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Entwicklung der Landschaftsumlage, Konsolidierungsmaßnahmen des LWL sowie Positionierung des Kreises Gütersloh als Umlagezahler - Beantwortung der gemeinsamen Anfrage der CDU-, UWG- und FDP-Fraktion vom 02.07.2026

Mitteilung
TypMitteilung
GemeindeKreis Gütersloh
Datum2026-09-24
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Die Landrätin öffentliche Mitteilungsvorlage Organisationseinheit Datum Drucksachen-Nr. Abteilung Finanzen 16.09.2026 6729 Beratungsfolge voraussichtlicher Sitzungstermin Ausschuss für Wirtschaft, Digitalisierung, Finanzen 24.09.2026 und Rechnungsprüfung Tagesordnungspunkt: Entwicklung der Landschaftsumlage, Konsolidierungsmaßnahmen des LWL sowie Positionierung des Kreises Gütersloh als Umlagezahler - Beantwortung der gemeinsamen Anfrage der CDU-, UWG- und FDP-Fraktion vom 02.07.2026 Inhalt: Die gemeinsame Anfrage der CDU-, UWG- und FDP-Fraktion vom 02.07.2026 (DS-Nr. 6683) zur Landschaftsumlage ist dem LWL vorgelegt worden. Der LWL hat die 22 Fragen mit Schreiben vom 08.09.2026 beantwortet. Die Stellungnahme des LWL ist als Anlage beigefügt. Außerhalb der einzelnen Fragen kann zur grundsätzlichen Positionierung des Kreises Gütersloh als Umlagezahler folgendes mitgeteilt werden: Die LWL-Umlage stellt für den Kreishaushalt ohne Frage eine hohe Belastung dar und muss wie der Finanzbedarf für die originären Aufgaben des Kreises über die Kreisumlage refinanziert werden. Die Aufgaben des Landschaftsverbandes sind genau wie die Aufgaben des Kreises Teil der kommunalen Selbstverwaltung mit der Unterscheidung in örtliche und überörtliche Angelegenheiten. Mithin reihen sich Landschaftsumlage und Kreisumlage in die Finanzierung der Aufgaben der sogenannten kom- munalen Familie ein. Die Aufgaben bzw. Ausgaben des LWL werden maßgeblich von der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen geprägt. Dabei wird erwartet, dass die gesetzlich vorgeschriebene Leistungsge- währung rechtmäßig und wirtschaftlich umgesetzt wird, Konsolidierungsmaßnahmen als Bestandteil der Personal- und Organisationshoheit des LWL nicht nur als ad hoc Maßnahmen, sondern zur daue- rhaften Aufgabenerledigung gehören. Darauf weist der Kreis Gütersloh im Rahmen der Beteiligungs- verfahren zum Haushalt des LWL hin. Ebenso wie auf die interkommunale Zusammenarbeit, insbe- sondere mit dem Landschaftsverband Rheinland. Seite 1 von 2 Seite 2 von 2 Soweit Haushaltsabschlüsse des LWL dazu führen, dass gegenüber der Planung Verbesserungen zu verzeichnen sind, wird erwartet, diese Verbesserungen über die Inanspruchnahme der Ausgleichsrü- cklage an die Umlagezahler weiterzugeben. Im Übrigen kann eine essentielle Verringerung der Landschaftsumlage nur über eine Änderung der Finanzierungsstrukturen der Eingliederungshilfe (oder über eine massive Leistungseinschränkung für die Menschen mit Behinderung) erfolgen. Änderungen bei den Finanzierungsstrukturen fordert der LWL beim Land und beim Bund ein. Dabei wird der Kreis Gütersloh den LWL im Sinne einer kommunalen Verantwortungsgemeinschaft wie schon in der Vergangenheit (s. DS-Nr. 5918) weiter unterstützen. Finanzielle Auswirkungen: JA Haushalt 2026: rd. 152 Mio. € Finanzbedarf: Haushalt 2027: rd. 162 Mio. € Anlagenliste: Stellungnahme des LWL

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