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Feststellung des Jahresabschlusses 2024
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Bedburg |
| Datum | 2026-09-29 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
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Drucksache: WP11-
248/2026
Rechnungsprüfungsamt Sitzungsteil
Az.: öffentlich
Beratungsfolge: Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis:
Rechnungsprüfungsausschuss 22.09.2026
Rat der Stadt Bedburg 29.09.2026
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2024
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg stellt auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses den
Jahresabschluss 2024 fest und beschließt, das Jahresergebnis in Höhe von – 8.606.742,31 € der
Ausgleichsrücklage zu entnehmen.
Die Mitglieder des Rates erteilen dem Bürgermeister ebenfalls auf Empfehlung des
Rechnungsprüfungsausschusses die Entlastung.
STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2
Begründung:
Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Er
muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt
Bedburg vermitteln und die enthaltenen Daten sind zu erläutern.
Der Jahresabschluss besteht aus:
- Bilanz
- Ergebnisrechnung
- Finanzrechnung
- Teilrechnungen
- Anhang
Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2024 wurde dem Rat der Stadt Bedburg am 21.04.2026
zugeleitet.
Die Ergebnisrechnung 2024 weist einen Jahresfehlbetrag von – 8.606.742,31 € aus. Dieser ist der
Ausgleichsrücklage zu entnehmen.
Das örtliche Rechnungsprüfungsamt hat die Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 102 Abs. 1
GO NRW durchgeführt und abschließend einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der
Prüfbericht hierzu ist den Ratsmitgliedern in elektronisch Form zugestellt worden und wurde als
Anlage im Ratsinformationssystem SD-Net. der Vorlage beigefügt.
Der gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW für die Prüfung des Jahresabschlusses verantwortliche
Rechnungsprüfungsausschuss wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 22.09.2026 den Prüfbericht
des Rechnungsprüfungsamtes beraten, sich diesem Bericht und dem darin enthaltenen
Bestätigungsvermerk anschließen und den als Anlage beigefügten Bericht beschließen.
Zuständig für die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses ist gem. § 96 Abs. 1 GO NRW der
Rat der Stadt Bedburg. Zugleich beschließt er über die Behandlung des Jahresergebnisses in Höhe
von – 8.606.742,31 €. Die Wertveränderungen nach § 44 KomHVO NRW in Höhe von 75.368,62 €
und der Jahresfehlbetrag von – 8.606.742,31 € verringern das Eigenkapital der Stadt Bedburg zum
31.12.2024 auf 62.122.518,15 €.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 betrug 345.737.643,16 €.
Der vom Rat der Stadt Bedburg festgestellte Jahresabschluss ist gem. § 96 Abs. 2 GO NRW der
Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Darüber hinaus unterliegt der Jahresabschluss der überörtlichen
Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Beschlussvorlage WP11-248/2026 Seite 2
STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 08.09.2026
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Thißen Solbach
Leiter des Bürgermeister
Rechnungsprüfungsamtes
Beschlussvorlage WP11-248/2026 Seite 3
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