsamt Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: Rechnungsprüfungsausschuss 22.09.2026 Rat der Stadt Bedburg 29.09.2026 Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2024 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg stellt auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss 2024 fest und beschließt, das Jahresergebnis in Höhe von – 8.606.742,31 € der Ausgleichsrücklage zu entnehmen. Die Mitglieder des Rates erteilen dem Bürgermeister ebenfalls auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die Entlastung. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und die enthaltenen Daten sind zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus: - Bilanz - Ergebnisrechnung - Finanzrechnung - Teilrechnungen - Anhang Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2024 wurde dem Rat der Stadt Bedburg am 21.04.2026 zugeleitet. Die Ergebnisrechnung 2024 weist einen Jahresfehlbetrag von – 8.606.742,31 € aus. Dieser ist der Ausgleichsrücklage zu entnehmen. Das örtliche Rechnungsprüfungsamt hat die Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 102 Abs. 1 GO NRW durchgeführt und abschließend einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfbericht hierzu ist den Ratsmitgliedern in elektronisch Form zugestellt worden und wurde als Anlage im Ratsinformationssystem SD-Net. der Vorlage beigefügt. Der gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW für die Prüfung des Jahresabschlusses verantwortliche Rechnungsprüfungsausschuss wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 22.09.2026 den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes beraten, sich diesem Bericht und dem darin enthaltenen Bestätigungsvermerk anschließen und den als Anlage beigefügten Bericht beschließen. Zuständig für die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses ist gem. § 96 Abs. 1 GO NRW der Rat der Stadt Bedburg. Zugleich beschließt er über die Behandlung des Jahresergebnisses in Höhe von – 8.606.742,31 €. Die Wertveränderungen nach § 44 KomHVO NRW in Höhe von 75.368,62 € und der Jahresfehlbetrag von – 8.606.742,31 € verringern das Eigenkapital der Stadt Bedburg zum 31.12.2024 auf 62.122.518,15 €. Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 betrug 345.737.643,16 €. Der vom Rat der Stadt Bedburg festgestellte Jahresabschluss ist gem. § 96 Abs. 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Darüber hinaus unterliegt der Jahresabschluss der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Beschlussvorlage WP11-248/2026 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 08.09.2026 -------------------------- -------------------------- Thißen Solbach Leiter des Bürgermeister Rechnungsprüfungsamtes Beschlussvorlage WP11-248/2026 Seite 3

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