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Antrag auf Eintragung eines Vorkaufsrechts für das Bürgerschloss Homberg zugunsten der Schlosspatrioten Homberg an der Ohm e.V.

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Homberg (Ohm)
Datum2026-09-24
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Beschlussvorlage - öffentlich - VL-31/2021 4. Ergänzung Fachbereich Finanzverwaltung Federführendes Amt Finanzverwaltung Antragsteller Magistrat Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Haupt- und Finanzausschuss 24.09.2026 vorberatend Betreff: Antrag auf Eintragung eines Vorkaufsrechts für das Bürgerschloss Homberg zugunsten der Schlosspatrioten Homberg an der Ohm e.V. Sachverhalt: Mit Antrag der Schlosspatrioten vom 10.08.2020 und der Ergänzung des Antrags vom 16.11.2020 auf Eintragung eines Vorkaufsrechts für das Bürgerschloss Homberg zugunsten der Schlosspatrioten Homberg an der Ohm e. V. wurde die Diskussion begonnen, wie die Investitionen des Vereins (damalige Höhe waren 728.700 €) sinnvoll abgesichert werden können. Dies ist insbesondere wichtig im Hinblick darauf, weitere Spender, Stifter und Unterstützer zur Finanzierung der weiteren Entwicklung des Schlosses zu gewinnen. Denn viele Spender treten an den Verein heran und wünschen sich eine dingliche Sicherung zugunsten des Vereins, so dass ihre Förderung abgesichert ist. Der Antrag wurde bereits am 09.02.2021 im Magistrat und am 24.02.2021 in der Stadtverordnetenversammlung beraten. Diese hat die Vorlage zur weiteren Beratung an den HFA verwiesen. Es sollte geklärt werden, welche Möglichkeiten – neben der Eintragung eines Vorkaufsrechts – noch bestehen und zielführender sind, um die bereits getätigten und zukünftigen Investitionen des Vereins abzusichern. Hierzu hat sich die damalige Bürgermeisterin Frau Blum gemeinsam mit dem Verein zunächst von dem ortsansässigen Rechtsanwalt und Notar Herrn Herzmann und später von seinem Nachfolger Herrn Zulauf beraten lassen. Bei den Beratungen wurde deutlich, dass die Eintragung eines Vorkaufsrechts vom Verein nicht zwingend als notwendig angesehen wird, um die Investitionen langfristig abzusichern. Letztendlich konnte festgestellt werden, dass es ebenso zielführend wäre, einen neuen Nutzungsvertrag auszuhandeln, der durch eine lange Laufzeit ebenso eine längerfristige Absicherung bieten kann, gleichzeitig bestehende Unschärfen des alten Vertrags aufhebt und der über die Jahre entwickelten und gelebten Praxis eine vertragliche Basis bietet. Für die Aushandlung des Vertrages wurde die Rechtsanwältin Frau Rudewig von der Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Geilhof & Partner mbB aus Marburg beauftragt. Seite 1 von 2 In zahlreichen Terminen wurde ein neuer Nutzungsvertrag ausgehandelt. Ziel war es, für alle Seiten klare und nachvollziehbare Regelungen zu finden, welche die Partnerschaft bei der Erhaltung und Belebung des Schlosses zwischen der Stadt und dem Verein widerspiegeln. Der Vertragsentwurf wird den Gremien nun zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt. (siehe Anlage). Der Magistrat wird in seiner Sitzung am 22.09.2026 den vorgelegten Vertragsentwurf über einen neuen Nutzungsvertrag zwischen der Stadt Homberg (Ohm) und den Schlosspatrioten a. d. Ohm e. V. zur Kenntnis nehmen und dem HFA zur weiteren Beratung in seiner nächsten Sitzung vorlegen. Beschlussvorschlag: Anlage(n): 1 Plan 2 Anträge Vorkaufsrecht Schlosspatrioten 16.11.2020 3 Anschaffungskosten und Restbuchwerte Schloss und Torhaus 4 Entwurf Vertrag Schloss FINAL Beschlussvorlage VL-31/2021 4. Ergänzung Seite 2 von 2

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