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Baumfällungen und -pflanzungen auf Krefelder Stadtgebiet

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Krefeld
Datum2026-09-22
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Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlich- Vorlagennummer Fachbereich 1124/26 - 39 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Naturschutzbeirat 22.09.2026 zur Kenntnis Ausschuss für Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit und Land­ 13.10.2026 zur Kenntnis wirtschaft Betreff Baumfällungen und -pflanzungen auf Krefelder Stadtgebiet Beschlussentwurf 1. Der Naturschutzbeirat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. 2. Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft nimmt den Bericht der Ver­ waltung zur Kenntnis. Personelle Auswirkungen Keine personellen Auswirkungen durch den Bericht Finanzielle Auswirkungen Keine finanziellen Auswirkungen durch den Bericht Klimarelevanz Keine Klimarelevanz durch den Bericht Drucksache 1124/26 - Seite - 2 - Begründung Der Naturschutzbeirat und der Ausschuss für Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft bit­ ten um einen Bericht zu den Baumpflanzungen auf Krefelder Stadtgebiet. Ausgehend vom letzten Bericht seitens der Verwaltung und des Kommunalbetrieb Krefeld AöR (KBK) im Februar 2024 wird im Folgenden auf die nachfolgenden Punkte eingegangen werden: • Zustandsbericht • Fällungen in den letzten zwei Jahren • Nachpflanzungen in den letzten zwei Jahren • Verfahrensablauf Baumfällungen und -nachpflanzungen 1. Zustandsbericht Aufgrund der klimatischen Veränderungen in den vergangenen Jahren und dem damit einherge­ henden Schädlings- und Krankheitsbefall gehen die Verwaltung und der KBK davon aus, dass auch zukünftig mit überproportionalen Fällquoten zu rechnen ist. Eine verlässliche Aussage zu konkreten diesbezüglichen Zahlen kann dabei jedoch nicht getroffen werden. In der Vergangenheit konnte bei den Straßenbäumen mit einem Pflegerhythmus von fünf bis sechs Jahren geplant werden. Aktuell hat sich der Rhythmus, je nach Baumart, auf ein bis zwei Jahre verkürzt. Abgestorbene Äste und Kronenteile müssen, bevor sie Schäden verursachen und/oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, in deutlich kürzeren Abständen entfernt werden. Die Zu­ nahme der verschiedenen Komplexerkrankungen an den heimischen Baumarten wie Buchen, Bir­ ken, Kastanien, Linden, Ahorn etc. erfordern den verstärkten Einsatz von Kontrollen im Kronenbe­ reich mittels Hubarbeiten. Der aktuelle Baumbestand im Eigentum der Stadt Krefeld beläuft sich auf ca. 76.511 Bäume. Da­ bei ist für alle nachfolgend aufgeführten aus dem Baumkataster entnommenen Zahlen darauf hin­ zuweisen, dass das Kataster einem fortwährenden Wandel und Änderungen unterliegt, Änderun­ gen sind hier täglich möglich. 2. Fällungen von Bäumen im städtischen Eigentum (z.B. Kindergärten, Liegenschaftsflä- chen, öffentliche Grünanlagen, Schulen, Spielplätze, Straßengrün, Friedhöfe, Sportanlagen) seit dem Jahr 2024: 2024: insgesamt 934 gefällte Bäume Stadtbezirk Mitte: 58 Bäume Stadtbezirk Nord: 169 Bäume Stadtbezirk Ost: 209 Bäume Stadtbezirk Süd: 316 Bäume Stadtbezirk West: 182 Bäume 2025: insgesamt 866 gefällte Bäume Stadtbezirk Mitte: 67 Bäume Stadtbezirk Nord: 206 Bäume Stadtbezirk Ost: 318 Bäume Stadtbezirk Süd: 133 Bäume Stadtbezirk West: 142 Bäume 2026: bisher insgesamt 671 gefällte Bäume Stadtbezirk Mitte: 37 Bäume Stadtbezirk Nord: 159 Bäume Stadtbezirk Ost: 196 Bäume Stadtbezirk Süd: 181 Bäume Stadtbezirk West: 98 Bäume Wenn man diese Zahlen mit den Zahlen aus den 1990er oder auch 2000er Jahren vergleicht, fällt auf, dass die Fällungen erheblich gestiegen sind. Drucksache 1124/26 - Seite - 3 - Seit dem Jahr 2018 lag die Zahl der Baumfällungen konstant im vierstelligen Bereich mit der höchsten Zahl an Fällungen im Jahr 2020. Hier waren jedoch auch die Dürrejahre 2018 – 2020 ausschlag-gebend, da die Folgen bzw. das Ausmaß der Schäden erst in den nachfolgenden Jah­ ren ersichtlich wurden. In den letzten Jahren viel die Anzahl der gefällten Bäume wieder leicht. Hierzu könnten unter anderem die zuletzt zwei nassen Winter (2023/24 und 2024/25) positiv beige­ tragen haben. Nicht berücksichtigt ist bei den Entwicklungen das Alter der Bäume, welches auch einen aus- schlaggebenden Faktor darstellt. 