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60. Flächennutzungsplanänderung - Erweiterung Oppendorf Hier: Erneute Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Bedburg |
| Datum | 2026-09-29 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
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Drucksache: WP10-
378/2022 9. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung, Sitzungsteil
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Az.: öffentlich
Beratungsfolge: Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis:
Stadtentwicklungsausschuss 31.05.2022 Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Stadtentwicklungsausschuss 21.03.2023 11 Ja-Stimme(n), 0
Gegenstimme(n), 2
Stimmenthaltung(en)
Stadtentwicklungsausschuss 01.04.2025 zu a) Einstimmig, 0
Enthaltung(en)
zu b) Einstimmig, 0
Enthaltung(en)
Stadtentwicklungsausschuss 26.08.2025 zu a) Einstimmig, 0
Enthaltung(en)
zu b) Einstimmig, 0
Enthaltung(en)
Stadtentwicklungsausschuss 24.02.2026 zu a) Einstimmig, 0
Enthaltung(en)
zu b) Einstimmig, 0
Enthaltung(en)
Stadtentwicklungsausschuss 05.05.2026 zu a) 13 Ja-Stimme(n), 2
Gegenstimme(n), 0
Stimmenthaltung(en)
zu b) 13 Ja-Stimme(n), 2
Gegenstimme(n), 0
Stimmenthaltung(en)
Rat der Stadt Bedburg 14.07.2026 Mehrheitlich dafür (Stimmen
der SPD, CDU ohne Herrn
Kühl, FWG, Grünen, Herr
Hoffmann, Herr Doppke und
BM dafür; Stimmen der AfD
dagegen)
Rat der Stadt Bedburg 29.09.2026
STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2
Betreff:
60. Flächennutzungsplanänderung - Erweiterung Oppendorf
Hier: Erneute Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg entscheidet
a) die Abwägung und Bewertung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden
und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
entsprechend den in der Anlage dargestellten Beschlussvorschlägen und
b) die Abwägung und Bewertung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit der
Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen entsprechend den in der Anlage dargestellten Beschlussvorschläge und
c) die 60. Flächennutzungsplanänderung – „Erweiterung Oppendorf“ mit der Begründung,
dem Umweltbericht und der Planzeichnung zu beschließen und gemäß § 6 Abs. 1 BauGB
der Bezirksregierung Köln als höhere Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Beschlussvorlage WP10-378/2022 9. Ergänzung Seite 2
STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3
Begründung:
Die 60. Flächennutzungsplanänderung wurde nach Durchführung der erforderlichen
Beteiligungsverfahren am 14. Juli 2026 durch den Rat der Stadt Bedburg festgestellt und
der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt.
Daraufhin teilte die Bezirksregierung Köln mit, dass sie die Genehmigung aufgrund der
Formulierung des Beschlusses vom 14. Juli 2026 unter Buchstabe a) nicht erteilen werde.
Beanstandet wurde, dass die eingegangenen Stellungnahmen dort lediglich „bewertet“ und
nicht ausdrücklich „abgewogen“ bzw. über die Abwägung beschlossen worden seien. Um
eine förmliche Versagung der Genehmigung zu vermeiden und das Verfahren zügig
fortführen zu können, wurde der Genehmigungsantrag daraufhin zurückgenommen.
Um dem von der Bezirksregierung angenommenen formalen Mangel Rechnung zu tragen,
sollen vorsorglich sämtliche im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung, der Offenlagen sowie
der erneuten Offenlage eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der jeweiligen
Abwägungsentscheidungen ausdrücklich beschlossen werden.
Unter Berücksichtigung der im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen und deren
Abwägung wird empfohlen, die 60. Flächennutzungsplanänderung – „Erweiterung
Oppendorf“ erneut festzustellen.
Neben der Planzeichnung sind auch die Abwägungstabellen aus der frühzeitigen
Beteiligung sowie aus den Offenlagen und die Begründung Bestandteil der Unterlagen zur
Flächennutzungsplanänderung. Diese werden aus ökonomischen Gründen ausschließlich
im Ratsinformationssystem bereitgestellt.
Beschlussvorlage WP10-378/2022 9. Ergänzung Seite 3
STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 14.09.2026
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Lilli Preuß Jens Tempelmann Sascha Solbach
Sachbearbeiterin Fachdienstleiter Bürgermeister
Beschlussvorlage WP10-378/2022 9. Ergänzung Seite 4
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