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Fachärzteversorgung in Bad Münstereifel hier: Ausarbeitung der Verwaltung

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Bad Münstereifel
Datum2026-09-23
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 16.09.2026 - Der Bürgermeister Az: Nr. der Ratsdrucksache: 289-XII/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 23.09.2026 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Fachärzteversorgung in Bad Münstereifel hier: Ausarbeitung der Verwaltung __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Greuel __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel müssen über-/außerplan- mäßig bereitgestellt werden. Die Mittel stehen haushalts- ( ) Kostenstelle Konto rechtlich zur Verfügung ________________ _____________ ( ) ja / ( ) nein ( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft _________________ € jährlich ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR SGL AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 289-XII/Z-1 1. Sachverhalt: Stellungnahme der Verwaltung zum Fraktionsantrag der UWV-Fraktion vom 14.07.2026, vorgelegt mit Ratsdrucksache Nr. 289-XII: Bei dem im Antrag beschriebenen „Runden Tisch" handelt es sich um einen interfraktionellen Aus- tausch vom 10.06.2026, bei dem die Verwaltung auf Bitte der Fraktionen die Terminkoordination übernommen und die Räumlichkeiten bereitgestellt hat, ohne weitere organisatorische oder inhaltli- che Aufgaben innezuhaben. Dementsprechend hatte die Verwaltung auch keine weiterführende Kenntnis über die Vertreter der externen Organisationen, die in der Sitzung vorgetragen haben. Dennoch wurden die vorgestellten Präsentationen nach Erhalt durch die Verwaltung unmittelbar an die Fraktionen weitergeleitet. Aus den im runden Tisch vorgestellten Präsentationen durch die AOK Rheinland/Hamburg und die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein gehen grundsätzlich folgende inhaltliche Kernpunkte hervor: Die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung ist gesetzlich abschließend geregelt (§§ 99– 105 SGB V, Ärzte-Zulassungsverordnung, Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundes- ausschusses). Zuständig für Bedarfsplanung, Zulassungen und Nachbesetzungen sind die Kassen- ärztliche Vereinigung, die Zulassungsgremien und der Landesausschuss im Einvernehmen mit den Krankenkassen. Der Kommune kommt in diesem Verfahren keine Entscheidungs-, sondern allen- falls eine Mitwirkungsrolle zu. Nach der Definition der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) liegt eine Unterversorgung dann vor, wenn der Versorgungsgrad in einem Planungsbereich • im hausärztlichen Bereich unter 75 % oder • im fachärztlichen Bereich unter 50 % liegt. Erst ab diesen Schwellenwerten ist die Kassenärztliche Vereinigung (KV) verpflichtet, Maßnahmen zur Beseitigung der Unterversorgung einzuleiten (z. B. Sicherstellungszuschläge, Strukturfonds-För- derungen). Ein Versorgungsgrad unter 100 % begründet für sich genommen noch keine Unterver- sorgung im Rechtssinne, sondern lediglich einen rechnerisch noch nicht ausgeschöpften Bedarf. Im Rahmen der Betrachtung zur hausärztlichen Versorgung gehört Bad Münstereifel, ebenso wie die Städte Euskirchen, Weilerswist und Zülpich, zum „Mittelbereich Euskirchen“. Bezogen auf die allgemein fachärztliche bzw. spezialisiert fachärztliche Versorgung gehört Bad Münstereifel zum Pla- nungsbereich „Kreis Euskirchen“. Insofern kann der Versorgungsgrad nicht auf Bad Münstereifel konkret, sondern für den gesamten Planungsbereich angegeben werden. Grundlage der folgenden Angaben sind die Planungsblätter der KV Nordrhein (Stand 01.01.2026), die Übersicht der hausärztlichen Versorgung (Stand 16.03.2026) sowie die Bedarfsprognose 2035 von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein / Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVNO/KVWL) (Stand 09.01.2026). Seite 3 von Ratsdrucksache 289-XII/Z-1 Kennzahl Ist (Stand Prognose 2035 Unterversor- 01.01.2026) gungsschwelle (KBV) Versorgungsgrad hausärztlich 91,5 % 81,7 % < 75 % (Mittelbereich Euskirchen) (Vorjahr 94,3 %) Soll-Zahl Hausärzte 74,3 „Ist“ sinkt um 7,4 – Vollzeitäquivalente Ist-Zahl Hausärzte 68,0 Ärzte (VZÄ) Fehlende VZÄ bis Schwelle 75 0,00 0,00 – % Noch mögliche Niederlassun- 14,0 – – gen bis Sperrgrenze (110 %) Versorgungsgrad fachärztlich 95,9 % – 152,5 % keine gesonderte < 50 % (Kreis Euskirchen, alle Grup- Prognose vorlie- pen) gend Auch wenn bezogen auf die rechnerisch für den gesamten Planungsbereich ermittelten Versor- gungsgrade keine Unterversorgung vorliegt, dürften die Bedarfe durchaus sowohl im hausärztlichen wie auch fachärztlichen Bereich tatsächlich vorhanden sein. Unabhängig hiervon fehlt der zuständi- gen KV Nordrhein hier die rechtliche Grundlage, einzig bezogen auf Bad Münstereifel tätig zu wer- den. . 2. Rechtliche Würdigung • Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) • Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) • Bedarfsplanungs-Richtlinie 3. Finanzielle Auswirkungen und Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Für die Einrichtung, Organisation und Begleitung einer weiteren Arbeitsgruppe durch die Verwaltung ist mit personellem und zeitlichem Aufwand zu rechnen. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die Verwaltung wird, wie bislang auch, den hausärztlichen und fachärztlichen Versorgungsgrad ent- sprechend der halbjährlichen Aktualisierung der Daten weiterhin beobachten. Zudem wäre der in- tensive Austausch mit der zuständigen KV denkbar, um die vertragsärztliche Versorgung auch lang- fristig sichern zu können. Denkbar wäre, Vertreter der AOK und der KV zu einer nächsten Sitzung einzuladen, damit diese in der Thematik noch einmal kurz ausführen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Auswirkungen auf den Klimawandel 8. Beschlussvorschlag: Alternative A laut Beschlussvorschlag der UWV-Fraktion: Auf Grund der derzeit bestehenden Irritationen beantragt die UWV: 1. Unverzüglich eine Arbeitsgruppe aus je einem Mitglied jeder Faktion und dem Seite 4 von Ratsdrucksache 289-XII/Z-1 Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses zu bilden. 2. Die Präsentation die am runden Tisch vorgestellt wurde unverzüglich den Fraktionen zukommen zu lassen. 3. Wie vom Vertreter der Kassen zugesagt, die Erkenntnisse und Ergebnisse des ersten - von der KV geführten- medizinischen Versorgungszentrums vorzustellen. 4. Planungen zur Bereitstellung eines Gebäudes oder einer Fläche zu Einrichtung eines solchen Versorgungszentrums-finanziert und betrieben durch die Kassenärztliche Vereinigung-dringend voranzutreiben. Alternative B laut Beschlussvorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung wird beauftragt, den hausärztlichen und fachärztlichen Versorgungsgrad entspre- chend der halbjährlichen Aktualisierung der Daten weiterhin zu beobachten. Unabhängig hiervon wird die Verwaltung beauftragt, in den intensiven Austausch mit der zuständigen KV zu gehen, um auch Möglichkeiten der langfristigen vertragsärztlichen Versorgung abzustimmen. Über das Ergebnis ist zu berichten.

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