3. Nachpflanzungen von Bäumen im städtischen Eigentum (z.B. Kindergärten, Liegen- schaftsflächen, öffentliche Grünanlagen, Schulen, Spielplätze, Straßengrün, Friedhöfe, Sportanlagen) seit dem Jahr 2024: 2024: insgesamt 183 nachgepflanzte Bäume Stadtbezirk Mitte: 6 nachgepflanzte Bäume Stadtbezirk Nord: 29 nachgepflanzte Bäume Stadtbezirk Ost: 74 nachgepflanzte Bäume Stadtbezirk Süd: 49 nachgepflanzte Bäume Stadtbezirk West: 25 nachgepflanzte Bäume 2025: insgesamt 480 nachgepflanzte Bäume Stadtbezirk Mitte: 104nachgepflanzte Bäume Stadtbezirk Nord: 74 nachgepflanzte Bäume Stadtbezirk Ost: 126 nachgepflanzte Bäume Stadtbezirk Süd: 80 nachgepflanzte Bäume Stadtbezirk West: 96 nachgepflanzte Bäume 2026: bisher 214 nachgepflanzte Bäume Stadtbezirk Mitte: 37 nachgepflanzte Bäume Stadtbezirk Nord: 20 nachgepflanzte Bäume Stadtbezirk Ost: 57 nachgepflanzte Bäume Stadtbezirk Süd: 49 nachgepflanzte Bäume Stadtbezirk West: 51 nachgepflanzte Bäume Die Differenz zwischen gefällten und nachgepflanzten Bäumen im städtischen Eigentum ergibt sich aus der Tatsache, dass die notwendigen Fällungen geschädigter und abgestorbener Bäume die wirtschaftlich möglichen Nachpflanzungen (dazu näher unter 4.) deutlich übersteigen. Darüber hin­ aus können insbesondere im Straßenraum oftmals aufgrund der dortigen Gegebenheiten (z.B. Lei­ tungsschutz, herannahende Bebauung, Radwege etc.) keine Ersatzpflanzungen (fachlich sinnvoll) vollzogen werden. In Parks, auf Plätzen und in Grünanlagen wird möglichst immer an gleicher Stelle nachgepflanzt, es sei denn es steht eine Umplanung des betreffenden Bereichs an, die eine Nachpflanzung an anderer Stelle in unmittelbarer Nähe erfordert. 4. Verfahrensablauf Baumfällungen und -nachpflanzungen a) Baumfällungen Baumfällungen erfolgen zum einen durch den KBK in eigener Zuständigkeit, da auch die Verkehrs- sicherungspflicht auf diesen übertragen wurde. Hier sind ausschließlich fachliche Gesichtspunkte zum Zustand der Bäume ausschlaggebend. In sensiblen Bereichen oder bei Fällungen, die über das durchschnittliche Maß hinausgehen, erfolgt grundsätzlich eine vorherige Information und Ab- stimmung durch den KBK mit der Verwaltung. Zum anderen erfolgen Baumfällungen im Rahmen von Baumaßnahmen nach der Erteilung ent- sprechender Fällgenehmigungen, welche grundsätzlich erst mit der Baugenehmigung erteilt wer­ den. Dies gilt sowohl für städtische Bäume als auch für Bäume auf privaten Grundstücken. Bau­ recht geht in diesen Fällen vor Baumrecht. Drucksache 1124/26 - Seite - 4 - b) Nachpflanzungen Finanzielle Mittel für Baumpflanzungen sind als investive Mittel im Haushalt der Stadt Krefeld etati- siert. Diese haben sich in den letzten Jahren wie folgt dargestellt: Der Planansatz betrug in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 1.000.000€. Im Jahr 2026 stehen in­ klusive Ermächtigungsübertragungen 1.968.406,99€ zur Verfügung. Hintergrund hierfür ist die Tat­ sache, dass in den Vorjahren die Mittel z.T. nicht ganz ausgeschöpft werden konnten seitens des KBK, weil es bei mehreren Lieferungen Qualitätsprobleme gab und der KBK die bestellten Bäume nicht annehmen konnte. Es ist beabsichtigt, diese Pflanzungen nachzuholen. Dabei ist zwar eine erfreuliche Entwicklung in der Höhe festzuhalten, gleichzeitig jedoch auch fest­ zustellen, dass die Mittel nicht ausreichend sind, um die gleiche Anzahl an Bäumen fachgerecht und mit allen fachlich erforderlichen Standortverbesserungen und Schutzmaßnahmen nachzu­ pflanzen. Dabei spielen die Kosten für den Baumeinkauf, Herrichtung der Pflanzfläche inklusive Leitungs­ schutz sowie die Baumschutzeinrichtungen eine Rolle. Diese variieren naturgemäß je nach Baum­ größe und Standort. Als grobe Leitlinie kann man anhand der Erfahrungen der letzten Jahre folgende Kosten zugrunde legen: Baumpflanzung an einem neuen Standort mit Leitungsschutz: ca. 6.500,00€ Baumpflanzung an einem neuen Standort ohne Leitungsschutz: ca. 4.500,00€ Ein einfacher Leitungsschutz bestehend aus Warnband und Schutzkappen liegt bei ca. 150,00 € pro Baum, ein Leitungsschutz mit hohem Aufwand bestehend aus Schutzplatten, der Verlegung von Leitungen kostet ca. 12.000,00 €. Diese Spannbreite zeigt, dass Durchschnittskosten nicht se­ riös aufgezeigt werden können. Hinzu kommt die Frage des Standortes. Bei alten Standorten ist oftmals eine Aufwertung des Standortes erforderlich, was zu Kosten in Höhe von ca. 7.500,00 € führen kann. Hinsichtlich der Frage, warum manche Baumstandorte nicht wieder bepflanzt werden (können) ist darauf hinzuweisen, dass der KBK grundsätzlich bemüht ist, alle Standorte wieder zu bepflanzen. Allerdings kommt es hier vielfach zu unterschiedlichen Interessen im Boden. Insbesondere im städtischen Raum sind unterirdisch eine Vielzahl an Leitungen verlegt, die den Wurzelraum und die Möglichkeit der Nachpflanzung begrenzen bzw. einschränken. Im Rahmen des „Arbeitskreises Bäume“ besprechen fachkundige Kollegen des KBK zusammen mit Kollegen der Unteren Natur­ schutzbehörde und der NGN die Standorte, die problematisch und damit nicht einfach nachzu­ pflanzen sind. Ziel ist es auch hier eine nachhaltige Baumnachpflanzung zu ermöglichen und den­ noch die anderen Interessen, insbesondere den Leitungsschutz, zu berücksichtigen. Dies gelingt leider nicht in allen Fällen. Bezüglich der zur Verfügung stehenden Mittel besteht folgender Verfahrensablauf: Die Verwaltung teilt dem KBK die sich im Planansatz befindlichen Haushaltsmittel für das jeweilige Haushaltsjahr am Anfang des Jahres mit. Vor Freigabe des Haushaltes kann jedoch kein Auftrag an den KBK erteilt werden. Sobald der Haushalt freigegeben wird, erfolgt unverzüglich eine Beauf­ tragung des KBK . Die Freigabe des kommunalen Haushaltes erfolgt zu unterschiedlichen Zeit­ punkten im jeweiligen Jahresverlauf. Im weiteren Verlauf ist der KBK an das öffentliche Vergaberecht gebunden, das aufgrund der Auf- tragshöhe entsprechende einzuleitende Ausschreibungen mit gesetzlich vorgegebenen Fristen er- fordert. Der Rahmen für die Arbeit des KBK bilden neben den vergaberechtlichen Vorschriften die haushaltsrechtlichen Vorgaben über den Zuschuss sowie die grundsätzliche Wirtschaftlichkeit. Verantwortungs- und Haftungsfragen gegenüber den beauftragten Firmen sind zudem zu beach­ ten. Drucksache 1124/26 - Seite - 5 - Es ist festzuhalten, dass der KBK jährlich im Vorgriff auf den erwarteten Haushalt der Stadt parallel die entsprechenden Vorbereitungen trifft, eine Umsetzung kann jedoch erst mit der Freigabe des Haushaltes und der darauf erfolgenden Beauftragung des KBK erfolgen. Die Standortauswahl erfolgt derzeit in enger Abstimmung zwischen Verwaltung und KBK in derge­ stalt, dass der KBK einen entsprechenden Vorschlag erstellt, aufgeteilt nach Bäumen in Parkanla­ gen und auf Grünflächen sowie Straßenbäumen und der Verwaltung zwecks Zustimmung vorlegt. Das Verfahren soll so lange beibehalten werden, wie ein entsprechendes Baumkonzept nicht exis­ tiert. Da das Prozedere der Ausschreibung sehr langwierig geworden, ist es zuletzt mehrfach vorge­ kommen, dass tendenziell zu spät im Jahresverlauf noch gepflanzt wurde. Aus diesem Grund soll nun einmal im Herbst eine größere Menge an Bäumen geliefert werden, um diese dann über den Winter zu pflanzen und nicht mehr im Herbst und im Frühjahr auszuschreiben. Der ungefähre Ablauf wird künftig- vorbehaltlich eines genehmigten Haushaltes- wie folgt ausse­ hen: Zusammenstellung der Pflanzen im Mai, Teilnahmewettbewerb mit beschränkter Ausschrei­ bung Anfang Juni, Besichtigung und Auswahl der Bäume in den Baumschulen Ende Juli bis An­ fang August, Ende August Ausschreibung der Pflanzarbeiten, Erteilung des Auftrags für die Pflan­ zung Ende Oktober. Der gesamte Vorgang vom fertigen Leistungsverzeichnis bis zur Auftragsver­ gabe dauert jeweils mindestens acht Wochen. Deswegen ist es unwirtschaftlich, das Ganze zwei­ mal im Jahr durchzuführen.

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